012030)-/045*01 · $%&!' ())*+,-./0 '#1231'2## 4*5*.+6*78, 97:/;
Transcript of 012030)-/045*01 · $%&!' ())*+,-./0 '#1231'2## 4*5*.+6*78, 97:/;
!"#$%#&'()*+&&+#,,#$%#-#"./#01+$#00#"'(#.$2"#$3"#$*4,5+67018$9",,#:01./$;<=>=?@$A40-"++15&BC$9#00$DE#0$;<=>=F=$.1'(-"++15&BC
3)(0#./$/#0$2"+G8.56$2"+G8.5&&11,$;<=>=?HB
I:#0:J05#0-#"&+#0K"'(1#,$L1..
M.$/"#K"+5,"#/#0/#&$%#-#"./#01+#&$/#0%04N#.$O0#"&&+1/+
!"#"$"%"&"'"($ FHP$2#Q+#-:#0$=?FF
$)*+,-."/01"2030)-/045*01"647"89:;<<
2#(0$5##(0+#$!1-#.$8./$9#00#.R
&3"!)**=>?@A":<7;B7:;<<A"<8CD;"E@4A
*"./#+$"-$DJ05#0&11,$"-$S1+(18&$".$K4&:1'($#".#
$)*+,-."/01"2030)-/045*01
&+1++C$34G8$"'($2"#$("#0-"+$#".,1/#P
K"+$T4,,#5"1,#-$%08N
F"&"2"G"$"#"H"I"6"E"6"2C
JKK0-*L)?@04"F0)LC" !08'T&1'(#$ U0P
FP D#T1..+51:#$A4.$D#&'(,J&&#.$18&$."'(+E**#.+,"'(#.$2"+G8.5#.
=P K#(05#.#01+"4.#.(18&$K4&:1'($#PVP F?WX=?FF
YP 21."#08.5&5#:"#+$M,+&+1/+$K4&:1'( F?<X=?FF
HP Z4(0+1,&'(8,#$K4&:1'($%08./>$8./$[#0T0#1,&'(8,#>$\8&+"--8.5$G80$]".0"'(+8.5$A4.$G3#"$M8N#.T,1&&#.$/#0$$L4(1..#&:#05$2'(8,#$K4&:1'(
?@@X=?FF
^P V1,"/"#08.5$/#&$]"5#.:#+0"#:&$_O8,+80>$8./$`158.5&G#.+08-M,+#$K),G#0#"_>$M.1,a&#$8./$2"+81+"4.&:#0"'(+$.1'($/#0$b./#08.5$/#0$$%#&'()*+&T0#"&1:50#.G8.5$G8-$FP$L1.810$=?FF
F??X=?FF
W1P 7#&+&+#,,8.5$/#0$L1(0#&0#'(.8.5$/#0$2+1/+$K4&:1'($*J0$/1&918&(1,+&c1(0$=?F?
F?FX=?FF
W:P 7#&+&+#,,8.5$/#0$L1(0#&0#'(.8.5$/#0$2+"*+8.5$94&Q"+1,*4./&K4&:1'($*J0$/1&$918&(1,+&c1(0$=?F?
F?=X=?FF
W'P 2'(,8&&:#0"'(+$/#&$S#'(.8.5&Q0J*8.5&1-+#&$G80L1(0#&0#'(.8.5$/#0$2+1/+$K4&:1'($8./$/#0$2+"*+8.594&Q"+1,*4./&$*J0$/1&$918&(1,+&c1(0$=?F?
?@dX=?FF
dP M..1(-#$A4.$2Q#./#.$5#-)N$e$d<$M:&P$H$%#-I$/80'($/#.%#-#"./#01+
?@<X=?FF
<P 7015#&+8./#$/#0$]".34(.#0
@P K"++#",8.5#.$8./$M.*015#.
! " #!"
$%&!' ())*+,-./0 '#1231'2## 4*5*.+6*78,97:/;<8/0*"=:55*7>!#2?@'2##A*)*7,.A,>!B.-6:+A!:+6!4*+*78,.C+*+@! 9.*,*7!D8:,E58++!@!FG
!"#$%"&"$'()*&"&#'+,-!*,.'/#-"010
23456789:;39
%0+*1
23:<=>7::1?4:<=>59
9*7!4*5*.+6*78,!+.55,!6.*!H:<)I07:+A*+!6*7!4*</0J),<)I07*7.+!6*<!K*07A*+*78,.C+*+"08:<*<!KC<G8/0!*1L1!E:7!G.<0*7.A*+!H7G*.,!:+6!E:7!;I+),.A*+!H:<7./0,:+A!.5!M:<855*+"08+A!5.,!6*5!B:+6*<"NC-A*O7CA7855!PP!E:7!D*++,+.<1
:5<=134=5>6
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
! V.+G*E.*0:+A!8--*7!\*G*+<8-,*7!6:7/0!8-,*7<6.))*7*+E.*7,*!G*687)<8G0J+A.A*H+A*GC,*
! 4*+*78,.C+<IG*7A7*.)*+6*!H+A*GC,*!6:7/0!SO.*-*+8/05.,,8A*X!\*.0C58<!:+6!]CO8<XB*U*7G:+A<,78.+.+A<
! D.+6*7G*,7*::+A!6:7/0![8:<8:)A8G*+"!:+6!=8/05.,,8A<8+A*GC,*X!^:8-.).E.*7:+A:+6!L*75.,,-:+A!WC+!B8G_<.,,*7+X!DCCO*78,.C+!5.,!6*5!$8A*<5I,,*7W*7*.+!:+6!6*5D.+6*7</0:,EG:+6
! V+,U./;-:+A!8-<!P+)C758,.C+<"!:+6!9.*+<,-*.<,:+A<67*0</0*.G*!6:7/0!6.*!F*7G:+A:+6!L*75.,,-:+A!WC+!V07*+85,-./0*+X!V7G7.+A:+A!WC+!08:<08-,<+80*+9.*+<,-*.<,:+A*+!:+6!6:7/0!NC75:-870.-)*
! %))*+*7!$8A*<,7*))!6:7/0!B*,7.*G!6*<!`$7*))O:+;,*<!a*6*758++b! :+6!8+6*7*<1
$7C,E!6*<!:5)8+A7*./0*+!:+6!G*687)<C7.*+,.*7,*+!H+A*GC,*<!;C++,*!68<!K*07A*+*78,.C+*+"08:<!6*+!.05!A*GI07*+6*+!B*;8++,0*.,<A786!c,*.-U*.<*!8:)!47:+6!G*<,*0*+6*7!LC7G*08-,*X,*.-U*.<*!8:)!47:+6!:+E:7*./0*+6*7!d))*+,-./0;*.,<87G*.,e!+C/0!+./0,!*77*./0*+1
98<!G.<0*7.A*!B:+6*<O7CA7855!5.,!*.+*5!fJ07-./0*+!M:</0:<<!.+![(0*!WC+!T21222!g!*+6*,85!'R12'1'2#Q1!S*.,!'2#2!A*UJ07,!6.*!S,86,!*.+*+!5C+8,-./0*+!K.*,;C<,*+E:</0:<<!.+![(0*WC+!'h2!g1
! " '!"
i+8G0J+A.A!WC+!6*7!+C/0!-8:)*+6*+!N(76*7:+A!08,!6*7!B:+6!68<!NC-A*O7CA7855`K*07A*+*78,.C+*+0J:<*7!PPb!8:)A*-*A,1!9.*<*<!E.*-,!6878:)!8GX!6.*!)-J/0*+6*/;*+6*!&7J<*+E6*7!G*UJ07,*+!K*07A*+*78,.C+*+0J:<*7!8:)!98:*7!E:!<./0*7+!:+6!:5!U*.,*7*!U./0,.A*!:+68;,:*--*![8+6-:+A<)*-6*7!E:!*7U*.,*7+X!G*.<O.*-<U*.<*!:5!6.*!S/0U*7O:+;,,0*5*+!`H-,*7!:+6&)-*A*b!<CU.*!`P+,*A78,.C+!:+6!B.-6:+Ab1
B*.!*.+*7!\8:)E*.,!WC+!Q!a807*+!*70J-,!f*6*<!K*07A*+*78,.C+*+08:<!*.+*+!fJ07-./0*+M:</0:<<!.+![(0*!WC+!T21222!gX!WC+!6*5!Q21222!g!8:<!B:+6*<"!:+6!VSN"K.,,*-+!:+6#21222!g!8:<!;C55:+8-*+!K.,,*-+!C6*7!\8+6*<5.,,*-+!E:!*7G7.+A*+!<.+61
9*7!L*7*.+!K*07A*+*78,.C+*+08:<!KC<G8/0!5(/0,*!68<!&7Cf*;,!U*.,*7)I07*+!:+6!08,!<./0.++*708-G!6*<!<*07!;:7E*+!M*.,)*+<,*7<!H+)8+A!H:A:<,!'2##!.+!*+A*7!HG<,.55:+A!5.,!6*7L*7U8-,:+A!:5!68<!NC-A*O7CA7855!G*UC7G*+1!9.*!5.,!6*7!B*U*7G:+A!EU.+A*+6*DC).+8+E.*7:+A<*7;-J7:+A!6*7!DC55:+*!.+![(0*!WC+!#21222!g!fJ07-./0!U:76*!+8/0!85'j12j1'2##!*7)C-A,*7!P+)C758,.C+!6*<!4*5*.+6*78,*<!:+,*7!6*5!LC7G*08-,!6*7!B*7*.,<,*--:+A*+,<O7*/0*+6*7![8:<08-,<5.,,*-!8GA*A*G*+1
K.,!B-./;!8:)!6*+!)I7!'2#'!WC7-.*A*+6*+!M:</0:<<8+,78A!U.76!6.*!4*</0J),<)I07*7.+!6*<L*7*.+<X!N78:!K./08*-8!=*))X!.+!6*7!S.,E:+A!IG*7!6.*!G.<0*7.A*!H7G*.,!.+)C75.*7*+!:+6!6.*LC7<,*--:+A!6*<!L*7*.+<!E:7!;I+),.A*+!H:<7./0,:+A!.5!k805*+!6*<!NC-A*O7CA7855<!]!8:/0G*EIA-./0!6*7!W*7<,J7;,*+!V.+G*E.*0:+A!6*7!S,86,!KC<G8/0!]!*7-J:,*7+1
@A858BA3>>3-57:;A4C78938
9.*!S,86,!KC<G8/0!A*UJ07,!<*.,!'2#2!*.+*+!5C+8,-./0*+!K.*,;C<,*+E:</0:<<!.+![(0*!WC+'h2!g1!9.*<*7!UI76*!5.,!6*7!DC).+8+E.*7:+A!6*7!S,86,!.5!k805*+!6*<!NC-A*O7CA7855<U*A)8--*+1!YG*7!6.*!DC).+8+E.*7:+A!U.76!.5!k805*+!6*7![8:<08-,<G*78,:+A*+!'2#'*+,</0.*6*+1!V.+*!8G</0-.*Z*+6*!V+,</0*.6:+A!6*<!\8+6;7*.<*<!:+6!6*<!\8+6*<B86*+"FI7,,*5G*7A!IG*7!*.+*!DC5O-*5*+,J7).+8+E.*7:+A!6*<!;C55:+8-*+!GEU1\8+6*<8+,*.-<!<,*0,!+C/0!8:<1
5&D'%"E
D*.+*
! " #!"
$%&!' ())*+,-./0 1#234213## 5*6*.+7*89,:8;/<=9/0*">;66*8?!#3@A13##B*)*8,.B,?!&-9+*+!;+7!$*/0+.<A! C,*)9+!D9;609/<*-!A! E-9;=!EF0+*-!A!GH
!"#$%&'#()(%*$%+,-.+)+"/+,01)*"23
456-789:!;5:
%0+*2
45!<=>8!!?@6!<=>-:
:*8!5*6*.+7*89,!+.66,!7.*!I;=)F08;+B*+!7*8!J*8K9-,;+B!L;=,.66*+7!L;8!E*++,+.=!;+7H*9;),89B,!7.*!J*8K9-,;+BM!7.*!JN8H*8*.,;+B*+!)F8!7.*!I;=K*.=;+B!*.+*=!+*;*+C9+.*8;+B=B*H.*,=!.+!7*8!I-,=,97,!ON=H9/0!L;!,8*))*+2
!-<=?56=->7
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
C*.,!7*8!I;)0*H;+B!7*8!)(86-./0!)*=,B*-*B,*+!C9+.*8;+B=B*H.*,*!.+!7*8!ON=H9/0*8!I-,=,97,[N8!8;+7!13!P908*+!L*./0+*+!=./0!+;+!,8N,L!7*8!=*.+*8L*.,!*8L.*-,*+!V8)N-B*!+*;*I;)B9H*+)*-7*8!9HM!7.*!6.,!\.-)*!*.+*8!C,T7,*H9;-./0*+!C9+.*8;+B=69W+906*!B*-(=,!K*87*+<(++,*+2
I+![*8=/0.*7*+*+!Y8.[9,*+!5*HT;7*+!B.H,!*=!N))*+=./0,-./0*+!ON7*8+.=.*8;+B=H*798)2];=/0F==*!.6!^906*+!*.+*=!C9+.*8;+B=B*H.*,=!<(++,*+!0.*8!I+8*.L*!;+7!_+,*8=,F,L;+BH.*,*+M!7.*!5*HT;7*!=NKN0-!B*=,9-,*8.=/0!9-=!9;/0!.6!\.+H-./<!9;)!7.*!9<,;*--*+I+)N87*8;+B*+!L;8!V+*8B.**.+=Y98;+B!9;)!*.+*+!+*;*+!C,9+7!L;!H8.+B*+2!V.+!K./0,.B*=!].*-79H*.!.=,M!+*H*+!9,,89<,.[*6!V.+L*-09+7*-!.+!7*+!V87B*=/0N==*+!9;/0!*.+!*+,=Y8*/0*+7*=I+B*HN,!9+!GN0+89;6!.+!7*+!%H*8B*=/0N==*+!L;!B*KT08-*.=,*+2
`6!())*+,-./0*+!D*8*./0!H*=,*0,!*H*+=N!\9+7-;+B=H*798)2!:.*!H*8*.,=!H*BN++*+*+O9W+906*+!L;8!%H*8)-T/0*+B*=,9-,;+B!a&)-9=,*8=9+.*8;+Bb!=NK.*!7.*!_6=*,L;+B!7*=D*-*;/0,;+B=<N+L*Y,=!=.+7!K*.,*8L;)F08*+2!C/0N+!=*.,![.*-*+!P908*+!.=,!*.+*!J*8H*==*8;+BH*.!=,T7,.=/0*+!5*HT;7*+!;+7!V.+8./0,;+B*+!9+B*=,8*H,?
CN!*8)8*;,!=./0!7.*!C,97,HF/0*8*.!.66*8!+N/0!L;+*06*+7*8!D*-.*H,0*.,M!<9++!=./0!S*7N/0!.+7*+!S*,L.B*+!^T;6*+!.6!\N=Y.,9-!+./0,!K*.,*8*+,K./<*-+2!V.+*!V+,K./<-;+B!0.+!L;!*.+*86N7*8+*+!O*7.9,0*<!.=,!.6!C.++*!7*8!L90-8*./0*+!>;,L*8!78.+B*+7!*8)N87*8-./02!V80*H-./0*OT+B*-!K*.=,!9;/0!79=!^9,09;=!=*-H=,!9;)M!;+7!LK98!7.*!^T;6-./0<*.,*+!.6!=NB*+9++,*+
! " 1!"
J*8K9-,;+B=H9;!a\9;=!E8N+*b2!G9=![N8!'3!P908*+!+N/0!B;,!;+7!6N7*8+!*8=/0.*+M*+,=Y8./0,!+./0,!6*08!7*+!I+)N87*8;+B*+!9+!*.+*!HF8B*8)8*;+7-./0*!J*8K9-,;+B2!EN+<8*,B*0,!*=!;6!*.+!L*.,B*6TW*=!DF8B*8HF8NM!9H*8!9;/0!;6!6.,98H*.,*8B*8*/0,*!I8H*.,=Y-T,L*!)F87.*!D*=/0T),.B,*+!7*8!C,97,[*8K9-,;+B2!_6!0.*8!J*8H*==*8;+B*+!L;!*88*./0*+M!=.+7*80*H-./0*!`+[*=,.,.N+*+![N8L;+*06*+M!7.*!H.=-9+B!N0+*!_+,*8=,F,L;+B!7;8/0!];=/0F==*+./0,!.6!=,T7,.=/0*+!\9;=09-,!9HL;H.-7*+!K98*+2
`6!];=966*+09+B!6.,!7*8!B*Y-9+,*+!ZH*8H9;;+B!7*=!598,*+K*B=!=N--!*.+*!$.*)B989B*;+,*8!7*6!I8*9-!*+,=,*0*+M!7*8*+!];)908,![N+!7*8!D!1Q!#44cA4Q!H*8*.,=!B*H9;,!K;87*2!`6d9--!*.+*8!^*9-.=.*8;+B!KF87*!7.*!0N0*!J*8<*08=H*-9=,;+B!7;8/0!7.*!S*,L,!+N/0!=,98<)8*e;*+,.*8,*+!*H*+*87.B*+!C,*--Y-T,L*!*+,)9--*+M!=N!79==!7*8!598,*+K*B!L;!*.+*6[*8<*08=H*8;0.B,*+!D*8*./0!;6B*=,9-,*,!K*87*+!<(++,*2!].*-!.=,!*.+*!9,,89<,.[*G*B*[*8H.+7;+B!)F8!d;WBT+B*8!.6!D*8*./0!\N=Y.,9-B9==*!A!598,*+K*B!A!E9)*8,(8-*2!:9!*.+*<F+),.B*!$.*)B989B*!7.*!I+L90-!7*8!S*,L,!96!598,*+K*B![N809+7*+*+!())*+,-./0*+!C,*--Y-T,L**8=*,L*+!=N--!.=,!9;/0!0.*8!6.,!0N0*6!I;)K9+7!L;!8*/0+*+M![N8!9--*6!K*B*+!7*8!=/0K.*8.B*+DN7*+[*80T-,+.==*!a58;+7K9==*8b2
];8!f(=;+B!7*8!9;)B*L*.B,*+!I;)B9H*+!=.+7!*80*H-./0*!).+9+L.*--*!I+=,8*+B;+B*+*8)N87*8-./0M!7.*!+;8!6.,!\.-)*![N+!d(87*8;+B!.+!*.+*6!=,T7,*H9;-./0*+V8+*;*8;+B=Y8NB8966!6(B-./0!=.+72!I;=!7.*=*6!58;+7!6(/0,*!7.*!J*8K9-,;+B!H*.6!f9+7D97*+"GF8,,*6H*8B!*.+*+!I;)+906*9+,89B!)F8!79=!f9+7*==9+.*8;+B=Y8NB8966!13#1=,*--*+2!:.*!B*+9;*!IHB8*+L;+B!7*=!5*H.*,=!<9++!*8=,!.6!];B*!7*8!K*.,*8*+!D*98H*.,;+B7*).+.*8,!K*87*+M!K*++!V8B*H+.==*!7*8![N8H*8*.,*+7*+!_+,*8=;/0;+B*+![N8-.*B*+2
AB9-9CB5>>5,-8!;B6D89:59
ZH*8!7*+!]*.,89;6!7*8!C9+.*8;+B!.=,!6.,!*.+*6!EN=,*+8906*+![N+!.+=B*=96,!/92!g!O.N2V;8N!9;=L;B*0*+2!:9L;!=.+7!f9+7*=6.,,*-!.+!\(0*![N+!1Mg!O.N2!V;8N!L;!*8K98,*+M!7.*>*,,NH*-9=,;+B!7*8!C,97,!-TB*!9-=N!H*.!#Mc!O.N2!V;8N2!V=!.=,![N8B*=*0*+M!7*+!C,97,9+,*.-!hT0+-./0!K.*!H*.!7*8!C9+.*8;+B!V.=*+H90+=,89W*!h!6.,!7*6!V8-(=!9;=!7*6!J*8<9;)!7*8598,*+K*BB8;+7=,F/<*!L;!).+9+L.*8*+2
`6!d9--*!7*8!I;)+906*!.+!79=!f9+7*=Y8NB8966!KT8*+!13#1!7.*!*8=,*+!O.,,*-*.+=T,L*[N8L;=*0*+M!7.*=!=.+7![N89;==./0,-./0!g332333!iM!KNH*.!1g32333!i!9-=!];=/0;==![N6!f9+7<T6*+2!:.*!K*.,*8*+!O.,,*-!KF87*+!=./0!9;)!7.*!P908*!13#'!H.=!13#4![*8,*.-*+2
-#."(%E
E*.+*
! " #!"
$%&!' ())*+,-./0 1#234213## 5*6*.+7*89,:8;/<=9/0*">;66*8?!344@13##A*)*8,.A,?!B.-7;+A!;+7!5*+*89,.C+*+@! D/<0987!B(*8
!"#$%&'()#*'+,-"(.&)#,/$*012,*01,3+$4$+&'()#*'+
2,5*(%677*08,9*$,:60$6)#%*08,;"0,9<+6,=*>+04'&((+0,1+$,?"#&00+(.+$8,@)#*'+
,,-"(.&)#
A:B=CDE/@3:/
%0+*2
A:@FG!D@@HIB@FG!=/
:*8!5*6*.+7*89,!=,.66,!7*8!E*9+,89A,*+!D.+8./0,;+A!FC+!GH*.!I;J*+<-9==*+!7*8KC09++*=E*8A!L/0;-*!MC=E9/0!9+!7*8!.+!=,N7,.=/0*8!$8NA*8=/09),!=,*0*+7*+!OC08,9-=/0;-*MC=E9/0!58;+7"!;+7!P*8<8*9-=/0;-*!G;2
@=FGH:BG=!C
M.,!GH*.!L/08*.E*+!FC6!1Q23R213##!09,!7.*!KC09++*=!:.9<C+.*!MC=E9/0!)S8!T08*KC09++*=E*8A!L/0;-*!U!L/0;-*!)S8!V(8W*8"!;+7!5*.=,.AE*0.+7*8,*!"!E*.6!L,99,-./0*+L/0;-96,!M9++0*.6!E*9+,89A,X
9Y 9+!7*8!58;+7=/0;-*!7*8!OC08,9-=/0;-*!MC=E9/0!*8+*;,!*.+*!I;J*+<-9==**.+G;8./0,*+!;+7
EY 9+!7*8!P*8<8*9-=/0;-*!7.*!=/0C+!E.=0*8!.+!7*8!58;+7=/0;-*!E*=,*0*+7*I;J*+<-9==*!)C8,G;)S08*+2
:9=!L,99,-./0*!L/0;-96,!M9++0*.6!09,!E*.7*!I+,8NA*!7*8!L,97,!MC=E9/0!6.,!7*8!B.,,*FC8A*-*A,X!7*+!E*9+,89A,*+!=/0;-C8A9+.=9,C8.=/0*+!M9J+906*+!6.,!*.+*6!C)).G.*--*+58*6.*+E*=/0-;==!G;G;=,.66*+2!:.*!+C,H*+7.A*!D+,=/0*.7;+A!<C++,*!FC+!7*8L,97,F*8H9-,;+A!H*A*+!7*8!<;8G)8.=,.A*+!I+,89A=,*--;+A!-*.7*8!+./0,!6*08!FC8!B*A.++!7*=+*;*+!L/0;-Z908=!13##@13#1!*.+A*0C-,!H*87*+2!:.*!I;J*+<-9==*+!09E*+!7*=09-E!E*8*.,=7*8G*.,!;+,*8![C8E*09-,!7*8!5*+*06.A;+A!7*+!B*,8.*E!G;6!L/0;-Z908*=E*A.++9;)A*+C66*+2
>N0*8*!D.+G*-0*.,*+!<(++*+!7*+!E*.7*+!9-=!I+-9A*!E*.A*)SA,*+!I+,89A==/08*.E*+!7*8KC09++*=!:.9<C+.*!MC=E9/0!FC6!1Q23R213##!*+,+C66*+!H*87*+2
JKE=E5K:!!:,=D@3KBLDE/:E
:.*!D.+8./0,;+A!7*8!I;J*+<-9==*+!.=,!)S8!7.*!L,97,!.6!P*=*+,-./0*+!<C=,*++*;,89-2!>;8!.+A*8.+A)SA.A*6!\6)9+A!)9--*+!G;=N,G-./0*!B*H.8,=/09),;+A=<C=,*+!)S8!79=!5*EN;7*!9+2
! " 1!"
=0'&8+M
]H*.!I+,89A==/08*.E*+!7*8!KC09++*=!:.9<C+.*!MC=E9/0!FC6!1Q23R213##
! " #!"
$%&!' ())*+,-./0 1#234213## 5*6*.+7*89,:8;/<=9/0*">;66*8?!#33@13##A*)*8,.A,?!&*8=B+9-!;+7!%8A9+.=9,.B+@! C,*))*+!DEE
!"#$%$&'()*+%&,+-$*&).&/'$&.,+01(#/('2+()%+3"*()*,4&)/'(5+6#/&+78#4&'&$02+6)"#9,&+()%+:$/("/$;),.&'$<=/+)"<=+%&'+>)%&'()*+%&'+?&,<=8@/,A'&$,".*'&)4()*++4(5+BC+D")("'+EFBB
G-H63IJ?:K-?
%0+*2
G-:LMNI::!OH:LMN6?
:*8!5*6*.+7*89,!+.66,!7.*!F;=)G08;+A*+!7*8!H*8I9-,;+A!J;=,.66*+7!J;8!K*++,+.=2!D8L*9;),89A,!7.*!H*8I9-,;+AM!.6!N8G0O908!13#1!*.+*+!C/0-;==L*8./0,!6.,!7*+!79++!GL*8!*.+<B6E-*,,*=!P*,8.*L=O908!0.+I*A!A*=966*-,*+!D8<*++,+.==*+!;+7!D8)908;+A*+!QB8J;-*A*+2
:6LM!-HM6N3
R+!=*.+*8!C.,J;+A!96!#'2#1213#3!09,!7*8!5*6*.+7*89,!*.+*!A*S+7*8,*5*=/0S),=<8*.=9LA8*+J;+A!=BI.*!*.+.A*!>*;=,8;<,;8.*8;+A*+!7*8!.6!P*8*./0!7*==*.+*8J*.,.A*+!D.A*+L*,8.*L=!K;-,;8!;+7!N8*67*+Q*8<*08!TK;NU!J;=966*+A*)G08,*+F;)A9L*+L*8*./0*!J;6!3#2!V9+;98!13##!J;=,.66*+7!J;8!K*++,+.=!A*+B66*+2
R6!D.+J*-+*+!=,*--,*+!=./0!7.*!B8A9+.=9,B8.=/0*+!W+7*8;+A*+!I.*!)B-A,!798?
! :*8!L.=0*8.A*!D.A*+L*,8.*L!XK;-,;8!;+7!N8*67*+Q*8<*08Y!6.,!7*+!FL,*.-;+A*+!Z3"#F-,*![S-J*8*.M!Z3"1!K;-,;8!;+7!Z3"\!$B;8.=6;=69+9A*6*+,!I.87!9-=!D.A*+L*,8.*L!Z4XK;-,;8!;+7!$9A;+A=J*+,8;6!F-,*![S-J*8*.Y!6.,!7*+!F;)A9L*+!7*8!L.=0*8.A*+FL,*.-;+A!Z3"#!I*.,*8A*)G08,2!];6!<G+),.A*+!5*=/0S),=)G08*8!7*=!+*;*+D.A*+L*,8.*L*=!I.87!PG8A*86*.=,*8![./09*-!K*.-L9/0!L*=,*--,2
! :.*!FL,*.-;+A*+!Z3"1!;+7!Z3"\!I*87*+!.+!7*+!=,S7,.=/0*+!^9;=09-,!*.+A*A-.*7*8,2!:.*L.=0*8.A*!FL,*.-;+A!Z3"1!XK;-,;8Y!I.87!J;6!F6,!Z3!XK;-,;8YM!7*8!P*8*./0!Z3"\X$B;8.=6;=69+9A*6*+,Y!I.87!7*8!C,9L=,*--*XC,97,698<*,.+A@$B;8.=6;=69+9A*6*+,Y!9+A*A-.*7*8,2Y
! ];7*6!I.87!.+!7*8!];=,S+7.A<*.,!QB+!PG8A*86*.=,*8![./09*-!K*.-L9/0!*.+*!C,9L=,*--*XC,97,A*=/0./0,*@C,97,6;=*;6Y!*.+A*8./0,*,M!E*8=B+*--!;+7!,0*69,.=/0!A*L.-7*,!QB6L.=-9+A!7*8!FL,*.-;+A!Z3"1!J;A*0(8.A*+!C,97,6;=*;62
R6!>9/0A9+A!J;!7.*=*+!%8A9+.=9,.B+=S+7*8;+A*+!I98!J;8!6B7.).J.*8,*+!F;)=,*--;+A!7*=D.A*+L*,8.*L=!XK;-,;8"!;+7!$9A;+A=J*+,8;6!F-,*![S-J*8*.Y!7.*!D898L*.,;+A!;+7!HB8-9A**.+*=!D8)908;+A=L*8./0,=!.6!5*6*.+7*89,!Q*8*.+L98,!IB87*+2
:.*!+*;*!%8A9+.=9,.B+="!;+7!F;)A9L*+=,8;<,;8!7*8!A*+9++,*+!H*8I9-,;+A=L*8*./0*!I;87*I.*!798A*-*A,!J;6!#2!V9+;98!13##!;6A*=*,J,2!:9L*.!I;87*!7*8!58B_,*.-!7*8!J;!S+7*8+7*+
! " 1!"
F8L*.,=9L-S;)*!;+7!];=,S+7.A<*.,*+!.6!HB8)*-7!*8)9==,!;+7!=BI*.,!6(A-./0!7*8!+*;*+C,8;<,;8!9+A*E9==,2!:*++B/0!<B++,*+M!L*.!*.+*6!=B-/0!;6)S+A-./0*+!;+7!<B6E-*`*+5*L.-7*!I.*!7*6!D.A*+L*,8.*L!K;N!+9/0QB--J.*0L98M!+./0,!9--*!F8L*.,=QB8AS+A*M!F;)A9L*+;+7!H*8<+GE);+A*+!*.+)9/0!E*8!K+BE)78;/<!;6A*=,*--,!I*87*+!a!*.+.A*F+E9==;+A=+B,I*+7.A<*.,*+!*8A9L*+!=./0!*8=,!.6!-9;)*+7*+!P*,8.*L2!:.*=!A.-,!=BIB0-!.6];=966*+=E.*-!J;!9+7*8*+!C,*--*+!7*8!H*8I9-,;+A!9-=!9;/0!J;!*`,*8+*+!&98,+*8+2!D==,*--,*+!;+7!=,*--*+!=./0!.6!,SA-./0*+!F8L*.,=9L-9;)!+9/0!I.*!QB8!F;)A9L*+M!7.*!9-=!D8A*L+.=MbL*8L-*.L=*-!B7*8!-BA.=/0*!Xc*=,L*=,S+7*Y!7*8!*0*69-.A*+!%8A9+.=9,.B+=)B86!9LA*I./<*-,;+7!+*;!J;!B87+*+!=.+72!CB!*8<-S8,!=./0M!79==!.6!D.A*+L*,8.*L!XK;-,;8"!;+7!$9A;+A=J*+,8;6F-,*![S-J*8*.Y!*.+.A*!d6=,8;<,;8.*8;+A=69_+906*+!+B/0!.6!59+A*!=.+7!;+7!QB89;==./0,-./0*8=,!6.,!7*6!FL=/0-;==!7*=!*8=,*+!QB--=,S+7.A*+!P*,8.*L=O908*=!9LA*=/0-B==*+!I*87*+<(++*+2
:.*!F;=A-.*7*8;+A!*.+.A*8!];=,S+7.A<*.,*+!09,!F;=I.8<;+A*+!9;)!7.*!Q*8L-*.L*+7*+F;)A9L*+L*8*./0*?!L.=-9+A!*8L89/0,*!F;)A9L*+!)9--*+!I*AM!7.*!F8L*.,=;6)S+A*!8*7;J.*8*+=./0!LJI2!*=!A.L,!H*8=/0.*L;+A*+!QB+!$S,.A<*.,*+2!P*.=E.*-09),!A*+9++,!=*.*+!7.*!.+*80*L-./0*6!d6)9+A!I*A)9--*+7*+!P;/0;+A*+!.6!N.+9+JL*8*./0!7*=!+*;*+!D.A*+L*,8.*L*=2:.*!9<,;*--!+B/0!.6!D.A*+L*,8.*L!*8-*7.A,*+!F;)A9L*+!L-*.L*+!I*.,*8!*.+*8!=,*,*+!<8.,.=/0*+P*,89/0,;+A!;+,*8IB8)*+2!F;)A9L*+=,*--;+A*+M!7.*!*Q,-2!9;/0!9+!9+7*8*8!C,*--*!.+!7*8K*8+Q*8I9-,;+A!=.++QB--!.+!7.*!7B8,.A*+!FL-S;)*!*.+A*L9;,!;+7!9LA*98L*.,*,!I*87*+!<(++*+M<B66*+!79L*.!9;)!7*+!&8G)=,9+72!CB!I.87!7*8J*.,!J2P2!7.*!&)-*A*!7*=!=,S7,.=/0*+H*89+=,9-,;+A=<9-*+7*8=!+B/0!.6!+*;*+!D.A*+L*,8.*L!*8L89/0,2
:;8/0!7.*!>*;=,8;<,;8.*8;+A!;+7!FL,8*++;+A!7*8!BL*+!A*+9++,*+!H*8I9-,;+A=*.+0*.,*+I;87*+!9;/0!=*.,0*8!A*+;,J,*!;+7!);+<,.B+.*8*+7*!R+)B869,.B+=<9+S-*!L*=/0+.,,*+!LJI2AS+J-./0!9LA*,8*++,2!P.=!J;6!QB--=,S+7.A!);+<,.B+=)S0.A*+!F;)L9;!7*8!+*;*+R+)B869,.B+=<;-,;8!I;87*!*.+!=/0-*/0,*8*8!R+)B869,.B+=)-;==!.+!K9;)!A*+B66*+M!7*8!7.*.+,*8+*+!FL-S;)*M!.+=L*=B+7*8*!9L*8!79=!];=966*+=E.*-!6.,!7*+!*`,*8+*+!C,*--*+!7*8C,97,Q*8I9-,;+A!,*.-I*.=*!L*0.+7*8,2!:.*!+*;*M!9;/0!J*.,9+,*.-.A!Q*8S+7*8,!9;)A*=,*--,*e*.,;+A==,8;<,;8!09,!0.*8L*.!*L*+)9--=!F;=I.8<;+A*+!A*J*.A,2!:;8/0!8*A*-6S_.A*P*=E8*/0;+A*+!6.,!7*+!*.+J*-+*+!W6,*8+!;+7!FL,*.-;+A*+!=B--*+!7.*=*!*8<9++,*+!:*).J.,*MA*897*!.+!7*8!+B/0!-9;)*+7*+!bL*8A9+A=J*.,M!Q*8L*==*8,!;+7!9;)!C./0,!L*0BL*+!I*87*+2
:.*!9+A*=E8B/0*+*!+*;*!e*.,;+A==,8;<,;8!L*7.+A,!9;/0!*.+*!+*;*!e*.,;+A=<;-,;8!a!*.+*d6=,*--;+AM!7.*!7.*![.,98L*.,*8.++*+!;+7![.,98L*.,*8!QB8!%8,!*L*+)9--=!)B87*8,2!:;8/0!7.*J*.,-./0*!Q*86.+7*8,*!&8S=*+J!7*8!P*,8.*L=-*.,;+A!I.87!7.*!D.A*+Q*89+,IB8,;+A!9;)!O*7*8*.+J*-+*+!C,*--*!A*=,S8<,!I*87*+!"!*.+*!W+7*8;+A!QB+!F8L*.,=9L-S;)*+!,8.,,!*.+2![.,J;+*06*+7*8!FLI./<-;+A!7*8!.6!e9;)*!*.+*=!P*,8.*L=O908*=!9+)9--*+7*+!$S,.A<*.,*+!<(++*+7.*=*!A*+9;*8!7*).+.*8,!;+7!9;)!7.*!*.+J*-+*+!P*=/0S),.A,*+!6.,!*+,=E8*/0*+7*8KB6E*,*+JJ;I*.=;+A!0*8;+,*8A*L8B/0*+!I*87*+2!D.+*!7*6A*6S_*!B8A9+.=9,B8.=/0*D.+B87+;+A!T6.,!*Q*+,;*--!*8)B87*8-./0*8!C,*--*++*;L*I*8,;+AU!=B--!+B/0!.6!^*8L=,!7.*=*+V908*=!*8)B-A*+2
D.+.A*!>*;*8;+A*+!<B++,*+!.+!7*+!*8=,*+![B+9,*+!7*8!>*;B8A9+.=9,.B+!L*8*.,=!9+A*=,B_*+;+7!,*.-I*.=*!9LA*=/0-B==*+!I*87*+2!D`*6E-98.=/0!A*+9++,!=*.*+!9+!7.*=*8!C,*--*?
! +*;*8!R+,*8+*,9;),8.,,!7*8!F-,*+![S-J*8*.! +*;*=![98<*,.+A! D.+)G08;+A!QB+!&9;=/09-E8*.=*+!O*!&*8=B+!L*.!H*86.*,;+A*+! R+.,..*8;+A!7*8!:;8/0)G08;+A!QB+!D.A*+Q*89+=,9-,;+A*+! D8+*;*8;+A!7*8!F;_*+9+-9A*+! +*;*!P*-*;/0,;+A?!d6=,*--;+A!9;)!eD:=2! +*;*!e./0,9+-9A*
! " \!"
:*8!I.8,=/09),-./0*!D8)B-A!7*=!D.A*+L*,8.*L=!XK;-,;8!;+7!$9A;+A=J*+,8;6!F-,*![S-J*8*.Y<9++!9L=/0-.*_*+7!+9,G8-./0!*8=,!96!D+7*!7*=!P*,8.*L=O908*=!6.,!L*-*AL98*+!]90-*+798A*-*A,!I*87*+2!D8=,*!$*+7*+J*+!J*.A*+!9L*8!7.*!d6=9,J*8-(=*!6B6*+,9+!I*.,!GL*8!7*6F+=9,J!;+7!-9==*+!L*.!I*.,*80.+!X+B869-*6Y!H*8-9;)!*.+!=*08!A;,*=!D8A*L+.=!)G8!13##*8I98,*+2!D+,=E8*/0*+7*!]90-*+!=BI.*!I*.,*8A*0*+7*!F;=)G08;+A*+!I.87!7.*P*,8.*L=-*.,;+A!.+!7*8!C.,J;+A!798-*A*+2
PQJ6JRQ-NN-+6I:KQH1IJ?-J
D=!*+,=,*0*+!H*8I9-,;+A=<B=,*+2
6)#"*&S
K*.+*
! " !
#$% &' ())*+,-./0 1"234213"" 5*6*.+7*8',98:/;<'/0*!=:66*8> "3"?13""@*)*8,.@,> A.+'+B*+ :+7 CD+,8D--.+@? ED-)@'+@ F':8 ? E*8
!"#"#!$$%&'()!*(+,-*!"*!.-&%&'()!*(/#,)#(01"2,.-(34*(),"(5,%"-,$#"6,-*(7898
:;<=>?@A/B;A
$0+*2
:;/C5D?//EF</C5D=A
9*8 5*6*.+7*8', G*</0-.*H,
"2 7.* A*<,<,*--:+@ 7*8 I'08*<8*/0+:+@ 13"3 +'/0 7*6 ':) 7*+ J*.,*+ K :+7 & 7*<L*/0*+</0'),<G*8./0,*< )D86:-.*8,*+ A*<,<,*--:+@<G*</0-:<<M
12 7*8 F*</0-:<< NG*8 7.* O*8P*+7:+@ 7*< @*GN08*+8*/0,-./0*+ Q8@*G+.<<*< .+ 7*8RGP'<<*8G*<*.,.@:+@ )N8 7'< S':<0'-,<T'08 13"3 *8)D-@, +'/0 U+;8'),,8*,*+ 7*8 7:8/07.* V6<,*--:+@ ':) 7.* @*<W-.,,*,* RGP'<<*8@*GN08 +*: B: )'<<*+7*+RGP'<<*8@*GN08*+<',B:+@ 7*8 J,'7, XD<G'/02
/=C5E;<5=D>
='/0 Y 4K 5*6$ <.+7 7'< Q8@*G+.< 7*8 S':<0'-,<P.8,</0'), :+7 7.* Q+,P./;-:+@ 7*<O*86(@*+< :+7 7*8 J/0:-7*+ .+ 7*8 I'08*<8*/0+:+@ +'/0B:P*.<*+ :+7 7:8/0 *.+*+L*/0*+</0'),<G*8./0, B: *8-Z:,*8+2
9.* I'08*<8*/0+:+@ :+7 7*8 L*/0*+</0'),<G*8./0, 13"3 <.+7 ':)@*<,*--,2 X., J/08*.G*+ [D61\23K2 13"" P:87* 7*6 $G*8GN8@*86*.<,*8 :+7 7*6 L*/0+:+@<W8N):+@<'6, 7.*R:)<,*--:+@ 7*8 S':<0'-,<8*/0+:+@ '+@*B*.@,2
9'< Q8@*G+.< 7*< [D8-Z:).@*+ I'08*<'G</0-:<<*< 13"3 P:87* .+ 7*8 5*6*.+7*8',<<.,B:+@'6 1\23\213"" G*;'++, @*@*G*+2
9*8 L*/0*+</0'),<G*8./0, 13"3 .<, 7.*<*8 OD8-'@* G*.@*)N@,2 Q.+*+ ]:8BNG*8G-./; NG*8 7'<I'08*<*8@*G+.< 13"3 @*G*+ 7.* J*.,*+ "K G.< "^ _8D<'` 7*< L*/0*+</0'),<G*8./0,<2
9:8/0 7'< O5S!V8,*.- [D6 ""23\213"3 P:87* 7.* G.<0*8.@* F*6*<<:+@ 7*8RGP'<<*8@*GN08 +'/0 7*6 A8.</0P'<<*86'H<,'G )N8 :+B:-Z<<.@ *8;-Z8,2 9.*RGP'<<*8@*GN08*+G*</0*.7* 13"3 *8@.+@*+ :+,*8 7*6 OD8G*0'-, 7*8 ='/0W8N):+@2 9.*=*:)'<<:+@ 7*8 RGP'<<*8<',B:+@ :+7 7.* ]'-;:-',.D+ 7*8 5*GN08*+<Z,B* )N8 7.* G.<0*8.@*J/06:,BP'<<*8@*GN08 :+7 7.* +*:* =.*7*8</0-'@<P'<<*8@*GN08 ;(++*+ *8<, Q+7* 13""+'/0 RG</0-:<< 7*8 7*8B*., -':)*+7*+ Q86.,,-:+@ 7*8 [*8<.*@*-,*+ A-Z/0*+ *8)D-@*+2
9*8 F*</0-:<< NG*8 7.* O*8P*+7:+@ 7*< @*GN08*+8*/0,-./0*+ Q8@*G+.<<*< 7*8RGP'<<*8G*<*.,.@:+@ )N8 7'< S':<0'-,<T'08 13"3 ;'++ *8<, @*)'<<, P*87*+M P*++ 7'<Q8@*G+.< 13"3 ':) F'<.< 7*8 @*Z+7*8,*+ L*/0,<-'@* *86.,,*-, .<,2
! 1 !
H@=@IH;DD;(=?/BH<J?@A;@
=*G*+ 7*+ O*8P'-,:+@<;D<,*+ *+,<,*0*+ O*8())*+,-./0:+@<;D<,*+ )N8 7.* I'08*<8*/0+:+@[D+ /'2 \33 b2
=&$,'!K
L*/0*+</0'),<G*8./0, 13"3
! " !
!"#$% &''()*+,-. /01231/200 4(5(,)6(78*97:-;<8-.(=>:55(7?#02/@/200A('(7*,A*?#B8:<.8+*#:)6#CD)*7D++,)A@# C.7,<*,8)#E*(-;
!"#"#!$$%&'()!*(+,-*!"*!.-&%&'()!*(/#01#%&'(23"40#,$13&)"(53"6,.-(17*(),"
2,%"-,$#"8,-*(9:;:
<=>?@ABC/D=C
!.)(1
<=/E2FA//GH>/E2F?C
9(7#4(5(,)6(78*#%(<-.+,(F*#6,(#G8.7(<7(-.):)A#:)6#6()#H(-.()<-.8'*<%(7,-.*#6(7#E*,'*:)ABD<I,*8+'D)6<#JD<%8-.#'K7#68<#B8:<.8+*<L8.7#/202#)8-.#6(5#M(<*<*(++:)A<%(<-.+:<<N#6(78:'#6()#E(,*()#O#:)6#$#6(<#H(-.()<-.8'*<%(7,-.*(<#'D75:+,(7*#,<*1
/?E2G=>2?F@
4(5PF#Q#020#6(7#4(5(,)6(D76):)A#.8*#6,(#4(5(,)6(#6,(#&7*+,-.()#E*,'*:)A()#R:S(7T8+*()1#98<#U7A(%),<#6(7#B8:<.8+*<T,7*<-.8'*#(,)<-.+,(F+,-.#6(<#E*8)6(<#6(<#V(75&A()<:)6#6(7#E-.:+6()#,<*#()*<I7(-.()6#Q#3O#4(5(,)6(D76):)A#R:#W(A,))#:)6#85#U)6(#6(<B8:<.8+*<L8.7(<#)8-.R:T(,<()1#9,(#G8.7(<7(-.):)A#,<*#6:7-.#(,)()#H(-.()<-.8'*<%(7,-.*R:#(7+P:*(7)1
9,(#G8.7(<7(-.):)A#:)6#6(7#H(-.()<-.8'*<%(7,-.*#/202#<,)6#8:'A(<*(++*1#J,*#E-.7(,%()#SD5/312X1/200#T:76(#6(5#!%(7%K7A(75(,<*(7#:)6#6(5#H(-.):)A<I7K':)A<85*#6,(#Y:'<*(++:)A6(7#B8:<.8+*<7(-.):)A#8)A(R(,A*1
9(7#H(-.()<-.8'*<%(7,-.*#/202#,<*#6,(<(7#VD7+8A(#%(,A('KA*1
IB?BJI=FF=(?A/DI>KABC=B
U<#()*<*(.()#V(7T8+*:)A<;D<*()1
?&$,'!L
H(-.()<-.8'*<%(7,-.*#/202
! " !
#$% &' ())*+,-.'/ 0"123102"" 4*5*.+6*78,97:';<8'/*!=:55*7> 23?@02""A*)*7,.A,> B*'/+:+A<C7D):+A<85,@ E7+6 FGCC*-/:H*7 @ IH
!"#$%%&'()!"*+,'%+-'!".$./%0(12$./%34*'%+5$(+63"('%('!".$./+,'(+ *3,*
78%&3!"+$.,+,'(+ *)2*$./+98%0)*3#28.,%+21(+,3%+93$%"3#*%:3"(+;<=<
>?-@ABCD E?D
$/+*1
>? F9GB HI- F9G@D
9*7 4*5*.+6*78, +.55, 6*+ J'/-:<<H*7.'/, 6*< B*'/+:+A<C7D):+A<85,*< K:7L8/7*<7*'/+:+A 6*7 J,86, MG<H8'/ :+6 6*7 J,.),:+A NG<C.,8-)G+6< )D7 68< N8:</8-,<O8/702"2 K:7 F*++,+.<1
@F9H?-9@GA
98< B*'/+:+A<C7D):+A<85, /8, 6.* L8/7*<7*'/+:+A A*5PQ R ""2 4*5$ A*C7D), :+6 6*5$H*7HD7A*75*.<,*7 6*+ S*7.'/, DH*7 68< %7D):+A<*7A*H+.< TG7A*-*A,1
9*7 J'/-:<<H*7.'/, -.*A, .+ 6*7 E+-8A* K: 6.*<*7 UG7-8A* H*.1
JKC@CLK?GG?+@B EK-MBCD?C
V< *+,<,*/*+ U*7W8-,:+A<;G<,*+1
@.#3/'N
J'/-:<<H*7.'/, 02"2
Schlussbericht über die örtliche Prüfung der
Jahresrechnung 2010
Stadt Mosbach und
Stiftung Hospitalfonds
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mosbach
Seite I
Inhaltsverzeichnis
I. Vorbemerkungen.................................................................... 1
1. Allgemeines ................................................................................................1
2. Prüfungsauftrag ..........................................................................................1
3. Prüfung der Eigenbetriebe..........................................................................2
4. Prüfung nicht-städtischer Einrichtungen (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO) .........2
5. Grundlagen und Umfang der Prüfung.........................................................3
6. Abwicklung der Jahresrechnungen.............................................................4
6.1. Stadt/Stiftung Hospitalfonds .......................................................................4
6.2. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr ...................................................4
6.3. Stadtwerke Mosbach GmbH.......................................................................4
6.4. Musikschule, Volkshochschule, Abwasserzweckverband (nachrichtl.) .......4
7. Stand der Prüfungen...................................................................................5
II. Jahresrechnung 2010 ............................................................ 6
1. Finanzwirtschaft..........................................................................................6
1.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan.........................................................6
1.2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan .........................6
1.3. Jahresrechnung..........................................................................................6
1.4. Rechenschaftsbericht .................................................................................6
1.5. Höchstbetrag der Kassenkredite ................................................................7
1.6. Vorläufige Haushaltsführung (Interimswirtschaft) .......................................7
1.7. Gesamthaushalt .........................................................................................7
1.8. Verwaltungshaushalt ..................................................................................7
1.9. Vermögenshaushalt..................................................................................22
1.10 Kassenreste..............................................................................................25
1.11. Haushaltsreste..........................................................................................26
1.12. Einhaltung Haushaltsplan (über- und außerplanmäßige Ausgaben) ........30
1.13. Zweckgebundene Einnahmen ..................................................................31
1.14. Rücklagen.................................................................................................32
1.15. Verschuldung............................................................................................33
2. Vermögensrechnung ................................................................................37
3. Feststellungen zur Jahresrechnung..........................................................39
Seite II
4. Betätigungsprüfung...................................................................................39
III. Einzelfeststellungen und -bemerkungen............................ 40
1. Kostenrechnende Einrichtungen...............................................................40
2. Forstwirtschaft ..........................................................................................41
3. Kassenprüfungen .....................................................................................43
4. Musikschule Mosbach e.V. .......................................................................43
5. Volkshochschule Mosbach e.V.................................................................43
6. Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar .......................................................44
7. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr .................................................44
8. Stadtwerke Mosbach GmbH.....................................................................44
9. Vergabeprüfung........................................................................................44
10. Verwendung der Verfügungsmittel (Oberbürgermeister, Bürgermeister)..44
11. Begleitende Belegprüfung ........................................................................45
12. Sonstige Prüfungen (Einzel- und Schwerpunktprüfungen) .......................45
IV. Allgemeine Feststellungen zu den Stiftungen ................... 48
1. Ratsherrenweckstiftung ............................................................................48
2. Stiftung Hospitalfonds...............................................................................48
V. Zusammenfassung und Bestätigung.................................. 51
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 1
I. Vorbemerkungen
1. Allgemeines
Nach § 110 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)1 hat das
Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach
deren Aufstellung zu prüfen und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht
zusammen zu fassen.
Der vorliegende Schlussbericht behandelt die Prüfung der
Jahresrechnung 2010.
Der Schlussbericht dient dem Gemeinderat als Grundlage für die Vorberatung und
die Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Er
beschränkt sich auf die zur Feststellung der Jahresrechnung erforderlichen Angaben
sowie auf wesentliche Prüfungsfeststellungen und –vorgänge.
2. Prüfungsauftrag
Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung sind die §§ 110, 112 und 114 a der
Gemeindeordnung (GemO) sowie die Verordnung des Innenministeriums über das
kommunale Prüfungswesen (Gemeindeprüfungsordnung – GemPrO).
Außer der Prüfung der Jahresrechnung waren dem Rechnungsprüfungsamt im Jahr
2010 gemäß § 112 Abs. 1 GemO darüber hinaus übertragen:
��die laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der
Jahresrechnung der Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen
Stiftungen
��die Kassenüberwachung der Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen
Stiftungen, insbesondere die Durchführung von Kassenprüfungen
��die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der
Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen Stiftungen
��die Prüfung aller prüfpflichtigen autonomen Programme.
1 Bei den genannten Rechtsgrundlagen Gemeindeordnung (GemO) und Gemeindehaushalts-verordnung (GemHVO) handelt es sich jeweils noch um die letzte Fassung für das kamerale Rechnungswesen, die bis zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u. Rechnungswesens bei der jeweiligen Kommune übergangsweise noch gültig bleibt. Die aktuellen, bereits an die kommunale Doppik angepassten Fassungen von GemO und GemHVO gelten für die jeweilige Kommune erst mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u. Rechnungswesens (NKHR).
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 2
Die bisherige Pflichtaufgabe der Prüfung von Programmen für automatisierte
Verfahren zur Abwicklung von Vorgängen im Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen wurde auf die Gemeindeprüfungsanstalt übertragen2.
Darüber hinaus wurden dem Rechnungsprüfungsamt mit Gemeinderatsbeschluss
folgende weitere (Kann-)Aufgaben übertragen:
�� Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
�� Prüfung der Vergaben
�� Prüfung der Wirtschaftsführung der wirtschaftlichen Unternehmen
�� Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter oder Aktionär in
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
�� Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen, die sich die Stadt bei einer
Beteiligung, als Darlehensgeber oder sonst vorbehalten hat.
3. Prüfung der Eigenbetriebe
Die Stadt Mosbach hat im Jahr 2010 den Eigenbetrieb „Kultur- und Fremdenverkehr“
geführt. Jeder Jahresabschluss eines Eigenbetriebs ist zwingend zu prüfen. Der
Bericht dient zur Vorberatung der Beschlussfassung des Gemeinderats über den
Jahresabschluss und als Grundlage für die Entlastung der Betriebsleitung
(§ 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz). Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010
des Eigenbetriebs Kultur und Fremdenverkehr hat im August 2011 stattgefunden.
Über die Prüfung wird noch ein gesonderter Prüfbericht erstellt.
4. Prüfung nicht-städtischer Einrichtungen (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO)
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats
bei folgenden Einrichtungen Prüfungsaufgaben wahr:
��Abwasserzweckverband Elz-Neckar
��Volkshochschule Mosbach e.V.
��Musikschule Mosbach e.V.
��Stiftung Hospitalfonds.
2 Gesetz zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts vom 01.12.2005
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 3
5. Grundlagen und Umfang der Prüfung
Inhalt der Prüfung
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Jahresrechnung mit allen Unterlagen zu
prüfen. Im Einzelnen erstreckt sich die Prüfung auf folgende Punkte:
��Einhaltung des Haushaltsplans
��Belegprüfung
��Einhaltung der Rechtsvorschriften
��Vermögens- und Schuldenverwaltung.
Ferner hat gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der entsprechenden
Verwaltungsvorschriften im Falle von staatlichen Zuweisungen durch das
Rechnungsprüfungsamt eine Prüfung der Verwendungsnachweise zu erfolgen.
Als Grundlage für die Prüfungen wurden die erforderlichen Unterlagen von den
Fachämtern und externen Stellen ausnahmslos und vollständig zur Verfügung
gestellt.
Prüfungsdurchführung
Die oben beschriebenen Prüfungsaufgaben wurden im Rahmen der personellen
Möglichkeiten wahrgenommen. Umfassende sachliche Prüfungen werden vorrangig
vor rechnerischen und förmlichen Prüfung durchgeführt. Prüfungen werden in der
Regel bis zur Gegenwart ausgedehnt; auch bei Erstellung des Schlussberichts
werden -soweit möglich- aktuelle Entwicklungen mit berücksichtigt.
Um in einem bestimmten Jahresturnus alle zu prüfenden Bereiche erfassen zu
können, sind die jeweiligen Prüfungsschwerpunkte in Prüfungsplänen festgelegt. Die
Prüfungsplanung sowie die Festlegungen zu Art, Umfang und Prüfungstiefe obliegt
dem Rechnungsprüfungsamt. Das umfangreiche Aufgabengebiet erfordert es, dass
das RPA Prioritäten setzt, dass in vielen Fällen die Prüfung auf Stichproben
beschränkt bleiben muss und dass teilweise auch größere Prüfungsabstände in Kauf
genommen werden müssen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 4
Bei der Prüfung haben die Beachtung der Recht- und Gesetzmäßigkeit sowie
Sicherheitsaspekte oberste Priorität. Daneben bezieht das RPA auch wirtschaftliche
Aspekte in die Prüfung ein und sieht sich in beratender und unterstützender Funktion
als Ansprechpartner für die Fachämter der Verwaltung. Das Recht zur späteren
Prüfung bleibt davon unbeschadet, da die Fachämter in eigener Zuständigkeit und
Verantwortung entscheiden, ob und inwieweit sie Prüfungsempfehlungen umsetzen.
Organisatorische Zuordnung
Das RPA hat aufgrund seiner Aufgabenstellung einen Sonderstatus. Es ist gemäß
§ 109 Abs. 2 Gemeindeordnung bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen
Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Organisatorisch
ist es Stabsstelle des Oberbürgermeisters. Ergänzend zu den Bestimmungen der
Gemeindeordnung und der Gemeindeprüfungsordnung sind die Grundsätze der
Prüfung bei der Stadt in einer Prüfungsordnung festgelegt.
6. Abwicklung der Jahresrechnungen
6.1. Stadt/Stiftung Hospitalfonds
Die Jahresrechnungen 2009 der Stadt und der Stiftung Hospitalfonds wurden am
22.09.2010 in öffentlicher Gemeinderatssitzung festgestellt. Die
Feststellungsbeschlüsse wurden der Rechtsaufsichtsbehörde am 30.09.2010
mitgeteilt und am 29.09.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Jahresrechnung und
Rechenschaftsbericht waren in der Zeit vom 30.09. bis 08.10.2010 öffentlich
ausgelegt (§ 95 Gemeindeordnung).
6.2. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr
Der Jahresabschluss 2009 wurde am 22.09.2010 vom Gemeinderat festgestellt. Der
Abschluss 2010 ist noch festzustellen.
6.3. Stadtwerke Mosbach GmbH
Der Jahresabschluss 2010 wurde am 27.07.2011 von der Gesellschafter-
versammlung festgestellt.
6.4. Musikschule, Volkshochschule, Abwasserzweckverband (nachrichtl.)
Musikschule Mosbach e.V.
Der Jahresabschluss 2009 wurde in der Mitgliederversammlung am 06.12.2010
festgestellt. Der Abschluss 2010 ist noch festzustellen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 5
Volkshochschule Mosbach e.V.
Der Jahresabschluss 2010 wurde in der Mitgliederversammlung vom 02.03.2011
beschlossen.
Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar
Der Jahresabschluss 2009 wurde in der Verbandsversammlung vom 06.12.2010
beschlossen. Der Jahresabschluss 2010 ist noch von der Verbandsversammlung
festzustellen.
7. Stand der Prüfungen
Überörtliche Prüfung
Die letzte überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
der Stadt und der Stiftung Hospitalfonds fand für die Jahre 2005 bis 2009 im
Zeitraum 16.03. bis 02.05.2011 statt. Der Prüfungsbericht der Gemeinde-
prüfungsanstalt (GPA) liegt aktuell noch nicht vor. Der Oberbürgermeister wurde am
16.05.2011 bereits mündlich über die wesentlichen Prüfungsergebnisse unterrichtet.
Eine formale Abschlussbesprechung nach § 12 Abs. 2 Gemeindeprüfungsordnung
war mangels schwerwiegender Prüfungsfeststellungen nicht erforderlich. Der
Gemeinderat wird nach Eingang des Prüfberichts umgehend über die wesentlichen
Ergebnisse der Prüfung unterrichtet.
Die Prüfung der Bauausgaben durch die GPA erfolgte letztmals im Zeitraum 09.09.
bis 11.10.2010 für die Jahre 2006 bis 2009. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung
vom 23.03.2011 über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und anschließend in
der Sitzung vom 27.07.2011 über die abzugebene Stellungnahme der Verwaltung an
die GPA informiert. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde zwischenzeitlich der
GPA zugeleitet. Über die Beurteilung der abgegebenen Stellungnahme durch die
GPA wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit unterrichtet. Bei positiver Wertung der
GPA wird das Prüfungsverfahren durch die Rechtsaufsichtsbehörde
(Regierungspräsidium Karlsruhe) für beendet erklärt werden.
Örtliche Prüfung
Mit diesem Bericht wird die örtliche Prüfung für das Berichtsjahr 2010
abgeschlossen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 6
II. Jahresrechnung 2010
1. Finanzwirtschaft
1.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2010 kam
gesetzesmäßig zustande. Die Gesetzmäßigkeit wurde durch die
Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.01.2010 bestätigt.
1.2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan
Ein Nachtragshaushalt musste im Haushaltsjahr 2010 nicht aufgestellt werden.
1.3. Jahresrechnung
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich der
Stände des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des
Haushaltsjahres nachzuweisen. Sie ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des
Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach
Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95 Abs. 1 und 2 GemO).
Die Haushaltsrechnung und der Kassenabschluss datieren vom 23.05.2011 und sind
am 24.05.2011 beim RPA eingegangen.
1.4. Rechenschaftsbericht
Die Jahresrechnung ist nach § 95 Abs. 1 GemO durch den Rechenschaftsbericht zu
erläutern. Der Rechenschaftsbericht gibt einen Überblick über die
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres; in ihm sind u.a. die wichtigsten
Ergebnisse der Jahresrechnung sowie erhebliche Abweichungen von den
Haushaltsansätzen darzustellen (§ 44 Abs. 3 GemHVO). Er hat für die Rechenschaft
gegenüber dem Stadtrat und der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung und wurde
daher vollständig in die Prüfung mit einbezogen.
Der Rechenschaftsbericht entspricht den gesetzlichen Anforderungen, die
Jahresrechnung wird übersichtlich und ausführlich erläutert. Soweit sinnvoll oder
erforderlich wird in diesem Bericht auf Daten aus dem Rechenschaftsbericht
verwiesen damit auf Doppeldarstellungen verzichtet werden kann.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 7
1.5. Höchstbetrag der Kassenkredite
Kassenkredite dienen der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kasse zur
Überbrückung des zeitlichen Auseinanderfallens von zu leistenden Zahlungen und
Zahlungseingängen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung 2010 auf
8,5 Mio. € festgesetzt. Tatsächlich in Anspruch genommen werden mussten 2010
Kassenkredite im Höchstbetrag von lediglich 139.000 € und dies auch nur für den
Zeitraum von wenigen Tagen.
1.6. Vorläufige Haushaltsführung (Interimswirtschaft)
Die Interimszeit beginnt am 01.01. des Haushaltsjahres und endet mit Ablauf der
öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes (= Zeitpunkt des Erlasses der
Haushaltssatzung), wenn die Haushaltssatzung nicht vor Beginn des
Haushaltsjahres erlassen wurde.
Die Haushaltssatzung 2010 wurde am 04.02.2010 öffentlich bekannt gemacht, mit
Ablauf der Auslegungsfrist am 15.02.2010 ist sie damit rückwirkend zum 01.01.2010
in Kraft getreten. Bis zum Inkrafttreten waren die Vorschriften über die vorläufige
Haushaltsführung anzuwenden. Nach § 83 GemO ist im Vorgriff auf die noch zu
erlassende Haushaltssatzung die Haushaltswirtschaft in der Interimszeit nur in
beschränktem Umfang zulässig; u.a. dürfen Ausgaben nur geleistet werden, sofern
sich diese aus einer rechtlichen Verpflichtung ergeben bzw. sofern diese für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Im Rahmen der erfolgten
Prüfung der Jahresrechnung hinsichtlich der Regelungen zur Interimswirtschaft gab
es keine Beanstandungen.
1.7. Gesamthaushalt
Das Haushaltsvolumen beträgt im Jahresergebnis 2010 insgesamt 57,2 Mio. €.
Hiervon betreffen 50,7 Mio. oder 88,6 % die laufende Verwaltungstätigkeit
(„Verwaltungshaushalt“) und 6,5 Mio. € oder 11,4 % Einnahmen und Ausgaben für
Investitionen („Vermögenshaushalt“).
1.8. Verwaltungshaushalt
Im Rechenschaftsbericht sind der Vergleich der Planzahlen mit den Soll-Ergebnissen
sowie die jahresübergreifende Entwicklung der Rechnungsergebnisse ausführlich
dargestellt. Ergänzend hierzu noch folgende Erläuterungen zum
Verwaltungshaushalt:
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 8
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 50,7 Mio. € in Summe
planmäßig ab (Planansatz: 50,7 Mio. €; Vorjahreswert: 51,5 Mio. €).
Das um die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten bereinigte
Haushaltsvolumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich auf 41,73 Mio. € (Vorjahr:
43,64 Mio. €).
Verwaltungshaushalt
Einnahmen- u. Ausgabenstruktur (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV)
Ergebnis 2010 proz. Anteil
Grundsteuer 3.391.714 € 8,13%Gewerbesteuer 4.990.882 € 11,96%Gemeindeanteil Einkommenssteuer 7.646.407 € 18,32%Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1.001.741 € 2,40%Vergnügungs- u. Hundesteuer 584.203 € 1,40%Schlüsselzuweisungen 10.597.405 € 25,39%Zuweisungen Große Kreisstadt 212.044 € 0,51%Familienlastenausgleich 867.165 € 2,08%Gebühren u. ähnliche Entgelte 4.189.491 € 10,04%Einnahmen aus Verkauf, Miete, Pacht 1.763.113 € 4,22%Kostenerstattungen 682.696 € 1,64%Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke 3.769.820 € 9,03%Gewinnanteile wirtschaftl. Untern., Konzessionsabgabe 1.402.832 € 3,36%Sonstige Finanzeinnahmen 631.765 € 1,51%Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 € 0,00%Summe bereinigte Einnahmen VwH 41.731.277 € 100,00%
Personalausgaben 10.910.236 € 26,14%Unterhaltung Grundst. u. bauliche Anlagen 2.730.411 € 6,54%Unterhaltung des bewegl. Vermögens 215.067 € 0,52%Bewirtschaft. der Grundst. u. baulichen Anlagen 2.133.320 € 5,11%Sonst. sächl. Verwalt. u. Betriebsaufwand 2.952.143,83 € 7,07%Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke 6.629.042 € 15,89%Zinsausgaben 1.140.136 € 2,73%Gewerbesteuerumlage 810.381 € 1,94%Finanzausgleichsumlage 5.839.708 € 13,99%Kreisumlage 8.191.445 € 19,63%Sonstige Finanzausgaben 126.201 € 0,30%Zuführung zum Vermögenshaushalt 53.186 € 0,13%Summe bereinigte Ausgaben VwH 41.731.277 € 100,00%
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 9
Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Verwaltungshaushalt
Einnahmen (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV)
Ergebnis 2010 proz. Anteil
Eigene Steuern 8.966.798 € 21,49%Anteile Gemeinschaftssteuern 8.648.147 € 20,72%FAG-Zuweisungen 11.676.614 € 27,98%Gebühren u. ähnliche Entgelte 4.189.491 € 10,04%Privatrechtl. Entgelte 1.763.113 € 4,22%Kostenerstattungen 682.696 € 1,64%Zuweisungen u. Zuschüsse 3.769.820 € 9,03%Sonstige Finanzeinnahmen 2.034.597 € 4,88%Summe bereinigte Einnahmen VwH 41.731.277 € 100,00%
Einnahmen Verwaltungshaushalt 2010-ohne kalk. Kosten u. innere Verrechnungen-
Anteile Gemeinschafts-
steuern
Privatrechtl. Entgelte
Gebühren
Kostenerstattungen
FAG-Zuweisungen
Eigene Steuern
Sonstige Finanzeinnahmen
Zuweisungen u. Zuschüsse
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 10
Steueraufkommen
Das Steueraufkommen umfasst die eigenen Steuereinnahmen und die Anteile an
den Gemeinschaftssteuern. Die Gewerbesteuer wird hierbei netto, d.h. abzgl. der
nach dem Gemeindefinanzreformgesetz zu leistenden Gewerbesteuerumlage
betrachtet. Mit einem Anteil von rund 42% an den um kalkulatorischen Kosten und
inneren Verrechnungen bereinigtem Volumen des Verwaltungshaushalts ist das
Steueraufkommen der bedeutendste Einnahmefaktor im Verwaltungshaushalt.
Für das gesamte Steueraufkommen zeigt sich im Mehrjahresvergleich folgende
Entwicklung:
15,6
18,2
20,218,7
16,8
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
2006 2007 2008 2009 2010
Steueraufkommen(in Mio. €)
Im Vorjahresvergleich ergibt sich demnach für 2010 ein Rückgang beim gesamten
Steueraufkommen von rund 1,9 Mio. €.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 11
Das Steueraufkommen setzt sich wie folgt zusammen:
Steueraufkommen (Eigene Steuern zzgl. Anteile an Gemeinschaftssteuern) 2006 2007 2008 2009 2010 Grundsteuer 3.137.680 € 3.174.047 € 3.206.812 € 3.200.716 € 3.391.714 €Gewerbesteuer (netto) 4.153.198 € 5.696.036 € 6.554.625 € 6.263.378 € 4.180.501 €Sonstige Steuern 324.634 € 324.095 € 385.964 € 554.897 € 584.203 €Anteil EKSt. 7.210.472 € 8.068.302 € 9.075.586 € 7.679.542 € 7.646.407 €Anteil USt. 812.962 € 908.997 € 941.450 € 996.455 € 1.001.741 €Summe 15.638.946 € 18.171.478 € 20.164.437 € 18.694.988 € 16.804.565 €
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
2006 2007 2008 2009 2010
Steueraufkommen (nach Arten)(in Mio. €)
Grundsteuer Gewerbesteuer (netto) Sonstige Steuern Anteil EKSt. Anteil USt.
Das im Vorjahresvergleich rückläufige Steueraufkommen resultiert damit aus-
schließlich aus gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 12
Das Steueraufkommen je Einwohner ist ein wichtiger Vergleichsindikator für die
Steuerkraft einer Kommune. Das nachfolgende Diagramm vergleicht das
Steueraufkommen der Stadt je Einwohner mit dem landesweiten Durchschnitt von
Gemeinden der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner (Basis: Ist-Werte).
138 €144 €
175 €
397 €
24 € 16 €
312 €
373 €
41 €52 €
0 €
50 €
100 €
150 €
200 €
250 €
300 €
350 €
400 €
Grundsteuer Gewerbesteuer(netto)
Sonstige Steuern Anteil EKSt. Anteil USt.
Steueraufkommen je Einwohner
Mosbach 2010 B.-W. 2010
Für das gesamte Steueraufkommen (nach „Ist-Werten“) ergibt sich in 2010 für
Mosbach ein Wert von 690 € je Einwohner (Vergleichswert Kommunen 20.000 –
50.000 Einwohner landesweit: 982 €3). Das Steueraufkommen ist damit in Mosbach
unterdurchschnittlich.
Dies ist vorwiegend in fehlenden Gewerbesteuereinnahmen begründet. Im Vergleich
zu den landesweiten Werten von Gemeinden gleicher Größenklasse betragen die
Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner mit 171 € nur rund 43 % des landesweiten
Durchschnittswerts von 397 €.
3 http://www.statistik-bw.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3926_10001.pdf (alle Vergleichswerte)
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 13
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die bedeutsamste Einnahmequelle der Stadt, für die ein
eigenes Hebesatzrecht besteht. Im Mehrjahresvergleich ergibt sich bei der
Gewerbesteuer folgende Entwicklung:
4,2
1,6
5,7
1,3
6,6
1,4
6,3
1,3
4,2
0,8
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
2006 2007 2008 2009 2010
Gewerbesteueraufkommen-in Mio. €-
Gewerbesteuer (netto) Gewerbesteuerumlage
Beim Nettoaufkommen ist für 2010 konjunkturbedingt ein Rückgang im
Vorjahresvergleich um rund 2,1 Mio. € (entsprechend rund einem Drittel) zu
verzeichnen gewesen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 14
Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz
Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz bilden mit rund 28% Anteil an
den bereinigten Gesamteinnahmen die zweitbedeutendste Einnahmegruppe des
Verwaltungshaushalts. Hervorzuheben sind hierbei vor allem die
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft, die 2010 alleine 25,4 % der
gesamten bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts ausmachten.
8,4 8,1
11,0 10,6 10,6
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
2006 2007 2008 2009 2010
Schlüsselzuweisungen-in Mio. €-
Die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft
bewegen sich mit rd. 10,6 Mio. € auf Vorjahresniveau. Im Planvergleich wurden 2010
Mehreinnahmen von rd. 875.000 € erzielt.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 15
Ausgaben des Verwaltungshaushalts
Verwaltungshaushalt
Ausgaben (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV)
Ergebnis 2010 proz. Anteil
Personalausgaben 10.910.236 € 26,14%Unterhaltung 2.945.478 € 7,06%Bewirtschaftung 2.133.320 € 5,11%Sonst. Verwalt. u. Betriebsaufwand 2.952.144 € 7,07%Zuweisungen u. Zuschüsse 6.629.042 € 15,89%Zinsausgaben 1.140.136 € 2,73%Steuerkraftabhängige Umlagen 14.841.534 € 35,56%Sonstige Finanzausgaben 126.201 € 0,30%Zuführung VmH 53.186 € 0,13%Summe bereinigte Ausgaben VwH 41.731.277 € 100,00%
Ausgaben Verwaltungshaushalt 2010-ohne kalk. Kosten u. innere Verrechnungen-
Steuerkraft-abhängige Umlagen
Personalausgaben
Unterhaltung
Zuführung Vermögenshaushal
tSonstige
Finanzausgaben
Zinsausgaben
Zuweisungen u. Zuschüsse
Bewirtschaftung
Sonst. Verwalt. u. Betriebsaufwand
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 16
Die steuerkraftabhängigen Finanzumlagen (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs-
und Kreisumlage) stellen mit einem Anteil von rund 35,6% an den bereinigten
Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts die größte Ausgabenposition dar.
1,6
4,2
6,7
1,3
4,4
7,1
1,4
4,6
7,2
1,3
4,9
7,2
0,8
5,8
8,2
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
2006 2007 2008 2009 2010
Steuerkraftabhängige Umlagen(in Mio. €)
Gewerbesteuerumlage FAG-Umlage Kreisumlage
Die zweitgrößte Ausgabenposition bilden die Personalausgaben mit einem Volumen
von insgesamt 10,9 Mio. € (Anteil an den bereinigten Ausgaben VwH: 26,1%).
9,8 9,9 10,110,7 10,9
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
2006 2007 2008 2009 2010
Personalausgaben-in Mio. €-
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 17
Die Personalausgaben sind im Vorjahresvergleich um rund 200.000 € gestiegen. Die
Gründe für die Entwicklung sind im Rechenschaftsbericht der Verwaltung ausführlich
dargelegt.
Die Entwicklung des Personalbestands (tatsächlich besetzte Stellen per 30.06. des
jeweiligen Jahres) stellt sich wie folgt dar:
200,37 198,84 198,84202,32 201,99
150,00
160,00
170,00
180,00
190,00
200,00
210,00
220,00
230,00
240,00
250,00
2006 2007 2008 2009 2010
Personal-tatsächlich besetzte Stellen per 30.06.-
Im Fünf-Jahres-Vergleich ergibt sich damit nur eine geringfügige Zunahme der zum
30.06. des jeweiligen Jahres besetzten Stellen um 1,6 Stellen. Die
Personalausgabensteigerung im Vergleichszeitraum beruht daher überwiegend nicht
auf Stellenmehrungen, sondern auf von der Verwaltung nicht direkt beeinflussbaren
Faktoren wie Tarif- u. Besoldungsanpassungen, Erhöhungen der Umlagen des
Kommunalen Versorgungsverbands, Stufensteigerungen etc..
Ein Vergleich der Personalausgaben der Kernverwaltung mit landesweiten
Durchschnittswerten ist generell nur sehr bedingt möglich. Eine sinnvolle Wertung
setzt Kenntnis darüber voraus, welche Aufgaben überhaupt (noch) im Kernhaushalt
abgebildet werden und ob und in welchem Umfang ggf. Aufgaben in Eigenbetriebe,
Eigengesellschaften oder Zweckverbände ausgegliedert sind. Dies ist bei einem rein
am Kernhaushalt orientierten Vergleich nicht möglich.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 18
Die nachfolgende Kennzahl „Personalausgaben je Einwohner“ im Vergleich zu
Gemeinden der gleichen Einwohnerkategorie kann daher lediglich erste Hinweise im
Hinblick auf einen externen Vergleich geben.
Personalausgaben je Einwohner 2010
445 €
503 €
0 €
100 €
200 €
300 €
400 €
500 €
600 €
Mosbach 2010 B.-W. 2010
Die Personalausgaben je Einwohner liegen in Mosbach für den Kernhaushalt damit
im Vergleich zu Kommunen der gleichen Einwohnerkategorie in Baden-Württemberg
um 58 € oder ca. 11,5% unter dem Durchschnitt.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 19
Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt
Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO muss die Zuführung des Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die
Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden
kann (Musszuführung), soweit dafür keine Einnahmen nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 GemHVO (sog. Ersatzdeckungsmittel) zur Verfügung stehen.
Ordentlichen Tilgung 2010 992.225 €
Kreditbeschaffungskosten ______- €
Musszuführung 992.225 €
Zuführung 2010 53.186 €
Die ordentliche Tilgung konnte somit 2010 nicht vom Verwaltungshaushalt
erwirtschaftet werden. Da jedoch Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung standen ist der
Vorschrift des § 22 Abs. 1 GemHVO trotzdem Genüge getan.
Im Plan war hauptsächlich aufgrund zu erwartender Steuermindereinnahmen und
rückläufigen FAG-Zuweisungen noch eine sogenannte umgekehrte Zuführung
(Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt) in Höhe von rd. 2,3 Mio. €
veranschlagt. Insofern ergibt sich im Planvergleich eine Ergebnisverbesserung im
Verwaltungshaushalt von rd. 2,4 Mio. €.
-1,7
1,1
0,1 0,0
2,1 2,3
4,6
6,0
3,1
0,1
-3,0
-1,0
1,0
3,0
5,0
7,0
9,0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Zuführung Vermögenshaushalt-in Mio. €-
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 20
Die Nettoinvestitionsrate (sog. „Freie Spitze“) zeigt auf, in welchem Umfang dem
Vermögenshaushalt vom Verwaltungshaushalt über die ordentliche Tilgung von
Krediten hinaus Mittel für Investitionen bereit gestellt werden konnten. Da 2010
bereits die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite nicht vom
Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden konnten, ergibt sich erstmals nach 5
Jahren wieder keine Nettoinvestitionsrate.
Zuführung an den Vermögenshaushalt
Jahr Zuführung Mußzuführung Freie Spitze 2003 55.693 € 711.329 € -655.636 €2004 40.712 € 756.178 € -715.466 €2005 2.144.903 € 719.876 € 1.425.027 €2006 2.317.580 € 700.712 € 1.616.868 €2007 4.565.555 € 762.937 € 3.802.618 €2008 6.004.085 € 807.951 € 5.196.134 €2009 3.105.365 € 905.265 € 2.200.100 €
2010 53.186 € 992.225 € -939.040 €
-0,7 -0,7
1,4 1,6
3,8
5,2
2,2
-0,9
-3,0
-1,0
1,0
3,0
5,0
7,0
9,0
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Nettoinvestitionsrate-in Mio. €-
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 21
Zuschussbedarf der Einzelpläne des Verwaltungshaushalts
Mit der Betrachtung des Zuschussbedarfs (Soll-Ausgaben abzgl. Soll-Einnahmen)
nach Einzelplänen wird ersichtlich, welcher Nettoaufwand für die einzelnen
Aufgabenbereiche der Stadt entsteht.
Zuschussbedarf nach Einzelplänen
Einzelplan 2008 2009 2.010 € 0 - Allg. Verwaltung 3.588.167 € 3.302.144 € 3.544.363 €1 - Öffentl. Sicherheit u. Ordnung 903.302 € 772.522 € 777.700 €2 - Schulen 2.918.536 € 3.556.228 € 2.821.158 €
3 - Kultur 1.029.912 € 1.059.584 € 1.147.142 €4 - Soziale Sicherung 1.888.630 € 2.172.218 € 2.221.193 €5 - Gesundheit, Sport, Erholung 1.650.885 € 1.849.493 € 1.446.594 €6 - Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr 3.374.467 € 3.788.376 € 4.284.636 €7 - Öffentl. Einricht., Wirtschaftsförd. 893.947 € 1.191.795 € 904.057 €8 - Wirtschaftl. Untern. -714.819 € -1.021.041 € -1.013.435 €9 - Allg. Finanzwirtschaft -15.533.027 € -16.671.319 € -16.133.408 € 0 € 0 € 0 €
Zuschussbedarf nach Einzelplänen(in Mio. €)
-3,0
-2,0
-1,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
0 -
All
g.
Ver
wal
tun
g
1 -
Öff
entl
.S
ich
erh
eit
u.
Ord
nu
ng
2 -
Sch
ule
n
3 -
Ku
ltu
r
4 -
So
zial
eS
ich
eru
ng
5 -
Ges
un
dh
eit,
Sp
ort
, E
rho
lun
g
6 -
Bau
- u
.W
oh
nu
ng
swes
en,
Ver
keh
r
7 -
Öff
entl
.E
inri
cht.
,W
irts
chaf
tsfö
rd.
8 -
Wir
tsch
aftl
.U
nte
rn.
2008 2009 2010
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 22
1.9. Vermögenshaushalt
Haushaltsvolumen - Vergleich Plan zu Rechnungsergebnis:
6,1 6,3
9,8
7,87,3 6,9 6,9
8,7
10,1
6,5
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
2006 2007 2008 2009 2010
Vermögenshaushalt -Plan-/Soll-Vergleich-
Plan Rechnungsergebnis
Investitionstätigkeit der Stadt:
(Vermögenserwerb, bauliche Maßnahmen, Zuschüsse an Dritte für Investitionen)
422 €
232 €
140 € 143 €
251 € 227 € 245 € 226 €
0 €
50 €
100 €
150 €
200 €
250 €
300 €
350 €
400 €
450 €
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Investionsvolumen je Einwohner
Ergebnis je Einwohner
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 23
Hinsichtlich der Darstellung der einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts
wird auf die umfangreichen Erläuterungen im Rechenschaftsbericht verwiesen.
Einnahmen des Vermögenshaushalts:
Vermögenshaushalt
Einnahmen (bereinigtes HH-Volumen - ohne Umschuldung Kredite) Ergebnis 2010 proz. Anteil Kredite 4.000.000 € 61,31%Zuweisungen u. Zuschüsse 1.205.705 € 18,48%Veräußerungserlöse 981.406 € 15,04%Beiträge 283.565 € 4,35%Zuführung vom Verwaltungshaushalt 53.186 € 0,82%Sonstige Einnahmen 273 € 0,00%Summe 6.524.135 € 100,00%
Einnahmen Vermögenshaushalt 2010Zuführung vom
Verw altungshaushalt
0,8%
Beiträge
4,3%
Veräußerungserlöse
15,0%
Zuw eisungen u.
Zuschüsse
18,5%
Kredite
61,3%
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 24
Ausgaben des Vermögenshaushalts:
Vermögenshaushalt
Ausgaben (bereinigtes HH-Volumen - ohne Umschuldung Kredite) Ergebnis 2010 proz. Anteil Baumaßnahmen 4.444.426 € 68,12%Vermögenserwerb 698.130 € 10,70%Zuschüsse für Investionen an Dritte 389.353 € 5,97%Tilgung von Krediten 992.225 € 15,21%Summe bereinigte Einnahmen VwH 6.524.135 € 100,00%
Ausgaben Vermögenshaushalt 2010
Baumaßnahmen
68,1%
Tilgung von Krediten
15,2%
Zuschüsse für
Investionen an Dritte
6,0%
Vermögenserw erb
10,7%
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 25
1.10 Kassenreste
Kasseneinnahmereste:
Kasseneinnahmereste entstehen, wenn Einnahmen im laufenden Jahr
haushaltswirksam werden, die jedoch kassenmäßig nicht mehr im laufenden Jahr
eingehen. Es handelt sich damit um offene Forderungen der Stadt, die über das
Jahresende hinaus Bestand haben.
Die Kasseneinnahmereste haben sich im Mehrjahresvergleich wie folgt entwickelt:
Kasseneinnahmereste
Jahr Verwaltungs-
haushalt Vermögens-
haushalt Gesamt
Anteil an Gesamt-
einnahmen
2006 1.197.720 € 399.779 € 1.597.499 € 3,07%2007 1.043.742 € 11.775 € 1.055.516 € 1,81%2008 971.272 € -59.323 € 911.950 € 1,54%2009 1.199.054 € 24.650 € 1.223.704 € 2,09%2010 792.449 € 237.934 € 1.030.383 € 1,80%
Durchschnitt: 1.163.810 € 2,06%
In Summe bewegen sich die Kasseneinnahmereste damit im Durchschnitt der
vergangenen Jahre. Die Reste im Vermögenshaushalt sind durch eine noch nicht
eingegangene Einzelforderung von rd. 232.000 € atypisch hoch. Im
Verwaltungshaushalt ergibt sich erfreulicherweise ein deutlicher Rückgang der zum
Jahresende offenen Forderungen im Vergleich zu den Vorjahren.
Mit rund 585.000 € oder rund 57% Anteil an den gesamten Einnahmeresten sind
über die Hälfte der Kasseneinnahmereste Reste aus Steuereinnahmen, gefolgt von
den Gebühreneinnahmen, Bußgeldern und Säumniszuschlägen mit ca. 218.000 €
oder rd. 21% Anteil.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 26
Kassenausgabereste:
Kassenausgabereste sind Ausgaben, die bereits im Haushaltsjahr haushaltswirksam
werden, jedoch erst im Folgejahr kassenmäßig zur Auszahlung gelangen. Sie sind
insofern in etwa vergleichbar mit den kaufmännischen Verbindlichkeiten. Im
Vergleich zu den Kasseneinnahmeresten sind sie lediglich von untergeordneter
Bedeutung für die Finanzwirtschaft.
Kassenausgabereste
Jahr Verwaltungs-
haushalt Vermögens-
haushalt Gesamt
Anteil an Gesamt-
ausgaben
2006 268.713 € 154.239 € 422.953 € 0,81%2007 149.388 € 44.237 € 193.625 € 0,33%2008 259.928 € 102.722 € 362.651 € 0,61%2009 180.579 € 142.289 € 322.868 € 0,55%2010 273.221 € 120.941 € 394.162 € 0,69%
Durchschnitt: 339.252 € 0,60%
1.11. Haushaltsreste
Unter Haushaltsresten sind nach § 46 Ziffer 10 GemHVO Einnahme- und
Ausgabemittel zu verstehen, die in das folgende Jahr übertragen werden. Für den
Vollzug des Haushaltsplanes ist der Grundsatz der Jährlichkeit (§§ 79 Abs. 1,
80 Abs. 1 GemO) maßgebend. Demnach gelten zum Jahresende nicht verbrauchte
Ausgabeansätze grundsätzlich als eingespart und nicht fällig gewordene
Einnahmeansätze verschlechtern grundsätzlich das Jahresergebnis.
Ausgenommen von der Bindung an das Haushaltsjahr sind die übertragbaren
Einnahme- und Ausgabeansätze (§§ 19, 41 Abs. 2 GemHVO). Übertragungen von
Haushaltsansätzen sind über die Bildung eines Haushaltsrests in der
Jahresrechnung daher möglich. Die Haushaltsreste sind in die Haushaltsrechnung
aufzunehmen und als Teil der Jahresrechnung vom Gemeinderat festzustellen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 27
Da die Bildung von Haushaltsresten immer auch direkt die jeweilige Jahresrechnung
beeinflusst, erfolgt im Regelfall eine vollständige Prüfung durch das RPA.
Die aktuelle Prüfung hat hierbei wiederum keine Beanstandungen ergeben. Die
Haushaltsreste sind im Rechenschaftsbericht einzeln dargestellt, die Zuständigkeiten
für die Bildung nachgewiesen und ihre Notwendigkeit ist in den entsprechenden
Beschlussvorlagen für die zuständigen Gremien ausführlich erläutert worden.
Haushaltsausgabereste
Die Übertragbarkeit der Ausgabeansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts
ist in § 19 GemHVO geregelt.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragung eine sparsame Verwendung der Mittel fördert. Die
Haushaltsausgabeansätze bleiben dann bis zum Schluss des folgenden Jahres
verfügbar. Mit 317.000 € bewegen sich die im Verwaltungshaushalt gebildeten
Haushaltsausgabereste in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Im Verhältnis zum
Gesamtausgabenvolumen des Verwaltungshaushalt sind diese nur von
untergeordneter Bedeutung.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch
längstens bis zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder
Gegenstand mit seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen wird.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 28
Übersicht Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts:
1,5
6,5
2,3
6,9
3,3
7,3
3,5
9,8
3,4
6,1
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
2006 2007 2008 2009 2010
Haushaltsausgabereste -Vermögenshaushalt-
Haushaltsausgabereste VmH Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
Die 2010 im Vermögenshaushalt gebildeten Reste stellen mit rund 3,4 Mio. € 56%
des gesamten Ausgabevolumens im Vermögenshaushalt dar.
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt werden erforderlich, wenn sich
bauliche Maßnahmen oder Beschaffungen zeitlich verzögern. Die veranschlagten
aber noch nicht verbrauchten Mittel sind in diesen Fällen ins Folgejahr übertragbar
und müssen damit dort nicht nochmals neu veranschlagt werden.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 29
Haushaltseinnahmereste
Haushaltseinnahmereste führen zu einer Ergebnisverbesserung, da sie in der
Jahresrechnung als Soll-Einnahmen ausgewiesen werden, die tatsächlich jedoch
noch nicht eingegangen sind. Der Verordnungsgeber hat daher für die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten strenge Kriterien definiert:
- Bildung nur im Vermögenshaushalt zulässig
- Nur für die Aufnahme von Krediten oder für Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen sowie für Beiträge
- Eingang muss für das Folgejahr gesichert sein (z.B. durch
Bewilligungsbescheid)
Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten muss immer im Zusammenspiel mit den
gebildeten Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts gesehen werden.
Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen bei Investitionsmaßnahmen gehen auch die
entsprechenden Zuschüsse später ein bzw. werden Kreditaufnahmen erst
zeitverzögert erforderlich, was wiederum unter Umständen die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten nach sich zieht.
0,6
6,5
0,7
6,9
1,1
7,3
3,0
9,8
5,0
6,1
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
9,0
10,0
2006 2007 2008 2009 2010
Haushaltseinnahmereste
Haushaltseinnahmereste Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 30
Haushaltseinnahmereste wurden gebildet in Höhe von rund 5,0 Mio. €; hiervon
betreffen 4,0 Mio. € Kreditaufnahmen. Die entsprechenden Kreditaufnahmen werden
in 2011 getätigt.
1.12. Einhaltung Haushaltsplan (über- und außerplanmäßige Ausgaben)
Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist
grundsätzlich für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Da die
Planansätze oftmals nur aufgrund von Schätzungen und Prognosen ermittelt werden
können, lassen sich im Vollzug des Haushaltsplans Budgetüberschreitungen nicht
gänzlich vermeiden. Bei der Bewirtschaftung des Haushaltsplans sind damit
Planabweichungen zwar im Einzelfall zulässig, jedoch nur nach Maßgabe und in den
Grenzen des Haushaltsrechts. Deshalb sind auch die wesentlichen Abweichungen
der Jahresergebnisse von den Planansätzen zu erläutern (§ 44 Abs. 3 GemHVO).
Dies ist im Rechenschaftsbericht ausführlich geschehen.
Planüberschreitungen greifen in das Etatrecht des Gemeinderats ein und können
unter Umständen auch den Haushaltsausgleich gefährden, sie sind deshalb nach
§ 84 Gemeindeordnung außer- bzw. überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn
ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder eine
unabweisbare Ausgabe besteht und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Auf jeden
Fall sind Mehrausgaben vor Überschreitung der Haushaltsansätze förmlich zu
beantragen.
Alle Mehrausgaben wurden vollständig geprüft. Der erforderliche Antrag und die
entsprechende Genehmigung im Rahmen der Zuständigkeiten nach der
Hauptsatzung bzw. Zuständigkeitsordnung lag ausnahmslos vor. In der Mehrzahl der
Fälle wurde jedoch über die Mittel bereits vor der formalen Genehmigung der
Mehrausgabe verfügt. Die Genehmigungen für Mittelüberschreitung sollten künftig
möglichst bereits vor Eintreten der Mittelüberschreitung eingeholt werden um das
Etatrecht des Gemeinderats entsprechend zu wahren.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 31
1.13. Zweckgebundene Einnahmen
Grundsätzlich gilt im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt der sog. Grundsatz
der Gesamtdeckung. Nach diesem dienen alle Einnahmen des Verwaltungshaushalt
der Deckung aller Ausgaben des Verwaltungshaushalt. Auch für die Einnahmen des
Vermögenshaushalts gilt der Gesamtdeckungsgrundsatz entsprechend für alle
Ausgaben des Vermögenshaushalts.
Ausnahmen hiervon stellen die sog. zweckgebundenen Einnahmen dar. Einnahmen
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sind zur Finanzierung bestimmter
Ausgaben zweckgebunden, sofern diese Zweckbindung aufgrund einer rechtlichen
Verpflichtung besteht (§ 17 Abs. 1 GemHVO). Sie können für zweckgebunden erklärt
werden, wenn sich die Zweckbindung aus der Herkunft oder Natur der Einnahmen
ergibt oder wenn ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert und durch die
Zweckbindung die Mittelbewirtschaftung erleichtert wird (§ 17 Abs. 2 GemHVO).
Beispiele für zweckgebundene Einnahmen sind Spenden, Stiftungserträge oder
Stellplatzablösungsbeträge.
Zweckgebundene Mehreinnahmen können grundsätzlich für Mehrausgaben bei der
entsprechenden Ausgabenposition verwendet werden. Beim Jahresabschluss
können zudem die im Haushaltsjahr nicht benötigten zweckgebundenen Einnahmen
abgesetzt und in das folgende Jahr übertragen werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen wurden stichprobenweise geprüft. Es haben sich
keine Beanstandungen ergeben.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 32
1.14. Rücklagen
Allgemeine Rücklage
Die Gemeinde hat zur Sicherung der Haushaltswirtschaft und für Zwecke des
Vermögenshaushalts Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden (§ 90 GemO). Die
allgemeine Rücklage soll gemäß § 20 Abs. 2 und 3 GemHVO die rechtzeitige
Leistung von Ausgaben sichern (als Betriebsmittel der Kasse) und die Deckung des
Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre erleichtern (als
Investitionsrücklage).
Als sogenannte Mindestrücklage muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der
Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushalts
nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre beläuft.
2,4
0,8
4,4
0,9
5,1
0,9
5,1
1,0
5,1
1,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2006 2007 2008 2009 2010
Allgemeine Rücklage
Stand Allg. Rücklage p. 31.12. Mindestrücklage
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Jahresende 2010 5.095.599 € .
Als Mindestrücklage errechnet sich ein Betrag von 1.014.206 €. Auf die im Plan noch
vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 2.953.000 € konnte aufgrund des im
Planvergleich guten Jahresergebnisses im Verwaltungshaushalt vollständig
verzichtet werden.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 33
Sonderrücklage Ratsherrenweckstiftung
Für die Ratsherrenweckstiftung besteht zulässigerweise eine Sonderrücklage in
Höhe von 1.058 € (§ 20 Abs. 4 GemHVO). 2010 gab es weder Zuführungen noch
Entnahmen.
Sonderrücklage Hochwasserhilfe
2007 wurde eine neue Sonderrücklage „Hochwasserhilfe“ gebildet. Der Bestand
beträgt per 31.12.2010 300.000 €. Zu- oder Abgänge haben sich hierbei in 2010
nicht ergeben.
1.15. Verschuldung
Eine Kreditaufnahme ist gemeindewirtschaftsrechtlich nur für Investitionen,
Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung zulässig. Kreditaufnahmen
sind zudem nachrangig gegenüber anderen Finanzierungsformen. Eine weitere
Verschuldungsgrenze besteht darin, dass die Kreditverpflichtungen mit der
dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt im Einklang stehen müssen, d.h. die Zins-
und Tilgungsbelastungen müssen dauerhaft erwirtschaftet werden können.
Der Gesamtbetrag der im Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen bedarf im
Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die
für 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden vom Regierungspräsidium
Karlsruhe mit Schreiben vom 26.01.2010 genehmigt. Verbunden war hiermit jedoch
die Auflage, dass bei einer Verringerung der Ausgaben für Investitionen und / oder
einer Erhöhung der objektbezogenen Deckungsmittel (vorwiegend Zuschüsse) die
Kreditermächtigung insoweit nicht ausgeschöpft werden darf.
Von den vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4,8 Mio. € wurden in 2010
keine Kreditaufnahmen getätigt. Die Kreditaufnahmen wurden liquiditätsmässig 2010
(noch) nicht benötigt. 4,0 Mio. € wurden entsprechend als Kreditermächtigung über
die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes ins Folgejahr übertragen; 0,8 Mio. €
konnten entfallen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 34
21,0
26,1 26,4 26,9 26,2 26,0 25,3 24,5 23,6
29,5
24,1
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010(Plan)
2010(RE)
Schuldenstand Kernhaushalt-in Mio. €-
Die tatsächliche Verschuldung (ohne gebildete Haushaltseinnahmereste) der Stadt
beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2010 rund 24,1 Mio. €. Im Vorjahresvergleich
ergibt sich durch die Inanspruchnahme einer Kreditermächtigung aus dem Vorjahr in
Höhe von 1,5 Mio. € und bei Tilgungen von rund 1,0 Mio. € eine
Nettoneuverschuldung von rund 0,5 Mio. €. Nach der Haushaltsplanung 2010 hätte
sich für das Jahresende 2010 noch eine Verschuldung von 29,5 Mio. € ergeben. Die
im Planvergleich jeweils guten Ergebnisse im Verwaltungshaushalt 2009 und 2010
und das zeitliche Aufschieben von Investitionsmaßnahmen sind die
ausschlaggebenden Gründe für diese Entwicklung. Die Verschuldung je Einwohner
beträgt im Kernhaushalt per 31.12.2010 983 € (Vergleichswert Gemeinden der
Größenklasse 20.000 – 50.000 EW landesweit: 444 €4).
Unter Berücksichtigung der Verschuldung des Eigenbetriebs „Kultur und
Fremdenverkehr“ ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.031 €
(Vergleichswert Land GK 20.000 – 50.000 EW: 1.187 € - Vorjahreswert Stadt: 1.005
€).
4 http://statistik-bw.de/FinSteuern/Landesdaten/SC_GEGV_Groessenklassen.asp (alle auf dieser Seite dargestellten Vergleichswerte)
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 35
Zur Betrachtung der Gesamtsituation hinsichtlich der Verschuldung ist neben der
Verschuldung im Kernhaushalt und bei den Eigenbetrieben auch die (ggf. anteilige)
Verschuldung bei Eigengesellschaften und Zweckverbänden mit einzubeziehen.
Für die Stadt Mosbach zeigt sich hierzu folgendes Bild:
Stadt Mosbach Schuldenstand je EW
Kernhaushalt 24.069.020 € 983 €Eigenbetriebe 1.184.775 € 48 €Zwischensumme 25.253.795 € 1.031 € Eigengesellschaften 16.123.726 € 658 €Zweckverbände (anteilig) 6.918.191 € 282 €Summe 48.295.712 € 1.972 €
Damit ergibt sich eine Gesamtverschuldung für die Stadt von 1.972 € je Einwohner
(Vorjahreswert: 2.010 €). Landesweite Vergleichszahlen für die (anteilige)
Verschuldung der kommunalen Eigengesellschaften, Beteiligungen und
Zweckverbände nach Gemeindegrößenklassen gibt es bislang nicht. Ein sinnvoller
Vergleich der Gesamtverschuldung mit Gemeinden der gleichen Einwohnerkategorie
ist daher nicht möglich. Im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) ist im
Regelfall die Konsolidierung der Abschlüsse des Kernhaushalts mit den Abschlüssen
aller Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Beteiligungen und Zweckverbände zu
einem Gesamtabschluss vorgesehen. Insofern bestehen zukünftig hier
umfangreichere Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich der Verschuldung als dies
bislang der Fall ist.
Der Schuldendienst (Zinsen u. Tilgungen) im Kernhaushalt beträgt für 2010
insgesamt 2,1 Mio. € und bewegt sich damit im Durchschnitt der vergangenen Jahre.
Die Tatsache, dass vorgesehene Kreditaufnahmen liquiditätsmässig 2010 noch nicht
benötigt wurden und die Kreditermächtigung entsprechend nach 2011 übertragen
werden konnte, hat hier für 2010 eine weitere Belastung des Haushalts mit Zins- u.
Tilgungsleistungen verhindert.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 36
1,5
0,7
1,5
0,8
1,4
0,7
1,3
0,7
1,3
0,8
1,2
0,8
1,2
0,9
1,1
1,0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Schuldendienst (Zins u. Tilgung) 2010-ohne Umschuldungen / in Mio. €-
Für den Schuldendienst wendet die Stadt 2010 damit insgesamt 87 € je Einwohner
auf. Der Vergleichswert für alle kreisangehörigen Gemeinden in Baden-Württemberg
beträgt 52 €5.
Fazit:
Das im Planvergleich gute Jahresergebnis 2010 hat eine mit rund 5,1 Mio. €
unveränderte allgemeine Rücklage nach sich gezogen. Die geplante Entnahme von
rund 3,0 Mio. € konnte entfallen. Nach dem Haushaltszwischenbericht der
Verwaltung vom Juli diesen Jahres deutet sich für 2011 ebenfalls eine leichte
Entspannung der Situation im Verwaltungshaushalt an.
Vorwiegend durch konjunkturell bedingte Mehreinnahmen im Finanzausgleich und
bei der Gewerbesteuer erscheint ein ausgeglichenes Ergebnis im
Verwaltungshaushalt möglich. Entsprechend könnte die geplante
Rücklagenentnahme von 3,2 auf 1,9 Mio. € reduziert werden. Damit ständen Ende
2011 noch Rücklagenmittel von rd. 3,2 Mio. € zur Verfügung.
5 http://statistik-bw.de/FinSteuern/Landesdaten/GV_ED_EA_0000.asp
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 37
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamts ist die Ergebnisverbesserung 2010 und die
erwartete Ergebnisverbesserung 2011 zwingend zu einer weiteren Begrenzung der
in 2011 geplanten Kreditaufnahmen und der in der mittelfristigen Finanzplanung
vorgesehenen Kreditaufnahmen 2012 ff. zu nutzen. Neue Spielräume für zusätzliche
Investitionen ergeben sich aus der Ergebnisverbesserung 2010 und der erwarteten
Verbesserung für 2011 nicht.
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Grundstücksgesellschaft Mittel
mbH und aus Leasinggeschäften für bewegliche Sachen bestehen per 31.12.2010
noch kreditähnliche Rechtsgeschäfte in Höhe von insgesamt 955.943 €.
Bürgschaften
Der Saldo aller gewährten Bürgschaften und Ausfallhaftungen beträgt per
31.12.2010 insgesamt 33.323.739 €.
Die einzelnen Bürgschaften und Ausfallhaftungen sind im Rechenschaftsbericht der
Verwaltung ausführlich dargestellt.
2. Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung ist eine Art kamerale Bilanz, in der das Vermögen und die
Schulden jeweils mit Anfangsbestand, Zugängen, Abgängen und Endbestand eines
jeden Haushaltsjahres dargestellt werden. Die Stadtverwaltung Mosbach führt seit
jeher eine sogenannte Vollvermögensrechnung. D.h. das gesamte Vermögen der
Stadt und dessen Finanzierung wird in etwa vergleichbar mit einer kaufmännischen
Bilanz dargestellt. Diese vollumfassende Darstellung ist gesetzlich nicht zwingend
vorgeschrieben, hat aber eine wesentlich höhere Aussagekraft als die nach dem
Verordnungsgeber alternativ mögliche Geldvermögensrechnung oder
Teilvermögensrechnung. Sie bietet zudem wesentliche Vorteile bei der
Vermögensbewertung für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen.
Die Werte der Vermögensrechnung sind in der Anlage zur Jahresrechnung
dargestellt. Die Vermögensrechnung wurde vollumfänglich geprüft. Wesentliche
Beanstandungen waren hierbei nicht zu treffen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 38
159,9
10,8
161,9
10,5
163,7
11,6
160,3
12,1
160,1
9,8
159,1
6,1
157,6
9,8
160,3
9,6
159,5
10,2
176,6
9,7
100,0
120,0
140,0
160,0
180,0
200,0
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Stand des Vermögens n. Vermögensrechnung-in Mio. €-
Anlagevermögen Umlaufvermögen
Das im Haushalt der Stadt nachgewiesene Gesamtvermögen beläuft sich per
31.12.2010 auf insgesamt 186,3 Mio. € (Vorjahr: 169,7 Mio. €). Die Steigerung im
Vorjahresvergleich ist u.a. auch auf die begonnene Erfassung und ggf.
Neubewertung des gesamten Vermögens für das Neue Kommunale Haushaltsrecht
zurückzuführen.
Anlagenabnutzungsgrad
Mit dieser Kennzahl werden die Anschaffungs- u. Herstellungskosten ins Verhältnis
zu den bislang erfolgten kumulierten Abschreibungen gesetzt. Somit wird deutlich zu
welchem Prozentsatz das Anlagevermögen bereits abgeschrieben ist. Über die
Betrachtung ergeben sich erste Hinweise für einen evtl. Ersatzbedarf in folgenden
Jahren.
Anlagenklasse Abnutzungsgrad
Betriebs- u. Sondergebäude (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr etc.) 33,9%
Verwaltungsgebäude 53,6%
Straßen, Wege, Plätze 49,0%
Technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Aufbauten 66,3%
Abwasserkanäle und Abwasserbauwerke 48,0%
Maschinen u. Geräte; Fuhrpark 79,2%
Betriebs- u. Geschäftsausstattung 71,4%
Summe unbewegl. u. bewegl. Anlagevermögen (ohne Grundst.) 44,7%
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 39
Sowohl im Bereich der Maschinen, Geräte und des Fuhrparks als auch bei der
Betriebs- und Geschäftsausstattung ist mit anstehendem Ersatzbedarf in den
kommenden Jahren zu rechnen.
3. Feststellungen zur Jahresrechnung
Die Jahresrechnung 2010 der Stadt wurde mit allen ihren Bestandteilen und Anlagen
fristgerecht aufgestellt und geprüft (§§ 95 Abs. 2, 110 Abs. 2 GemO). Der
Beteiligungsbericht liegt bisher noch nicht vor.
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des
Anfangs- und Endbetrages des Vermögens und der Schulden ordnungsgemäß
nachgewiesen und durch den Rechenschaftsbericht erläutert (§ 95 GemO, §§ 39 - 44
GemHVO). Aufgrund vollständiger Prüfung wird die Vollständigkeit und Richtigkeit
der aus dem Vorjahr übertragenen Haushalts- und Kassenreste, der
Abschlussbuchungen, der neuen Reste und des kassenmäßigen Abschlusses
bestätigt.
Die Jahresrechnung 2010 ist vom Gemeinderat noch festzustellen
(§ 95 Abs. 2 GemO).
4. Betätigungsprüfung
Gegenstand der Betätigungsprüfung ist die Betätigung der Gemeinde bei
Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
die Gemeinde allein oder teilweise unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, d.h. die
Beteiligungsverwaltung bzw. das Beteiligungsmanagement. Die Gemeinde bedient
sich der Beteiligungsunternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in ihrem
Wirkungskreis.
Nachdem die Gemeinde durch die Inanspruchnahme eines privatrechtlichen
Unternehmens dadurch weder aus ihrer Aufgaben- noch aus ihrer
Finanzverantwortung entlassen ist, normiert § 103 Abs. 3 GemO eine Steuerungs-
und Überwachungspflicht für diese Unternehmen. Die notwendige Steuerung
umfasst die Grundlagen und Grundsatzfragen sowie die Leistungs- und Finanzziele
der Beteiligungsunternehmen (im Unterschied zum operativen Geschäft, welches der
Zuständigkeit der Geschäftsführung unterliegt).
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 40
Bei der Betätigungsprüfung handelt es sich um eine formelle Prüfung, ob die Stadt
bzw. die Vertreter/innen der Stadt in den Überwachungsgremien der Unternehmen
bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung die Vorschriften der Gemeindeordnung zur
wirtschaftlichen Betätigung beachtet hat.
Bei der Stadt Mosbach betrifft die Betätigungsprüfung die Stadtwerke GmbH mit
ihren Beteiligungen.
Beteiligungsverwaltung
Die Stadt hat ihre Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem sie
mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, so zu steuern und zu überwachen, dass
der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt und das Unternehmen wirtschaftlich geführt
wird (§ 103 Abs. 3 GemO). Nach § 105 GemO hat die Stadt in einem
Beteiligungsbericht u.a. die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsunternehmen
darzustellen.
Die Beteiligungsverwaltung wird bei der Stadt Mosbach vom Amt für Finanzen und
Controlling wahrgenommen. Der jährliche Beteiligungsbericht, in dem sämtliche
Beteiligungen der Stadt dargestellt sind, wird regelmäßig erstellt. Der
Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2009 hatte zum Abschluss der Prüfung
2009 noch nicht vorgelegen, er wurde im November 2010 vollumfänglich geprüft. Der
Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2010 lag zum Abschluss der aktuellen
Prüfung noch nicht vor.
III. Einzelfeststellungen und -bemerkungen
1. Kostenrechnende Einrichtungen
§ 12 GemHVO bezeichnet Einrichtungen, die ganz oder teilweise aus Entgelten
finanziert werden als kostenrechnende Einrichtungen. Hierunter fallen die sog.
nichtwirtschaftlichen Unternehmen (öffentliche Einrichtungen mit
Gewinnerzielungsverbot), Hilfsbetriebe der Verwaltung (z.B. Bauhof u.
Hausdruckerei) und sog. wirtschaftliche Unternehmen (Gewinnerzielungsgebot n. §
102 Gemeindeordnung).
§ 78 GemO geht im Grundsatz davon aus, dass die entstehenden Kosten hier voll
über spezielle Entgelte zu bestreiten sind. Die Gemeinde kann sich jedoch zur
Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Gebührenzahler auch mit einer
teilweisen Kostendeckung begnügen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 41
Der verbleibende Zuschussbedarf wird dann aus allgemeinen Deckungsmitteln
finanziert. Die Ergebnisse der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt
Mosbach sind im Rechenschaftsbericht der Kämmerei ausführlich dargestellt.
Zuschussbedarf und Kostendeckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtungen und
Hilfsbetriebe 2010:
Bei der Abwasserbeseitigung besteht im Prinzip ein Kostendeckungsgrad von 100 %,
da Gebührenunter- und –überdeckungen im Rahmen der gesetzlich zulässigen
Ausgleichsfrist von 5 Jahren ausgeglichen werden. Die GPA-Vergleichswerte
stammen aus dem Kommunal- u. Geschäftsbericht der GPA 2011 und stellen die
Deckungsgrade des Jahres 2008 dar. Aktuellere Vergleichszahlen liegen leider nicht
vor.
2. Forstwirtschaft
Die Waldrechnung 2010 wurde dem Rechnungsprüfungsamt fristgerecht zur Prüfung
vorgelegt.
Der Betriebsplan sah für das Forstwirtschaftsjahr 2010 einen Einschlag von
18.000 Festmetern (fm) vor. Tatsächlich eingeschlagen wurde eine Holzmenge von
16.359 Festmetern. Damit wurden 1.641 Festmeter weniger eingeschlagen als
geplant. Begründet ist dies vor allem mit dem strengen Winter 2009/2010, der die
Holzfällarbeiten im 1.Quartal 2010 erheblich verzögerte.
Übersicht kostenrechnende Einrichtungen u. Hilfsbetriebe
UA Bezeichnung Ergebnis 2010Kostendeckung
2010Vergleichswert GPA (Basis 2008)
4641 Kindergarten Waldsteige West I -265.773 € 36,0% -5713 Freibad Reichenbuch -18.822 € 1,0% 27,4%
7010/7023 Abwasserbeseitigung -347.636 € 92,5% 101,2%7310 Märkte 168 € 101,3% -7500 Bestattungswesen -218.787 € 67,5% 58,5%
0610 Hilfsbetrieb Hausdruckerei -25.751 € 49,1% -7700 Hilfsbetrieb Bauhof u. Fuhrpark 260.238 € 110,0% -
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 42
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Forstwirtschaft - Festmeter-Einschläge
Ergebnis (fm) Plan (fm)
Der Durchschnittserlös (insgesamt) betrug 2010 44,56 € je fm (Vorjahr: 40,15 € je
fm). Für Laub- und Nadelstammholz wurden im Durchschnitt 70,73 € je fm erlöst
(Vorjahr: 68,20 €).
Der Überschuss im Bereich der Forstwirtschaft betrug 2010 rund 123.000 €.
Forstwirtschaft - Jahresergebnis
-63.575
110.066
80.05764.842
123.168
-100.000
-50.000
0
50.000
100.000
150.000
2006 2007 2008 2009 2010
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 43
Die ursprünglich bestehende geringfügige Differenz zwischen Sachbuch und
Waldrechnung konnte im Zuge der Prüfung bereinigt werden. Die Holzverwertung ist
somit ordnungsgemäß nachgewiesen.
3. Kassenprüfungen
Die letzte unvermutete Prüfung der Stadtkasse hat im Juli 2010 stattgefunden. Sie
umfasste die Kassenbestandsaufnahmen für die Stadt Mosbach, die Stiftung
Hospitalfonds, die Gemeinde Neckarzimmern und den Abwasser-Zweckverband Elz-
Neckar. Bei den Bestandsprüfungen der Kassenmittel und Geldanlagen wurde
jeweils Übereinstimmung festgestellt. Die Kassenmittel wurden sorgfältig disponiert.
Die Zahlungsbereitschaft der Kasse war jederzeit gewährleistet. Vorübergehend
nicht benötigte Gelder wurden zinsgünstig angelegt. Die Kassensicherheit ist
gewährleistet. Der Zahlungsverkehr und die übrigen Kassengeschäfte wurden
ordnungsgemäß abgewickelt. Beanstandungen haben sich bei der Prüfung nicht
ergeben.
Die Kassenprüfung vermittelte insgesamt wieder einen guten Eindruck.
Bei der Prüfung der Zahlstellen und Handvorschüsse ergaben sich ebenfalls keine
Beanstandungen. Die Dienstanweisung für die Zahlstellen und Handvorschüsse
wurde neu gefasst und ist zum 01.05.2010 in Kraft getreten.
4. Musikschule Mosbach e.V.
Der Jahresabschluss 2010 wurde im Juli/August 2011 geprüft. Über die Ergebnisse
der Prüfung wird ein gesonderter Prüfbericht an die Musikschule und Herrn
Oberbürgermeister Jann erstellt.
5. Volkshochschule Mosbach e.V.
Der Jahresabschluss 2010 wurde im Mai 2011 geprüft. Über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2010 ist Herrn Oberbürgermeister Jann als Vorsitzendem der
VHS und der Leiterin der VHS ein Prüfungsbericht vorgelegt worden. Ferner wurde
die Bargeld-Hauptkasse unvermutet geprüft. Es gab keine wesentlichen
Beanstandungen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 44
6. Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte im Juli 2011. Die Prüfung schloss
eine unvermutete Prüfung der Bargeld-Hauptkasse mit ein.
7. Eigenbetrieb Kultur und Fremdenverkehr
Der Jahresabschluss 2010 wurde im August 2011 geprüft. Mit der Prüfung wurde
eine Kassenprüfung verbunden. Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.
Über die Prüfung wird Herrn Oberbürgermeister Jann noch ein gesonderter
Prüfungsbericht vorgelegt.
8. Stadtwerke Mosbach GmbH
Die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung für 2010 fand im Juli 2011 statt. Bereits
vorab wurden die Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Stadtwerken
(Konzessionsabgabe, Verwaltungskostenbeiträge) geprüft. Der Bericht über die
Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung wurde der Stadtwerke GmbH vorgelegt und im
Juli im Aufsichtsrat behandelt.
9. Vergabeprüfung
Nach der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Mosbach hat das
Rechnungsprüfungsamt alle Vergaben in Gemeinderatszuständigkeit
(Bruttoauftragssumme ab 200.000 €) vor Zuschlagserteilung hinsichtlich der
Einhaltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. der
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu prüfen. Darüber hinaus
wurden, soweit zeitlich möglich, auch Vergaben unter dieser Wertgrenze geprüft.
Nachträglich wurden hierbei häufig auch die entsprechenden Schlussabrechnungen
einer Prüfung unterzogen.
10. Verwendung der Verfügungsmittel (Oberbürgermeister, Bürgermeister)
Verfügungsmittel sind Beträge, die dem Oberbürgermeister/Bürgermeister für
dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen, soweit hierfür anderweitig keine Ausgaben
im Haushalt veranschlagt sind. Verfügungsmittel dürfen nicht überschritten werden
und sind grundsätzlich nicht deckungsfähig mit anderen Haushaltsstellen und auch
nicht übertragbar. Die Prüfung der Verfügungsmittel ergab für 2010 wiederum keine
Feststellungen.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 45
11. Begleitende Belegprüfung
Eine begleitende Belegprüfung wurde im August 2010 durchgeführt. Wesentliche
Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.
12. Sonstige Prüfungen (Einzel- und Schwerpunktprüfungen)
Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen 2010 wurden die im Folgenden
genannten Teilbereiche vertieft geprüft. Neben der regelmäßigen Prüfung der
Einnahmen und Ausgaben wurde insbesondere auch geprüft ob Satzungen (noch)
rechtsgültig und aktuell sind, Bescheide auch in formeller und materieller Hinsicht
den Anforderungen genügen, Einnahmen vollständig erhoben werden, etc..
Aufgrund des Weggangs der damaligen RPA-Leiterin zum 31.07.2010 und der um
ein halbes Jahr verzögerten Wiederbesetzung der Stelle der Amtsleitung zum
01.02.2011 war das RPA in 2010 fünf Monate nur mit 1,8 Vollzeitkräften statt wie
üblich mit 2,8 Vollzeitkräften besetzt. Einzel- und Schwerpunktprüfungen waren
daher 2010 nicht in dem aus Vorjahren gewohnten Umfang möglich.
Mitarbeit bei der Einführung des Neuen Kommunales Haushalts- u.
Rechnungswesens
Die 2009 begonnene Unterstützung des Amtes für Finanzen und Controlling bei der
Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts wurde auch 2010 fortgesetzt.
Für die notwendige Erstellung einer Eröffnungsbilanz zum Umstiegszeitpunkt wurde
hier vor allem zur vollständigen Ermittlung des Grundbesitzes der Stadt zeitintensive
umfangreiche Aktenrecherchen beim Grundbuchamt in Neckarelz durchgeführt. Des
weiteren wurden die alten Sachbücher (Jahresabschlüsse, Haushaltsrechnungen
etc.) der bis zur Gemeindegebietsreform selbständigen Ortsteile im Hinblick auf die
vollständige Vermögenserfassung für das neue Haushaltsrecht gesichtet und
ausgewertet.
Weiterhin war und ist das Rechnungsprüfungsamt Mitglied der zur Umstellung
verwaltungsintern gebildeten Projektgruppe. Das RPA ist damit -wie u.a. auch von
der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen- frühzeitig in den gesamten
Umstellungsprozess mit eingebunden.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 46
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts hat der damalige Landtag
am 22.04.2009 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u.
Rechnungswesen für alle Kommunen in Baden-Württemberg bis zum Haushaltsjahr
2016 verbindlich vorgeschrieben. Durch den Wechsel der Landesregierung hat sich
hierzu aktuell eine neue Sachlage ergeben. Lt. Koalitionsvertrag der
Regierungsparteien soll nunmehr ein Wahlrecht zwischen der bislang üblichen
Kameralistik und der Doppik eingeführt werden. Wie die Parameter für dieses
Wahlrecht aussehen könnten, ob dieses letztendlich realisiert wird oder ob noch
andere Lösungen für einen vereinfachten Umstieg vor allem für kleinere Gemeinden
gefunden werden, ist zur Zeit noch vollkommen offen. Die Verwaltung hat daher
folgerichtig die softwaretechnische Umsetzung der Umstellung vorläufig ausgesetzt.
Die weiteren Vorbereitungsarbeiten (Vermögensbewertung, Produktbildung, Ausbau
der Kosten- u. Leistungsrechnung) laufen jedoch verwaltungsintern unvermindert
weiter.
Gebührenerhebung im Ordnungswesen
Ein Prüfungsschwerpunkt wurde auf die Gebührenerhebungen im Bereich des
Ordnungswesens gelegt. Die Gebührenerhebungen für Sondernutzungserlaubnisse,
Gaststättenkonzessionen, Fischereischeine und Waffenbesitzkarten der Jahre 2009
und teilweise auch 2010 wurden umfassend geprüft. Wesentliche
Prüfungsbeanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.
Einnahmen und Ausgaben bei den Sporthallen (Jahnhalle, Odenwaldhalle,
Sporthalle Sattelbach)
Die Unterabschnitte der o.a. Sporthallen wurden für das Jahr 2009 vollumfänglich
geprüft. Hierbei wurden Anregungen und Hinweise gegeben; schwerwiegende
Beanstandungen gab es keine.
Einnahmen und Ausgaben sowie Verträge und Vergaben beim Öffentlichen
Personennahverkehr (UA 7920)
Der Unterabschnitt wurde für das Jahr 2009 und teilweise auch für 2010
vollumfänglich geprüft. Die Prüfung war ohne wesentliche Feststellungen.
Finanzwesenverfahren SAP u. Sonstige wiederkehrende Einnahmen (Sowike)
Die Prüfung der Berechtigungsverwaltung im SAP-Finanzwesenverfahren wurde
weitergeführt und konnte 2010 abgeschlossen werden. Außerdem wurde eine
Prüfung der Berechtigungsverwaltung im Verfahren „Sonstige wiederkehrende
Einnahmen – SOWIKE“ durchgeführt.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 47
Einführung einer EDV-unterstützten Kosten- und Leistungsrechnung im Bauhof
Die von der Bauhofleitung und dem RPA gemeinsam initiierte Einführung einer
Kosten- und Leistungsrechnung für den Bauhof mit Hilfe der SAP-Software
„Auftragswesen“ konnte im Frühjahr 2010 erfolgreich abgeschlossen werden.
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
Bei der zum November 2010 erfolgten Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
war das Rechnungsprüfungsamt mitwirkend und beratend tätig.
Verwendungsnachweise
Auch 2010 wurden wieder zahlreiche Verwendungsnachweise für Zuwendungen
Dritter geprüft und bestätigt.
Beratungs- u. Mitwirkungsleistungen
Das Rechnungsprüfungsamt sieht sich neben dem gesetzlichen vorgegebenen
Auftrag der Prüfung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit zudem auch als Berater und Unterstützer der Fachämter in allen
Fragestellungen der Gebiete
- Gemeindewirtschaftsrecht und Kommunalabgabenrecht
- Personalrecht und Personalwirtschaft
- Vergaberecht
- Organisation.
Diese Beratungs- und Mitwirkungsleistungen auf Wunsch der Fachämter haben auch
2010 wieder breiten Raum eingenommen. Hierdurch kann das
Rechnungsprüfungsamt auch bereits im Vorfeld etwaiger Entscheidungen seine
Sicht der Dinge darlegen. Damit können auch Prüfungen und etwaige
Prüfungsfeststellungen im Nachgang vermieden werden.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 48
IV. Allgemeine Feststellungen zu den Stiftungen
1. Ratsherrenweckstiftung
Die rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftung ist als Sondervermögen der Stadt
vorschriftsmäßig im Haushalt der Stadt gesondert nachgewiesen (Unterabschnitt
0011). Das Stiftungskapital ist in eine Sonderrücklage eingestellt und ertragbringend
angelegt. Die Zinseinnahmen betrugen 2010 12 €.
2. Stiftung Hospitalfonds
Das Sondervermögen dieser rechtsfähigen örtlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
verwaltet die Stadt treuhänderisch und weist es vorschriftsmäßig in einer
Sonderrechnung nach (§ 97 GemO).
Zur Jahresrechnung 2010 ist festzustellen:
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist gesetzmäßig zustande gekommen. Ihre Rechtmäßigkeit
wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Haushaltsvollzug
Durch Minderausgaben im Verwaltungshaushalt (vorwiegend für Zinsen für Kredite)
hat sich 2010 im Planvergleich eine um 30.426 € auf 145.216 € erhöhte Zuführung
an den Vermögenshaushalt ergeben.
Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt
Kreditbeschaffungskosten 2.750 €
Ordentliche Tilgung 72.304 €
Mindestzuführung 75.054 €
Die gesetzliche Mindestzuführung wurde damit um 70.162 € überschritten. Dieser
Betrag steht im Vermögenshaushalt für Investitionen zur Verfügung.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 49
170.638 €183.005 €
143.699 €162.662 €164.976 €
176.963 €
32.372 €
127.270 €145.216 €
0 €
50.000 €
100.000 €
150.000 €
200.000 €
250.000 €
300.000 €
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Zuführung VermögenshaushaltStiftung Hospitalfonds (in €)
Rücklagen
Der allgemeinen Rücklage wurden im Berichtsjahr 46.292 €
zugeführt (im Plan war eine Entnahme von 19.210 € vorgesehen).
Der Rücklagenbestand beträgt damit per 31.12.2010 577.862 €
Die nach der GemHVO vorzuhaltende Mindestrücklage beträgt : 16.175 €
1,0 1,1
0,70,7
0,5 0,50,4
0,5 0,5 0,6
0,0
0,3
0,5
0,8
1,0
1,3
1,5
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Allgemeine Rücklage Stiftung Hospitalfonds (in Mio. €)
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 50
Verschuldung
Neuaufnahme von Krediten 550.000 €
abzgl. ordentliche Tilgung von Krediten 72.304 €
Nettoneuverschuldung 477.696 €
1,81,7 1,6 1,6
1,5 1,4 1,4 1,3 1,2
1,7
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Verschuldung Stiftung Hospitalfonds (in Mio. €)
Der Schuldenstand per 31.12.2010 beträgt dementsprechend 1.692.412 €.
Sonstige Feststellungen
Als Bestandteil der Jahrsrechnung wurde auch die Vermögensrechnung/Bilanz und
die Anlagenbuchhaltung geprüft. Es haben sich keine wesentlichen Beanstandungen
ergeben.
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
Seite 51
Zusammenfassung und Bestätigung
Die Aufgabenerfüllung war stets sichergestellt.
Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung und die Vermögensverwaltung der
Stadt Mosbach entsprach grundsätzlich den zu beachtenden Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, den Verträgen und Dienstanweisungen.
Prüfungsfeststellungen waren für einzelne Sachverhalte von Bedeutung; sie wirken
sich aber auf das Ergebnis der Haushaltsrechnung und auf die Vermögensrechnung
nicht aus.
Das Rechnungsprüfungsamt kann deshalb dem Gemeinderat empfehlen, die
Jahresrechnung 2010 der Stadt und die Sonderrechnung der Stiftung
Hospitalfonds gemäß § 95 Absatz 2 der Gemeindeordnung festzustellen.
Mosbach, 07.09.2011
Arnd Koppelhuber
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
! " !
#$% & '(()*+,-./ 0"123102"" 4)5)-*6)78+97:.;<8./)!=:55)7> 23?@02""A)()7+-A+> B-*8*C)* :*6 DE*+7E,,-*A@ #8*F8 B:G @ HI
!!"#$%&'(!&)*%!+%!&,%$-.&/&01& 234&5&6%$7&+89:#&+%!&6%$%;!+%9"<
=>? @AB6)C>6
!"#$
!"#$%&""'()"#$%*+
%#&'(#)#*"+#&,-'.#/0!1*#2-'+*#'3"",!)#'+#&'*"'+#&'3"1,4#',564#1*/-#-#"'78#"+#"$
"*#$'!)$*%,
(#)92':';<'3./$'='(#) '#"-/0!#*+#-'+#&'(#)#*"+#&,-'>.#&'+*#'3"",!)#'5"+'?#&)*--15"4@A"'78#"+#"$
%5&0!'+*#'.#/0!1A//#"#'B"+#&5"4'+#&'C,58-/,-D5"4'E9&#'6>&'78#"+#"'.*/'FG$GGG'H'*)I*"D#16,11'+#&'C,58-J'5"+'K*","D,5//0!5//'D5/-9"+*4$'%,'L#+A0!'+*#'M#/0!15//6,//5"4'>.#&+*#'3"",!)#'5"+'N#*-#&1#*-5"4'+#&'78#"+#"O'E#10!#'*)'I*"D#16,11'>.#&'FGG'H'.#-&,4#"'/A/0!"#11'E*#')P41*0!'#&6A14#"'/A11O'E#&+#"'+*#/#'+#)'(#)#*"+#&,-'D5&'M#/0!15//6,//5"4@A&4#1#4-$
%,!#&'/A11-#'+#&'(#)#*"+#&,-'+*#'3"",!)#'+#&'78#"+#"'4#)92'3"1,4#'.#/0!1*#2#"$
-./*/0.!%%!1*&"2.)3&/+!/
I/'#"-/-#!#"'?#&E,1-5"4/QA/-#"$
*456789
R*/-#'+#&'78#"+#"
vorläufig entgegengenommen
durch (Name, Dienststelle)
Zuwendungsgeber/-in von dem/der Zuwendungsgeber/in
gewünschter Verwendungszweck
Hinweis auf
Geschäftsbeziehungen zu
dem/der Zuwendungsgeber/in
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Jugendhilfe Mosbach e. V. Beschaffung eines Bolzplatztors am
Jugendtreff Waldstadt
gemeinnütziger Verein zur
Unterstützung von
Sozialprojekten
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Jugendhilfe Mosbach e. V. Durchführung von 3 Workshops zum
interkulturellen Verständnis vom 13.07.
Bis 14.07.2011
gemeinnütziger Verein zur
Unterstützung von
Sozialprojekten
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Mario und Christine Del Pizzo
Merkurstraße 3
74821 Mosbach
Spende zur Errichtung der Boule-Anlage
im Großen Elzpark Mosbach.
Einwerbung durch Initiative "Boule für
Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach
keine
R. Wiegand Stadtbibliothek Volksbank eG Mosbach
Hauptstr. 16
74821 Mosbach
Stadtbibliothek Hausbank
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Karlheinz Fortwängler
Urnbergstr. 25
74834 Elztal-Dallau
Spende zur Errichtung der Boule-Anlage
im Großen Elzpark Mosbach.
Einwerbung durch Initiative "Boule für
Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach
keine
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Josef und Hannelore Baensch
Anschrift nicht zu ermitteln
Spende zur Errichtung der Boule-Anlage
im Großen Elzpark Mosbach.
Einwerbung durch Initiative "Boule für
Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach
keine
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Gerd und Ulrike Engmann
Im Valtert 25
74821 Obrigheim
Spende zur Errichtung der Boule-Anlage
im Großen Elzpark Mosbach.
Einwerbung durch Initiative "Boule für
Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach
keine
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Annerose Grasi
Minneburgstraße 13
74821 Mosbach
Spende zur Errichtung der Boule-Anlage
im Großen Elzpark Mosbach.
Einwerbung durch Initiative "Boule für
Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach
keine27.07.2011 30,00
13.07.2011 50,00
50,00
50,00
19.07.2011
21.07.2011
Geldspenden
11.07.2011
24.05.2011
50,00
1.000,00
500,00
Betrag bzw. Gegenstand und
(geschätzter) Wert
in Euro
Entgegennahme des Angebots einer Spende, Schenkung oder ähnlichen Zuwendung
1.500,00
Folgende Spende(n), Schenkung(en) oder ähnliche Zuwendung(en) wurde(n) gem. § 78 Abs. 4 GemO durch den OB/BM entgegengenommen:
14.07.2011
10.08.2011
Datum
vorläufig entgegengenommen
durch (Name, Dienststelle)
Zuwendungsgeber/-in von dem/der Zuwendungsgeber/in
gewünschter Verwendungszweck
Hinweis auf
Geschäftsbeziehungen zu
dem/der Zuwendungsgeber/in
Betrag bzw. Gegenstand und
(geschätzter) Wert
in Euro
Datum
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Lions-Club Mosbach e.V.
Herr Dr. Frank Zundel
Forststraße 12
74821 Mosbach
Spende zur Durchführung der
JGR-Veranstaltung "Instant Acts"
in Mosbach
keine
Christine Funk
Kulturamt
Geschichts- und Museumsverein Ankauf von Arbeiten des in Mosbach
geborenen Künstlers
Fritz Heinsheimer
Vereinbarung z. Stadtmuseum
Peter Deobald
Rektor
GS Diedesheim
Förderverein der Grundschule
Diedesheim
Outdoor-Schach 165,00 Verwendung im Unterricht /
den Pausen
Förderverein der Grundschule
Diedesheim
Peter Deobald
Rektor
GS Diedesheim
Förderverein der Grundschule
Diedesheim
Ballwagen 318,90 Verstauen von Bällen für den Unterricht
/ den Pausen
Förderverein der Grundschule
Diedesheim
Peter Deobald
Rektor
GS Diedesheim
Reiner-Wolfgang Horch
Senior Director IT Outsourcing
TDS INFORMATIONSTECHNOLOGIE
AG
Konrad-Zuse-Straße 16
74172 Neckarsulm
1 HP LaserJet
Drucker (729,01€)
sowie 4Toner-
kartuschen (746,86€)
1.475,87 zur Verwendung im Unterricht
(Multimediaraum)
keine
Dieter Kautzmann
Bildung und Generationen
Andreas Weber GmbH & Co. KG
Bedachungen - Zimmerei
Ortsstr. 50-52
74847 Obrigheim-Asbach
Bauholz Schnittklasse A
für Umrandung d. Boule-
Anlage
390,00 Boule-Anlage gelegentlicher Auftragnehmer
Peter Deobald
Rektor
GS Diedesheim
Förderverein der Grundschule
Diedesheim
Zauberrechenspiele
(142,8€), Rechen-
domino (357€)
499,80 Verwendung im Unterricht /
den Pausen
Förderverein der Grundschule
Diedesheim
22.07.2011
17.06.2011
250,00
1.300,00
Jul 11
Summe Geldspenden
Gesamtsumme 7.629,57
24. KW 2011
2.849,57
21.06.2011
Sachspenden
04.07.2011
Summe Sachspenden
4.780,00
04.07.2011