tb-huetten.detb-huetten.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisliste_TB-Huetten... · 16 20086663...

16

Transcript of tb-huetten.detb-huetten.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisliste_TB-Huetten... · 16 20086663...

������������ �������������������������������

��������

��������

�� !"�#��$%�#!������

&%'�"() !& *� ��!%�&%�

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

2

1

92655 HüttenIndustriegebietParksteiner Weg 5Tel. (0 96 41) 36 002

92648 VohenstraußGewerbestraße 4Tel. (0 96 51) 20 74392690 TroschelhammerIm KieswerkTel. (0 96 41) 36 00

Anschriften und Telefonnummern der Werke TB Hütten

1

3

2

Kontakt

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�3

Ihre Ansprechpartner der Transportbeton Hütten

Geschäftsführung Erwin SchedlHauptstr. 7

92699 Bechtsrieth

Tel. (09 61) 41 88 10Fax (09 61) 41 88 13Mobil (01 51) 12 53 65 38

[email protected]

Prokuristin Susi PontouxHauptstr. 792699 Bechtsrieth

Tel. (09 61) 41 88 10Fax (09 61) 41 88 13

[email protected]

Werke Vertrieb

1 Hütten2 Vohenstrauß3 Troschelhammer

Hans StanglHauptstr. 792699 Bechtsrieth

Tel. (09 61) 41 88 12Fax (09 61) 41 88 13Mobil (0151) 12 53 65 10

[email protected]

Vertriebsinnendienst Susi PontouxHauptstr. 792699 Bechtsrieth

Tel. (09 61) 41 88 10Fax (09 61) 41 88 13

[email protected]

Azubi/Vertriebsinnendienst Leonie JanderHauptstr. 792699 Bechtsrieth

Tel. (09 61) 41 88 10Fax (09 61) 41 88 13

[email protected]

Baustofftechnik

Lothar Zipproth Mobil (01 51) 12 53 70 04Fax (03 36 38) 8 95 26 54

[email protected]

System orange wanne®

Leitung Abteilungorange wanne®

Nordin BenattiaIndustriestraße 593176 Beratzhausen

Tel. (0 94 93) 94 05 14Fax (0 94 93) 94 05 55Mobil (01 51) 12 53 69 54

[email protected]

Technische Beratung undVertrieb

Alexander NazarenusIndustriestraße 593176 Beratzhausen

Tel. (0 94 93) 94 05 22Fax (0 94 93) 94 05 55Mobil (01 51) 12 53 70 91

[email protected]

Vertriebsinnendienst Stefanie RaabIndustriestraße 593176 Beratzhausen

Tel. (0 94 93) 94 05 21Fax (0 94 93) 94 05 55

[email protected]

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

4

Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau

Bewehrte Außenbauteile

XC4 XF1 XA1

C25/30

F38 20086278 150,50 € 20086279 153,50 €

16 20086281 145,50 € 20086282 148,50 €32 20086284 142,50 € 20086285 145,50 €

F48 20129020 154,50 € 20128959 157,50 €

16 20129061 149,50 € 20128958 152,50 €32 20129062 146,50 € 20128957 149,50 €

C30/37

F38 20136949 155,50 € 20136952 158,50 €

16 20136950 150,50 € 20136953 153,50 €32 20136951 147,50 € 20136954 150,50 €

F48 20136971 159,50 € 20136974 162,50 €

16 20136972 154,50 € 20136975 157,50 €32 20136973 151,50 € 20136976 154,50 €

XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2b) C35/45

F38 20086386* 164,50 € 20086387 167,50 €

16 20086389* 159,50 € 20086390 162,50 €32 20086392* 156,50 € 20086393 159,50 €

F48 20121085* 168,50 € 20128547 171,50 €

16 20100135* 163,50 € 20099109 166,50 €32 20121088* 160,50 € 20128548 163,50 €

Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart

Expositions-klassen a)

Festig-keits-klasse

Festigkeitsentwicklung

mittel schnell

Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis

Unbewehrte Bauteile (ohneStahl oder ein gebettetesMetall) in nicht betonangrei-fender Umgebung

X0

C8/10 C18 20086100 140,50 €

16 20086173 135,50 €32 20086176 132,50 €

C12/15

C18 20086185 141,50 €

16 20086188 136,50 €32 20086191 133,50 €

F38 20086194 143,50 €

16 20086197 138,50 €32 20086200 135,50 €

C20/25 C18 20086218 143,50 €

16 20086221 138,50 €32 20086224 135,50 €

C25/30 C18 20086233 148,50 €

16 20086236 143,50 €32 20086239 140,50 €

Innen- und Gründungs -bauteile

XC1 XC2

C16/20 F38 20086242 144,50 €

16 20086245 139,50 €32 20086248 136,50 €

C20/25

F38 20086251 145,50 € 20086252 148,50 €

16 20086254 140,50 € 20086255 143,50 €32 20086257 137,50 € 20086258 140,50 €

F48 20131055 149,50 € 20136932 152,50 €

16 20131053 144,50 € 20136933 147,50 €32 20131054 141,50 € 20136935 144,50 €

XC3 C20/25

F38 20086260 147,50 € 20086261 150,50 €

16 20086263 142,50 € 20086264 145,50 €32 20086266 139,50 € 20086267 142,50 €

F48 20128542 151,50 € 20136943 154,50 €

16 20099104 146,50 € 20136944 149,50 €32 20128543 143,50 € 20136945 146,50 €

Größtkorn

(mm

)

Konsis tenz-

klasse

* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.

a) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren b) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind stan-dardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zuvereinbaren.

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�5

Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau

Beispiele für Anwendungs-bereiche, Betonart

Expositions-klassen a)

Festig-keits-klasse

Festigkeitsentwicklung

mittel schnell

Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis

Bewehrte Außen bauteile mit erhöhtem Wasser eindring - wider stand

XC4 XF1 XA1 C25/30

F38 20086516 154,50 € 20086517 157,50 €

16 20086519 149,50 € 20086520 152,50 €32 20086522 146,50 € 20086523 149,50 €

F48 20120813 158,50 € 20121294 161,50 €

16 20120814 153,50 € 20121295 156,50 €32 20120815 150,50 € 20121296 153,50 €

XC4 XD1 XS1 XF1 XA1

C30/37

F38 20086552 159,50 € 20086553 162,50 €

16 20086555 154,50 € 20086556 157,50 €32 20086558 151,50 € 20086559 154,50 €

F48 20121400 163,50 € 20128955 166,50 €

16 20099131 158,50 € 20128954 161,50 €32 20099132 155,50 € 20128953 158,50 €

Sichtbetonflächen bedürfen einzelfallbezogener Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Sichtbeton nach Merkblatt

XC4 XF1 XA1 C25/30 F3 16 20134915* 185,50 €

XC4 XD1 XS1 XF1 XA1

C30/37 F3 16 20137294* 190,50 €

Sichtbeton für besondereAnforderungen

XC4 XD1 XS1 XF1 XA1

C30/37 F3 16 auf Anfrage auf Anfrage

Größtkorn

(mm

)

Konsis tenz-

klasse

auf Anfrage

Schlauchleitungsbetone d > 65 mm

Bewehrte Außen bauteile mit erhöhtem Wasser eindring - wider stand

XC4 XF1 XA1 C25/30 F48 20128561* 160,50 € 20142796* 163,50 €

16 20100241* 155,50 € 20100210* 158,50 €

XC4 XD1 XS1 XF1 XA1

C30/37 F48 20104980* 165,50 € 20142798* 168,50 €

16 20100245* 160,50 € 20100242* 163,50 €

* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sicht beton, gewährleisten.a) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren b) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind stan-dardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zuvereinbaren c) mit Luftporenbildner/Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. d) Einbringung imTrockenen e) Einbringung unter Wasser

Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart

Expositions-klassen

(Feuchteklasse WA)

Festig-keits-klasse

Festigkeitsentwicklung

mittel schnell

Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis

Beton nach ZTV-Ing

XC4 XF1 XA1 C25/30 F316 20086928 149,50 € 20086929 152,50 €32 20086931 146,50 € 20086932 149,50 €

XC4 XD2 XS2 XF2 XF3 XA2b)

C30/37 F316 20087030 156,50 € 20087031 159,50 €32 20087033 153,50 € 20087034 156,50 €

C35/45 F316 20087084* 163,50 € 20087085 166,50 €32 20087087* 160,50 € 20087088 163,50 €

Kappenbetonnach ZTV-Ing

XC4 XD3 XS3 XF4 XA1 LPc) C25/30 F2 16 20087139* 162,50 € 20087140 165,50 €

Bohrpfahlbeton

XC4 XF1 XA1 C25/30

F4d)

8 20086828 158,50 €16 20086830 153,50 €32 20086832 150,50 €

F5e)

8 20086837 162,50 €16 20086839 157,50 €32 20086841 154,50 €

XC4 XD1 XS1XF1 XA1

C30/37 F5e)

8 20086855 167,50 €16 20086857 162,50 €32 20086859 159,50 €

XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2b) C35/45 F5e)

8 20086883* 176,50 €16 20086885* 171,50 €32 20086887* 168,50 €

Größtkorn

(mm

)

Konsis tenz -

klasse

Betone für den Ingenieurbau

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

6

Betone für den Industriebau

Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart

Expositions-klassen

(Feuchteklasse WA)

Festig-keits-klasse

Festigkeitsentwicklung

mittel schnell

Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis

Beton für starken chemischen Angriff

XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 f)b)

C35/45

F38 20086413* 165,50 € 20086414 168,50 €

16 20086416* 160,50 € 20086417 163,50 €32 20086419* 157,50 € 20086420 160,50 €

F48 20140288* 169,50 € 20136978 172,50 €

16 20140289* 164,50 € 20136979 167,50 €32 20140290* 161,50 € 20136980 164,50 €

C40/50

F38 20086633* 172,50 € 20086634 175,50 €

16 20086636* 167,50 € 20086637 170,50 €32 20086639* 164,50 € 20086640 167,50 €

F48 20143131* 176,50 € 20143134 179,50 €

16 20143132* 171,50 € 20143135 174,50 €32 20143133* 168,50 € 20143136 171,50 €

C45/55

F38 20086453* 179,50 € 20086456 182,50 €

16 20086454* 174,50 € 20086457 177,50 €32 20086455* 171,50 € 20086458 174,50 €

F48 20143142* 183,50 € 20143145 186,50 €

16 20143143* 178,50 € 20143146 181,50 €32 20143144* 175,50 € 20143147 178,50 €

Lagerflächen XC4 XF1 XA1 C25/30F3

16 20086654 151,50 € 20086655 154,50 €32 20086656 148,50 € 20086657 151,50 €

F416 20086663 155,50 € 20086664 158,50 €32 20086666 152,50 € 20086667 155,50 €

Industrie böden undLager flächen

XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1g) C30/37

F316 20086682 156,50 € 20086683 159,50 €32 20086684 153,50 € 20086685 156,50 €

F416 20086691 160,50 € 20086692 163,50 €32 20086693 157,50 € 20086694 160,50 €

XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 f)b) XM2h) C35/45

F316 20086720* 163,50 € 20086721 166,50 €32 20086722* 160,50 € 20086723 163,50 €

F416 20086728* 167,50 € 20086729 170,50 €32 20086730* 164,50 € 20086731 167,50 €

Lagerflächen mit Frost- und Tausalz widerstandi)

XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 f)b)

XM2 LP c)

C30/37 F316 20086754* 169,50 € 20086755 172,50 €

32 20086756* 166,50 € 20086757 169,50 €

Beton mit hohem Frost-/Tausalz-widerstand

XC4 XD3 XS3XF4 XA3 f)b) LP c) C30/37 F3

16 20086495* 164,50 € 20086496 167,50 €

32 20086497* 161,50 € 20086498 164,50 €

FD Beton

XC4 XD1 XS1 XF1 XA1

C30/37 F316 20086796 160,50 € 20086797 163,50 €32 20086799 157,50 € 20086800 160,50 €

XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 f)b) LP c) C30/37 F3

16 20086822 174,50 € 20086823 177,50 €32 20086824 171,50 € 20086825 174,50 €

Größtkorn

(mm

)

Konsis tenz-

klasse

* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.

b) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeig-net, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren c) mit Luftporenbildner/Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost/Tausalzbeständigkeitnicht gewährleistet werden. f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächen-behandlung (z. B. Vaku umieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden h) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nachDIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden i) Für maschinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet.

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�7

Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart

Expositions-klassen

(Feuchteklasse WA)

Festig-keits-klasse

Festigkeitsentwicklung

mittel schnell

Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis

Lagerflächen ohne Einwirkungvon Gülle, Silage oder Düngermit mäßiger Verschleißbe-anspruchung

XC4 XD1 XS1 XF1XA1 XM1 g) C30/37 F4 16 20205807 160,50 €

Stallböden in Warm- und Kaltställen

XC4 XF1 XA1 C25/30 F4 16 20205804 149,50 €

Stallwände und -decken imInnenbereich

XC3 C20/25 F4 16 20205801 146,50 €

Hofbefestigungen ohneTausalzeinwirkung

XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 b) f) XM2 h) C35/45 F4 16 20205811 170,50 €

Güllekanäle und GüllekellerXC4 XD1 XS1

XF1 XA1 XM1g) C30/37 F4 16 20205807 160,50 €

Gärfutterflachsilos undSilagesickersaftbehälter erd-überdeckt mit Beschichtung

XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 b) f) XM2 h) C35/45 F4 16 20205811 170,50 €

agroton®

Betone für den Landwirtschaftsbau

Größtkorn

(mm

)

Konsis tenz-

klasse

* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.

b) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeig-net, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Die ExpositionsklasseXM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vaku umieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden h) Die ExpositionsklasseXM3 kann durch Hartstoffe nach DIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

8

orange wanne® Der 1A Keller mit 10 Jahren Gewährleistung auf Wasserundurchlässigkeit unter Verwendung unserer Produkte

orange wanne®

nur bedingt verfügbar

Beratung, Konzept und Qualitätskontrolle; sonstige Leistungen; Abdichtungsmaterial und Einbau desAbdichtungsmaterials: auf Anfrage

* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.

a) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren b) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind stan-dardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zuvereinbaren g) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vaku umieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeitererreicht werden l) Mindestbestellvorlauf 7 Werk tage o) Gemäß DAfStb-Richtlinie „Stahlfaserbeton“; andere Leistungsklassen und Druckfestigkeiten auf Anfrage.

aaton®, faton®, Beton mit Stahlfasernund orange wanne®

Beton mit Stahlfasern Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch, Stahlfasermindestgehalt in Grundrezeptur

Innen- und Gründungsbauteile XC1 XC2 — C20/25 F4 16 20087505 20087506169,50 €

Bewehrte Außen bau teile mithohem Wasser eindring wider -stand

XC4 XF1 XA1 — C25/30 F4 16 20102352 20140118177,50 €

Industrieböden undLagerflächen

XC4 XD1 XS1XF1 XA1 XM1g) — C30/37 F4 16 20087560 20087561

auf Anfrage auf Anfrage

faton® Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen o)

Bewehrte Außen bau teile mithohem Wasser eindring wider -stand

XC4 XF1 XA1

L0,6/0,4 C25/30 F4 16 20136982* 187,70 €

L0,9/0,6 C25/30 F4 16 20087268* 197,70 €

L1,2/0,9 C25/30 F4 16 20087288* 207,70 €

XC4 XD1 XS1XF1 XA1

L0,9/0,6 C30/37 F4 16 20165096* 202,70 €

L1,2/0,9 C30/37 F4 16 20104391* 212,70 €

Beispiele fürAnwendungsbereiche,Betonart

Expositions-klassen a)

Leistungs -klasse o)

(nach DAfStb-RL)

Festig-keits-klasse

Festigkeitsentwicklung

mittel schnell

Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis

aaton® Leicht verdichtbare und selbstverdichtende Betone

aaton® compact

XC1 XC2

C20/25

F5

8 20209930 153,50 €

16 20210001 148,50 €

XC4 XF1 XA1 C25/308 20210002 162,50 €

16 20210003 157,50 €

XC4 XD1 XS1XF1 XA1

C30/378 20210004 167,50 €

16 20210006 162,50 €

XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2 b) C35/45

8 20209980 179,50 €

16 20210021 174,50 €

aaton® comfort

XC1 XC2

C20/25

F6

8 20209972 157,50 €

16 20209973 152,50 €

XC4 XF1 XA1 C25/308 20209976 166,50 €

16 20209977 161,50 €

XC4 XD1 XS1XF1 XA1

C30/378 20209978 171,50 €

16 20209979 166,50 €

XC4 XD2 XS2XF2 XF3 XA2 b) C35/45

8 20210022 183,50 €

16 20210023 178,50 €

aaton® ultra l) auf Anfrage — a. A. SV a. A. auf Anfrage

Konsis tenz -

klasse

Größtkorn

(mm

)

auf Anfrage

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�9

Pervia® Drainbeton nach Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

Bezeichnung Verwendungszweck Druckfestig-keit

Konsistenz GK(mm)

Artikel-Nr. Preis

Pervia® Classic Drainbeton als Tragschicht gemäß FGSV-Merkblatt fürDränbetontragschichten (M DBT) und als Bankettbeton 10 - 20 N/mm2

C1

16 20202984 143,70 €

Pervia® Deco Für dekorative Anwendungen; entspricht dem FGSV-Merkblattfür Dränbetontragschichten ( M DBT) - Pigmentierung möglich 10 - 20 N/mm2 8 20204859 187,70 €

Pervia® Top Drainbeton als Deckschicht gemäß FGSV-Merkblatt für versicke-rungsfähige Verkehrsflächen (M VV) - Pigmentierung möglich C25/30 8 20202986 197,70 €

Mörtel (nach DIN EN 998-2)

Bezeichnung Festigkeits-klasse

GK(mm)

Artikel-Nr. Preis

NormalmauermörtelM5 (MGIIa) 4 20087728* 205,00 €M10 (MGIII) 4 20087729* 215,00 €

Estriche (nach DIN EN 13813)

Bezeichnung Biegezug-festigkeit

Festigkeits-klasse

Konsistenz GK(mm)

Artikel-Nr. Preis

Calciumsulfat-fließestrichr)

F4 CAm)-C20 sehr fließfähig 8 20087705* 192,70 €F5 CAm)-C25 sehr fließfähig 8 20087708* 202,70 €F6 CAm)-C30 sehr fließfähig 8 20087711* 212,70 €

estritherm®, füma®, Estriche, Mörtel, Pervia® und Sondermischungen

Sondermischungen (außerhalb von DIN EN 206 / DIN 1045-2)

Bezeichnung Zementgehalt GK(mm)

Artikel-Nr. Preis

Sandsondermischungen

200 kg4 20087673 127,70 €8 20087684 132,70 €

300 kg4 20087675 137,70 €8 20087686 142,70 €

400 kg4 20087677 147,70 €8 20087688 152,70 €

Vorlaufmischung - 20087667 167,70 €

* auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbarAlle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.

m) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN 18560-2

estritherm® Porenleichtbeton

Bezeichnung Verwendungszweck Trockenrohdichte Konsistenz GK(mm)

Artikel-Nr. Preis

estritherm® 1.0 Zum Ausgleich von Höhenunterschieden /Unebenheiten bzw. zur Herstellung von Gefälle -schichten. estritherm® erfüllt die Anfor derungen angebundene Ausgleichsschichten nach DIN 18560

1,0 kg/dm3 fließfähig 4 20087724* auf Anfrage

estritherm® 1.2 1,2 kg/dm3 fließfähig 4 20087723* auf Anfrage

estritherm® 1.4 1,4 kg/dm3 fließfähig 4 20087722* auf Anfrage

füma®

Bezeichnung Verwendungszweck Konsistenz GK(mm)

Artikel-Nr. Preis

füma® basicVerfüllbaustoff für Hohlraumverfüllungen und Hinterfüllungen jederArt (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Arbeitsraumverfüllun-gen etc.)

fließfähig 4 20087714 127,70 €

füma® leichtVerfüllbaustoff zur Reduzierung von Auftriebskräften bei auftriebsge-fährdeten Körpern (z. B. Ringraumverfüllungen, Schwimmbadhinterfül-lungen etc.), Frischrohdichte <1,0 kg/dm3

fließfähignicht pumpfähig

4 20087715* 157,70 €

füma® s Verfüllsuspension für Hohlraumver- und Hinterfüllungen jeder Art (z. B.Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Verfüllungen unterhalb des Was-serspiegels etc.)

sehr fließfähig - 20087716* 127,70 €

füma® bodenSelbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Leitungs- und Kanalbau,insbesondere zum Einbetten von Rohrleitungen, Entspricht der Boden-klasse 3—4

fließfähignicht pumpfähig

4 20087717 117,70 €

füma® rapidSelbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Tiefbau, insbesondere fürdie schnelle Wiederaufnahme von Fußgänger- und Straßenverkehr,Entspricht der Bodenklasse 4—5

fließfähignicht pumpfähig

8 20087719 131,70 €

16 20087720 126,70 €

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

10

Sonstiges Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Lieferscheinen je Lieferschein 60010097 10,00 €

Abbestellung des vereinbartenLieferzeitpunktes

am Tag des disponierten Einsatzes m3 60010544 20,00 €

Umbestellung des vereinbartenLieferzeitpunktes

am Tag des disponierten Einsatzes m3 60010545 20,00 €

Heizzuschlag Warmbeton nach DIN m3 60000232 10,00 €

Soll-Istwert Ausdruck m3 60011935 3,50 €Produktions- und Verwaltungsgebühr je Abholung < 1,0 m3 pauschal 60010332 5,00 €Nachhaltigkeitsbeitrag Investitionen in Nachhaltigkeit m3 60005467 1,00 €Frischwasserzuschlag auf Kundenwunsch m3 60013483 0,50 €Zuschlag Betonrüttler m3 60000285 4,00 €Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer. Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen.s) für Betone der Seiten 8-12 dieser Preisliste t) Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeitennur nach Absprache

Serviceleistungen BetonBezeichnung Bemerkung Einheit Artikel-Nr. Preis

ZusatzmittelNachträgliche Konsistenzerhöhung Wir empfehlen stattdessen unsere F4-Sorten. m3 60005141 6,00 €Verzögerer bis 3 Stunden s) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m3 60000219 6,50 €Verzögerer bis 5 Stunden t) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m3 60000220 9,50 €

Lieferzeiten /SaisonEntladezeitüberschreitung Entladezeit über 5 Min. pro m3 je angef. 15 Min. 60000231 25,00 €Wochentagseinsatz 17—20 Uhr v) m3 60000226 10,00 €Nachteinsatz ab 20 Uhr v) m3 60000227 auf AnfrageSamstagseinsatz v) Öffnungszeiten 7-12 Uhr, Mindestabnahme 30 m3 m3 60000228 15,00 €Samstagszulage ab 12 Uhr v) m3 60000229 auf AnfrageOffenhalten Mischwerk v) 60005839 auf AnfrageSaisonzuschlag (15.11.-15.3.) m3 60000236 5,00 €Wartezeit Ankunft Baustelle bis Beginn Entladung je angef. 15 Min. 60013482 25,00 €

FrachtausgleichBeton bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je Fahrzeug je fehlendem m3 60000241 20,00 €Mörtel bei Abnahme von weniger als 1 m3 je fehlenden 100 Liter 60000242 20,00 €Fließestrich, füma® bei Abnahme von weniger als 6,0 m3 je Fahrzeug je fehlendem m3 60000243 30,00 €

EntsorgungEntsorgung Restbeton nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60000245 120,00 €Entsorgung Restmörtel nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60000246 120,00 €Entsorgung Rest Fließestrich nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60000247 120,00 €Mörtelkübel beschädigt / Verlust je Kübel 60000248 120,00 €

Herstellung und Qualität: Die Herstellung undLieferung des Betons erfolgt nach den jeweilsgültigen Regelwerken.

Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Bau -stoffe übernehmen wir eine 5-jährige Gewähr -leistung ab Anlieferung. Veränderungen der gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbeson -dere durch Zugabe von Wasser auf der Bau stelle.Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transport -beton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus)zuzusetzen.

Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Ab neh -mers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmernach träglich rezepturfremde Stoffe zugegebenwerden, erlischt für uns die Gewähr leistung derQualität, Festigkeit und eventuell besonderer Ei-genschaften des von uns geliefer ten Betons.Außerdem unterliegt der veränderte Beton auchnicht mehr der bauauf sichtlich ge for dertenÜberwachung; das Über ein stim mungs zeichenauf dem Lieferschein wird ungültig.

Nachbehandlung: Gemäß DIN EN 13670 undDIN 1045-3 ist der Beton vom Verarbeiter ge-nügend lange gegen schädliche Einflüsse zuschützen.

Reservierung: Eine Reservierung ist eine Vorbe-stellung und dient der Vordisposition (Beton,Logistik und Ausgangsstoffe).

• Eine Reservierung bis 100 m³ ist spätestensam Vortag bis 14:00 Uhr durch den Kundenverbindlich zu fixieren und durch uns zu be-stätigen, ansonsten verfällt der Anspruch

und ein neuer Liefertermin muss vereinbartwerden.

• Eine Reservierung > 100 m³ ist mind. 48 Std.vor Lieferung durch den Kunden verbindlich zufixieren bzw. in eine Bestellung umzuwandeln.

Bestellung: Eine Bestellung ist nach unserer Be-stätigung eine verbindliche Lieferzusage.

• Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag nur ver-bindliche Bestellungen entgegen genommenwerden. Eine Reservierung ab diesem Zeit-punkt ist für den Folgetag nicht möglich.

Umbestellung: Verfahrensweise bei kundenseiti-gen Änderungen einer Bestellung:

• Bestelländerungen der Kunden sind direkt beimAnlagenführer oder der Disposition zu platzie-ren; unsere Fahrer dürfen keine verbindlichenBestellungen/Änderungen entgegen nehmen

• Mengenänderung von max. +/- 10% sind in derToleranz

• Mengenänderungen darüber hinaus sind überden beschriebenen Bestellprozess abzustim-men

Lieferzeit: Unsere Lieferungen erfolgen montagsbis freitags zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstags-,Sonn- und Feiertagslieferungen wird ein Auf-schlag erhoben.

Wartezeit: Unsere Fahrzeuge sind sofort bei An-kunft auf der Baustelle zu entladen. Wartezeit istdie Zeit zwischen Ankunft des Fahrmischers aufder Baustelle und dem Beginn der Entladung.

Entladezeit: Die zulässige Entladezeit beträgtmax. 5 Min./m3. Bei Überschreitung dieser Zeitberechnen wir einen Aufschlag.

Abnahmeverweigerung: Wird die Abnahme dervereinbarten Lieferung vom Empfänger unbe-rechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird diebestellte Betonmenge zuzüglich etwaiger Folge-kosten in vollem Umfang dem Besteller in Rech-nung gestellt.

Preisangabe: Die Preise gelten für 1 m3 normalver-dichteten Beton, für eine mit unseren Fahrzeugenerreichbare Entlade stelle bei einer Abnahmemengeje Fahrzeug von min. 7,5 m3, zzgl. gesetzlicherMwSt. Alle Serviceleistungen gemäß Preisliste S.14, wie z.B. Saisonzuschlag, Mindermengen, Hei-zen, Entladezeitüberschreitung, Lieferzeitzuschlä-ge werden nach Anfall berechnet, ohne dass es ei-ner zusätzlichen Vereinbarung bedarf.

Unsere Preise basieren auf dem im Juli 2017 gülti-gen Dieselpreisindex des statistischen Bundesam-tes (http://www.bgl-ev.de/images/downloads/ die-selpreisinformation_tankstelle.pdf). Ändert sich der vom BGL veröffentlichte Monats -durchschnittswert gegenüber dem Dezember-Wert positiv oder negativ und bleibt für einen Mo-nat konstant, behalten wir uns vor, dieseKostenveränderung weiterzureichen. Indexpreis-änderungen von je +/- 0,10 € führen zu einem Die-selzu-/-abschlag in Höhe von je 0,25€/m3.

Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichenWunsch des Abnehmers von unserem Betonsorten -verzeichnis abweichende Sorten verlangt, die einezusätzliche Erstprüfung erfordern, so werden alleentsprechenden Kosten berechnet.

Allgemeine Hinweise:

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�11

Ihr Weg zu uns

Bestellannahme und Disposition:

Werk Hütten, Tel. (0 9641) 3600

Werk Vohenstrauß, Tel. (0 9651) 2074

Wir möchten den Bestellvorgang so schnell und einfach wie möglich gestalten:Halten Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und nennen Sie uns Ihre Kunden-,Baustellen- und falls vorhanden, die Sorten- oder Abrufnummer.

1. Angaben zum Besteller

Rechnungsempfänger bzw. Kundennummer (Firma)Name und Telefonnummer des Bestellers (Bauleiter oder Polier)Baustellenanschrift oder -nummer, genaue Abnahmestelle

2. Angaben zur Lieferung

Angaben zu Ihrem Beton (s.u.), z.B. SortennummerBetonmengeBetonierbeginn (Datum und Uhrzeit) Bauteil: Sauberkeitsschicht, Decken, WändeEinbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche), Betoniergeschwindigkeit (Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten)

3. Angaben zur Baustelle

Gewichts- oder Durchfahrtsbeschränkungen, SteigungenZufahrts- und RangiermöglichkeitenSonstige schwierige BaustellenverhältnisseReinigungsmöglichkeiten der Fahrmischer-trommel und Betonfördergeräte auf der Baustelle

Anforderungen gemäß Bauunterlagen

BetondruckfestigkeitsklasseExpositionsklassen: aus den Umwelteinflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA, XM), Bewehrungskorrosion (Klassen XC, XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF oder WA)Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton nach LeistungsklassenBesondere Eigenschaften: z.B. Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, Beton nach ZTV-Ing.Nennwert des Größtkorns: aus Bewehrungs-stababstand und Bauteilgeometrie

Anforderungen der Baustelle

Konsistenzklasse: beste Qualität ohne Nachmischen auf der Baustelle erhalten Sie durch unsere werksgemischten F4-SortenGgf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren Anforderungen an Ausschalfristen oder Wärmeentwicklung. Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.B. bei sommerlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten

Eine gute Nachbehandlung ist Grundlage für ein gelungenes Bauteil!

* Bitte beachten Sie: Für die richtige Auswahl der Betonsorte nach DIN 1045-2 ist der Auftraggeber verantwortlich.

Bitte bestellen Sie mindestens 48h vor Lieferung, siehe Allgemeine Hinweise auf Seite 10

Zu Ihrer Unterstützung haben wir die wichtigsten Betoneigenschaften für Sie zusammengestellt*.

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�12

Mietpreise für Betonfördergeräte

* nicht in allen Gebieten verfügbar** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <65mm *** Bestellfrist ab "M52": 14 Tage (Fahrgenehmigung nach §29 erforderlich, ggf. mit Begleitfahrzeug BF3/Polizei).

Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig.Es gelten unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Falls der Dieselpreis netto 1,20 €/Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich!Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus:

Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp)Verwendung von pumpfähigen BetonsortenAuf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten. Nach Erfordernis und in Absprache mit demBaustellenverantwortlichen wird ein zusätzlicher Maschinist gestellt und berechnet.Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung

Verteilermast bis bis bis bis Fahrmischer-

M24 M36 M42 M52*** Betonpumpe*

Reichhöhe/Reichweite in m 24/20 36/32 42/38 52/48

(Reichweite ab Mitte Drehkreuz) + Schlauch- + 31 HTpumpe

An- und Abfahrt 150,00 € 210,00 € 285,00 € 400,00 € 150,00 €

Förderleistungspreise

0 - 15 m3 pauschal 330,50 € 430,50 € 525,50 € 700,50 € 330,50 €

15,5 - 25 m3 pauschal 440,50 € 510,50 € 620,50 € 865,50 € 440,50 €

25,5 - 50 m3 je m3 19,00 € 22,50 € 26,50 € 36,00 € 19,00 €

50,5 - 100 m3 je m3 18,50 € 21,50 € 25,50 € 35,50 € 18,50 €

100,5 - 150 m3 je m3 16,50 € 21,00 € 25,00 € 35,00 € 16,50 €

150,5 - 200 m3 je m3 15,50 € 20,00 € 24,50 € 34,50 € 15,50 €

200,5 - 400 m3 je m3 14,50 € 19,50 € 24,00 € 33,50 € 14,50 €

über 400 m3 je m3 14,00 € 19,00 € 23,50 € 32,50 € 14,00 €

zusätzlicher Stundensatz bei Unterschreitung 300,00 € 480,00 € 690,00 € 940,00 € 300,00 €

einer Mindestförderleistung von . 15 m3/Std. 20 m3/Std. 25 m3/Std. 25 m3/Std. 15 m3/Std

Mindestförderleistungspreis

inkl. An- und Abfahrt480,00 € 640,00 € 810,00 € 1.100,00 € 480,00 €

Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und 60 Minuten bis M52. Abgerechnet wird die Zeit, die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird.

Serviceleistungen Standortwechsel auf der Baustelle (jeweils) 120,00 € 160,00 € 200,00 € 360,00 € 120,00 €keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle 380,00 € 490,00 € 500,00 € 650,00 € 380,00 €vergebliche An-/Abfahrt 480,00 € 640,00 € 810,00 € 1.100,00 € 480,00 €Abbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 € 430,00 € 525,00 € 700,00 € 330,00 €Umbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 € 430,00 € 525,00 € 700,00 € 330,00 €zusätzliche Schlauchleitung ** 17,50 €/mzusätzliche Rohrleitung 15,00 €/mZuschlag Rohr- und Schlauchleitung >30 m/ >DN 65 5,00 €/mzusätzliche Reduzierung 32,50 €/Stkzusätzlicher Bogen 12,00 €/Stkzusätzlicher Maschinist (von Ank. - Abf. Baustelle) 90,00 €/Std. mind. jedoch 180,00 €Miete/Transport Rundverteiler auf AnfrageFörderung durch Rundverteiler (ohne Miete) 2,50 €/m3

Endschlauch-Quetschventil *** 55,00 €/EinsatzZuschlag für die Förderung von Sonderbetonen(z. B. Faser- oder Schwerbeton)

2,20 €/m3

Zuschlag Förderleistung 17.00 - 20.00 Uhr(Berechnung von Ankunft bis Abfahrt)

50,00 €/Std.

Nachteinsatz 20.00 - 6.00 Uhr(Berechnung von Ankunft bis Abfahrt)

auf Anfrage

Samstagszuschlag(Berechnung von Ankunft bis Abfahrt)

50,00 €/Std. mind. jedoch 150,00 €

Baustellenbesichtigung 180,00 € (im Auftragsfall kostenfrei)Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M52 nach AufwandSaisonzuschlag (01.12.-15.03.) 55,00 €/EinsatzVerwaltungsgebühr für Nachsendung von Vermietungsnachweisen

10,00 €/je VN

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�13

Technische Daten unserer Betonfördergeräte

10,4 m

23,7 m

14,5 m

29,1 m

20 m

24 m

36 m

42 m

52 m

48,1 m 38,0 m 31,7 m 19,7 m 15,8 m

38,1 m

- Ausfalthöhen

- Stützkräfte

- Fahrzeuglängen

- Abstützbreiten

Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte

vorn hinten

M52 15,4 m 350 KN 350 KN

M42 8,7 m 240 KN 240 KN

M36 8,7 m 170 KN 170 KN

M24 4,9 m 140 KN 140 KN

M20 3,85 m 110 KN 70 KN

Masttyp Fahrzeuglänge Abstützbreite

vorn hinten

M20 8,5 m 3,9 m 2,5 m

M24 9,5 m 5,6 m 2,6 m

M36 11,3 m 6,3 m 6,9 m

M42 13,1 m 8,3 m 8,3 m

M52 14,5 m 10,5 m 12,5 m

Reichhöhe

Reichtiefe

Reichweite

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�14

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten

Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermie-tung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auchdann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklichauf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann i.S.des HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gel-ten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfallnicht widersprechen.

§ 1 AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas ande-res vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Für dierichtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter ver-antwortlich.

§ 2 Pflichten des VermietersWir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauchdes vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während derMietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintref-fen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Ab-transport; bei Meinungsverschiedenheiten über die Mietzeitist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.

Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebeneTermine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbar-ter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter un-ter den gesetzlichen Vor aus setzungen zum Rücktritt vomVertrag (§ 323 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretendeUmstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sa-che erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wirberechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer derBehinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglich-keit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Be-triebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oderwirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Aus-fall von Versorgungsanlagen, Verzögerungen durch Verkehrs-störung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder infremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung desGebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diesefür uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.

Eine Haftung für den mit der vermieteten Sache gefördertenBeton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel derMietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Ansprüche zu.Das Recht zur Minderung der Miete ist ausgeschlossen.

Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns,unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus wel-chem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlassvon Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forde-rungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausge-schlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches odergrob fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertretersoder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einerfür die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung ver-ursacht ist. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch vonKaufleuten i.S. der HGB auf die Höhe der Deckungssumme un-serer Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme min-destens Euro 1,0 Mio. beträgt, beschränkt. Die Beschränkun-gen gelten nicht für den Ersatz von Körper- undGesundheitsschäden sowie den Ersatz von privat genutztenSachen, deren Haftung sich aus dem Produkthaftungsgesetzergibt.

§ 3 Pflichten des MietersDer Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu zah-len, die Mietsache ordentlich zu behandeln und nach Gebrauchim ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den Ge-brauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen;er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für dieInbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbeson-dere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitigzu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Trans-port der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Auf-stellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlas-sen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mitschweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrwegvoraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dassdie Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zu-fahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigenBeanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sor-gen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbela-stung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraus-setzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle darausentstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden.Der Standort der Betonpumpe sowie die Ein baufläche mussvom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Beton-

spritzer, Eisbildung oder -ähnliches geschädigt werden kön-nen.

Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss amAufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme ineinem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitun-gen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das er-forderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anlei-tung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- undAbbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er inausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrlei-tungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten undFahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder ander Baustelle bereitzustellen.

Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachtenVerschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen,Gebäudeteile und Kanalisa tion, ist ausschließlich der Mieterverantwortlich.

Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förde-rung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auchfür die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angabenbei Abruf.

Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge einesUmstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser unsso zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Miet-vertrages gestanden hätten.

§ 4 SicherungsrechteDer Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicherForderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchemRechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig ent-stehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Aus-führung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrech-ten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor demrestlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtre-tungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangenhat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzu-weisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit derAufforderung bekannt zu geben, bis zur Höhe der in Abs. 1 er-läuterten Ansprüche an uns zu zahlen.

Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartnerdes Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und dieForderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesenBefugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungennicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungs verpflich -tungen ordnungsgemäß nachkommt.

Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungs-teile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restfor-derung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch aufHerausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. DerMieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeberweder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesemein Abtretungsverbot vereinbaren.

Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Siche-rung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hatuns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigungunserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagenzu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskostenzu tragen.

Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnungausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen desMieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweitfreigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nachAbs. 1 um 20 % übersteigt.

§ 5 Mietzins und ZahlungsbedingungenErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahmedes Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, ins-besondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohneRücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt,den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht fürdie Vermietung an einen anderen als einen Unternehmer, dieinnerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalbvon Dauerschuld verhältnissen erbracht werden soll.

Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außer-halb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jah-reszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Miet-zinses vereinbart.

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt oh-ne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftli-

cher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertragesin den Vermögens verhältnissen des anderen Teils eine we-sentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruchauf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Mieter seineZahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen dasInsolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masse abgelehnt wird, so können wir dieuns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistungbewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.

Ist der Mieter Unternehmer, so beeinflussen seine Mängelrü-gen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet erdarauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderervorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Mie-ter mit der Zahlung in Verzug, so beanspruchen wir Verzugs-zinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.

Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchengleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass derzur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht be-stritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Unterneh-mer gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unter-schiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen,die er gegen unserer Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonstverbundenen Gesellschaften hat.

Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungslei-stung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen,so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufendeRechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung imAbbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahrenerteilt, erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem01.08.2014, der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Istunser Kunde kein Ver braucher, gelten in Abweichung von derSEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfri-sten, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlungverpflichtet ist:Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5Werktage

Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkeh-rende Firmenlastschrift:

Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag

§ 6 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der ver-mieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung desMietzinses der Sitz unserer Verwaltung.

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie übersein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringendenRechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz der Gesell-schaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigenNiederlassung.

Stand: 02/2014

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5��

����������������

������������������������

�15

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen

Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe vonTransportbeton und anderen Baustoffen, z.B.: Mörtel, füma®,estritherm® und Fließestrich, nachfolgend kurz als „Baustoff“bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späterenVerträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, derKäufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingun-gen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ih-nen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. AngebotEin von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, fallsnicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung er-folgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowiedie Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist alleinder Käufer verantwortlich.

2. Lieferung und AbnahmeDie Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten ander vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufersnachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehen-den Kosten.

Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebe-nen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbar-ter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vomVertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Fristzur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretendeUmstände uns die Ausführung übernommener Aufträge er-schweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/ -Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben;ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir be-rechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hit-zeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwen-dungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Tempe-ratur (z.B. 30 ºC oder 25 ºC) zu kühlen, und sind insoweit vonder Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zuverschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperio -den, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren,unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Sai-sonzuschlag anbieten.

Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Über-mittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die verein-barte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Ge-fahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einenausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehin-dert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzungnicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehendenSchäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleerenmuss unverzüglich, zügig (bei Beton 1m3 in höchstens 5 Minu-ten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.

Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, so gelten die den Lie-ferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zurAbnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Em pfangs be-vollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnisdurch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.

Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwid-riger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflich-tung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn,die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wirzu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldnerfür die ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezah-lung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkungfür und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander,in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsererechtsverbindlichen Erklärungen entgegen zunehmen.

Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und dieVermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nichtGegenstand des Kaufvertrages.

3. GefahrübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunktauf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage ver-lässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über,sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spä-testens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, umzur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.

4. Gewährleistung/ HaftungWir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltendenVorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und dievereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs füreine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn diesgesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer dengültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verar-beitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer.

Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es seidenn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen ge-sondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hie-rüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält.

Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder insonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oderverändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung,es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung desBaustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat.

Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesonderesolcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte,darf nicht verarbeitet werden.

Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt

die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicherBestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Ent-gegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel,gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich ande-ren als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind vonKaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Bau-stoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoffzwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Bean-standete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht of-fensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Bau -stoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nachSichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalbder Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nichtfristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt.

Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoff -eigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauf-tragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt wordensind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von un-serem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Ge-währleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.

Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käu-fer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfül-lung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kannder Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minde-rung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegender Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfa-chen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vor-hersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüberhinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Pro-dukthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. be-trägt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Ver-tragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungs-frist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablie-ferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. desHGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisungder Mängelrüge durch uns.

5. Haftung aus sonstigen GründenSonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, un-sere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchemRechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass vonVertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oderaus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit derSchaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver-halten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder einesErfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Ver-tragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.

Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Ge-sundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sa-chen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

6. SicherungsrechteGelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllungsämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, un-ser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder ver-pfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder -verar -beiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Ver-tragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abge-treten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.

Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer For-derungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig ent-stehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oderVerwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungenmit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffsmit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.

Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mitanderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Bau-stoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoffmit einem fremden Grundstück oder einer fremden bewegli-chen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür ei-ne Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt,tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese For-derung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseresBaustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte aufEinräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbei-tung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamtenoffen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungser-klärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat unsder Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nach-erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit derAufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz1 anuns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst dieNacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und dieForderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Be-fugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nichteinziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungenordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer anuns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereitsjetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungs-teile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträ-ge bleibt unberührt.

Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber wederan Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbernein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnunggelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer

Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oderjeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritteunverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Inter-vention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zurLast fallende Interventionskosten zu tragen.

Der „Wert unseres Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 entsprichtdem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%.

Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderun-gen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt.

7. Preise und ZahlungsbedingungenErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme desAuftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbeson-dere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Ener-giekosten,Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Ver-kaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Liefe-rungen an einen anderen als einen Kaufmann i. S. des HGB, dieinnerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb vonDauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Stra-ßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei An-kunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäfts-zeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach derjeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt oh-ne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schrift-lichen Vereinbarung.

Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelie-ferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skonto-gewährung nur auf den Warenwert, nicht aber auf den Fracht-anteil. Dieser beträgt, soweit nicht in der Rechnungaus drücklich ausgewiesen, 23 € netto pro Kubikmeter gelie-ferten Baustoff.

Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögens-verhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlech-terung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistunggefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt,überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahreneröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangelsMasse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermö-gensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechte-rung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so kön-nen wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis dieGegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.

Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, beeinflussen seine Män-gelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichteter darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besondererVereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit derZahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugs-zinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigenVerzugsschadens.

Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchengleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zurAufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestrittenoder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i. S. desHGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unter-schiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen,die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonstverbundene Gesellschaften hat.

Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB und reicht seine Erfül-lungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zutilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufen-der Rechnung –, auf welche Schuld die Leistung angerechnetwird.

Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbu-chungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt,erfolgt ab dem 01.02.2014, spätestens aber ab dem01.08.2014, der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist un-ser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SE-PA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen,auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung ver-pflichtet ist:

Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5Werktage

Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkeh-rende Firmenlastschrift:

Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag

8. BaustoffüberwachungUnsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qua-litätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unange-meldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen.

9. GerichtsstandGerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie übersein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechts-streitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kauf-leuten i. S. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft.

10. NichtigkeitSollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtigsein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Stand 08/2017

�� !"�#��$%�#!�������*��)+(�,*

��������������)�����*��)+(��,*-�������.�/0��1�����-2��.����������������-%�3���.���������45���6�5���

����������������

������������������������

A