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VOLKSBANKDÜSSELDORFNEUSSEG OFFENLEGUNGSBERICHT NACHART. 435 BIS455 CRR PER31.12.2018

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VOLKSBANK DÜSSELDORF NEUSS EG

OFFENLEGUNGSBERICHT

NACH ART. 435 BIS 455 CRR

PER 31.12.2018

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Inhaltsverzeichnis1

Präambel .................................................................................................................... 3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 3

Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ........................................................................... 5

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 6

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 11

Kapitalpuffer (Art. 440).............................................................................................. 11

Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12

Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 12

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 13

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 14

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)................................................................... 16

Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 19

Anhang ..................................................................................................................... 23

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 23

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 25

1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

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Offenlegungsbericht 2018 der Volksbank Düsseldorf Neuss eG

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Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La-gebericht gelesen werden.

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festge-legten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Ge-schäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.

2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grund-sätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risi-kostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in an-gemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge

3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit un-serer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Ri-sikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Ge-samtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht ex-plizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie auf die operationellen Risiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst.

4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge-schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge-schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch die Gesamtbanksteuerung überprüft.

5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Res-sourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.

6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vor-stand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Deriva-ten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Die Gesamtbanksteuerung stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

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7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informati-onsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden von der Gesamtbanksteuerung zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikobe-richterstattung oder im Bedarfsfall in Form einer ad hoc-Berichterstattung.

8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Stan-dards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig si-cherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Ver-fahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsys-teme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risi-komanagementverfahren als angemessen und wirksam.

9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mo-natlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.

10 Per 31.12.2018 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 32,00 Mio. €, die Auslastung lag bei 0,00 %.

11 Unsere Vorstandsmitglieder haben keine Leitungs- und Aufsichtsmandate. Bei den Auf-sichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 6 und der Aufsichtsmandate 4. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 und 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 und 4 KWG zugrunde gelegt.

12 In unserem Hause gibt es einen separaten Kredit- und Risikoausschuss. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt.

13 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine ad-hoc Berichterstattungen.

14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

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Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.

16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigen-mittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 109.754

Korrekturen / Anpassungen

- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 7.400

- Gekündigte Geschäftsguthaben 32

- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 0

+ Kreditrisikoanpassung 8.966

+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 7.046

- Sonstige Anpassungen 1.228

Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 117.106

*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

Risikopositionen Eigenmittel-

anforderungen TEUR

Kreditrisiken (Standardansatz)Staaten oder Zentralbanken 2Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0Öffentliche Stellen 31Multilaterale Entwicklungsbanken 0Internationale Organisationen 0Institute 733Unternehmen 15.209Mengengeschäft 6.762Durch Immobilien besichert 18.368Ausgefallene Positionen 518Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0Gedeckte Schuldverschreibungen 119Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 12.937Beteiligungen 3.936Sonstige Positionen 1.297Verbriefungspositionen nach SA 0 darunter: Wiederverbriefung 0

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Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 649

Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 5942Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA 2

Eigenmittelanforderungen insgesamt 66.505

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertrags-partner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrück-stellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rech-nungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.

19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)

Risikopositionen Gesamtwert TEUR

Durchschnittsbetrag TEUR

Staaten oder Zentralbanken 75.543 48.337 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8.505 10.335 Öffentliche Stellen 8.791 8.192 Multilaterale Entwicklungsbanken 6.455 6.456 Internationale Organisationen 2.503 2.503 Institute 125.460 145.085 Unternehmen 268.760 237.613 davon: KMU 211.264 184.539 Mengengeschäft 252.731 247.492 davon: KMU 54.119 55.890 Durch Immobilien besichert 670.935 665.671 davon: KMU 303.304 294.169 Ausgefallene Positionen 7.437 9.216 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positio-nen

0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 14.849 14.853 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 212.939 211.663 Beteiligungen 49.196 49.193 Sonstige Positionen 29.199 27.032 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 darunter: Wiederverbriefung 0 0 Gesamt 1.733.303 1.683.641

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20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:

Deutschland EU Nicht-EU

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

Staaten oder Zentralbanken 55.632 19.379 532Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften 8.505 0

0

Öffentliche Stellen 6.786 2.005 0Multilaterale Entwicklungsbanken 0 4.458 1.997Internationale Organisationen 0 2.503 0Institute 111.766 13.694 0Unternehmen 253.457 10.530 4.773Mengengeschäft 251.845 446 440Durch Immobilien besichert 650.746 13.138 7.051Ausgefallene Positionen 7.437 0 0Mit besonders hohem Risiko ver-bundene Positionen 0 0

0

Gedeckte Schuldverschreibungen 0 10.501 4.348Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung

0 00

Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA) 212.939 0

0

Beteiligungen 49.196 0 0Sonstige Positionen 29.199 0 0Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 0 0

Gesamt 1.637.508 76.654 19.141

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21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:

Privatkunden Nicht-Privatkunden

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

davon KMU TEUR

davon Kreditinstitute TEUR

davon Grundstücks- und Wohnungswesen TEUR

davon Dienstleistungen TEUR

Staaten oder Zentralbanken 0 75.543 0 55.632 0 0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 8.505 0 0 0 0

Öffentliche Stellen 0 8.791 0 6.651 1.918 4

Multilaterale Entwicklungsbanken 0 6.456 0 0 0 0

Internationale Organisationen 0 2.503 0 0 0 0

Institute 0 125.460 0 125.460 0 0

Unternehmen 46.463 222.297 211.264 1.101 162.404 18.687

Mengengeschäft 198.611 54.119 54.119 0 4.915 16.453

Durch Immobilien besichert 345.633 325.302 303.304 0 194.888 49.920

Ausgefallene Positionen 1.274 6.163 6.163 0 3.035 962

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 0 0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 0 14.849 0 14.849 0 0

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristi-ger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 212.939 0 212.939 0 0Beteiligungen 0 49.196 0 4.375 3.274 41.469

Sonstige Positionen 0 29.199 0 84 0 24.758

Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 0 0 0

darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 0 0 0

Gesamt 591.981 1.141.322 574.850 421.091 370.434 152.253

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% an den Gesamtforderungen gegenüber Nicht-Privatkunden.

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22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 JahrTEUR

1 bis 5 JahreTEUR

> 5 JahreTEUR

Staaten oder Zentralbanken 57.209 12.028 6.306Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften 57 1.506 6.942

Öffentliche Stellen 222 0 8.569Multilaterale Entwicklungsbanken 495 0 5.961Internationale Organisationen 0 500 2.003Institute 43.644 35.850 45.966Unternehmen 89.467 42.688 136.605Mengengeschäft 145.878 6.377 100.475Durch Immobilien besichert 76.007 57.514 537.414Ausgefallene Positionen 6.463 266 708Mit besonders hohem Risiko ver-bundene Positionen 0 0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 0 8.347 6.502Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Boni-tätsbeurteilung

0 0 0

Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA) 212.939 0 0

Beteiligungen 47.562 1.634 0Sonstige Positionen 29.199 0 0Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 0 0Gesamt 709.142 166.710 857.451

Die Positionen mit unbefristeter Laufzeit sind in der Spalte < 1 Jahr enthalten. 23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) bzw. Rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtli-che Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen umgehend erfasst wer-den. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung ver-bessert haben.

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24 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:

Wesentliche Wirtschafts-zweige

Gesamtin-anspruch-nahme aus notleiden-den

Krediten TEUR

BestandEWB TEUR

BestandPWB TEUR

BestandRück-stellun-gen TEUR

Nettozu-führg./ Auflösung von

EWB/Rück-stellungen TEUR

Direktab-schreibun-gen TEUR

Eingänge auf

abgeschrie-bene Forde-rungen TEUR

Privatkunden 2.632 1.186 47 47 212Firmenkunden 3.558 2.069 38 -64 153- davon Gastge-werbe 1.553 642 0 -340 8- davon Maschi-nenbau 265 263 0 16 0- davon Verlags- und Druckge-werbe 240 239 0 -141 0Summe 6.190 3.255 812 85 -17 365 267

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am gesamten EWB-Bestand (inkl. Rückstellungen).

25 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:

Wesentliche geografi-sche Gebieten

Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden

Krediten TEUR

Bestand EWB TEUR

Bestand PWB TEUR

Bestand Rückstellungen

TEUR

Deutschland 6.130 3.195 85EU 60 60 0Nicht-EU 0 0 0Summe 6.190 3.255 812 85

26 Entwicklung der Risikovorsorge:

AnfangsbestandTEUR

Zuführungen TEUR

AuflösungTEUR

Verbrauch TEUR

Endbestand TEUR

EWB 3.363 836 832 112 3.255Rückstellungen 72 36 23 0 85PWB 1.106 0 294 0 812

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27 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Po-sitionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

Risiko- gewicht in %

Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)

vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 213.042 213.0422 0 04 532 53210 14.849 14.84920 25.857 25.85735 519.963 518.45650 153.417 152.15670 0 075 252.731 241.876100 338.880 329.782150 1.093 474250 0 0

Sonstiges 212.939 212.939Abzug von den Eigenmitteln 0 0

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)28 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere ge-nossenschaftliche Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossen-schaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.

29 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 596 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.

30 Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet.

31 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter An-wendung der Marktbewertungsmethode eine Kontrahentenausfallrisikopositionen von 3.297 TEUR ermittelt.

Kapitalpuffer (Art. 440) 32 Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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33 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in TEUR) Allge-meine Kredit-risi-koposi-tionen

Risi-koposi-tion im Han-dels-buch

Verbrie-fungsri-sikopo-sition

Eigenmittelanforderungen

Luxemburg 15.475 0 0 917 0 0 917 1,55 0,00

Schweiz 8.614 0 0 397 0 0 397 0,67 0,00

Niederlande 6.134 0 0 141 0 0 141 0,24 0,00

Vereinigte Staaten 1.503 0 0 56 0 0 56 0,10 0,00

Summe 31.726 0 0 1.511 0 0 1.511

Alle hier nicht aufgeführten Länder haben eine Gewichtung kleiner 0,10% an den Eigenmittel-anforderungen.

34 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers

Gesamtforderungsbetrag 831.301 TEUR Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,0020 % Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 17 TEUR

Marktrisiko (Art. 445) 35 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die auf-sichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.

36 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen wie folgt:

Risikoarten Eigenmittel-anforderung

(TEUR)Fremdwährungsrisikoposition 8.113andere Marktpreisrisikopositionen 25Summe 8.138

Operationelles Risiko (Art. 446) 37 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindi-katoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.

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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungs-positionen (Art. 447) 38 Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen FinanzVerbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen re-gelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegen-seitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle:

Beteiligungen Buchwert TEUR

beizulegender Zeitwert TEUR

Börsenwert TEUR

Börsengehandelte Positionen 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 0 0 Andere Beteiligungspositionen 47.479 47.479

39 Im Berichtszeitraum wurden keine Verkäufe von Beteiligungen vorgenommen. Auf Grund-lage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch werden keine latenten Neubewertungsgewinne den Eigenmitteln zugerechnet.

40 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die Bewertung des Beteili-gungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB.

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 41 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resul-tiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absi-cherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsys-tem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.

42 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus periodisch gemessen und gesteuert. Im Zuge der Ermittlung des Basel II Zinsrisikokoeffizienten ermitteln wir auch das barwertige Zinsänderungsrisiko. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins-sensitiven außerbilanziellen Positionen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich ein-bezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Ein-zelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist.

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Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ab-lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt wor-den. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der vo-raussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.

Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgege-benen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. – 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind barwertige Ver-luste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.

Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts

TEUR

Erhöhung des Zinsbuchbarwerts

TEUR Summe -8.357 +10.187

43 Das periodische Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinsli-chen Wertpapieren wird in unserem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinssze-narien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsin-ternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksich-tigt.

Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange-setzt.

Die Bestände und die Geschäftsstruktur werden in Übereinstimmung mit der Gesamt-bankplanung angesetzt. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die VR-Zinsszenarien gemäß Vorschlag der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Diese stellen eine historische Analyse der Zinsänderungen über Nacht (1 Tag Haltedauer) und auf ein Jahr (250 Tage Haltedauer) dar. Bei der historischen Simulation werden Konfidenzni-veaus von 99 % verwendet:

Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR

Erhöhung der Erträge TEUR

Summe -5.050 +316

44 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 45 Verbriefungen bestehen nicht.

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Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 46 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir kei-nen Gebrauch.

47 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähi-gen Sicherheiten ist als Teil unserer bankinternen Regelungen in ein übergreifendes Ver-fahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteu-erungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der be-sicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien ein-geführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.

48 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Ver-wässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien

b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen Aktien Bausparguthaben Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen Barrengold an uns abgetretene Lebensversicherungen Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen

Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzi-elle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.

49 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien han-delt es sich hauptsächlich um

öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute.

50 Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 51 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir überwiegend Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genos-senschaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehen-den verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.

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52 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicher-ten Positionswerten:

Forderungsklassen

Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen / Lebensversicherungen

TEUR

finanzielle Sicherheiten

TEUR Zentralregierungen 0 0Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0

Sonstige öffentliche Stellen 0 0Institute 0 0Mengengeschäft 7.920 2.934Unternehmen 3.870 4.683Durch Immobilien besicherte Positionen 2.440 328

Ausgefallene Positionen 919 244

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 53 Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte:

Meldebogen A – belastete und unbelastete Vermögenswerte

Buchwert belasteter Vermögens-werte

Beizulegen-der Zeitwert belasteter Vermögens-werte

Buchwert unbelasteter Vermögens-werte

Beizulegen-der Zeitwert unbelasteter Vermögens-werte

TEUR TEUR TEUR TEUR

010 040 060 090

010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 77.289 1.402.033

030 Eigenkapitalinstrumente 0 258.086

040 Schuldverschreibungen 0 0 118.443 118.730

050 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0

060 davon: forderungsunterlegte Wertpapiere 0 0 0 0

070 davon: von Staaten begeben 0 0 28.146 27.993

080 davon: von Finanzunternehmen begeben 0 0 86.703 87.150

090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 0 0 3.594 3.587

120 Sonstige Vermögenswerte 0 94.566

121 davon: 0 0

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Meldebogen B – Entgegengenommene Sicherheiten

Unbelastet

Beizulegender Zeitwert belasteter entgegenge-nommener Sicherheiten oder begebener eigener Schuldverschreibungen

Beizulegender Zeitwert entgegengenommener zur Belastung verfügba-rer Sicherheiten oder be-gebener zur Belastung verfügbarer eigener Schuldverschreibungen

TEUR TEUR

010 040

130 von meldendem Institut entgegengenommene Sicherheiten

0 0

140 jederzeit kündbare Darlehen 0 0

150 Eigenkapitalinstrumente 0 0

160 Schuldverschreibungen 0 0

170 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 0 0

180 davon: forderungsunterlegte Wertpapiere 0 0

190 davon: von Staaten begeben 0 0

200 davon: von Finanzunternehmen begeben 0 0

210 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 0 0

220 Darlehen und Kredite außer jederzeit kündbare Darlehen 0 0

230 Sonstige entgegengenommene Sicherheiten 0 0

231 davon: … 0 0

240 Begebene eigene Schuldverschreibungen außer ei-genen gedeckten Schuldverschreibungen oder for-derungsunterlegten Wertpapieren

0 0

241 Eigene gedeckte Schuldverschreibungen und bege-bene, noch nicht als Sicherheit hinterlegte forde-rungsunterlegte Wertpapiere

0

250 Summe der Vermögenswerte, entgegengenomme-nen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuldver-schreibungen

77.289

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Meldebogen C – Belastungsquellen

Kongruente Verbindlich-keiten, Eventualverbind-lichkeiten oder verliehene

Wertpapiere

Belastete Vermögenswerte, entgegengenommene

Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschrei-bungen außer gedeckten Schuldverschreibungen und forderungsunterlegten

Wertpapieren

TEUR TEUR

010 030

010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 77.289 77.289

011 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 0 0

012 davon: forderungsunterlegte Wertpapiere 0 0

013 davon: von Staaten begeben 0 0

014 davon: von Finanzunternehmen begeben 0 0

015 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 0 0

54 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2018 betrug 5,22 %.

55 Angaben zur Höhe der Belastung

Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus

Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln.

Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit

marktüblichen Rahmenverträgen, Besicherungsvereinbarungen.

Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.

Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 0,3 % verändert.

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Verschuldung (Art. 451) 56 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul-dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:

Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschul-dungsquote

Anzusetzender Wert (TEUR)

1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.479.322

2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis an-gehören

0

3

Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rech-nungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Ar-tikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesam-trisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt

-63.314

4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 3.2975 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0

6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilan-zieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 95.647

EU-6a

Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi-kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt blei-ben

0

EU-6b

Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben

0

7 Sonstige Anpassungen 24.904

8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.539.856

Einheitliche Offenlegung der VerschuldungsquoteRisikopositionen für

die CRR-Verschuldungsquote

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 1.442.173

2 Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge -1.260

3 Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 1.440.913

Risikopositionen aus Derivaten

4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechen-bare, in bar erhaltene Nachschüsse) 596

5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 2.701

EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0

6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten ge-stellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

0

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7 Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri-vatgeschäften 0

8 Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio-nen 0

9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0

10 Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate 0

11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 3.297

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini-gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0

13 Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT 0

14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 EU-14a

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition ge-mäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0

15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 EU-15a

Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen 0

16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsge-schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 304.857

18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -209.210

19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 95.647

Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen

EU-19a

Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht ein-bezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikoposi-tionen (Einzelbasis)

0

EU-19b

Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße20 Kernkapital 101.094

21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.539.856

Verschuldungsquote22 Verschuldungsquote 6,57

Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter TreuhandpositionenEU-23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße k.A.

EU-24

Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens -63.314

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Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)Risikopositions-werte für die CRR-

VerschuldungsquoteEU-1

Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.442.173

EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0

EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 1.442.173

EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 14.849

EU-5

Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten be-handelt werden 99.608

EU-6

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

1.926

EU-7 Institute 122.153

EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 597.116

EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 119.260

EU-10 Unternehmen 188.864

EU-11

Ausgefallene Positionen 7.063

EU-12

Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 291.334

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57 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Stra-tegieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.

58 Beschreibung der Einflussfaktoren

Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2018 6,57 %.Folgende wesentliche Einfluss-faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:

bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Derivategeschäft, Änderungen in der Kernkapitalausstattung.

Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.

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Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

„Geschäftsguthaben“

1 Emittent Volksbank Düsseldorf Neuss eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Ken-nung für Privatplatzierung) k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 24.678 TEUR

9 Nennwert des Instruments 24.678 TEUR

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstands-wert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet

13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf-sicht nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel

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18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Til-gungsanreizes nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutge-schrieben werden

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall Nichtnachrangige Verbindlichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

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II. Offenlegung der Eigenmittel

Betrag am Tag der Offenlegung*

Verordnung EU (Nr.) 575/2013 Verweis auf

Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen

verbundene Agio 24.67826 (1), 27, 28, 29

davon: Geschäftsguthaben 24.678Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A.Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A.Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

2 Einbehaltene Gewinne 026 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und

sonstige Rücklagen) 56.51526 (1)

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 20.00026 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484

Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbun-denen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

0486 (2)

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Be-trag in konsolidiertem CET1)

k.A.84

5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwi-schengewinne, abzüglich aller vorher-sehbaren Abgaben oder Dividenden

026 (2)

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori-schen Anpassungen

101.193

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen

(negativer Betrag) 034, 105

8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (ne-gativer Betrag)

9936 (1) (b), 37

9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige

latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differen-zen resultieren (verringert um entspre-chende Steuerschulden, wenn die Be-dingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

036 (1) (c), 38

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen

033 (1) (a)

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

036 (1) (d), 40, 159

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Be-trag)

032 (1)

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14 Durch Veränderungen der eigenen Boni-tät bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

033 (1) (b)

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

036 (1) (e), 41

16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

036 (1) (f), 42

17 Direkte und indirekte Positionen des In-stituts in Instrumenten des harten Kern-kapitals von Unternehmen der Finanz-branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

036 (1) (g), 44

18 Direkte und indirekte Positionen des In-stituts in Instrumenten des harten Kern-kapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut keine we-sentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufs-positionen) (negativer Betrag)

036 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79

19 Direkte, indirekte und synthetische Posi-tionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

036 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79

20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,

denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Al-ternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapi-tals abzieht

036 (1) (k)

20b davon: qualifizierte Beteiligungen außer-halb des Finanzsektors (negativer Be-trag)

036 (1) (k) (i), 89 bis 91

20c davon: Verbriefungspositionen (negati-ver Betrag)

036 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258

20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 036 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige

latente Steueransprüche, die aus tempo-rären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 er-füllt sind) (negativer Betrag)

036 (1) (c), 38, 48 (1) (a)

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)

048 (1)

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23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

036 (1) (i), 48 (1) (b)

24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität ab-

hängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren

036 (1) (c) , 38, 48 (1) (a)

25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)

036 (1) (a)

25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negati-ver Betrag)

k.A.36 (1) (l)

27 Betrag der von den Posten des zusätzli-chen Kernkapitals in Abzug zu bringen-den Posten, der das zusätzliche Kernka-pital des Instituts überschreitet (negati-ver Betrag)

036 (1) (j)

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt

99

29 Hartes Kernkapital (CET1) 101.094

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen

verbundene Agio 051, 52

31 davon: gemäß anwendbaren Rech-nungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft

0

32 davon: gemäß anwendbaren Rech-nungslegungsstandards als Passiva ein-gestuft

0

33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbun-denen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft

0486 (3)

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernka-pital zählende Instrumente des qualifi-zierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteili-gungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittpar-teien gehalten werden

085, 86

35 davon: von Tochterunternehmen bege-bene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

0486 (3)

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regu-latorischen Anpassungen

0

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines

Instituts in eigenen Instrumenten des zu-sätzlichen Kernkapitals (negativer Be-trag)

052 (1) (b), 56 (a), 57

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38 Direkte, indirekte und synthetische Posi-tionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unterneh-men der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut einge-gangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (nega-tiver Betrag)

056 (b), 58

39 Direkte, indirekte und synthetische Posi-tionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unterneh-men der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (negati-ver Betrag)

056 (c), 59, 60, 79

40 Direkte, indirekte und synthetische Posi-tionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unterneh-men der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen) (negativer Be-trag)

056 (d), 59, 79

41 In der EU: leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergän-

zungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

056 (e)

43 Regulatorische Anpassungen des zu-sätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt

0

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 045 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 101.094Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen

verbundene Agio 062, 63

47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbun-denen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft

7.046486 (4)

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstru-mente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochter-unternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

087, 88

49 davon: von Tochterunternehmen bege-bene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

0486 (4)

50 Kreditrisikoanpassungen 8.96662 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatori-

schen Anpassungen 16.012

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

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52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Er-gänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

063 (b) (i), 66 (a), 67

53 Positionen in Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Darle-hen von Unternehmen der Finanzbran-che, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

066 (b), 68

54 Direkte und indirekte Positionen des In-stituts in Instrumenten des Ergänzungs-kapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an de-nen das Institut keine wesentliche Betei-ligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (ne-gativer Betrag)

066 (c), 69, 70, 79

55 Direkte und indirekte Positionen des In-stituts in Instrumenten des Ergänzungs-kapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an de-nen das Institut eine wesentliche Beteili-gung hält (abzüglich anrechenbarer Ver-kaufspositionen) (negativer Betrag)

066 (d), 69, 79

56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Er-

gänzungskapitals (T2) insgesamt 0

58 Ergänzungskapital (T2) 16.01259 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 85.08260 Gesamtrisikobetrag 831.301Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als

Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 12,16092 (2) (a)

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Pro-zentsatz des Gesamtrisikobetrags)

12,16092 (2) (b)

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)

14,09092 (2) (c)

64 Institutsspezifische Anforderung an Kapi-talpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforde-rungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisi-kopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausge-drückt als Prozentsatz des Gesamtrisiko-betrags)

1,922CRD 128, 129, 130, 130, 133

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1,875

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,002

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67 davon: Systemrisikopuffer 0,000

67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemre-levante Institute (A-SRI)

0,000CRD 131

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)

6,161CRD 128

69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)72 Direkte und indirekte Positionen des In-

stituts in Kapitalinstrumenten von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili-gung hält (weniger als 10% und abzüg-lich anrechenbarer Verkaufspositionen)

52836 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, 70

73 Direkte und indirekte Positionen des In-stituts in Instrumenten des harten Kern-kapitals von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine we-sentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs-positionen)

036 (1) (i), 45, 48

74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige

latente Steueransprüche, die aus tempo-rären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 er-füllt sind)

036 (1) (c), 38, 48

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Er-gänzungskapital76 Auf das Ergänzungskapital anrechen-

bare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standar-dansatz gilt (vor Anwendung der Ober-grenze)

062

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kre-ditrisikoanpassungen auf das Ergän-zungskapital im Rahmen des Standar-dansatzes

748.888 62

78 Auf das Ergänzungskapital anrechen-bare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

062

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kre-ditrisikoanpassungen auf das Ergän-zungskapital im Rahmen des auf inter-nen Beurteilungen basierenden Ansat-zes

k.A.62

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Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)80 Derzeitige Obergrenze für CET1-

Instrumente, für die die Auslaufregelun-gen gelten

0484 (3), 486 (2) und (5)

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)

0484 (3), 486 (2) und (5)

82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelun-gen gelten

0484 (4), 486 (3) und (5)

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)

0484 (4), 486 (3) und (5)

84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instru-mente, für die die Auslaufregelungen gelten

7.046484 (5), 486 (4) und (5)

85 Wegen Obergrenze aus T2 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)

1.709484 (5), 486 (4) und (5)