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Schlussbericht über die örtliche Prüfung der

Jahresrechnung 2010

Stadt Mosbach und

Stiftung Hospitalfonds

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mosbach

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Seite I

Inhaltsverzeichnis

I. Vorbemerkungen.................................................................... 1

1. Allgemeines ................................................................................................1

2. Prüfungsauftrag ..........................................................................................1

3. Prüfung der Eigenbetriebe..........................................................................2

4. Prüfung nicht-städtischer Einrichtungen (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO) .........2

5. Grundlagen und Umfang der Prüfung.........................................................3

6. Abwicklung der Jahresrechnungen.............................................................4

6.1. Stadt/Stiftung Hospitalfonds .......................................................................4

6.2. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr ...................................................4

6.3. Stadtwerke Mosbach GmbH.......................................................................4

6.4. Musikschule, Volkshochschule, Abwasserzweckverband (nachrichtl.) .......4

7. Stand der Prüfungen...................................................................................5

II. Jahresrechnung 2010 ............................................................ 6

1. Finanzwirtschaft..........................................................................................6

1.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan.........................................................6

1.2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan .........................6

1.3. Jahresrechnung..........................................................................................6

1.4. Rechenschaftsbericht .................................................................................6

1.5. Höchstbetrag der Kassenkredite ................................................................7

1.6. Vorläufige Haushaltsführung (Interimswirtschaft) .......................................7

1.7. Gesamthaushalt .........................................................................................7

1.8. Verwaltungshaushalt ..................................................................................7

1.9. Vermögenshaushalt..................................................................................22

1.10 Kassenreste..............................................................................................25

1.11. Haushaltsreste..........................................................................................26

1.12. Einhaltung Haushaltsplan (über- und außerplanmäßige Ausgaben) ........30

1.13. Zweckgebundene Einnahmen ..................................................................31

1.14. Rücklagen.................................................................................................32

1.15. Verschuldung............................................................................................33

2. Vermögensrechnung ................................................................................37

3. Feststellungen zur Jahresrechnung..........................................................39

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Seite II

4. Betätigungsprüfung...................................................................................39

III. Einzelfeststellungen und -bemerkungen............................ 40

1. Kostenrechnende Einrichtungen...............................................................40

2. Forstwirtschaft ..........................................................................................41

3. Kassenprüfungen .....................................................................................43

4. Musikschule Mosbach e.V. .......................................................................43

5. Volkshochschule Mosbach e.V.................................................................43

6. Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar .......................................................44

7. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr .................................................44

8. Stadtwerke Mosbach GmbH.....................................................................44

9. Vergabeprüfung........................................................................................44

10. Verwendung der Verfügungsmittel (Oberbürgermeister, Bürgermeister)..44

11. Begleitende Belegprüfung ........................................................................45

12. Sonstige Prüfungen (Einzel- und Schwerpunktprüfungen) .......................45

IV. Allgemeine Feststellungen zu den Stiftungen ................... 48

1. Ratsherrenweckstiftung ............................................................................48

2. Stiftung Hospitalfonds...............................................................................48

V. Zusammenfassung und Bestätigung.................................. 51

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 1

I. Vorbemerkungen

1. Allgemeines

Nach § 110 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)1 hat das

Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach

deren Aufstellung zu prüfen und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht

zusammen zu fassen.

Der vorliegende Schlussbericht behandelt die Prüfung der

Jahresrechnung 2010.

Der Schlussbericht dient dem Gemeinderat als Grundlage für die Vorberatung und

die Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Er

beschränkt sich auf die zur Feststellung der Jahresrechnung erforderlichen Angaben

sowie auf wesentliche Prüfungsfeststellungen und –vorgänge.

2. Prüfungsauftrag

Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung sind die §§ 110, 112 und 114 a der

Gemeindeordnung (GemO) sowie die Verordnung des Innenministeriums über das

kommunale Prüfungswesen (Gemeindeprüfungsordnung – GemPrO).

Außer der Prüfung der Jahresrechnung waren dem Rechnungsprüfungsamt im Jahr

2010 gemäß § 112 Abs. 1 GemO darüber hinaus übertragen:

��die laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der

Jahresrechnung der Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen

Stiftungen

��die Kassenüberwachung der Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen

Stiftungen, insbesondere die Durchführung von Kassenprüfungen

��die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der

Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen Stiftungen

��die Prüfung aller prüfpflichtigen autonomen Programme.

1 Bei den genannten Rechtsgrundlagen Gemeindeordnung (GemO) und Gemeindehaushalts-verordnung (GemHVO) handelt es sich jeweils noch um die letzte Fassung für das kamerale Rechnungswesen, die bis zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u. Rechnungswesens bei der jeweiligen Kommune übergangsweise noch gültig bleibt. Die aktuellen, bereits an die kommunale Doppik angepassten Fassungen von GemO und GemHVO gelten für die jeweilige Kommune erst mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u. Rechnungswesens (NKHR).

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 2

Die bisherige Pflichtaufgabe der Prüfung von Programmen für automatisierte

Verfahren zur Abwicklung von Vorgängen im Haushalts-, Kassen- und

Rechnungswesen wurde auf die Gemeindeprüfungsanstalt übertragen2.

Darüber hinaus wurden dem Rechnungsprüfungsamt mit Gemeinderatsbeschluss

folgende weitere (Kann-)Aufgaben übertragen:

�� Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung

�� Prüfung der Vergaben

�� Prüfung der Wirtschaftsführung der wirtschaftlichen Unternehmen

�� Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter oder Aktionär in

Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit

�� Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen, die sich die Stadt bei einer

Beteiligung, als Darlehensgeber oder sonst vorbehalten hat.

3. Prüfung der Eigenbetriebe

Die Stadt Mosbach hat im Jahr 2010 den Eigenbetrieb „Kultur- und Fremdenverkehr“

geführt. Jeder Jahresabschluss eines Eigenbetriebs ist zwingend zu prüfen. Der

Bericht dient zur Vorberatung der Beschlussfassung des Gemeinderats über den

Jahresabschluss und als Grundlage für die Entlastung der Betriebsleitung

(§ 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz). Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010

des Eigenbetriebs Kultur und Fremdenverkehr hat im August 2011 stattgefunden.

Über die Prüfung wird noch ein gesonderter Prüfbericht erstellt.

4. Prüfung nicht-städtischer Einrichtungen (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO)

Das Rechnungsprüfungsamt nimmt aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats

bei folgenden Einrichtungen Prüfungsaufgaben wahr:

��Abwasserzweckverband Elz-Neckar

��Volkshochschule Mosbach e.V.

��Musikschule Mosbach e.V.

��Stiftung Hospitalfonds.

2 Gesetz zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts vom 01.12.2005

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 3

5. Grundlagen und Umfang der Prüfung

Inhalt der Prüfung

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Jahresrechnung mit allen Unterlagen zu

prüfen. Im Einzelnen erstreckt sich die Prüfung auf folgende Punkte:

��Einhaltung des Haushaltsplans

��Belegprüfung

��Einhaltung der Rechtsvorschriften

��Vermögens- und Schuldenverwaltung.

Ferner hat gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der entsprechenden

Verwaltungsvorschriften im Falle von staatlichen Zuweisungen durch das

Rechnungsprüfungsamt eine Prüfung der Verwendungsnachweise zu erfolgen.

Als Grundlage für die Prüfungen wurden die erforderlichen Unterlagen von den

Fachämtern und externen Stellen ausnahmslos und vollständig zur Verfügung

gestellt.

Prüfungsdurchführung

Die oben beschriebenen Prüfungsaufgaben wurden im Rahmen der personellen

Möglichkeiten wahrgenommen. Umfassende sachliche Prüfungen werden vorrangig

vor rechnerischen und förmlichen Prüfung durchgeführt. Prüfungen werden in der

Regel bis zur Gegenwart ausgedehnt; auch bei Erstellung des Schlussberichts

werden -soweit möglich- aktuelle Entwicklungen mit berücksichtigt.

Um in einem bestimmten Jahresturnus alle zu prüfenden Bereiche erfassen zu

können, sind die jeweiligen Prüfungsschwerpunkte in Prüfungsplänen festgelegt. Die

Prüfungsplanung sowie die Festlegungen zu Art, Umfang und Prüfungstiefe obliegt

dem Rechnungsprüfungsamt. Das umfangreiche Aufgabengebiet erfordert es, dass

das RPA Prioritäten setzt, dass in vielen Fällen die Prüfung auf Stichproben

beschränkt bleiben muss und dass teilweise auch größere Prüfungsabstände in Kauf

genommen werden müssen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 4

Bei der Prüfung haben die Beachtung der Recht- und Gesetzmäßigkeit sowie

Sicherheitsaspekte oberste Priorität. Daneben bezieht das RPA auch wirtschaftliche

Aspekte in die Prüfung ein und sieht sich in beratender und unterstützender Funktion

als Ansprechpartner für die Fachämter der Verwaltung. Das Recht zur späteren

Prüfung bleibt davon unbeschadet, da die Fachämter in eigener Zuständigkeit und

Verantwortung entscheiden, ob und inwieweit sie Prüfungsempfehlungen umsetzen.

Organisatorische Zuordnung

Das RPA hat aufgrund seiner Aufgabenstellung einen Sonderstatus. Es ist gemäß

§ 109 Abs. 2 Gemeindeordnung bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen

Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Organisatorisch

ist es Stabsstelle des Oberbürgermeisters. Ergänzend zu den Bestimmungen der

Gemeindeordnung und der Gemeindeprüfungsordnung sind die Grundsätze der

Prüfung bei der Stadt in einer Prüfungsordnung festgelegt.

6. Abwicklung der Jahresrechnungen

6.1. Stadt/Stiftung Hospitalfonds

Die Jahresrechnungen 2009 der Stadt und der Stiftung Hospitalfonds wurden am

22.09.2010 in öffentlicher Gemeinderatssitzung festgestellt. Die

Feststellungsbeschlüsse wurden der Rechtsaufsichtsbehörde am 30.09.2010

mitgeteilt und am 29.09.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Jahresrechnung und

Rechenschaftsbericht waren in der Zeit vom 30.09. bis 08.10.2010 öffentlich

ausgelegt (§ 95 Gemeindeordnung).

6.2. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr

Der Jahresabschluss 2009 wurde am 22.09.2010 vom Gemeinderat festgestellt. Der

Abschluss 2010 ist noch festzustellen.

6.3. Stadtwerke Mosbach GmbH

Der Jahresabschluss 2010 wurde am 27.07.2011 von der Gesellschafter-

versammlung festgestellt.

6.4. Musikschule, Volkshochschule, Abwasserzweckverband (nachrichtl.)

Musikschule Mosbach e.V.

Der Jahresabschluss 2009 wurde in der Mitgliederversammlung am 06.12.2010

festgestellt. Der Abschluss 2010 ist noch festzustellen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 5

Volkshochschule Mosbach e.V.

Der Jahresabschluss 2010 wurde in der Mitgliederversammlung vom 02.03.2011

beschlossen.

Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar

Der Jahresabschluss 2009 wurde in der Verbandsversammlung vom 06.12.2010

beschlossen. Der Jahresabschluss 2010 ist noch von der Verbandsversammlung

festzustellen.

7. Stand der Prüfungen

Überörtliche Prüfung

Die letzte überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung

der Stadt und der Stiftung Hospitalfonds fand für die Jahre 2005 bis 2009 im

Zeitraum 16.03. bis 02.05.2011 statt. Der Prüfungsbericht der Gemeinde-

prüfungsanstalt (GPA) liegt aktuell noch nicht vor. Der Oberbürgermeister wurde am

16.05.2011 bereits mündlich über die wesentlichen Prüfungsergebnisse unterrichtet.

Eine formale Abschlussbesprechung nach § 12 Abs. 2 Gemeindeprüfungsordnung

war mangels schwerwiegender Prüfungsfeststellungen nicht erforderlich. Der

Gemeinderat wird nach Eingang des Prüfberichts umgehend über die wesentlichen

Ergebnisse der Prüfung unterrichtet.

Die Prüfung der Bauausgaben durch die GPA erfolgte letztmals im Zeitraum 09.09.

bis 11.10.2010 für die Jahre 2006 bis 2009. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung

vom 23.03.2011 über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und anschließend in

der Sitzung vom 27.07.2011 über die abzugebene Stellungnahme der Verwaltung an

die GPA informiert. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde zwischenzeitlich der

GPA zugeleitet. Über die Beurteilung der abgegebenen Stellungnahme durch die

GPA wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit unterrichtet. Bei positiver Wertung der

GPA wird das Prüfungsverfahren durch die Rechtsaufsichtsbehörde

(Regierungspräsidium Karlsruhe) für beendet erklärt werden.

Örtliche Prüfung

Mit diesem Bericht wird die örtliche Prüfung für das Berichtsjahr 2010

abgeschlossen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 6

II. Jahresrechnung 2010

1. Finanzwirtschaft

1.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2010 kam

gesetzesmäßig zustande. Die Gesetzmäßigkeit wurde durch die

Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.01.2010 bestätigt.

1.2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan

Ein Nachtragshaushalt musste im Haushaltsjahr 2010 nicht aufgestellt werden.

1.3. Jahresrechnung

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich der

Stände des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des

Haushaltsjahres nachzuweisen. Sie ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des

Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach

Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95 Abs. 1 und 2 GemO).

Die Haushaltsrechnung und der Kassenabschluss datieren vom 23.05.2011 und sind

am 24.05.2011 beim RPA eingegangen.

1.4. Rechenschaftsbericht

Die Jahresrechnung ist nach § 95 Abs. 1 GemO durch den Rechenschaftsbericht zu

erläutern. Der Rechenschaftsbericht gibt einen Überblick über die

Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres; in ihm sind u.a. die wichtigsten

Ergebnisse der Jahresrechnung sowie erhebliche Abweichungen von den

Haushaltsansätzen darzustellen (§ 44 Abs. 3 GemHVO). Er hat für die Rechenschaft

gegenüber dem Stadtrat und der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung und wurde

daher vollständig in die Prüfung mit einbezogen.

Der Rechenschaftsbericht entspricht den gesetzlichen Anforderungen, die

Jahresrechnung wird übersichtlich und ausführlich erläutert. Soweit sinnvoll oder

erforderlich wird in diesem Bericht auf Daten aus dem Rechenschaftsbericht

verwiesen damit auf Doppeldarstellungen verzichtet werden kann.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 7

1.5. Höchstbetrag der Kassenkredite

Kassenkredite dienen der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kasse zur

Überbrückung des zeitlichen Auseinanderfallens von zu leistenden Zahlungen und

Zahlungseingängen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung 2010 auf

8,5 Mio. € festgesetzt. Tatsächlich in Anspruch genommen werden mussten 2010

Kassenkredite im Höchstbetrag von lediglich 139.000 € und dies auch nur für den

Zeitraum von wenigen Tagen.

1.6. Vorläufige Haushaltsführung (Interimswirtschaft)

Die Interimszeit beginnt am 01.01. des Haushaltsjahres und endet mit Ablauf der

öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes (= Zeitpunkt des Erlasses der

Haushaltssatzung), wenn die Haushaltssatzung nicht vor Beginn des

Haushaltsjahres erlassen wurde.

Die Haushaltssatzung 2010 wurde am 04.02.2010 öffentlich bekannt gemacht, mit

Ablauf der Auslegungsfrist am 15.02.2010 ist sie damit rückwirkend zum 01.01.2010

in Kraft getreten. Bis zum Inkrafttreten waren die Vorschriften über die vorläufige

Haushaltsführung anzuwenden. Nach § 83 GemO ist im Vorgriff auf die noch zu

erlassende Haushaltssatzung die Haushaltswirtschaft in der Interimszeit nur in

beschränktem Umfang zulässig; u.a. dürfen Ausgaben nur geleistet werden, sofern

sich diese aus einer rechtlichen Verpflichtung ergeben bzw. sofern diese für die

Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Im Rahmen der erfolgten

Prüfung der Jahresrechnung hinsichtlich der Regelungen zur Interimswirtschaft gab

es keine Beanstandungen.

1.7. Gesamthaushalt

Das Haushaltsvolumen beträgt im Jahresergebnis 2010 insgesamt 57,2 Mio. €.

Hiervon betreffen 50,7 Mio. oder 88,6 % die laufende Verwaltungstätigkeit

(„Verwaltungshaushalt“) und 6,5 Mio. € oder 11,4 % Einnahmen und Ausgaben für

Investitionen („Vermögenshaushalt“).

1.8. Verwaltungshaushalt

Im Rechenschaftsbericht sind der Vergleich der Planzahlen mit den Soll-Ergebnissen

sowie die jahresübergreifende Entwicklung der Rechnungsergebnisse ausführlich

dargestellt. Ergänzend hierzu noch folgende Erläuterungen zum

Verwaltungshaushalt:

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 8

Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 50,7 Mio. € in Summe

planmäßig ab (Planansatz: 50,7 Mio. €; Vorjahreswert: 51,5 Mio. €).

Das um die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten bereinigte

Haushaltsvolumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich auf 41,73 Mio. € (Vorjahr:

43,64 Mio. €).

Verwaltungshaushalt

Einnahmen- u. Ausgabenstruktur (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV)

Ergebnis 2010 proz. Anteil

Grundsteuer 3.391.714 € 8,13%Gewerbesteuer 4.990.882 € 11,96%Gemeindeanteil Einkommenssteuer 7.646.407 € 18,32%Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1.001.741 € 2,40%Vergnügungs- u. Hundesteuer 584.203 € 1,40%Schlüsselzuweisungen 10.597.405 € 25,39%Zuweisungen Große Kreisstadt 212.044 € 0,51%Familienlastenausgleich 867.165 € 2,08%Gebühren u. ähnliche Entgelte 4.189.491 € 10,04%Einnahmen aus Verkauf, Miete, Pacht 1.763.113 € 4,22%Kostenerstattungen 682.696 € 1,64%Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke 3.769.820 € 9,03%Gewinnanteile wirtschaftl. Untern., Konzessionsabgabe 1.402.832 € 3,36%Sonstige Finanzeinnahmen 631.765 € 1,51%Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 € 0,00%Summe bereinigte Einnahmen VwH 41.731.277 € 100,00%

Personalausgaben 10.910.236 € 26,14%Unterhaltung Grundst. u. bauliche Anlagen 2.730.411 € 6,54%Unterhaltung des bewegl. Vermögens 215.067 € 0,52%Bewirtschaft. der Grundst. u. baulichen Anlagen 2.133.320 € 5,11%Sonst. sächl. Verwalt. u. Betriebsaufwand 2.952.143,83 € 7,07%Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke 6.629.042 € 15,89%Zinsausgaben 1.140.136 € 2,73%Gewerbesteuerumlage 810.381 € 1,94%Finanzausgleichsumlage 5.839.708 € 13,99%Kreisumlage 8.191.445 € 19,63%Sonstige Finanzausgaben 126.201 € 0,30%Zuführung zum Vermögenshaushalt 53.186 € 0,13%Summe bereinigte Ausgaben VwH 41.731.277 € 100,00%

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 9

Einnahmen des Verwaltungshaushalts

Verwaltungshaushalt

Einnahmen (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV)

Ergebnis 2010 proz. Anteil

Eigene Steuern 8.966.798 € 21,49%Anteile Gemeinschaftssteuern 8.648.147 € 20,72%FAG-Zuweisungen 11.676.614 € 27,98%Gebühren u. ähnliche Entgelte 4.189.491 € 10,04%Privatrechtl. Entgelte 1.763.113 € 4,22%Kostenerstattungen 682.696 € 1,64%Zuweisungen u. Zuschüsse 3.769.820 € 9,03%Sonstige Finanzeinnahmen 2.034.597 € 4,88%Summe bereinigte Einnahmen VwH 41.731.277 € 100,00%

Einnahmen Verwaltungshaushalt 2010-ohne kalk. Kosten u. innere Verrechnungen-

Anteile Gemeinschafts-

steuern

Privatrechtl. Entgelte

Gebühren

Kostenerstattungen

FAG-Zuweisungen

Eigene Steuern

Sonstige Finanzeinnahmen

Zuweisungen u. Zuschüsse

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 10

Steueraufkommen

Das Steueraufkommen umfasst die eigenen Steuereinnahmen und die Anteile an

den Gemeinschaftssteuern. Die Gewerbesteuer wird hierbei netto, d.h. abzgl. der

nach dem Gemeindefinanzreformgesetz zu leistenden Gewerbesteuerumlage

betrachtet. Mit einem Anteil von rund 42% an den um kalkulatorischen Kosten und

inneren Verrechnungen bereinigtem Volumen des Verwaltungshaushalts ist das

Steueraufkommen der bedeutendste Einnahmefaktor im Verwaltungshaushalt.

Für das gesamte Steueraufkommen zeigt sich im Mehrjahresvergleich folgende

Entwicklung:

15,6

18,2

20,218,7

16,8

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

2006 2007 2008 2009 2010

Steueraufkommen(in Mio. €)

Im Vorjahresvergleich ergibt sich demnach für 2010 ein Rückgang beim gesamten

Steueraufkommen von rund 1,9 Mio. €.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 11

Das Steueraufkommen setzt sich wie folgt zusammen:

Steueraufkommen (Eigene Steuern zzgl. Anteile an Gemeinschaftssteuern) 2006 2007 2008 2009 2010 Grundsteuer 3.137.680 € 3.174.047 € 3.206.812 € 3.200.716 € 3.391.714 €Gewerbesteuer (netto) 4.153.198 € 5.696.036 € 6.554.625 € 6.263.378 € 4.180.501 €Sonstige Steuern 324.634 € 324.095 € 385.964 € 554.897 € 584.203 €Anteil EKSt. 7.210.472 € 8.068.302 € 9.075.586 € 7.679.542 € 7.646.407 €Anteil USt. 812.962 € 908.997 € 941.450 € 996.455 € 1.001.741 €Summe 15.638.946 € 18.171.478 € 20.164.437 € 18.694.988 € 16.804.565 €

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

10,0

2006 2007 2008 2009 2010

Steueraufkommen (nach Arten)(in Mio. €)

Grundsteuer Gewerbesteuer (netto) Sonstige Steuern Anteil EKSt. Anteil USt.

Das im Vorjahresvergleich rückläufige Steueraufkommen resultiert damit aus-

schließlich aus gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 12

Das Steueraufkommen je Einwohner ist ein wichtiger Vergleichsindikator für die

Steuerkraft einer Kommune. Das nachfolgende Diagramm vergleicht das

Steueraufkommen der Stadt je Einwohner mit dem landesweiten Durchschnitt von

Gemeinden der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner (Basis: Ist-Werte).

138 €144 €

175 €

397 €

24 € 16 €

312 €

373 €

41 €52 €

0 €

50 €

100 €

150 €

200 €

250 €

300 €

350 €

400 €

Grundsteuer Gewerbesteuer(netto)

Sonstige Steuern Anteil EKSt. Anteil USt.

Steueraufkommen je Einwohner

Mosbach 2010 B.-W. 2010

Für das gesamte Steueraufkommen (nach „Ist-Werten“) ergibt sich in 2010 für

Mosbach ein Wert von 690 € je Einwohner (Vergleichswert Kommunen 20.000 –

50.000 Einwohner landesweit: 982 €3). Das Steueraufkommen ist damit in Mosbach

unterdurchschnittlich.

Dies ist vorwiegend in fehlenden Gewerbesteuereinnahmen begründet. Im Vergleich

zu den landesweiten Werten von Gemeinden gleicher Größenklasse betragen die

Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner mit 171 € nur rund 43 % des landesweiten

Durchschnittswerts von 397 €.

3 http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3926_10001.pdf (alle Vergleichswerte)

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 13

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die bedeutsamste Einnahmequelle der Stadt, für die ein

eigenes Hebesatzrecht besteht. Im Mehrjahresvergleich ergibt sich bei der

Gewerbesteuer folgende Entwicklung:

4,2

1,6

5,7

1,3

6,6

1,4

6,3

1,3

4,2

0,8

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

10,0

2006 2007 2008 2009 2010

Gewerbesteueraufkommen-in Mio. €-

Gewerbesteuer (netto) Gewerbesteuerumlage

Beim Nettoaufkommen ist für 2010 konjunkturbedingt ein Rückgang im

Vorjahresvergleich um rund 2,1 Mio. € (entsprechend rund einem Drittel) zu

verzeichnen gewesen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 14

Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz

Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz bilden mit rund 28% Anteil an

den bereinigten Gesamteinnahmen die zweitbedeutendste Einnahmegruppe des

Verwaltungshaushalts. Hervorzuheben sind hierbei vor allem die

Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft, die 2010 alleine 25,4 % der

gesamten bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts ausmachten.

8,4 8,1

11,0 10,6 10,6

0,0

2,0

4,0

6,0

8,0

10,0

12,0

14,0

2006 2007 2008 2009 2010

Schlüsselzuweisungen-in Mio. €-

Die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft

bewegen sich mit rd. 10,6 Mio. € auf Vorjahresniveau. Im Planvergleich wurden 2010

Mehreinnahmen von rd. 875.000 € erzielt.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 15

Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Verwaltungshaushalt

Ausgaben (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV)

Ergebnis 2010 proz. Anteil

Personalausgaben 10.910.236 € 26,14%Unterhaltung 2.945.478 € 7,06%Bewirtschaftung 2.133.320 € 5,11%Sonst. Verwalt. u. Betriebsaufwand 2.952.144 € 7,07%Zuweisungen u. Zuschüsse 6.629.042 € 15,89%Zinsausgaben 1.140.136 € 2,73%Steuerkraftabhängige Umlagen 14.841.534 € 35,56%Sonstige Finanzausgaben 126.201 € 0,30%Zuführung VmH 53.186 € 0,13%Summe bereinigte Ausgaben VwH 41.731.277 € 100,00%

Ausgaben Verwaltungshaushalt 2010-ohne kalk. Kosten u. innere Verrechnungen-

Steuerkraft-abhängige Umlagen

Personalausgaben

Unterhaltung

Zuführung Vermögenshaushal

tSonstige

Finanzausgaben

Zinsausgaben

Zuweisungen u. Zuschüsse

Bewirtschaftung

Sonst. Verwalt. u. Betriebsaufwand

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 16

Die steuerkraftabhängigen Finanzumlagen (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs-

und Kreisumlage) stellen mit einem Anteil von rund 35,6% an den bereinigten

Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts die größte Ausgabenposition dar.

1,6

4,2

6,7

1,3

4,4

7,1

1,4

4,6

7,2

1,3

4,9

7,2

0,8

5,8

8,2

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

2006 2007 2008 2009 2010

Steuerkraftabhängige Umlagen(in Mio. €)

Gewerbesteuerumlage FAG-Umlage Kreisumlage

Die zweitgrößte Ausgabenposition bilden die Personalausgaben mit einem Volumen

von insgesamt 10,9 Mio. € (Anteil an den bereinigten Ausgaben VwH: 26,1%).

9,8 9,9 10,110,7 10,9

0,0

2,0

4,0

6,0

8,0

10,0

12,0

14,0

2006 2007 2008 2009 2010

Personalausgaben-in Mio. €-

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 17

Die Personalausgaben sind im Vorjahresvergleich um rund 200.000 € gestiegen. Die

Gründe für die Entwicklung sind im Rechenschaftsbericht der Verwaltung ausführlich

dargelegt.

Die Entwicklung des Personalbestands (tatsächlich besetzte Stellen per 30.06. des

jeweiligen Jahres) stellt sich wie folgt dar:

200,37 198,84 198,84202,32 201,99

150,00

160,00

170,00

180,00

190,00

200,00

210,00

220,00

230,00

240,00

250,00

2006 2007 2008 2009 2010

Personal-tatsächlich besetzte Stellen per 30.06.-

Im Fünf-Jahres-Vergleich ergibt sich damit nur eine geringfügige Zunahme der zum

30.06. des jeweiligen Jahres besetzten Stellen um 1,6 Stellen. Die

Personalausgabensteigerung im Vergleichszeitraum beruht daher überwiegend nicht

auf Stellenmehrungen, sondern auf von der Verwaltung nicht direkt beeinflussbaren

Faktoren wie Tarif- u. Besoldungsanpassungen, Erhöhungen der Umlagen des

Kommunalen Versorgungsverbands, Stufensteigerungen etc..

Ein Vergleich der Personalausgaben der Kernverwaltung mit landesweiten

Durchschnittswerten ist generell nur sehr bedingt möglich. Eine sinnvolle Wertung

setzt Kenntnis darüber voraus, welche Aufgaben überhaupt (noch) im Kernhaushalt

abgebildet werden und ob und in welchem Umfang ggf. Aufgaben in Eigenbetriebe,

Eigengesellschaften oder Zweckverbände ausgegliedert sind. Dies ist bei einem rein

am Kernhaushalt orientierten Vergleich nicht möglich.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 18

Die nachfolgende Kennzahl „Personalausgaben je Einwohner“ im Vergleich zu

Gemeinden der gleichen Einwohnerkategorie kann daher lediglich erste Hinweise im

Hinblick auf einen externen Vergleich geben.

Personalausgaben je Einwohner 2010

445 €

503 €

0 €

100 €

200 €

300 €

400 €

500 €

600 €

Mosbach 2010 B.-W. 2010

Die Personalausgaben je Einwohner liegen in Mosbach für den Kernhaushalt damit

im Vergleich zu Kommunen der gleichen Einwohnerkategorie in Baden-Württemberg

um 58 € oder ca. 11,5% unter dem Durchschnitt.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 19

Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt

Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO muss die Zuführung des Verwaltungs- an den

Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die

Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden

kann (Musszuführung), soweit dafür keine Einnahmen nach

§ 1 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 GemHVO (sog. Ersatzdeckungsmittel) zur Verfügung stehen.

Ordentlichen Tilgung 2010 992.225 €

Kreditbeschaffungskosten ______- €

Musszuführung 992.225 €

Zuführung 2010 53.186 €

Die ordentliche Tilgung konnte somit 2010 nicht vom Verwaltungshaushalt

erwirtschaftet werden. Da jedoch Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung standen ist der

Vorschrift des § 22 Abs. 1 GemHVO trotzdem Genüge getan.

Im Plan war hauptsächlich aufgrund zu erwartender Steuermindereinnahmen und

rückläufigen FAG-Zuweisungen noch eine sogenannte umgekehrte Zuführung

(Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt) in Höhe von rd. 2,3 Mio. €

veranschlagt. Insofern ergibt sich im Planvergleich eine Ergebnisverbesserung im

Verwaltungshaushalt von rd. 2,4 Mio. €.

-1,7

1,1

0,1 0,0

2,1 2,3

4,6

6,0

3,1

0,1

-3,0

-1,0

1,0

3,0

5,0

7,0

9,0

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Zuführung Vermögenshaushalt-in Mio. €-

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 20

Die Nettoinvestitionsrate (sog. „Freie Spitze“) zeigt auf, in welchem Umfang dem

Vermögenshaushalt vom Verwaltungshaushalt über die ordentliche Tilgung von

Krediten hinaus Mittel für Investitionen bereit gestellt werden konnten. Da 2010

bereits die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite nicht vom

Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden konnten, ergibt sich erstmals nach 5

Jahren wieder keine Nettoinvestitionsrate.

Zuführung an den Vermögenshaushalt

Jahr Zuführung Mußzuführung Freie Spitze 2003 55.693 € 711.329 € -655.636 €2004 40.712 € 756.178 € -715.466 €2005 2.144.903 € 719.876 € 1.425.027 €2006 2.317.580 € 700.712 € 1.616.868 €2007 4.565.555 € 762.937 € 3.802.618 €2008 6.004.085 € 807.951 € 5.196.134 €2009 3.105.365 € 905.265 € 2.200.100 €

2010 53.186 € 992.225 € -939.040 €

-0,7 -0,7

1,4 1,6

3,8

5,2

2,2

-0,9

-3,0

-1,0

1,0

3,0

5,0

7,0

9,0

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Nettoinvestitionsrate-in Mio. €-

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 21

Zuschussbedarf der Einzelpläne des Verwaltungshaushalts

Mit der Betrachtung des Zuschussbedarfs (Soll-Ausgaben abzgl. Soll-Einnahmen)

nach Einzelplänen wird ersichtlich, welcher Nettoaufwand für die einzelnen

Aufgabenbereiche der Stadt entsteht.

Zuschussbedarf nach Einzelplänen

Einzelplan 2008 2009 2.010 € 0 - Allg. Verwaltung 3.588.167 € 3.302.144 € 3.544.363 €1 - Öffentl. Sicherheit u. Ordnung 903.302 € 772.522 € 777.700 €2 - Schulen 2.918.536 € 3.556.228 € 2.821.158 €

3 - Kultur 1.029.912 € 1.059.584 € 1.147.142 €4 - Soziale Sicherung 1.888.630 € 2.172.218 € 2.221.193 €5 - Gesundheit, Sport, Erholung 1.650.885 € 1.849.493 € 1.446.594 €6 - Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr 3.374.467 € 3.788.376 € 4.284.636 €7 - Öffentl. Einricht., Wirtschaftsförd. 893.947 € 1.191.795 € 904.057 €8 - Wirtschaftl. Untern. -714.819 € -1.021.041 € -1.013.435 €9 - Allg. Finanzwirtschaft -15.533.027 € -16.671.319 € -16.133.408 € 0 € 0 € 0 €

Zuschussbedarf nach Einzelplänen(in Mio. €)

-3,0

-2,0

-1,0

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

0 -

All

g.

Ver

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1 -

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2008 2009 2010

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 22

1.9. Vermögenshaushalt

Haushaltsvolumen - Vergleich Plan zu Rechnungsergebnis:

6,1 6,3

9,8

7,87,3 6,9 6,9

8,7

10,1

6,5

0,0

2,0

4,0

6,0

8,0

10,0

12,0

2006 2007 2008 2009 2010

Vermögenshaushalt -Plan-/Soll-Vergleich-

Plan Rechnungsergebnis

Investitionstätigkeit der Stadt:

(Vermögenserwerb, bauliche Maßnahmen, Zuschüsse an Dritte für Investitionen)

422 €

232 €

140 € 143 €

251 € 227 € 245 € 226 €

0 €

50 €

100 €

150 €

200 €

250 €

300 €

350 €

400 €

450 €

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Investionsvolumen je Einwohner

Ergebnis je Einwohner

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 23

Hinsichtlich der Darstellung der einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts

wird auf die umfangreichen Erläuterungen im Rechenschaftsbericht verwiesen.

Einnahmen des Vermögenshaushalts:

Vermögenshaushalt

Einnahmen (bereinigtes HH-Volumen - ohne Umschuldung Kredite) Ergebnis 2010 proz. Anteil Kredite 4.000.000 € 61,31%Zuweisungen u. Zuschüsse 1.205.705 € 18,48%Veräußerungserlöse 981.406 € 15,04%Beiträge 283.565 € 4,35%Zuführung vom Verwaltungshaushalt 53.186 € 0,82%Sonstige Einnahmen 273 € 0,00%Summe 6.524.135 € 100,00%

Einnahmen Vermögenshaushalt 2010Zuführung vom

Verw altungshaushalt

0,8%

Beiträge

4,3%

Veräußerungserlöse

15,0%

Zuw eisungen u.

Zuschüsse

18,5%

Kredite

61,3%

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 24

Ausgaben des Vermögenshaushalts:

Vermögenshaushalt

Ausgaben (bereinigtes HH-Volumen - ohne Umschuldung Kredite) Ergebnis 2010 proz. Anteil Baumaßnahmen 4.444.426 € 68,12%Vermögenserwerb 698.130 € 10,70%Zuschüsse für Investionen an Dritte 389.353 € 5,97%Tilgung von Krediten 992.225 € 15,21%Summe bereinigte Einnahmen VwH 6.524.135 € 100,00%

Ausgaben Vermögenshaushalt 2010

Baumaßnahmen

68,1%

Tilgung von Krediten

15,2%

Zuschüsse für

Investionen an Dritte

6,0%

Vermögenserw erb

10,7%

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 25

1.10 Kassenreste

Kasseneinnahmereste:

Kasseneinnahmereste entstehen, wenn Einnahmen im laufenden Jahr

haushaltswirksam werden, die jedoch kassenmäßig nicht mehr im laufenden Jahr

eingehen. Es handelt sich damit um offene Forderungen der Stadt, die über das

Jahresende hinaus Bestand haben.

Die Kasseneinnahmereste haben sich im Mehrjahresvergleich wie folgt entwickelt:

Kasseneinnahmereste

Jahr Verwaltungs-

haushalt Vermögens-

haushalt Gesamt

Anteil an Gesamt-

einnahmen

2006 1.197.720 € 399.779 € 1.597.499 € 3,07%2007 1.043.742 € 11.775 € 1.055.516 € 1,81%2008 971.272 € -59.323 € 911.950 € 1,54%2009 1.199.054 € 24.650 € 1.223.704 € 2,09%2010 792.449 € 237.934 € 1.030.383 € 1,80%

Durchschnitt: 1.163.810 € 2,06%

In Summe bewegen sich die Kasseneinnahmereste damit im Durchschnitt der

vergangenen Jahre. Die Reste im Vermögenshaushalt sind durch eine noch nicht

eingegangene Einzelforderung von rd. 232.000 € atypisch hoch. Im

Verwaltungshaushalt ergibt sich erfreulicherweise ein deutlicher Rückgang der zum

Jahresende offenen Forderungen im Vergleich zu den Vorjahren.

Mit rund 585.000 € oder rund 57% Anteil an den gesamten Einnahmeresten sind

über die Hälfte der Kasseneinnahmereste Reste aus Steuereinnahmen, gefolgt von

den Gebühreneinnahmen, Bußgeldern und Säumniszuschlägen mit ca. 218.000 €

oder rd. 21% Anteil.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 26

Kassenausgabereste:

Kassenausgabereste sind Ausgaben, die bereits im Haushaltsjahr haushaltswirksam

werden, jedoch erst im Folgejahr kassenmäßig zur Auszahlung gelangen. Sie sind

insofern in etwa vergleichbar mit den kaufmännischen Verbindlichkeiten. Im

Vergleich zu den Kasseneinnahmeresten sind sie lediglich von untergeordneter

Bedeutung für die Finanzwirtschaft.

Kassenausgabereste

Jahr Verwaltungs-

haushalt Vermögens-

haushalt Gesamt

Anteil an Gesamt-

ausgaben

2006 268.713 € 154.239 € 422.953 € 0,81%2007 149.388 € 44.237 € 193.625 € 0,33%2008 259.928 € 102.722 € 362.651 € 0,61%2009 180.579 € 142.289 € 322.868 € 0,55%2010 273.221 € 120.941 € 394.162 € 0,69%

Durchschnitt: 339.252 € 0,60%

1.11. Haushaltsreste

Unter Haushaltsresten sind nach § 46 Ziffer 10 GemHVO Einnahme- und

Ausgabemittel zu verstehen, die in das folgende Jahr übertragen werden. Für den

Vollzug des Haushaltsplanes ist der Grundsatz der Jährlichkeit (§§ 79 Abs. 1,

80 Abs. 1 GemO) maßgebend. Demnach gelten zum Jahresende nicht verbrauchte

Ausgabeansätze grundsätzlich als eingespart und nicht fällig gewordene

Einnahmeansätze verschlechtern grundsätzlich das Jahresergebnis.

Ausgenommen von der Bindung an das Haushaltsjahr sind die übertragbaren

Einnahme- und Ausgabeansätze (§§ 19, 41 Abs. 2 GemHVO). Übertragungen von

Haushaltsansätzen sind über die Bildung eines Haushaltsrests in der

Jahresrechnung daher möglich. Die Haushaltsreste sind in die Haushaltsrechnung

aufzunehmen und als Teil der Jahresrechnung vom Gemeinderat festzustellen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 27

Da die Bildung von Haushaltsresten immer auch direkt die jeweilige Jahresrechnung

beeinflusst, erfolgt im Regelfall eine vollständige Prüfung durch das RPA.

Die aktuelle Prüfung hat hierbei wiederum keine Beanstandungen ergeben. Die

Haushaltsreste sind im Rechenschaftsbericht einzeln dargestellt, die Zuständigkeiten

für die Bildung nachgewiesen und ihre Notwendigkeit ist in den entsprechenden

Beschlussvorlagen für die zuständigen Gremien ausführlich erläutert worden.

Haushaltsausgabereste

Die Übertragbarkeit der Ausgabeansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts

ist in § 19 GemHVO geregelt.

Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die

Übertragung eine sparsame Verwendung der Mittel fördert. Die

Haushaltsausgabeansätze bleiben dann bis zum Schluss des folgenden Jahres

verfügbar. Mit 317.000 € bewegen sich die im Verwaltungshaushalt gebildeten

Haushaltsausgabereste in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Im Verhältnis zum

Gesamtausgabenvolumen des Verwaltungshaushalt sind diese nur von

untergeordneter Bedeutung.

Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten

Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch

längstens bis zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder

Gegenstand mit seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen wird.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 28

Übersicht Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts:

1,5

6,5

2,3

6,9

3,3

7,3

3,5

9,8

3,4

6,1

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

10,0

2006 2007 2008 2009 2010

Haushaltsausgabereste -Vermögenshaushalt-

Haushaltsausgabereste VmH Gesamtvolumen Vermögenshaushalt

Die 2010 im Vermögenshaushalt gebildeten Reste stellen mit rund 3,4 Mio. € 56%

des gesamten Ausgabevolumens im Vermögenshaushalt dar.

Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt werden erforderlich, wenn sich

bauliche Maßnahmen oder Beschaffungen zeitlich verzögern. Die veranschlagten

aber noch nicht verbrauchten Mittel sind in diesen Fällen ins Folgejahr übertragbar

und müssen damit dort nicht nochmals neu veranschlagt werden.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 29

Haushaltseinnahmereste

Haushaltseinnahmereste führen zu einer Ergebnisverbesserung, da sie in der

Jahresrechnung als Soll-Einnahmen ausgewiesen werden, die tatsächlich jedoch

noch nicht eingegangen sind. Der Verordnungsgeber hat daher für die Bildung von

Haushaltseinnahmeresten strenge Kriterien definiert:

- Bildung nur im Vermögenshaushalt zulässig

- Nur für die Aufnahme von Krediten oder für Zuweisungen und Zuschüsse für

Investitionen sowie für Beiträge

- Eingang muss für das Folgejahr gesichert sein (z.B. durch

Bewilligungsbescheid)

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten muss immer im Zusammenspiel mit den

gebildeten Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts gesehen werden.

Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen bei Investitionsmaßnahmen gehen auch die

entsprechenden Zuschüsse später ein bzw. werden Kreditaufnahmen erst

zeitverzögert erforderlich, was wiederum unter Umständen die Bildung von

Haushaltseinnahmeresten nach sich zieht.

0,6

6,5

0,7

6,9

1,1

7,3

3,0

9,8

5,0

6,1

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

8,0

9,0

10,0

2006 2007 2008 2009 2010

Haushaltseinnahmereste

Haushaltseinnahmereste Gesamtvolumen Vermögenshaushalt

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 30

Haushaltseinnahmereste wurden gebildet in Höhe von rund 5,0 Mio. €; hiervon

betreffen 4,0 Mio. € Kreditaufnahmen. Die entsprechenden Kreditaufnahmen werden

in 2011 getätigt.

1.12. Einhaltung Haushaltsplan (über- und außerplanmäßige Ausgaben)

Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist

grundsätzlich für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Da die

Planansätze oftmals nur aufgrund von Schätzungen und Prognosen ermittelt werden

können, lassen sich im Vollzug des Haushaltsplans Budgetüberschreitungen nicht

gänzlich vermeiden. Bei der Bewirtschaftung des Haushaltsplans sind damit

Planabweichungen zwar im Einzelfall zulässig, jedoch nur nach Maßgabe und in den

Grenzen des Haushaltsrechts. Deshalb sind auch die wesentlichen Abweichungen

der Jahresergebnisse von den Planansätzen zu erläutern (§ 44 Abs. 3 GemHVO).

Dies ist im Rechenschaftsbericht ausführlich geschehen.

Planüberschreitungen greifen in das Etatrecht des Gemeinderats ein und können

unter Umständen auch den Haushaltsausgleich gefährden, sie sind deshalb nach

§ 84 Gemeindeordnung außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn

ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder eine

unabweisbare Ausgabe besteht und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Auf jeden

Fall sind Mehrausgaben vor Überschreitung der Haushaltsansätze förmlich zu

beantragen.

Alle Mehrausgaben wurden vollständig geprüft. Der erforderliche Antrag und die

entsprechende Genehmigung im Rahmen der Zuständigkeiten nach der

Hauptsatzung bzw. Zuständigkeitsordnung lag ausnahmslos vor. In der Mehrzahl der

Fälle wurde jedoch über die Mittel bereits vor der formalen Genehmigung der

Mehrausgabe verfügt. Die Genehmigungen für Mittelüberschreitung sollten künftig

möglichst bereits vor Eintreten der Mittelüberschreitung eingeholt werden um das

Etatrecht des Gemeinderats entsprechend zu wahren.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 31

1.13. Zweckgebundene Einnahmen

Grundsätzlich gilt im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt der sog. Grundsatz

der Gesamtdeckung. Nach diesem dienen alle Einnahmen des Verwaltungshaushalt

der Deckung aller Ausgaben des Verwaltungshaushalt. Auch für die Einnahmen des

Vermögenshaushalts gilt der Gesamtdeckungsgrundsatz entsprechend für alle

Ausgaben des Vermögenshaushalts.

Ausnahmen hiervon stellen die sog. zweckgebundenen Einnahmen dar. Einnahmen

des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sind zur Finanzierung bestimmter

Ausgaben zweckgebunden, sofern diese Zweckbindung aufgrund einer rechtlichen

Verpflichtung besteht (§ 17 Abs. 1 GemHVO). Sie können für zweckgebunden erklärt

werden, wenn sich die Zweckbindung aus der Herkunft oder Natur der Einnahmen

ergibt oder wenn ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert und durch die

Zweckbindung die Mittelbewirtschaftung erleichtert wird (§ 17 Abs. 2 GemHVO).

Beispiele für zweckgebundene Einnahmen sind Spenden, Stiftungserträge oder

Stellplatzablösungsbeträge.

Zweckgebundene Mehreinnahmen können grundsätzlich für Mehrausgaben bei der

entsprechenden Ausgabenposition verwendet werden. Beim Jahresabschluss

können zudem die im Haushaltsjahr nicht benötigten zweckgebundenen Einnahmen

abgesetzt und in das folgende Jahr übertragen werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen wurden stichprobenweise geprüft. Es haben sich

keine Beanstandungen ergeben.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 32

1.14. Rücklagen

Allgemeine Rücklage

Die Gemeinde hat zur Sicherung der Haushaltswirtschaft und für Zwecke des

Vermögenshaushalts Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden (§ 90 GemO). Die

allgemeine Rücklage soll gemäß § 20 Abs. 2 und 3 GemHVO die rechtzeitige

Leistung von Ausgaben sichern (als Betriebsmittel der Kasse) und die Deckung des

Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre erleichtern (als

Investitionsrücklage).

Als sogenannte Mindestrücklage muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der

Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushalts

nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre beläuft.

2,4

0,8

4,4

0,9

5,1

0,9

5,1

1,0

5,1

1,0

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

2006 2007 2008 2009 2010

Allgemeine Rücklage

Stand Allg. Rücklage p. 31.12. Mindestrücklage

Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresende 2010 5.095.599 € .

Als Mindestrücklage errechnet sich ein Betrag von 1.014.206 €. Auf die im Plan noch

vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 2.953.000 € konnte aufgrund des im

Planvergleich guten Jahresergebnisses im Verwaltungshaushalt vollständig

verzichtet werden.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 33

Sonderrücklage Ratsherrenweckstiftung

Für die Ratsherrenweckstiftung besteht zulässigerweise eine Sonderrücklage in

Höhe von 1.058 € (§ 20 Abs. 4 GemHVO). 2010 gab es weder Zuführungen noch

Entnahmen.

Sonderrücklage Hochwasserhilfe

2007 wurde eine neue Sonderrücklage „Hochwasserhilfe“ gebildet. Der Bestand

beträgt per 31.12.2010 300.000 €. Zu- oder Abgänge haben sich hierbei in 2010

nicht ergeben.

1.15. Verschuldung

Eine Kreditaufnahme ist gemeindewirtschaftsrechtlich nur für Investitionen,

Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung zulässig. Kreditaufnahmen

sind zudem nachrangig gegenüber anderen Finanzierungsformen. Eine weitere

Verschuldungsgrenze besteht darin, dass die Kreditverpflichtungen mit der

dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt im Einklang stehen müssen, d.h. die Zins-

und Tilgungsbelastungen müssen dauerhaft erwirtschaftet werden können.

Der Gesamtbetrag der im Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen bedarf im

Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die

für 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden vom Regierungspräsidium

Karlsruhe mit Schreiben vom 26.01.2010 genehmigt. Verbunden war hiermit jedoch

die Auflage, dass bei einer Verringerung der Ausgaben für Investitionen und / oder

einer Erhöhung der objektbezogenen Deckungsmittel (vorwiegend Zuschüsse) die

Kreditermächtigung insoweit nicht ausgeschöpft werden darf.

Von den vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4,8 Mio. € wurden in 2010

keine Kreditaufnahmen getätigt. Die Kreditaufnahmen wurden liquiditätsmässig 2010

(noch) nicht benötigt. 4,0 Mio. € wurden entsprechend als Kreditermächtigung über

die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes ins Folgejahr übertragen; 0,8 Mio. €

konnten entfallen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 34

21,0

26,1 26,4 26,9 26,2 26,0 25,3 24,5 23,6

29,5

24,1

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

30,0

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010(Plan)

2010(RE)

Schuldenstand Kernhaushalt-in Mio. €-

Die tatsächliche Verschuldung (ohne gebildete Haushaltseinnahmereste) der Stadt

beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2010 rund 24,1 Mio. €. Im Vorjahresvergleich

ergibt sich durch die Inanspruchnahme einer Kreditermächtigung aus dem Vorjahr in

Höhe von 1,5 Mio. € und bei Tilgungen von rund 1,0 Mio. € eine

Nettoneuverschuldung von rund 0,5 Mio. €. Nach der Haushaltsplanung 2010 hätte

sich für das Jahresende 2010 noch eine Verschuldung von 29,5 Mio. € ergeben. Die

im Planvergleich jeweils guten Ergebnisse im Verwaltungshaushalt 2009 und 2010

und das zeitliche Aufschieben von Investitionsmaßnahmen sind die

ausschlaggebenden Gründe für diese Entwicklung. Die Verschuldung je Einwohner

beträgt im Kernhaushalt per 31.12.2010 983 € (Vergleichswert Gemeinden der

Größenklasse 20.000 – 50.000 EW landesweit: 444 €4).

Unter Berücksichtigung der Verschuldung des Eigenbetriebs „Kultur und

Fremdenverkehr“ ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.031 €

(Vergleichswert Land GK 20.000 – 50.000 EW: 1.187 € - Vorjahreswert Stadt: 1.005

€).

4 http://statistik-bw.de/FinSteuern/Landesdaten/SC_GEGV_Groessenklassen.asp (alle auf dieser Seite dargestellten Vergleichswerte)

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 35

Zur Betrachtung der Gesamtsituation hinsichtlich der Verschuldung ist neben der

Verschuldung im Kernhaushalt und bei den Eigenbetrieben auch die (ggf. anteilige)

Verschuldung bei Eigengesellschaften und Zweckverbänden mit einzubeziehen.

Für die Stadt Mosbach zeigt sich hierzu folgendes Bild:

Stadt Mosbach Schuldenstand je EW

Kernhaushalt 24.069.020 € 983 €Eigenbetriebe 1.184.775 € 48 €Zwischensumme 25.253.795 € 1.031 € Eigengesellschaften 16.123.726 € 658 €Zweckverbände (anteilig) 6.918.191 € 282 €Summe 48.295.712 € 1.972 €

Damit ergibt sich eine Gesamtverschuldung für die Stadt von 1.972 € je Einwohner

(Vorjahreswert: 2.010 €). Landesweite Vergleichszahlen für die (anteilige)

Verschuldung der kommunalen Eigengesellschaften, Beteiligungen und

Zweckverbände nach Gemeindegrößenklassen gibt es bislang nicht. Ein sinnvoller

Vergleich der Gesamtverschuldung mit Gemeinden der gleichen Einwohnerkategorie

ist daher nicht möglich. Im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) ist im

Regelfall die Konsolidierung der Abschlüsse des Kernhaushalts mit den Abschlüssen

aller Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Beteiligungen und Zweckverbände zu

einem Gesamtabschluss vorgesehen. Insofern bestehen zukünftig hier

umfangreichere Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich der Verschuldung als dies

bislang der Fall ist.

Der Schuldendienst (Zinsen u. Tilgungen) im Kernhaushalt beträgt für 2010

insgesamt 2,1 Mio. € und bewegt sich damit im Durchschnitt der vergangenen Jahre.

Die Tatsache, dass vorgesehene Kreditaufnahmen liquiditätsmässig 2010 noch nicht

benötigt wurden und die Kreditermächtigung entsprechend nach 2011 übertragen

werden konnte, hat hier für 2010 eine weitere Belastung des Haushalts mit Zins- u.

Tilgungsleistungen verhindert.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 36

1,5

0,7

1,5

0,8

1,4

0,7

1,3

0,7

1,3

0,8

1,2

0,8

1,2

0,9

1,1

1,0

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Schuldendienst (Zins u. Tilgung) 2010-ohne Umschuldungen / in Mio. €-

Für den Schuldendienst wendet die Stadt 2010 damit insgesamt 87 € je Einwohner

auf. Der Vergleichswert für alle kreisangehörigen Gemeinden in Baden-Württemberg

beträgt 52 €5.

Fazit:

Das im Planvergleich gute Jahresergebnis 2010 hat eine mit rund 5,1 Mio. €

unveränderte allgemeine Rücklage nach sich gezogen. Die geplante Entnahme von

rund 3,0 Mio. € konnte entfallen. Nach dem Haushaltszwischenbericht der

Verwaltung vom Juli diesen Jahres deutet sich für 2011 ebenfalls eine leichte

Entspannung der Situation im Verwaltungshaushalt an.

Vorwiegend durch konjunkturell bedingte Mehreinnahmen im Finanzausgleich und

bei der Gewerbesteuer erscheint ein ausgeglichenes Ergebnis im

Verwaltungshaushalt möglich. Entsprechend könnte die geplante

Rücklagenentnahme von 3,2 auf 1,9 Mio. € reduziert werden. Damit ständen Ende

2011 noch Rücklagenmittel von rd. 3,2 Mio. € zur Verfügung.

5 http://statistik-bw.de/FinSteuern/Landesdaten/GV_ED_EA_0000.asp

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 37

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts ist die Ergebnisverbesserung 2010 und die

erwartete Ergebnisverbesserung 2011 zwingend zu einer weiteren Begrenzung der

in 2011 geplanten Kreditaufnahmen und der in der mittelfristigen Finanzplanung

vorgesehenen Kreditaufnahmen 2012 ff. zu nutzen. Neue Spielräume für zusätzliche

Investitionen ergeben sich aus der Ergebnisverbesserung 2010 und der erwarteten

Verbesserung für 2011 nicht.

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Grundstücksgesellschaft Mittel

mbH und aus Leasinggeschäften für bewegliche Sachen bestehen per 31.12.2010

noch kreditähnliche Rechtsgeschäfte in Höhe von insgesamt 955.943 €.

Bürgschaften

Der Saldo aller gewährten Bürgschaften und Ausfallhaftungen beträgt per

31.12.2010 insgesamt 33.323.739 €.

Die einzelnen Bürgschaften und Ausfallhaftungen sind im Rechenschaftsbericht der

Verwaltung ausführlich dargestellt.

2. Vermögensrechnung

Die Vermögensrechnung ist eine Art kamerale Bilanz, in der das Vermögen und die

Schulden jeweils mit Anfangsbestand, Zugängen, Abgängen und Endbestand eines

jeden Haushaltsjahres dargestellt werden. Die Stadtverwaltung Mosbach führt seit

jeher eine sogenannte Vollvermögensrechnung. D.h. das gesamte Vermögen der

Stadt und dessen Finanzierung wird in etwa vergleichbar mit einer kaufmännischen

Bilanz dargestellt. Diese vollumfassende Darstellung ist gesetzlich nicht zwingend

vorgeschrieben, hat aber eine wesentlich höhere Aussagekraft als die nach dem

Verordnungsgeber alternativ mögliche Geldvermögensrechnung oder

Teilvermögensrechnung. Sie bietet zudem wesentliche Vorteile bei der

Vermögensbewertung für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen.

Die Werte der Vermögensrechnung sind in der Anlage zur Jahresrechnung

dargestellt. Die Vermögensrechnung wurde vollumfänglich geprüft. Wesentliche

Beanstandungen waren hierbei nicht zu treffen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 38

159,9

10,8

161,9

10,5

163,7

11,6

160,3

12,1

160,1

9,8

159,1

6,1

157,6

9,8

160,3

9,6

159,5

10,2

176,6

9,7

100,0

120,0

140,0

160,0

180,0

200,0

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Stand des Vermögens n. Vermögensrechnung-in Mio. €-

Anlagevermögen Umlaufvermögen

Das im Haushalt der Stadt nachgewiesene Gesamtvermögen beläuft sich per

31.12.2010 auf insgesamt 186,3 Mio. € (Vorjahr: 169,7 Mio. €). Die Steigerung im

Vorjahresvergleich ist u.a. auch auf die begonnene Erfassung und ggf.

Neubewertung des gesamten Vermögens für das Neue Kommunale Haushaltsrecht

zurückzuführen.

Anlagenabnutzungsgrad

Mit dieser Kennzahl werden die Anschaffungs- u. Herstellungskosten ins Verhältnis

zu den bislang erfolgten kumulierten Abschreibungen gesetzt. Somit wird deutlich zu

welchem Prozentsatz das Anlagevermögen bereits abgeschrieben ist. Über die

Betrachtung ergeben sich erste Hinweise für einen evtl. Ersatzbedarf in folgenden

Jahren.

Anlagenklasse Abnutzungsgrad

Betriebs- u. Sondergebäude (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr etc.) 33,9%

Verwaltungsgebäude 53,6%

Straßen, Wege, Plätze 49,0%

Technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Aufbauten 66,3%

Abwasserkanäle und Abwasserbauwerke 48,0%

Maschinen u. Geräte; Fuhrpark 79,2%

Betriebs- u. Geschäftsausstattung 71,4%

Summe unbewegl. u. bewegl. Anlagevermögen (ohne Grundst.) 44,7%

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 39

Sowohl im Bereich der Maschinen, Geräte und des Fuhrparks als auch bei der

Betriebs- und Geschäftsausstattung ist mit anstehendem Ersatzbedarf in den

kommenden Jahren zu rechnen.

3. Feststellungen zur Jahresrechnung

Die Jahresrechnung 2010 der Stadt wurde mit allen ihren Bestandteilen und Anlagen

fristgerecht aufgestellt und geprüft (§§ 95 Abs. 2, 110 Abs. 2 GemO). Der

Beteiligungsbericht liegt bisher noch nicht vor.

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des

Anfangs- und Endbetrages des Vermögens und der Schulden ordnungsgemäß

nachgewiesen und durch den Rechenschaftsbericht erläutert (§ 95 GemO, §§ 39 - 44

GemHVO). Aufgrund vollständiger Prüfung wird die Vollständigkeit und Richtigkeit

der aus dem Vorjahr übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der

Abschlussbuchungen, der neuen Reste und des kassenmäßigen Abschlusses

bestätigt.

Die Jahresrechnung 2010 ist vom Gemeinderat noch festzustellen

(§ 95 Abs. 2 GemO).

4. Betätigungsprüfung

Gegenstand der Betätigungsprüfung ist die Betätigung der Gemeinde bei

Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen

die Gemeinde allein oder teilweise unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, d.h. die

Beteiligungsverwaltung bzw. das Beteiligungsmanagement. Die Gemeinde bedient

sich der Beteiligungsunternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in ihrem

Wirkungskreis.

Nachdem die Gemeinde durch die Inanspruchnahme eines privatrechtlichen

Unternehmens dadurch weder aus ihrer Aufgaben- noch aus ihrer

Finanzverantwortung entlassen ist, normiert § 103 Abs. 3 GemO eine Steuerungs-

und Überwachungspflicht für diese Unternehmen. Die notwendige Steuerung

umfasst die Grundlagen und Grundsatzfragen sowie die Leistungs- und Finanzziele

der Beteiligungsunternehmen (im Unterschied zum operativen Geschäft, welches der

Zuständigkeit der Geschäftsführung unterliegt).

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 40

Bei der Betätigungsprüfung handelt es sich um eine formelle Prüfung, ob die Stadt

bzw. die Vertreter/innen der Stadt in den Überwachungsgremien der Unternehmen

bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung die Vorschriften der Gemeindeordnung zur

wirtschaftlichen Betätigung beachtet hat.

Bei der Stadt Mosbach betrifft die Betätigungsprüfung die Stadtwerke GmbH mit

ihren Beteiligungen.

Beteiligungsverwaltung

Die Stadt hat ihre Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem sie

mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, so zu steuern und zu überwachen, dass

der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt und das Unternehmen wirtschaftlich geführt

wird (§ 103 Abs. 3 GemO). Nach § 105 GemO hat die Stadt in einem

Beteiligungsbericht u.a. die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsunternehmen

darzustellen.

Die Beteiligungsverwaltung wird bei der Stadt Mosbach vom Amt für Finanzen und

Controlling wahrgenommen. Der jährliche Beteiligungsbericht, in dem sämtliche

Beteiligungen der Stadt dargestellt sind, wird regelmäßig erstellt. Der

Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2009 hatte zum Abschluss der Prüfung

2009 noch nicht vorgelegen, er wurde im November 2010 vollumfänglich geprüft. Der

Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2010 lag zum Abschluss der aktuellen

Prüfung noch nicht vor.

III. Einzelfeststellungen und -bemerkungen

1. Kostenrechnende Einrichtungen

§ 12 GemHVO bezeichnet Einrichtungen, die ganz oder teilweise aus Entgelten

finanziert werden als kostenrechnende Einrichtungen. Hierunter fallen die sog.

nichtwirtschaftlichen Unternehmen (öffentliche Einrichtungen mit

Gewinnerzielungsverbot), Hilfsbetriebe der Verwaltung (z.B. Bauhof u.

Hausdruckerei) und sog. wirtschaftliche Unternehmen (Gewinnerzielungsgebot n. §

102 Gemeindeordnung).

§ 78 GemO geht im Grundsatz davon aus, dass die entstehenden Kosten hier voll

über spezielle Entgelte zu bestreiten sind. Die Gemeinde kann sich jedoch zur

Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Gebührenzahler auch mit einer

teilweisen Kostendeckung begnügen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 41

Der verbleibende Zuschussbedarf wird dann aus allgemeinen Deckungsmitteln

finanziert. Die Ergebnisse der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt

Mosbach sind im Rechenschaftsbericht der Kämmerei ausführlich dargestellt.

Zuschussbedarf und Kostendeckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtungen und

Hilfsbetriebe 2010:

Bei der Abwasserbeseitigung besteht im Prinzip ein Kostendeckungsgrad von 100 %,

da Gebührenunter- und –überdeckungen im Rahmen der gesetzlich zulässigen

Ausgleichsfrist von 5 Jahren ausgeglichen werden. Die GPA-Vergleichswerte

stammen aus dem Kommunal- u. Geschäftsbericht der GPA 2011 und stellen die

Deckungsgrade des Jahres 2008 dar. Aktuellere Vergleichszahlen liegen leider nicht

vor.

2. Forstwirtschaft

Die Waldrechnung 2010 wurde dem Rechnungsprüfungsamt fristgerecht zur Prüfung

vorgelegt.

Der Betriebsplan sah für das Forstwirtschaftsjahr 2010 einen Einschlag von

18.000 Festmetern (fm) vor. Tatsächlich eingeschlagen wurde eine Holzmenge von

16.359 Festmetern. Damit wurden 1.641 Festmeter weniger eingeschlagen als

geplant. Begründet ist dies vor allem mit dem strengen Winter 2009/2010, der die

Holzfällarbeiten im 1.Quartal 2010 erheblich verzögerte.

Übersicht kostenrechnende Einrichtungen u. Hilfsbetriebe

UA Bezeichnung Ergebnis 2010Kostendeckung

2010Vergleichswert GPA (Basis 2008)

4641 Kindergarten Waldsteige West I -265.773 € 36,0% -5713 Freibad Reichenbuch -18.822 € 1,0% 27,4%

7010/7023 Abwasserbeseitigung -347.636 € 92,5% 101,2%7310 Märkte 168 € 101,3% -7500 Bestattungswesen -218.787 € 67,5% 58,5%

0610 Hilfsbetrieb Hausdruckerei -25.751 € 49,1% -7700 Hilfsbetrieb Bauhof u. Fuhrpark 260.238 € 110,0% -

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 42

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Forstwirtschaft - Festmeter-Einschläge

Ergebnis (fm) Plan (fm)

Der Durchschnittserlös (insgesamt) betrug 2010 44,56 € je fm (Vorjahr: 40,15 € je

fm). Für Laub- und Nadelstammholz wurden im Durchschnitt 70,73 € je fm erlöst

(Vorjahr: 68,20 €).

Der Überschuss im Bereich der Forstwirtschaft betrug 2010 rund 123.000 €.

Forstwirtschaft - Jahresergebnis

-63.575

110.066

80.05764.842

123.168

-100.000

-50.000

0

50.000

100.000

150.000

2006 2007 2008 2009 2010

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 43

Die ursprünglich bestehende geringfügige Differenz zwischen Sachbuch und

Waldrechnung konnte im Zuge der Prüfung bereinigt werden. Die Holzverwertung ist

somit ordnungsgemäß nachgewiesen.

3. Kassenprüfungen

Die letzte unvermutete Prüfung der Stadtkasse hat im Juli 2010 stattgefunden. Sie

umfasste die Kassenbestandsaufnahmen für die Stadt Mosbach, die Stiftung

Hospitalfonds, die Gemeinde Neckarzimmern und den Abwasser-Zweckverband Elz-

Neckar. Bei den Bestandsprüfungen der Kassenmittel und Geldanlagen wurde

jeweils Übereinstimmung festgestellt. Die Kassenmittel wurden sorgfältig disponiert.

Die Zahlungsbereitschaft der Kasse war jederzeit gewährleistet. Vorübergehend

nicht benötigte Gelder wurden zinsgünstig angelegt. Die Kassensicherheit ist

gewährleistet. Der Zahlungsverkehr und die übrigen Kassengeschäfte wurden

ordnungsgemäß abgewickelt. Beanstandungen haben sich bei der Prüfung nicht

ergeben.

Die Kassenprüfung vermittelte insgesamt wieder einen guten Eindruck.

Bei der Prüfung der Zahlstellen und Handvorschüsse ergaben sich ebenfalls keine

Beanstandungen. Die Dienstanweisung für die Zahlstellen und Handvorschüsse

wurde neu gefasst und ist zum 01.05.2010 in Kraft getreten.

4. Musikschule Mosbach e.V.

Der Jahresabschluss 2010 wurde im Juli/August 2011 geprüft. Über die Ergebnisse

der Prüfung wird ein gesonderter Prüfbericht an die Musikschule und Herrn

Oberbürgermeister Jann erstellt.

5. Volkshochschule Mosbach e.V.

Der Jahresabschluss 2010 wurde im Mai 2011 geprüft. Über die Prüfung des

Jahresabschlusses 2010 ist Herrn Oberbürgermeister Jann als Vorsitzendem der

VHS und der Leiterin der VHS ein Prüfungsbericht vorgelegt worden. Ferner wurde

die Bargeld-Hauptkasse unvermutet geprüft. Es gab keine wesentlichen

Beanstandungen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 44

6. Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte im Juli 2011. Die Prüfung schloss

eine unvermutete Prüfung der Bargeld-Hauptkasse mit ein.

7. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr

Der Jahresabschluss 2010 wurde im August 2011 geprüft. Mit der Prüfung wurde

eine Kassenprüfung verbunden. Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.

Über die Prüfung wird Herrn Oberbürgermeister Jann noch ein gesonderter

Prüfungsbericht vorgelegt.

8. Stadtwerke Mosbach GmbH

Die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung für 2010 fand im Juli 2011 statt. Bereits

vorab wurden die Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Stadtwerken

(Konzessionsabgabe, Verwaltungskostenbeiträge) geprüft. Der Bericht über die

Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung wurde der Stadtwerke GmbH vorgelegt und im

Juli im Aufsichtsrat behandelt.

9. Vergabeprüfung

Nach der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Mosbach hat das

Rechnungsprüfungsamt alle Vergaben in Gemeinderatszuständigkeit

(Bruttoauftragssumme ab 200.000 €) vor Zuschlagserteilung hinsichtlich der

Einhaltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. der

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu prüfen. Darüber hinaus

wurden, soweit zeitlich möglich, auch Vergaben unter dieser Wertgrenze geprüft.

Nachträglich wurden hierbei häufig auch die entsprechenden Schlussabrechnungen

einer Prüfung unterzogen.

10. Verwendung der Verfügungsmittel (Oberbürgermeister, Bürgermeister)

Verfügungsmittel sind Beträge, die dem Oberbürgermeister/Bürgermeister für

dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen, soweit hierfür anderweitig keine Ausgaben

im Haushalt veranschlagt sind. Verfügungsmittel dürfen nicht überschritten werden

und sind grundsätzlich nicht deckungsfähig mit anderen Haushaltsstellen und auch

nicht übertragbar. Die Prüfung der Verfügungsmittel ergab für 2010 wiederum keine

Feststellungen.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 45

11. Begleitende Belegprüfung

Eine begleitende Belegprüfung wurde im August 2010 durchgeführt. Wesentliche

Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.

12. Sonstige Prüfungen (Einzel- und Schwerpunktprüfungen)

Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen 2010 wurden die im Folgenden

genannten Teilbereiche vertieft geprüft. Neben der regelmäßigen Prüfung der

Einnahmen und Ausgaben wurde insbesondere auch geprüft ob Satzungen (noch)

rechtsgültig und aktuell sind, Bescheide auch in formeller und materieller Hinsicht

den Anforderungen genügen, Einnahmen vollständig erhoben werden, etc..

Aufgrund des Weggangs der damaligen RPA-Leiterin zum 31.07.2010 und der um

ein halbes Jahr verzögerten Wiederbesetzung der Stelle der Amtsleitung zum

01.02.2011 war das RPA in 2010 fünf Monate nur mit 1,8 Vollzeitkräften statt wie

üblich mit 2,8 Vollzeitkräften besetzt. Einzel- und Schwerpunktprüfungen waren

daher 2010 nicht in dem aus Vorjahren gewohnten Umfang möglich.

Mitarbeit bei der Einführung des Neuen Kommunales Haushalts- u.

Rechnungswesens

Die 2009 begonnene Unterstützung des Amtes für Finanzen und Controlling bei der

Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts wurde auch 2010 fortgesetzt.

Für die notwendige Erstellung einer Eröffnungsbilanz zum Umstiegszeitpunkt wurde

hier vor allem zur vollständigen Ermittlung des Grundbesitzes der Stadt zeitintensive

umfangreiche Aktenrecherchen beim Grundbuchamt in Neckarelz durchgeführt. Des

weiteren wurden die alten Sachbücher (Jahresabschlüsse, Haushaltsrechnungen

etc.) der bis zur Gemeindegebietsreform selbständigen Ortsteile im Hinblick auf die

vollständige Vermögenserfassung für das neue Haushaltsrecht gesichtet und

ausgewertet.

Weiterhin war und ist das Rechnungsprüfungsamt Mitglied der zur Umstellung

verwaltungsintern gebildeten Projektgruppe. Das RPA ist damit -wie u.a. auch von

der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen- frühzeitig in den gesamten

Umstellungsprozess mit eingebunden.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 46

Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts hat der damalige Landtag

am 22.04.2009 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u.

Rechnungswesen für alle Kommunen in Baden-Württemberg bis zum Haushaltsjahr

2016 verbindlich vorgeschrieben. Durch den Wechsel der Landesregierung hat sich

hierzu aktuell eine neue Sachlage ergeben. Lt. Koalitionsvertrag der

Regierungsparteien soll nunmehr ein Wahlrecht zwischen der bislang üblichen

Kameralistik und der Doppik eingeführt werden. Wie die Parameter für dieses

Wahlrecht aussehen könnten, ob dieses letztendlich realisiert wird oder ob noch

andere Lösungen für einen vereinfachten Umstieg vor allem für kleinere Gemeinden

gefunden werden, ist zur Zeit noch vollkommen offen. Die Verwaltung hat daher

folgerichtig die softwaretechnische Umsetzung der Umstellung vorläufig ausgesetzt.

Die weiteren Vorbereitungsarbeiten (Vermögensbewertung, Produktbildung, Ausbau

der Kosten- u. Leistungsrechnung) laufen jedoch verwaltungsintern unvermindert

weiter.

Gebührenerhebung im Ordnungswesen

Ein Prüfungsschwerpunkt wurde auf die Gebührenerhebungen im Bereich des

Ordnungswesens gelegt. Die Gebührenerhebungen für Sondernutzungserlaubnisse,

Gaststättenkonzessionen, Fischereischeine und Waffenbesitzkarten der Jahre 2009

und teilweise auch 2010 wurden umfassend geprüft. Wesentliche

Prüfungsbeanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.

Einnahmen und Ausgaben bei den Sporthallen (Jahnhalle, Odenwaldhalle,

Sporthalle Sattelbach)

Die Unterabschnitte der o.a. Sporthallen wurden für das Jahr 2009 vollumfänglich

geprüft. Hierbei wurden Anregungen und Hinweise gegeben; schwerwiegende

Beanstandungen gab es keine.

Einnahmen und Ausgaben sowie Verträge und Vergaben beim Öffentlichen

Personennahverkehr (UA 7920)

Der Unterabschnitt wurde für das Jahr 2009 und teilweise auch für 2010

vollumfänglich geprüft. Die Prüfung war ohne wesentliche Feststellungen.

Finanzwesenverfahren SAP u. Sonstige wiederkehrende Einnahmen (Sowike)

Die Prüfung der Berechtigungsverwaltung im SAP-Finanzwesenverfahren wurde

weitergeführt und konnte 2010 abgeschlossen werden. Außerdem wurde eine

Prüfung der Berechtigungsverwaltung im Verfahren „Sonstige wiederkehrende

Einnahmen – SOWIKE“ durchgeführt.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 47

Einführung einer EDV-unterstützten Kosten- und Leistungsrechnung im Bauhof

Die von der Bauhofleitung und dem RPA gemeinsam initiierte Einführung einer

Kosten- und Leistungsrechnung für den Bauhof mit Hilfe der SAP-Software

„Auftragswesen“ konnte im Frühjahr 2010 erfolgreich abgeschlossen werden.

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Bei der zum November 2010 erfolgten Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

war das Rechnungsprüfungsamt mitwirkend und beratend tätig.

Verwendungsnachweise

Auch 2010 wurden wieder zahlreiche Verwendungsnachweise für Zuwendungen

Dritter geprüft und bestätigt.

Beratungs- u. Mitwirkungsleistungen

Das Rechnungsprüfungsamt sieht sich neben dem gesetzlichen vorgegebenen

Auftrag der Prüfung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit und

Wirtschaftlichkeit zudem auch als Berater und Unterstützer der Fachämter in allen

Fragestellungen der Gebiete

- Gemeindewirtschaftsrecht und Kommunalabgabenrecht

- Personalrecht und Personalwirtschaft

- Vergaberecht

- Organisation.

Diese Beratungs- und Mitwirkungsleistungen auf Wunsch der Fachämter haben auch

2010 wieder breiten Raum eingenommen. Hierdurch kann das

Rechnungsprüfungsamt auch bereits im Vorfeld etwaiger Entscheidungen seine

Sicht der Dinge darlegen. Damit können auch Prüfungen und etwaige

Prüfungsfeststellungen im Nachgang vermieden werden.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 48

IV. Allgemeine Feststellungen zu den Stiftungen

1. Ratsherrenweckstiftung

Die rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftung ist als Sondervermögen der Stadt

vorschriftsmäßig im Haushalt der Stadt gesondert nachgewiesen (Unterabschnitt

0011). Das Stiftungskapital ist in eine Sonderrücklage eingestellt und ertragbringend

angelegt. Die Zinseinnahmen betrugen 2010 12 €.

2. Stiftung Hospitalfonds

Das Sondervermögen dieser rechtsfähigen örtlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

verwaltet die Stadt treuhänderisch und weist es vorschriftsmäßig in einer

Sonderrechnung nach (§ 97 GemO).

Zur Jahresrechnung 2010 ist festzustellen:

Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung ist gesetzmäßig zustande gekommen. Ihre Rechtmäßigkeit

wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Haushaltsvollzug

Durch Minderausgaben im Verwaltungshaushalt (vorwiegend für Zinsen für Kredite)

hat sich 2010 im Planvergleich eine um 30.426 € auf 145.216 € erhöhte Zuführung

an den Vermögenshaushalt ergeben.

Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt

Kreditbeschaffungskosten 2.750 €

Ordentliche Tilgung 72.304 €

Mindestzuführung 75.054 €

Die gesetzliche Mindestzuführung wurde damit um 70.162 € überschritten. Dieser

Betrag steht im Vermögenshaushalt für Investitionen zur Verfügung.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 49

170.638 €183.005 €

143.699 €162.662 €164.976 €

176.963 €

32.372 €

127.270 €145.216 €

0 €

50.000 €

100.000 €

150.000 €

200.000 €

250.000 €

300.000 €

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Zuführung VermögenshaushaltStiftung Hospitalfonds (in €)

Rücklagen

Der allgemeinen Rücklage wurden im Berichtsjahr 46.292 €

zugeführt (im Plan war eine Entnahme von 19.210 € vorgesehen).

Der Rücklagenbestand beträgt damit per 31.12.2010 577.862 €

Die nach der GemHVO vorzuhaltende Mindestrücklage beträgt : 16.175 €

1,0 1,1

0,70,7

0,5 0,50,4

0,5 0,5 0,6

0,0

0,3

0,5

0,8

1,0

1,3

1,5

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Allgemeine Rücklage Stiftung Hospitalfonds (in Mio. €)

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 50

Verschuldung

Neuaufnahme von Krediten 550.000 €

abzgl. ordentliche Tilgung von Krediten 72.304 €

Nettoneuverschuldung 477.696 €

1,81,7 1,6 1,6

1,5 1,4 1,4 1,3 1,2

1,7

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Verschuldung Stiftung Hospitalfonds (in Mio. €)

Der Schuldenstand per 31.12.2010 beträgt dementsprechend 1.692.412 €.

Sonstige Feststellungen

Als Bestandteil der Jahrsrechnung wurde auch die Vermögensrechnung/Bilanz und

die Anlagenbuchhaltung geprüft. Es haben sich keine wesentlichen Beanstandungen

ergeben.

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Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010

Seite 51

Zusammenfassung und Bestätigung

Die Aufgabenerfüllung war stets sichergestellt.

Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung und die Vermögensverwaltung der

Stadt Mosbach entsprach grundsätzlich den zu beachtenden Rechts- und

Verwaltungsvorschriften, den Verträgen und Dienstanweisungen.

Prüfungsfeststellungen waren für einzelne Sachverhalte von Bedeutung; sie wirken

sich aber auf das Ergebnis der Haushaltsrechnung und auf die Vermögensrechnung

nicht aus.

Das Rechnungsprüfungsamt kann deshalb dem Gemeinderat empfehlen, die

Jahresrechnung 2010 der Stadt und die Sonderrechnung der Stiftung

Hospitalfonds gemäß § 95 Absatz 2 der Gemeindeordnung festzustellen.

Mosbach, 07.09.2011

Arnd Koppelhuber

Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

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vorläufig entgegengenommen

durch (Name, Dienststelle)

Zuwendungsgeber/-in von dem/der Zuwendungsgeber/in

gewünschter Verwendungszweck

Hinweis auf

Geschäftsbeziehungen zu

dem/der Zuwendungsgeber/in

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Jugendhilfe Mosbach e. V. Beschaffung eines Bolzplatztors am

Jugendtreff Waldstadt

gemeinnütziger Verein zur

Unterstützung von

Sozialprojekten

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Jugendhilfe Mosbach e. V. Durchführung von 3 Workshops zum

interkulturellen Verständnis vom 13.07.

Bis 14.07.2011

gemeinnütziger Verein zur

Unterstützung von

Sozialprojekten

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Mario und Christine Del Pizzo

Merkurstraße 3

74821 Mosbach

Spende zur Errichtung der Boule-Anlage

im Großen Elzpark Mosbach.

Einwerbung durch Initiative "Boule für

Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach

keine

R. Wiegand Stadtbibliothek Volksbank eG Mosbach

Hauptstr. 16

74821 Mosbach

Stadtbibliothek Hausbank

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Karlheinz Fortwängler

Urnbergstr. 25

74834 Elztal-Dallau

Spende zur Errichtung der Boule-Anlage

im Großen Elzpark Mosbach.

Einwerbung durch Initiative "Boule für

Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach

keine

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Josef und Hannelore Baensch

Anschrift nicht zu ermitteln

Spende zur Errichtung der Boule-Anlage

im Großen Elzpark Mosbach.

Einwerbung durch Initiative "Boule für

Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach

keine

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Gerd und Ulrike Engmann

Im Valtert 25

74821 Obrigheim

Spende zur Errichtung der Boule-Anlage

im Großen Elzpark Mosbach.

Einwerbung durch Initiative "Boule für

Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach

keine

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Annerose Grasi

Minneburgstraße 13

74821 Mosbach

Spende zur Errichtung der Boule-Anlage

im Großen Elzpark Mosbach.

Einwerbung durch Initiative "Boule für

Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach

keine27.07.2011 30,00

13.07.2011 50,00

50,00

50,00

19.07.2011

21.07.2011

Geldspenden

11.07.2011

24.05.2011

50,00

1.000,00

500,00

Betrag bzw. Gegenstand und

(geschätzter) Wert

in Euro

Entgegennahme des Angebots einer Spende, Schenkung oder ähnlichen Zuwendung

1.500,00

Folgende Spende(n), Schenkung(en) oder ähnliche Zuwendung(en) wurde(n) gem. § 78 Abs. 4 GemO durch den OB/BM entgegengenommen:

14.07.2011

10.08.2011

Datum

Page 76: 012030)-/045*01 · $%&!' ())*+,-./0 '#1231'2## 4*5*.+6*78, 97:/;

vorläufig entgegengenommen

durch (Name, Dienststelle)

Zuwendungsgeber/-in von dem/der Zuwendungsgeber/in

gewünschter Verwendungszweck

Hinweis auf

Geschäftsbeziehungen zu

dem/der Zuwendungsgeber/in

Betrag bzw. Gegenstand und

(geschätzter) Wert

in Euro

Datum

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Lions-Club Mosbach e.V.

Herr Dr. Frank Zundel

Forststraße 12

74821 Mosbach

Spende zur Durchführung der

JGR-Veranstaltung "Instant Acts"

in Mosbach

keine

Christine Funk

Kulturamt

Geschichts- und Museumsverein Ankauf von Arbeiten des in Mosbach

geborenen Künstlers

Fritz Heinsheimer

Vereinbarung z. Stadtmuseum

Peter Deobald

Rektor

GS Diedesheim

Förderverein der Grundschule

Diedesheim

Outdoor-Schach 165,00 Verwendung im Unterricht /

den Pausen

Förderverein der Grundschule

Diedesheim

Peter Deobald

Rektor

GS Diedesheim

Förderverein der Grundschule

Diedesheim

Ballwagen 318,90 Verstauen von Bällen für den Unterricht

/ den Pausen

Förderverein der Grundschule

Diedesheim

Peter Deobald

Rektor

GS Diedesheim

Reiner-Wolfgang Horch

Senior Director IT Outsourcing

TDS INFORMATIONSTECHNOLOGIE

AG

Konrad-Zuse-Straße 16

74172 Neckarsulm

1 HP LaserJet

Drucker (729,01€)

sowie 4Toner-

kartuschen (746,86€)

1.475,87 zur Verwendung im Unterricht

(Multimediaraum)

keine

Dieter Kautzmann

Bildung und Generationen

Andreas Weber GmbH & Co. KG

Bedachungen - Zimmerei

Ortsstr. 50-52

74847 Obrigheim-Asbach

Bauholz Schnittklasse A

für Umrandung d. Boule-

Anlage

390,00 Boule-Anlage gelegentlicher Auftragnehmer

Peter Deobald

Rektor

GS Diedesheim

Förderverein der Grundschule

Diedesheim

Zauberrechenspiele

(142,8€), Rechen-

domino (357€)

499,80 Verwendung im Unterricht /

den Pausen

Förderverein der Grundschule

Diedesheim

22.07.2011

17.06.2011

250,00

1.300,00

Jul 11

Summe Geldspenden

Gesamtsumme 7.629,57

24. KW 2011

2.849,57

21.06.2011

Sachspenden

04.07.2011

Summe Sachspenden

4.780,00

04.07.2011