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Transcript of ...planu Inhaltsve 1. Veranla 2. Entwic 3. Art der 4. Maß de 5. Bauwe 6. Überba 7. Verkeh 8....
TEIL
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planung
planu
Inhaltsve 1. Veranla
2. Entwic
3. Art der
4. Maß de
5. Bauwe
6. Überba
7. Verkeh
8. Klimas
9. Ver- un
10. Koste
11. Umwe
11.1 Ein11.1.1Beba11.1.2Fach1 zum
11.11.
11.2 BeUmwelt
11.2.1Umw
11.11.11.11.11.11.11.11.11.11.Um11.11.
11.2.3Ausg
11.Um11.
11.3 Zu
ungsbüro a. p
erzeichnis
assung .....
klung aus
r baulichen
er bauliche
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aubare Gru
hr, Immissio
chutz .......
nd Entsorg
en der Ersc
eltbericht ..
nleitung (e1 Inhalte u
auungsplan2 Umweltscplanungen
m BauGB) .1.2.1 Fach1.2.2 Fach
estandsbestauswirkun1 Bestands
weltmerkma2.1.1 Natur2.1.2 Heuti2.1.3 Schu2.1.4 Schu2.1.5 Schu2.1.6 Schu2.1.7 Schu2.1.8 Schu2.1.9 Schu2.1.10 Zus
mweltzustan2.2.1 Ausw2.2.2 Ausw3 Geplante
gleich erhe2.3.1 Verm
mweltauswi2.3.2 Ausg
usätzliche A
pesel
s
..................
dem Fläch
n Nutzung..
n Nutzung
..................
ndstücksfl
onen .........
..................
ung ...........
chließung, F
..................
ntspricht Pnd Ziele de
n Galgenbechutzziele
n und ihre B..................gesetze ....planungen
schreibungngen (entspsaufnahmeale (entsprirräumlicheige potenti
utzgut Mensutzgut Tiereutzgut Flächutzgut Wassutzgut Luft utzgut Landutzgut Kultuammenfasndes .........
wirkungen bwirkungen be Maßnahmblich nacht
meidung unirkungen ...
gleich von eAngaben (e
Tei
- 1
..................
hennutzung
..................
g..................
..................
lächen .......
..................
..................
..................
Finanzieru
..................
Pkt. 1a) deres Bebauunerg .............aus einsch
Berücksich....................................
n .................g und Bewepricht Pkt. e und Beweicht Pkt. 2ae Lage ........elle natürlisch ............e, Pflanzenhe, Relief, ser.............und Klima
dschaft ......ur- und son
ssende Bew..................bei Nichtdubei Durchf
men zur Verteiliger Umd Minimier..................erheblich nentspricht
ilneufassung
-
..................
gsplan, Rau
..................
..................
..................
..................
..................
..................
..................
ng, Boden
..................
r Anlage 1 ngsplans T..................hlägigen Fahtigung (en......................................................ertung der 2 der Anla
ertung des a) der Anlag..................iche Veget.................., BiologiscGeologie u.................. ...................................nstige Sacwertung de..................urchführunführung dermeidung, V
mweltauswirung von e..................nachteiligePkt. 3 der A
des Bebauu
..................
umordnung
..................
..................
..................
..................
..................
..................
..................
ordnung ...
..................
zum BauGTeilneufass..................achgesetze
ntspricht Pk......................................................erheblichege 1 zum BUmweltzus
ge 1 zum B..................ation (HPN..................
che Vielfaltund Boden ......................................................hgüter .......s derzeitig..................
ng der Planr Planung .Verringeruirkungen ...rheblichen..................n UmweltaAnlage 1 zu
Bebaungsplans Ga Beg
..................
g ...............
..................
..................
..................
..................
..................
..................
..................
..................
..................
GB) .............sung ..................en und kt. 1b) der ......................................................en BauGB) .....stands und
BauGB) .......................
NV) ...............................t ................. .........................................................................................
gen ..................nung ...........................
ung und zu..................
n nachteilig..................auswirkungum BauGB
ungsplan algenberg gründung
........... 3
........... 4
........... 8
......... 12
......... 13
......... 14
......... 14
......... 19
......... 19
......... 20
......... 21
......... 21
......... 21
Anlage ......... 32 ......... 32 ......... 35
......... 37 d der ......... 37 ......... 38 ......... 39 ......... 39 ......... 39 ......... 43 ......... 43 ......... 44 ......... 44 ......... 46
......... 46
......... 47
......... 47 m ......... 52
gen ......... 52
gen ... 53 B) ....... 61
planu
11.3.2Pkt. 3
Anhang: ArtenschSchalltec ZUSAMM
ungsbüro a. p
2 Hinweise3b) der Anl
utzfachbeichnische U
MENFASS
pesel
e zur Durchlage 1 zum
trag ntersuchun
ENDE ER
Tei
- 2
hführung dm BauGB) ...
ng
RKLÄRUN
ilneufassung
-
er Umweltü..................
G
des Bebauu
überwachu..................
Bebaungsplans Ga Beg
ung (entspr..................
ungsplan algenberg gründung
richt ......... 62
planu
1. Veranl Im SüdenKlinik. DieFach- undsowie Psywerden Pdem Berevollstationsierung isNiedersac Für den B15, wurdedem Jahrehalb dieseFestlegungenberg Ian und seder Lüders Um in derClin SeepBetriebsabten KrankePatienten/ohne dassgedacht, ibaus planauch wegder ArbeitRehabilitaan der Lan Die politisdiese Koneine TeilnGeltungsbckens BadTeilneufasmeinde Lüfassung Ggrenzendedaher nic
ungsbüro a. p
lassung
n der Ortslae MediClin d Rehabilitaychiatrie im
Patienten uneich der Essnär als auchst die MediCchsen.
Bereich zwisen zwei Bebe 1993 umfes Gebietesg der grünI aus dem etzt überwieschen Straß
r Zukunft wark Klinik dblauf ist es enhausgeb/-innen, die s sehr langin Zukunft e
nungsrechtligen des hotsfähigkeit s
ationsklinik ndesstraße
schen Gremnzeption teilneufassung bereich sowd Bodenteicssung des üder und ei
Galgenberg e Kreisstraßht in den G
pesel
age Bad BoSeepark K
ationsklinik m rehabilitand Patientinsstörungen h tagesklinisClin der grö
schen Langbauungspläfasst das Gs sind ein ordnerischeJahr 2001 egend Sonße ist ein sc
weitere Patiedie Errichtun
erforderlichäude räumlim derzeitig
ge Wege zueine Erweitch abzusichen Stellensoll auch doder eine serrichten z
mien beschweise neu zerforderlich
wohl im Gemch. Es werdBebauungs
ner vom Fleder Gemei
ße befindet Geltungsber
Tei
- 3
odenteich lKlinik ist sofür Psychotiven Bereinnen schw(Anorexie,
sch behandößte Anbiet
genbrügger äne aufgesteebiet der deSondergeben Strukturgrenzt nörd
ndergebiete chmales Mis
enten/-inneng eines Krh, den Kranlich zu verbgen Gebäudurückgelegt terung des chern. Aufgrnwerts der ie Möglichkstationäre A
zu können.
hlossen dahzu erstellenh. Der Bebmeindegebieden daher zsplans Galecken Bad nde Lüdersich bereitsreich des B
ilneufassung
-
iegt das Gowohl als Aosomatischeich zugelas
werpunktmäßBulimie, B
delt. Durch dter von Beh
Straße, L 2ellt. Der Beerzeitigen M
biet Klinik uen festgesedlich an deKureinricht
schgebiet fe
n aufnehmerankenhausnkenhausnebinden, um de untergebwerden m
Neubaus inrund des demedizinisch
keit besteheAltenhilfeein
her, den Ben. Für den Bauungsplanet von Lüdezwei Bebaugenberg beBodenteichist ein einfas in der GemBebauungsp
des Bebauu
elände derAkutkrankene Medizin ussen. Im Kßig mit Krainge Eatingdie Konzipiehandlung vo
270, und LüebauungsplaMediClin Send umfangetzt. Der Ben Bebauuntungen festestgelegt.
en zu könnsneubaus. Feubau mit dBereiche imbracht sind,üssen. Darn Form eineemografischhen Rehaben, weitere nrichtung in
ebauungsplBebauungspn Galgenbeer als auch uungspläne einhalten, e
h. Der Bebaacher Bebamarkung Boplans Teilne
Bebaungsplans Ga Beg
r MediClin nhaus als aund PsychoKrankenhausankheitsbildg Dissorder)erung und Son Essstöru
üdersche San Galgenb
eepark Klinireiche Fläcebauungspgsplan Galt. Lediglich
nen, plant dFür den zukdem derzeitm Neubau a, nutzen zu rüber hinaues Erweiterhen Wande
bilitation zumGebäude w
n Zukunft im
lan Galgenplan Galgen
erg liegt mitim Gebiet
aufgestellteiner von
auungsplan auungsplan.odenteich ueufassung
ungsplan algenberg gründung
Seepark auch als otherapie sbereich
dern aus ) sowohl Speziali-ungen in
Straße, K berg aus k. Inner-
chen zur plan Gal-genberg entlang
ie Medi-künftigen t genutz-auch von können, s ist an-rungsan-els, aber m Erhalt wie eine m Osten
berg für nberg ist t seinem des Fle-
t, die die der Ge-Teilneu- Die an-
und kann Galgen-
planu
berg der richtet sich Innerhalb plan Galgersetzt. Sne Rechts Der BebaGeltungsban der K markung der GemaEingriff in
2. Entwic Der fortgestellt für dderzeitigeBereich deine Flächdargestellstraße aus Da dieser plan geänder ehemadie in Zuknen dar. Dplans im P Der Bebanen Geltutenden Fläentwickeltwickelt. Das Landals Vorrangebiet ScEisenbahn
ungsbüro a. p
Gemeinde h daher gem
des Geltunenberg wirdollte der Be
sverbindlich
auungsplan bereichen, e15, ein GeRöhrsen fü
arkung Lüdeden Wald.
cklung au
eltende Fläcdas Gebiet zn Klinik ein
des im Bebhe für Waldt. Die L 270sgewiesen.
r Bereich insndert werdealigen Sam
kunft von deDer FlächenParallelverfa
uungsplan ngsbereichächennutzut sie weiter.
desraumordnggebiet Hahifffahrt, dienstrecke au
pesel
Lüder aufgmäß § 30 A
ngsbereiched der Bebaebauungsplkeit verliere
Teilneufasein Geltungltungsbereicr den Eingr
er besteht a
s dem Flä
chennutzunzwischen de Sondergeb
bauungspland ausgewie0 und die K
sgesamt neen. Die 43.
mtgemeinde er Klinik bennnutzungspahren gemä
Teilneufass vorgenom
ungsplans d. Der Beba
nungsprograuptverkehe Bahnstreusgewiesen
Tei
- 4
genommen Abs. 3 BauG
es des Bebaauungsplan lan Teilneufen, gilt der B
sung Bebagsbereich uch umfasstriff in Natur
aus einer we
ächennutz
ngsplan derer Landes-biet (SO) Kn festgeleg
esen. Im No15 sind als
eu konzipieÄnderung Bodenteich
nötigten Flälan wird gle
äß § 8 Abs.
sung Bebaumenen Darder ehemaluungsplan
ramm (LROrsstraße dacke Uelzen
n. Südöstlic
ilneufassung
-
werden. DGB nach § 3
auungsplanGalgenber
fassung BeBebauungs
auungsplan umfasst die t die externr und Landseiteren exte
zungsplan
r ehemaligeund der Kr
Klinik dar. Ngten SO Kliorden davos überörtlich
rt wird, musdes fortgelh stellt nebechen ein SO
eichzeitig zu3 BauGB g
uungsplan Grstellungen igen Samtgwird aus d
OP) Niedersar. Der Elben – Wittingeh des gepla
des Bebauu
Die Zulässig4 BauGB.
ns Teilneufarg aufgehobebauungsplaplan Galgen
Galgenberbaulichen
e Ausgleichschaft, ein
ernen Ausgl
, Raumord
en Samtgemreisstraße füördlich anginik, Pflegen ist ein SOhe und örtlic
ss auch dertenden Fläcen anderenO Klinik, Pfur Aufstellungeändert.
Galgenbergder 43. Än
gemeinde Bem Flächen
sachsen 20e-Seitenkanen als Vorranten Baug
Bebaungsplans Ga Beg
gkeit von V
assung Bebben und voan Galgenbnberg weite
rg besteht Flächen im
hsfläche in Geltungsbeleichsfläche
dnung
meinde Bodür das Gelä
grenzend iste und AltenO Kureinricche Hauptv
r Flächennuchennutzun
n Ausweisuflege und Ang des Beb
g nimmt diederung des
Bodenteich nnutzungsp
017 stellt dinal ist als Vranggebiet gebietes ist
ungsplan algenberg gründung
Vorhaben
bauungs-llständig
berg sei-er.
aus drei m Gebiet
der Ge-ereich in e für den
denteich ände der t für den nwohnen chtungen verkehrs-
utzungs-ngsplans ngen für ltenwoh-
bauungs-
e für sei-s fortgel-auf und
plan ent-
ie L 270 Vorrang-sonstige t die ge-
planu
plante A 3sind keineIn der bes „1. Ziele seiner Te1.1. EntwbeschriebDie Entwic– insbesokönnen, – … – die Auswund sie als– …“ (Grundsat „2 Ziele struktur 2.1 Entwi01 In der Lebenswenahe Freinisse weit02 Es soAusstattunalle Bevölnennahve03 BenachverflochtePlanungenzur region04 Die Fean einer nschen Wa05 Die EnOrte und werden. 06 Planunund Maßnschaffung stehen de(Grundsät
ungsbüro a. p
39 als Vorrae gesondertschreibende
und Grundeilräume, wicklung deben cklung der lndere klein
wirkungen ds Orte mit g
tz)
und Grund
cklung derSiedlungss
eise und Ideräume erhaterentwickellen Siedlung mit und kerungsgru
erkehrsnetz hbarte Gemn sind, sollen und Maßn
nalen Struktestlegung vnachhaltigenandels sowientwicklung vvorhandene
ngen und Mnahmen devon Freiflä
em nicht enttze)
pesel
anggebiet Aen Darstellu
en Darstellu
dsätze zur
er räumlich
ländlichen Ren und mitt
des demogrgroßer Lebe
dsätze zur
r Siedlungsstruktur solleentität der alten und ult werden. ngsstrukturdie Erreich
uppen gewäeingebunde
meinden, deen zur Stärknahmen aufurentwickluon Gebieten Siedlungse der Infrasvon Wohn-e Siedlungs
aßnahmen er Außenenächen in inntgegen.“
Tei
- 5
Autobahn dungen erfol
ung ist Folge
gesamträu
hen Struktu
Regionen sotleren Unter
rafischen Wensqualität z
Entwicklu
sstruktur en gewachBevölkerunnter Berück
ren gesichehbarkeit vonährleistet ween werden.
eren Siedlunkung der gef der Grund
ung abstimmen für Wohnsentwicklun
strukturfolge und Arbeitsgebiete mi
der Innenentwicklung hnerörtlichen
ilneufassung
-
dargestellt. gt. endes ausg
umlichen E
ur des Lan
oll darüber rnehmen ein
Wandels für zu erhalten
ung der Si
sene, das Ong prägendeksichtigung
ert und entn Einrichtunerden; sie s
ngsstruktureemeinsamedlage gememen. n- und Arbeng unter Beekosten austsstätten soit ausreiche
entwicklung haben. Die Bereichen
des Bebauu
Für die einz
eführt:
Entwicklung
des, Ziff. 0
hinaus gefön geeignete
die Dörfer a,
edlungs- u
Orts- und Le Struktureder städte
wickelt werngen der Dsollen in das
en räumlich n Entwickluinsamer Zie
eitsstätten srücksichtigu
sgerichtet woll vorrangigender Infras
sollen Vorrgezielte Eaus städte
Bebaungsplans Ga Beg
zelnen Plan
g des Land
07 wird Fo
ördert werdes Umfeld b
abzuschwäc
und Verso
Landschaftsen sowie siebaulichen E
rden, in deDaseinsvorss öffentliche
und funktioungspotenziele und Gru
soll flächenung des de
werden. g auf die Zstruktur kon
rang vor PlaErhaltung uebaulichen G
ungsplan algenberg gründung
ngebiete
des und
lgendes
en, um bieten zu
chen
rgungs-
sbild, die edlungs-Erforder-
enen die sorge für e Perso-
onal eng iale ihre undsätze
nsparend mografi-
Zentralen nzentriert
anungen nd Neu-Gründen
planu
Die zeichn2000 für dbesonderestraße vonnaler Bedpunktaufgals Standkehr ausg Für die exsche Darssonderer Gemarkunstandortge Das RRO- D 1.3 03zungen gattraktiv zinfrastruktgang der rungsstrukAusweisu- D 1.3 04dener und- D 3.1 01entwicklunHandels z- D 3.1 04einrichtunzubauen. erhebliche- D 3.1 07reichendeattraktiverWohn- un…“ - D 3.2 03hohen, naVorsorgeggenutzte wicht – naLandschaRaums“ g
ungsbüro a. p
nerische Dden Landkre Eignung n überregioeutung dargaben Sicheort mit der ewiesen.
xterne Ausstellung desFunktionen
ng Lüder eiebundenen
P stellt die 3: „Die Gemeschaffen, u machen. turelle Einric
Einwohnektur zu fördng von Woh
4: „Die Bevöd die Schaff1: „Es ist eng der gewzu steigern. 4: „Die Bedgen insbesDieser Se
e Beschäftig7: „Eine poses Angebot r Wohnstätnd Arbeitsst
3: „In der zeatürlichen, gebiete für LFläche im ahezu flächftspflege, d
gemäß C 3.
pesel
arstellung dreis Uelzenund Zweck
onaler Bedegestellt. Ba
erung und Ebesondere
gleichsflächs RROP 200n der Landn Vorsorgelandwirtsch
Entwicklungmeinden des
um die einHierzu gehöchtungen. Urzahlen enern. Eine gehn- und Gewölkerungsenfung neuer Arforderlich,
werblichen …“
deutung desondere in Bktor wird wgungszuwäcsitive wirtsch
qualifizierteten erfordetätten so an
eichnerischestandortge
LandwirtschKreisgebiet
hendeckenddie Erholung.2 03. Die l
Tei
- 6
des Region weist das
kbestimmuneutung, die ad BodenteiEntwicklungen Entwicklu
he in der G00 ein Vorswirtschaft,
egebiet Landhaftlichen E
gsziele u. as Landkreisnzelnen Orören beispiUm diesen ntgegenzuweordnete Bwerbeflächentwicklung iArbeitsplätzdie WirtscWirtschaft,
s LandkreisBad Bevenswie viele anchse erzielehaftliche Ener Arbeitskrert. Vorrangnzuordnen,
en Darstellubundenen haft dargestt – mit wecd „besonderg und die Glandwirtsch
ilneufassung
-
nalen RaumBaugebietg, aus. DieK 15 als Hch ist als G
g von Wohnungsaufgab
Gemarkung sorgegebietfür die ext
dwirtschaft Ertragspoten
. wie folgt des haben inrtsteile als elsweise ErBestand sic
wirken und auleitplanuen sein.“ ist vor allemze zu untershaftskraft d des Dien
ses Uelzen sen, Bad Bndere Diensen.“ ntwicklung dräfte vorausgiges Ziel dass Verke
ung werdenlandwirtsch
tellt. Danebchselndem re FunktionGestaltung aftlichen N
des Bebauu
mordnungspals weiße
e L 270 ist auptverkeh
Grundzentrustätten und
be Erholung
Röhrsen wt Landwirtscterne Ausgauf Grund
ntials aus.
dar: n vielfältigeWohn- undrschließungcherzustelleeine ausg
ng muss die
m durch diestützen. ...“ es Landkrestleistungsb
als Standoodenteich ustleistungsb
des Landkres, das wiedder Regio
ehr möglich
n die Gebiehaftlichen Een erfüllt dibzw. sich üen für den und Erhaltuutzflächen,
Bebaungsplans Ga Beg
programms Fläche, d. als Hauptv
hrsstraße voum mit den d Arbeitsstäg und Frem
weist die zechaft auf G
gleichsflächehohen, nat
r Weise Vod Gewerbegsmaßnahmen, ist eineewogene Be Grundlag
e Sicherung
eises durchbereiches u
ort für Gesuund Uelzenbereiche in
eises setzt derum ein Aonalplanunghst vermied
ete mit einemErtragspoteie landwirtsüberlagernd
Naturhausung des Lä die nicht a
ungsplan algenberg gründung
(RROP) h. ohne
verkehrs-on regio-Schwer-tten und
mdenver-
eichneri-rund be-e in der ürlichen,
orausset-estandort men oder m Rück-Bevölke-e für die
vorhan-
h Weiter-und des
undheits- ist aus-Zukunft
ein aus-Angebot
g ist es, den wird.
m relativ ntial als chaftlich
dem Ge-shalt, die ndlichen aufgrund
planu
ihres natüder Grunddargestell Der Landk2017 vor.Planung b RROP (En- „Bei alleschen Wamarktsitua- „Um der von neuen Die im LRGrundsätzten Bereicden durchmen wie dgeschaffewerden (vArbeitspläund der Fden ausscverbindlichErreichbarum die MeFlecken Babgestimm)Neufassugekosten ßung genuneuen Arbde Infraststeigern dkreis als Ggewertet. Das Gebiezwei BusWieren-Baparkklinik Schostorf-
ungsbüro a. p
ürlichen Ertrdlage ihrer t.“
kreis Uelze Nachfolge
besonders b
ntwurf 2017en Planungeandels hinsation zu beanegativen B
n Arbeitsplä
ROP 2017,ze und Zieleches an deh die Planundie MediClin. Damit kö
vgl. Kapitel ätzen kann dFlecken als chließlich Fhen Bebauurkeit von EiediClin ist i
Bad Bodentemt. Durch dung der recniedrig gehutzt werdenbeitsstättentruktureinricdie WirtschaGesundheits
et zwischenlinien angead BodenteWest in d
-Bad Boden
pesel
ragspotentia„besonder
n stellt derzende Anfordberücksichti
7) für den LKen und Masichtlich deachten.“ Bevölkerunätzen an leis
, im RROPe werden mer Kreisstraßng in ihren n wird die M
önnen beste3. Art der
der demogrWohn- undlächen als ungsplan ernrichtungenn das ÖPNeich haben ie neue Klin
chtsverbindlhalten, da zn kann. Die
entstehen chtungen naftskraft desstandort m
n der Landebunden. Deich-Reinstoer Lüdersc
nteich-Lang
Tei
- 7
als Vorsorgren Funktio
zeit sein RRderungen digt.
K Uelzen –aßnahmen er Bevölkeru
gsentwicklustungsfähig
P 2000 undmit der Planu
ße ausgewFunktionen
Möglichkeitehende Arbbaulichen
raphische Wd GesundheBaugebiet rfasst sind. n der Dase
NV-Netz einihre Planunnik entstehelichen Bebaz. B. das bPlanung wim Grundzachweisen
es Landkreimit dem Neu
es- und deDie eine Liorf-Lüder-Bachen Straßegenbrügge-S
ilneufassung
-
gebedeutunonen“ als g
ROP neu ades RROP-
Entwicklunsind die Kungszahlen
ung entgegegen Standor
d im RROung verfolgt
wiesenen Von nicht beei der Erweit
beitsplätze eNutzung).
Wandel in Beitsort attraüberplant, dDie Flächeinsvorsorgegebunden.
ngen für dieen zusätzlicauungsplänbestehende
wird der Inneentrum Badkann. Neu
ises Uelzenubau der Me
er Kreisstrainie Uelzenad Bodentee, eine zweSchafwedel
des Bebauu
g haben, wgleichwertig
uf, es liegt -Entwurfes
g der räumlKonsequenzn im Hinblic
enzutreten, rten erforde
P Entwurf t. Die außerorranggebienträchtigt. Merung und
erhalten bzwMit der Sc
Bad Bodentktiv gemachdie bereits dn liegen im
e ist gewährDie Gemei regionale S
che Arbeitspne werden e Straßensyenentwicklud Bodenteicue gewerbln. GleichzeediClin in B
ße ist an dn-Niendorf eich hat eineite Linie S-Bad Boden
Bebaungsplans Ga Beg
werden desge Vorsorge
aktuell der werden du
lichen Strukzen des deck auf die
ist die Scherlich.“
2017 aufgrhalb des ü
ete des LROMittleren Uder Neuanw. neue geshaffung voteich abgesht werden. durch einen Grundzentrleistet. Dasinde Lüder Strukturentwplätze. Mit ddie Infrastr
ystem zur Eung zugeordch, das ausliche Einric
eitig wird deBad Bodente
das ÖPNV-NII-Wrestedt
ne HaltesteSoltendieck-nteich hat e
ungsplan algenberg gründung
halb auf egebiete
Entwurf urch die
ktur: mografi-Arbeits-
affung
eführten berplan-OP wer-nterneh-siedlung schaffen n neuen chwächt Es wer-
n rechts-trum, die s Gebiet und der
wicklung der (Teil-rukturfol-Erschlie-dnet. Die sreichen-chtungen er Land-eich auf-
Netz mit t-Emern-elle See--Bomke-eine Hal-
planu
testelle in testelle BBraunschw Die externLandwirtscMit der Fekann die bholung unwerden. Dbiet für Laschaftlichegeben, dewiesen istWeise für jagdlich gEine Auffo Die Grund
3. Art de Die im reWald wirdMediClin iFremdenvständige Ngen des BII erforder Als Art defestgesetzAnlagen ffür sonstig - Anlagen Ärzte und - Anlagen - Anlagen - Stellplatz- Anlagen
ungsbüro a. p
der L 270 ad Bodenteweig möglic
ne Ausgleicchaft auf Gestlegung vbesondere nd die GestDie externe andwirtschaen Ertragsper ebenfallst. Aufgrund r die erfordeenutzten L
orstung biet
dsätze und Z
r bauliche
echtsverbind mit der Tst die Festl
verkehrseinNeufestsetzBebauungsprlich.
r baulichenzt. Das SOür gesundhge Heil- und
für gesundandere Hefür das Altefür sonstige
zflächen fürzur Ver- un
pesel
an der Kreueich Bahnhch.
hsfläche in Grund besonvon MaßnaFunktion fütaltung undAusgleichs
aft auf Grunpotentials das als Flächeihrer Lage erliche Auffichtung inntet sich dah
Ziele der Ra
en Nutzun
dlichen BeTeilneufassuegung einerichtungen
zung des Baplans Teilne
Nutzung wKlinik, Pfle
heitliche Zwd Pflegeans
dheitliche Zwilberufe, enwohnen ue Heil- undr die zulässind Entsorgu
Tei
- 8
uzung mit dhof sind An
der Gemarnderer Funhmen zur V
ür den Natud Erhaltungsfläche in dnd hohen, nargestellt. De für die Lainnerhalb eforstung annerhalb eineer an.
aumordnun
ng
ebauungsplaung vollstän
es Sondergesind innerhaugebieteseufassung G
wird ein Sonege und Al
wecke, für dstalten. Zulä
wecke, daz
und die AltePflegeanstigen Anlage
ung der zulä
ilneufassung
-
der Sebastianschlussver
rkung Röhrsktionen derVerbesseruurhaushalt, des Ländl
der Gemarknatürlichen, Diese Flächandwirtscha
eines Walde. Es handees Waldes
ng stehen m
an Galgenndig überarebietes Klinhalb des Ge
ist daher inGalgenberg
ndergebiet Kltenwohnenas Altenwo
ässig sind:
u gehören a
enpflege, talten, en, ässigen Anl
des Bebauu
an-Kneipp-Srbindungen
sen ist als Vr Landwirtscng von Natdie Landsclichen Raumung Lüder standortge
he ist allerdaft mit diesees bietet sieelt sich um
aus Laub-
mit der Planu
berg festgerbeitet. Fürik eindeutigebietes nichn Abstimmug und Neufa
Klinik, Pflege dient der
ohnen und d
auch Räum
agen.
Bebaungsplans Ga Beg
Straße. An nach Uelz
Vorsorgegechaft ausgetur und La
chaftspflegems weiterhist als Vorsbundenen
dings von Wer Funktion
e sich in besGrünland aund Nade
ung im Eink
esetzte Flär die Vorhager nachvolht geplant. ung der Fesassung Gal
e und AltenUnterbring
die Altenpfl
me und Geb
ungsplan algenberg gründung
der Hal-zen und
ebiete für ewiesen. ndschaft
e, die Er-in erfüllt sorgege-landwirt-
Wald um-n ausge-sonderer auf einer lhölzern.
klang.
äche für aben der lziehbar. Die voll-
stsetzun-genberg
nwohnen ung von ege und
äude für
planu
Ausnahmswie für Begeordnet u Die MediCsowie 6 teausgelageeinschließin der Medes Neubsoll an deDiese LagPatienten Verbindunstehen. Seinem teilfür alle PGebäude Neben deCharakterfür Ärzte bRehabilitaöstlich angGalgenbeAltenwohnsung GalgGebietschleisten. Für die zugung notwAnlagen, gesetzt. Das SO Ktungen fürten vorbesoll in diesnen wird beinhaltetzieht, z. BWohnungehen.
ungsbüro a. p
sweise könetriebsinhabund ihnen g
Clin plant eeilstationäreert werden ßlich UntergediClin Seeaus wird sicr westlichenge trägt we
bei. Aus ong zur besteie soll überüberdachteatienten/-ingenutzt we
en Kliniken kr des SO Klbzw. für andationsklinik grenzendenrg II, Flecknen lässt dagenberg, Gharakter ein
ulässigen Awendig. Siedie zulässig
Klinik, Pfleger Altenwohnhalten. Sie sem Bereicdahingehe, während A
B. im Rahmeen. Auch S
pesel
nen Wohnuber und Betgegenüber i
einen Kranen Plätzen.soll. Vorgeeschoss, dpark Klinik ch diese Zan Grundstü
egen der Aorganisatoriehenden Rer eine Verbien Weg erfonen zu schrden.
können sichlinik. Pflegedere Heilbeoder auch
n Bebauungken Bad Boaher auch im
Gemeinde Lfügen, zu, u
nlagen sinde werden dg sind, inne
e und Altennen und die
prägen deh nicht entsnd unterscAltenwohneen des betre
Seniorenpfle
Tei
- 9
ungen für Atriebsleiter zin Grundfläc
kenhausne. Der Neubesehen ist as in Zukunca. 200 P
ahl auf 260 cksgrenze
Aussicht aufischen undehabilitationindung zwisolgen. Geplhaffen. Auc
h auch ande und Altenerufe. Die M
eine statiogsplans Teilodenteich, zm Geltungs
Lüder, dieseum einen e
d Stellplatzfdaher für derhalb des
nwohnen iste Altenpflegeen Charaktestehen. Zwi
chieden, daen sich auf euten Wohn
ege- und -b
ilneufassung
-
Aufsichts- uzugelassenche und Ba
ubau mit bbau wird erf
zunächst nft erweitertersonen be- 290 erhöparallel zumf die Natur,d wirtschaftlnsklinik nötischen Bestaant ist, gem
ch die Küc
ere gesundwohnen ein
MediClin planonäre Altenlneufassungzu errichten
sbereich dese und ähnlieinheitlichen
flächen undie eindeutigSO Klinik,
t gesundhee und für soer des Gebischen sons
ass sonstigedie Betreuunens mit ein
betreuungsh
des Bebauu
und Bereitsc werden, dumasse unt
bis zu 111 forderlich, dein 4-gesct werden kaeschäftigt. Mhen. Der K
m Seeverlau, Seeblick, lichen Grüng, ohne dasandsgebäudmeinsame Aheninfrastru
dheitliche Enfügen. Mögnt für die Zuhilfeeinrichtg Galgenben. Das SO s Bebauungche Anlage
n Gebietsch
Anlagen zuge BestimmPflege und
itlichen Einronstige Heilbietes. Sonsstigem Wohes Wohnenung von ältenem barrierheime sind
Bebaungsplans Ga Beg
chaftspersoie den Anlatergeordne
belegbarenda der Aku
chossiges Gann. AktuellMit Inbetrie
Krankenhausuf errichtet zur Genes
nden ist einss weite Wde und NeuAufenthaltsbuktur soll fü
inrichtungeglich wärenukunft, einetung innerh
erg und Neu Klinik, Pflegsplans Teen, die sichharakter zu
ur Ver- undmtheit ebend Altenwohn
richtungen,l- und Pflegstige Wohnhnen und An alle Woheren Menscrefreien Ausdarunter zu
ungsplan algenberg gründung
onen so-agen zu-t sind.
n Betten utbereich Gebäude l werden
ebnahme sneubau werden.
sung der ne enge ege ent-ubau mit bereiche ür beide
n in den n Praxen e weitere halb des ufassung ege und ilneufas-h in den gewähr-
d Entsor-nfalls als nen fest-
Einrich-geanstal-nnutzung ltenwoh-nformen
chen be-sbau der u verste-
planu
Ausnahmsnen sowiegen zugeosind. Damunmittelbaleisten und Die Festsenen entspfassung GDamit ents Das Baugan. Eine Bnicht zu e Das SO Kbauungspten Baugedürfnisse te festgeseinzelne Pvon Eigenzu unterstvon unterschafft. Dnen die Atung einesfür Bewohnerationenhof, Klinikder Klinik denteich untermaueten Landkhaltig festvor allem Damit kan Geplant isneubaus zAnlieferunvorgenomte besteh
ungsbüro a. p
sweise köne für Betriebordnet und
mit ist es marer Nähe zd im Notfall
etzung der pricht der FeGalgenberg steht ein ein
ebiet grenzBeeinträchtirkennen.
Klinik, Pflegplan Teilneuebieten gesder Bevölke
setzt, in denPersonen entumswohnutützen. Damrschiedlicheurch eine m
Anforderungs Cafés im hner/-innen n begegnen) wohnen, sund des H
geschaffen ern und wekreis Uelzentigt. Die vordie mittelst
nn der demo
st, innerhalbzu errichten
ngen und Emmen werde
enden Ste
pesel
nen jedochbsinhaber uihnen gege
möglich, für zu den Einr anwesend
Art der bauestsetzung und Neufasnheitliches
zt nicht unmigung der d
ge und Altefassung Ga
sehen werderung berücnen sowohleingerichtet ungen, um d
mit könnte een Wohnunmögliche koen an das Bereich an von Bedeu
n, die in densich aufhalteHelenenhofe
worden. Deiter ausbaun von Bederhandenen tändige Struographische
b des Sondn. Gewerbli
Entsorgungeen. Stellplätllplatzfläche
Tei
- 10
h Wohnungeund Betriebenüber in G
einen eingrichtungen sein zu kön
ulichen Nutzdes östlich ssung GalgBaugebiet i
mittelbar an denkmalpfle
enwohnen malgenberg uen. In diescksichtigt wl Wohnungwerden kö
die Eigentuein Gebiet gngsangeboteompakte BaKosten spader Landes
utung sein kn bereits voen und arbees ist ein sDer Krankeuen. Die Geeutung, da und geplanuktur, und sen Entwickl
ergebietes icher Lärm en östlich dtze für Mitaren ausgew
ilneufassung
0 -
en für Aufssleiter zuge
Grundfläche geschränktezu schaffennnen.
zung als SOangrenzenenberg II füin den beide
denkmalgeegerischen B
muss im Zuund Neufassem Gesam
werden. Es wen für Fam
önnen. Mögumsbildung geschaffen wen eine soauweise miarende Bausstraße schkann. Hier korhandeneneiten. Mit de
städtebaulicenhausneubesundheitsesie die Ge
nten Einrichsichern undung entgeg
einen gerinentsteht in
davon überrbeiter/inneiesen. Im
des Bebauu
ichts- und elassen werund Bauma
en Nutzerkrn, um die A
O Klinik, Pflden Bebau
ür den geplaen Gemeind
schützte BaBelange du
usammenhasung Galgetbereich kö
werden angmilien mit Kiglich wäre aweiter Kreiswerden, in dozial stabileit mehrerenen erfüllt wafft einen T
können sichEinrichtung
en bestehenher Schwe
bau wird dieinrichtung sundheitsretungen förd
d schaffen nengesteuer
ngen Teil de diesem Bedie Sebas
n werden aBereich de
Bebaungsplans Ga Beg
Bereitschafrden, die deasse untergreis WohnrAufsicht zu
lege und Auungsplans anten Klinikden.
auten oder urch die Pla
ang mit denenberg II fesönnen die Wgrenzend Baindern als auch die Ese der Bevödem eine Me Bewohnen Geschosswerden. Die Treffpunkt, dh verschiedgen (z. B. Hnden Einric
erpunkt für iesen Schwist für den
egion Uelzedern die Wneue Arbeirt werden.
es geplanteereich nichtstian-Kneippauf den berees Bebauun
ungsplan algenberg gründung
ftsperso-en Anla-geordnet äume in gewähr-
ltenwoh-Teilneu-
kneubau.
Anlagen anung ist
n im Be-stgesetz-Wohnbe-augebie-auch für rstellung ölkerung
Mischung rstruktur
sen kön-Einrich-
der auch ene Ge-
Helenen-chtungen Bad Bo-
werpunkt gesam-
en nach-irtschaft, tsplätze.
en Klinik-t, da die p-Straße eits heu-ngsplans
planu
wird ledigleine zusäbiet entstesie betragdamit um gebiete. Smüssen dDie benacGebieten kann dahefahren zu Mit Grundchen in Aerfasst sinsiegelungeBebauungAltenwohnkenhaus mrung mit bhältnis 1 : Das Landfür die geDIN EN 1und nationder geoteRegelungevorgegebedes LBEG Die Deutstrieb und dund KörpeBeeinflusster Bebau Die Bundereich für FWunstorf Ersatzansnen wie F
ungsbüro a. p
lich ein Teiltzliche Lärmeht. Die Pla
gen für das jeweils 5 d
Sollten dieseie jeweiligechbarten Beingehalten
er nicht entserbringen.
d und BodeAnspruch gend. Der Beben auf das
gsplans Ganen überplamit dem gepbeiden Geb1,5 ausgeg
esamt für Beotechnisch997-1:2014
nalem Anhachnischen en DIN 402en. Vorabin
G (www.lbeg
sche Bahn Adie ErhaltunerschaII, Absungen durcung führen
eswehr weFlugplätze nsowie in e
sprüche, dieluglärm, Ab
pesel
l des geplanmbelastunganungsrichtSondergeb
dB(A) untere Planunge
en PlanungsBaugebiete n wer-den mstehen. Der
en wird spaenommen,
bauungsplannotwendig
lgenberg feant. An dieplanten Neubäuden zu eglichen.
Bergbau, Ee Erkundun
4-03 mit deang DIN ENErkundung
20:2010-12 nformationeg.niedersac
AG weist vong der Bahnbgase, Funkch magnetiskönnen.
ist darauf hnach § 14 inem Hubs
e sich auf dbgase, etc. b
Tei
- 11
nten Gebäug für das nötwerte der
biet tags: 45rhalb der Pen in der besrichtwerte haben allemüssen. Er Nachweis
arsam umgedie bereits
n ermöglichge Maß. Einestgesetzt isser Stelle ubau zu vererreichen. D
nergie und ng des Bau
en ergänzenN 1997-1/NA
ist nach Dund nationan zum Bau
chsen.de) en
orsorglich dnanlagen Ekenflug, Abrsche Felder
hin, dass sLuftVG der
schraubertieie vom Flugbeziehen, w
ilneufassung
1 -
udes errichtördlich angrDIN 18005
5 dB(A) undlanungsrich
eschriebenedes Sonde
e höhere Pin Konflikt i ist im nach
egangen. Es durch einht Verdichtun kleines Wst, wird durist es notwrbinden, umDer Wald w
Geologie (ugrundes dnden RegelA:2010-12 z
DIN EN 199alem Anhangrund könnntnommen w
darauf hin, Emissionen riebe z.B. dr etc.), die z
sich das Plar militärischefflugkorridogplatz/Flugbwerden nich
des Bebauu
tet, ohne daenzende almüssen e
d nachts: 35htwerte für n Art nicht rgebietes elanungsrichin Bezug ahfolgenden
Es werden e verbindlic
ungen und bWäldchen, drch das SO
wendig, das m eine einhewird an and
(LBEG) weidie allgemelungen der zu beachten97-2:2010-1ng DIN EN 1nen dem Intwerden.
dass durchentstehen (urch Bremszu Immissio
angebiet imen Flugplät
or befindet. betrieb ausg
ht anerkannt
Bebaungsplans Ga Beg
ass an diesllgemeine Wingehalten 5 dB(A) undallge-meineumgesetzt
eingehalten htwerte, dieuf LärmemGenehmigu
ausschließche Bauleitbegrenzt Bodas im BereO Klinik, Pfl
bestehendeitliche Betrderer Stelle
ist darauf hinen VorgaDIN 1054:
n sind. Der 0 mit ergän1997-2/NA:ternet-Karte
h den Eisen(insbesondesstäube, eleonen an ben
m Zuständigtze BückebBeschwerd
gehenden Et.
ungsplan algenberg gründung
er Stelle Wohnge-werden,
d lie-gen e Wohn-werden, werden.
e in den issionen ungsver-
ßlich Flä-tplanung odenver-eich des ege und
de Kran-riebsfüh-
im Ver-
hin, dass aben der 2010-12 Umfang
nzenden 2010-12 enserver
bahnbe-ere Luft- ektrische nachbar-
gkeitsbe-burg und den und Emissio-
planu
Bei den bse auf Blibeseitigunsung weissätzlich ohkeine Kamtenpflichtigzüglich deden. Zur empfohlenzu prüfenmen: Hinweis zuSollten begefunden nungsamtGeoinform
4. Maß d Das Maß und die Fergeben s Das SO KKapazität samt vier Gelände edie Gelänsches Gesaber durcnommen w Die Zahl dzenden Bemit zwei aVollgeschwünschengesamt füEinfamilietung von schen Str
ungsbüro a. p
isher im Plandgänger o
ngsdienst (Kst trotzdemhne eine wempfmittelbege Gefahreer Ermittlunvorsorgend
n und ist du. Folgende
um Umgangei Erdarbeite
werden, st oder der mation und L
er baulich
der baulichFestlegung sich aus der
Klinik, Pflegmit vier VoVollgescho
eingelassenndeoberflächschoss und
ch das untewerden.
der Vollgescebauungspals Höchstmoss. Zur Ve
nswert, Gebr prägnantenhäuser. Ukompakten
raße ermög
pesel
angebiet eroder eine frKBD) des L
in Beteiligeitergehendlastung vor
enerforschung von Krieden Gefahreurch die jewer Hinweis w
g mit Kampen Kampfmiso ist umge
KampfmittLandvermes
hen Nutzu
hen Nutzunder Zahl d
r bestehend
e und Altenollgeschossssen einsch
n wird. Da dhe hinausrad somit als Vere, in das
chosse wirdlan Teilneu
maß festgelerdichtung
bäude mit zwe Einzelbau
Um diesem n Wohnhäuglicht. Das W
Tei
- 12
rfolgten Baurühere BomLandesamte
gungsverfahde Untersucrliegt. Es wngen vorge
egseinwirkurenabwehr w
weiligen Vorwird vorsor
pfmitteln ittel (Granaehend die telbeseitigussung zu be
ng
g wird durcder Vollgesden und der
nwohnen wen festgesehließlich Undie Deckenoagt wird, zäVollgeschosGelände ei
d im WA enufassung Galegt. Derzeder städtebwei Vollges
uten vorgeseGesamtch
usern mit zWA könnte
ilneufassung
2 -
umaßnahmembardierung
es für Geohren regelmchung nicht
werden daheschlagen, ngen (Abwwird dies ahabenträgerglich in de
aten, Panzerzuständige
ungsdienst enachrichtig
ch die Festsschosse ber geplanten
ird entsprecetzt. Derzeintergeschosoberkante iählt es abess. Die gesingelassene
ntlang der Lalgenberg uit befinden baulichen Sschossen zuehen ist, diearakter zu
zwei Vollgee dann den
des Bebauu
en ergabendes Areals
oinformationmäßig darau
unterstellt er vom KBbei der alliurfmunition
auch im voer im Vorfelden Bebauun
rfäuste, MinPolizeidien
(KBD) desgen.
setzung deestimmt. Die
baulichen S
chend der zt soll das G
ss errichtet m Mittel me
er gemäß Nsamte Höhee Geschoss
Lüderschenund Neufasssich dort G
Struktur ist eu errichten, e höher sindentsprecheschossen ebaulichen
Bebaungsplans Ga Beg
n sich keines. Der Kamn und Landuf hin, dasswerden kan
BD regelmäiierte Luftb
n) ausgeweorliegenden d von Bauvngsplan au
nen etc.) nststelle, d
s Landesam
er Grundfläcese FestseStruktur.
zukünftig geGebäude mwerden, da
ehr als 1,40NBauO als e des Neubas niedriger
n Straße im sung Galge
Gebäude mes an diese da das Ged als herköen, wird dieentlang deÜbergang
ungsplan algenberg gründung
Hinwei-mpfmittel-dvermes-s grund-nn, dass ßig kos-ilder be-rtet wer-Planfall
vorhaben fgenom-
das Ord-mtes für
chenzahl etzungen
eplanten mit insge-as in das 0 m über oberirdi-aus wird wahrge-
angren-enberg II
mit einem er Stelle
ebiet ins-mmliche e Errich-r Lüder-zu dem
planu
geplantenden. Die vorhaSüdseite bereits hesoll künftigerwerben,gen. Die A Die Grundzen für dabiete zu ekeine unzSO KlinikBodenteicauch künferfolgen k Durch die einer GesBauNVO fVorhaben 2,4 begrenrechneriscBauNVO wHöchstmageschossezurechnenwerden.
5. Bauwe Auf die Femuss die BaukörperUmgebunalkonzept künftig in der Festle
ungsbüro a. p
südlich un
andene eingbeeinträcht
eute eine Eig von der M, die GebäuAkzeptanz d
dflächenzahas Sondergerreichen.
zumutbaren , Pflege un
ch ist die Sftig eine zw
können. Die
Festsetzunchossflächefestgelegteeingehalte
nzt. Bei einech eine GFZwird diese G
aß festgeseen zu errichn. Die Fests
eise
estsetzung Möglichkeir zu errichtg vorhandeHelenenhodem Gebie
egung der ü
pesel
nd östlich a
geschossigigt werden.inschränkun
MediClin genude sollen des Klinikne
hl (GRZ) wirgebiet festgeUm dem KEinschränk
nd AltenwohSeepark Kliweckentspreerforderlich
ng der Zahlenzahl (GFZn Höchstwe
en werden. er GRZ vonZ von 3,2 mGFZ auf 2,4tzt, die Gebhten. Bei desetzung von
einer Bauwt bestehen,en, ohne d
enen Gebäuof haben Get errichtet wberbaubare
Tei
- 13
ngrenzende
ge Bebauun. Derzeit isng der Belicnutzt werdegemietet w
eubaus wird
rd mit den iesetzt, um
Krankenhaukungen aufhnen auf 0inik als wicechende Nhen Stellplä
l der VollgeZ) oder Bauerte gelten Die Gesch
n 0,8 und eimöglich. Du4 begrenzt. bäude sind er GRZ sindn 0,8 ist erfo
weise wird v, für diese
dass sie in ude der Klinebäudelängwerden können Grundstü
ilneufassung
3 -
en weitaus
ng wird dut aber ein chtung best
en. Den unbwerden, um d dadurch e
n § 17 Baueine größtmsneubau mfzuerlegen, ,8 festgesechtige Einriutzung mit
ätze werden
eschosse unumassenzaweiterhin u
hossflächenner Zahl de
urch die gesDie Zahl denicht zwing
d z. B. Stelorderlich, da
verzichtet. spezielle Nihrer Länge
nik, der Bowen über 50 nen. Die stäücksflächen
des Bebauu
höheren K
rch den KlWäldchen fteht. Das süebauten TeMitarbeiterrhöht.
NVO angegmögliche A
mit den umgwird die G
etzt. An dieschtung eingeiner inten
n in die GRZ
nd der GRZhl nicht notwnd müssenzahl ist im
er Vollgeschsetzlichen Ver Vollgeschgend mit alllplätze mit a solche Flä
Innerhalb dutzungen d
e begrenzt wlingbahn um. Solche
ädtebaulichn gewährleis
Bebaungsplans Ga Beg
Krankenhaus
linikneubaufestgelegt, üdliche Grueil wird die Mr/innen unte
gebenen OAusnutzung gebenden
Grundflächenser Stelle vgeführt. Dansiven AusZ eingerech
Z ist die Festwendig. Dien mit den ge
§ 17 BauNhosse von vVorgaben dhosse ist jelen zulässigihren Zufahächen einge
des Sondergdie entsprecwerden. Di
und des HaBauten soll
he Ordnung stet.
ungsplan algenberg gründung
sbau bil-
an der so dass
undstück MediClin erzubrin-
bergren-der Ge-Anlagen nzahl im von Bad aher soll snutzung hnet.
stlegung e in § 17 eplanten NVO auf vier wäre des § 17 doch als gen Voll-hren ein-erechnet
gebietes chenden ie in der us Sozi-len auch wird mit
planu
6. Überb Die Baugrungsplan umfassen Teilneufasstand vonaufnimmt.trächtigt. Nebenanladesrecht sind innerflächen zu
7. Verkeh Die übergzende Kremündet. Dstraße Sesung Galgche festgechenanlief Im Sondesetzt, diesplan TeilnKlinik, Pflcher/innen Im RahmembB, Gareinwirkendermittelt uLärmschu= 3 m (übdie straßean der K Uhr) bzw.troffenen Owerden in
ungsbüro a. p
aubare Gr
renzen werTeilneufassden gepla
ssung Galgn 5 m zur a Mit diesem
agen gemäin den Abs
rhalb des Soulässig.
hr, Immiss
geordnete Eeisstraße, KDas Sondeebastian-Kngenberg undesetzt ist. Dferungen, W
rgebiet wirdse Anlagen neufassung ege und An und Patie
en einer scrbsen, Febrden Verkehund beurteiltzanlage an
ber Straßenennahen Ba15 Immissi 54 dB(A) Obergeschodiesen Ge
pesel
rundstück
den im Anssung Galgeanten Klinikgenberg. Diangrenzendem Abstand w
äß § 14 Bastandsflächeondergebie
sionen
ErschließunK 15, die in rgebiet wird
neipp-Straßed NeufassuDie Ver- unWäscheanlie
d keine gessind allgemGalgenber
Altenwohnennten/-innen
challtechnisruar 2018, shrslärmimmilt. Berücksin der L 270 ngradiente).augebiete anionsbelastuin der Nachossen aufwbieten deut
Tei
- 14
ksflächen
schluss an nberg und kneubau imie überbauen Kreisstr
wird der Ver
uNVO und en zulässig
etes auch au
ng erfolgt üdie im Osted über die e erschloss
ung Galgenbnd Entsorgueferungen e
sonderte Flämein zulässrg und Neun wird einen zur Verfüg
schen Untesiehe Anhaissionen deichtigt wurd mit einer m. Die Rechen der L 270
ungen bis zhtzeit (22.0
weisen. Die jtlich übersch
ilneufassung
4 -
die festgesNeufassung
m Geltungsbare Grundaße, die aurkehr nicht d
bauliche Ag sind oderußerhalb de
ber die im en vorhandevorhandensen, die imberg II als öung, wie Waetc., der Klin
äche für Steig. Im östlicfassung Ga
e Stellplatzfung steht.
rsuchung (ang) wurdener benachbaden dabei dmaßgeblicheenergebniss0 sowie die u rd. 63 dB
00 bis 6.00 jeweils maßhritten.
des Bebauu
etzten Baugg Galgenbebereich dedstücksgrenuch den übdurch den K
Anlagen, sor zugelasseer überbaub
Norden unene Landese innere H
m Bebauunöffentliche Sarenanliefenik erfolgt ü
ellplätze odch angrenzealgenberg Iläche ange
Bonk-Mairen die auf dearten Straßdie vorhanden Schirmkase zeigen, Baugebiete
B(A) am TaUhr) in den
ßgeblichen
Bebaungsplans Ga Beg
grenzen imerg II festgees Bebauunnze hält ei
berörtlichen Klinikneuba
oweit sie naen werden baren Grun
nd Westen sstraße, L 2
Haupterschlingsplan TeStraßenverkrungen, pri
über diese S
der Garagenend im BebII festgesetzelegt, die fü
e-Hoppmanen Geltungs
ßen L 270 udene bzw. gkantenhöhe
dass insbee im westlicage (6.00 bn am stärkOrientierun
ungsplan algenberg gründung
m Bebau-elegt und ngsplans nen Ab-Verkehr
au beein-
ach Lan-können, dstücks-
angren-270, ein-eßungs-ilneufas-kehrsflä-mär Kü-
Straße.
n festge-bauungs-zten SO ür Besu-
n PartG sbereich
und K 15 geplante von HW
esondere chen Teil bis 22.00 sten be-
ngswerte
planu
In den bemissionsbfür KurhedB(A). Dareich der F Aufgrund ternative Azung von geplantenliegen. Einlich von dehätte keinriante wurder besteBaumalleezu weit voche Nutzuwurde dahVariante. ge zu denchen würdAufgrund henden G Die ÜbersschalltechKapitel 6. weit im Hiraum übedavon ausORIENTIE(vgl. hierzschreitunggeben seinicht zu ORIENTIEnen baulicArgumentFreisitze u Im Kapiteüber hina
ungsbüro a. p
etrachteten belastungenime/Kranke
arüber hinauFreiflächen
der ÜberscAnordnung
Räumen u Klinikneubne Erweiterer Ortslageen Zusamm
rde daher nehenden Ke, die auf jeom besteheungen der her ausgesDie Gebäud
n verschiedden. Das kdieser betrebäudes di
schreitung dhnischen Un
Beurteilunginblick auf d
er den genasgegangen ERUNGSWzu Ausführug von mehrin, soweit e
großen AERUNGSWchen Schalation greiftusw.) eines
l 6.2 Beurteus werden
pesel
Sondergebn bis zu rd. enhäuser zuus werden ddes Erdges
chreitung deder Bauge
und Einrichbaus müsserung der Kli
Bad Bodenmenhang mnicht weitervKlinik. An eden Fall eenden KlinikGebäude n
schlossen. Ede könntenenen Räumkleine Wäldrieblichen Ee Variante,
der Orientientersuchungg, 6.1 Grundie Einwirkuannten ORwerden, da
WERTES umungen am Er als 3 dB(Aes um den Außenlärmb
WERTE) auf lschutz gegt jedoch niGrundstück
eilung der Gdie ORIEN
Tei
- 15
bieten errec55 dB(A) au beachtendie Orientieschosses a
er maßgebebiete überlhtungen deen diese Geinik nach Snteich abhä
mit der besteverfolgt. Mödieser Sterhalten werkgebäude enicht mehr Ein Neubau miteinande
mlichkeiten dchen an dErforderniss die gewäh
erungswertg ausführlic
ndlagen, auung von Ve
RIENTIERUNass eine Ü
m bis zu 3 dEnde diesesA) könnte e
Schutz kübelastung den nach S
genüber Aucht für denkes.
GeräuschsiNTIERUNG
ilneufassung
5 -
chnen sich m Tage un
nden Orienterungswerten der K 15
lichen Orieegt. Wegens bestehen
ebäude in uüden würde
ängen. Die Behenden Beöglich wäre elle bestehrden soll. Wentfernt gelemöglich wäu in Richtuer verbundeeine gemei
dieser Stellese ist der Nlt wurde.
e durch Vech untersucsgeführt: „E
erkehrsgeräNGSWERTberschreituB(A) als nics Abschnittseine Abwägnftiger Woh(jedoch oStand der Bußenlärm ven sogen. A
ituation ist SWERTE f
des Bebauu
für die Stod damit Übtierungswere für das Soüberschritte
ntierungswen der gemenden Klinikgunmittelbaree den KlinikBebauung webauung deauch eine t aber ein
Weiter östlicegen, so daären. Die ösng Norden
en werden, inschaftlichee kann aus
Neubau im
erkehrsemischt wordenEs ist eine Räuschen ei
T hinaus beng des jew
cht „wesents). Bei Orieungsmöglichngebäude berhalb deBautechnik erwiesen wAußenwohn
Folgendes für WA-Geb
Bebaungsplans Ga Beg
ockwerkshöberschreitunrtes tags uondergebieen.
erte wurde einschaftlichgebäudes uer Nähe zuekbereich stäwäre vereines Ortes. DErweiterun
ne schützeh wäre ein ass gemeinstliche Erw wäre die oso dass kue Nutzung sgeglichen Norden de
ssionen sinn. FolgendeRechtsfragein Abwägunesteht. Dabweils maßgetlich“ einzusentierungswchkeit eben
geht, da ber angespohnehin vo
werden kannnbereich (T
beschriebebiete bzw.
ungsplan algenberg gründung
öhen Im-ngen des um rd.10 et im Be-
eine al-hen Nut-und des einander ädtebau-nzelt und iese Va-g östlich
enswerte Neubau
nschaftli-weiterung
optimale urze We-ermögli-werden. s beste-
d in der es ist im e, inwie-ngsspiel-bei kann ebenden stufen ist wertüber-nfalls ge-bei einer prochene orhande-n. Diese
Terrasse,
en: „Dar-der hier
planu
betrachtetGeltungsb Geht manWA-ORIEbis zu 3 dfestzustellvon den sIn den verchen des Außenwohzelfall sindselemente Darüber hweils maßschossen tung) die Aten Gebäwerden (v Für den Fsequent uschreitungBebauungSchutzans Den AusfüGebietes 3 dB(A) a"wesentliceine Ändeder BetrofImmissionbesteht anbezüglich können inGebäudesaktive Schder Außenbare Beeides BebaErgänzungbauungsp
ungsbüro a. p
ten SO-Gebbereichs an
n im RahmeNTIERUNGB(A) als niclen, dass detraßennaherbleibendenWA- sowie
hnbereiche d ggf. zusäe etc.) im Na
hinaus solltßgeblichen - durch arc
Anordnung udeseiten d
vgl. Abschni
Fall, dass diumgesetzt wg der ORIENg durch passpruch inne
ührungen, ddurch Straß
als nicht „wche Änderuerung des Mffenen erst
nssituation sn dieser Ste
der Emissn den straßseiten eingehallschutzmnbereiche ainträchtigunauungsplang zum festg
plan Galgen
pesel
biete im Beder K 15 üb
en der AbwGSWERTS cht „wesenter dann zu
en Bauflächn von einer e in den be
an den lärmätzliche aktahbereich d
ten unter BORIENTIE
chitektoniscvon Fensteder geplanttt 6.3).
e o.a. archwerden könNTIERUNGssive (baulicerhalb der G
dass in Bezßenverkehr
wesentlich“ ng" wird -
Mittelungspevon dieser
subjektiv welle seit Jahsionen dah
ßennahen Berichtet wer
maßnahmenabgeschirmtngen ausges Teilneufagesetzten Snberg und N
Tei
- 16
reich der Fberschritten
wägung datags im Be
tlich“ einzusbeachtend
hen an der KÜberschreit
etroffenen Smabgewantive Schallsder Außenw
Beachtung dERUNGSWche Maßnahern schutzwten Bebauu
hitektonischennen, beste
GSWERTE bche) Schall
Gebäude sic
zug auf dierslärms eineeingestuft u.a. im Sin
egels um mr Zusatzbela
wahrnimmt. hren, das Geher als vorBaugebietenrden, oder d (Wandelemt werden. M
eschlossen assung BeSondergebieNeufassung
ilneufassung
6 -
reiflächen dn.
avon aus, dereich der gstufen ist (ve Bezugsp
K 15 eingehtung der Be
Sondergebiedten Gebäuschutzmaßnwohnbereich
der festgesWERTE - in
hmen zur Swürdiger Räuung soweit
en Maßnaheht die Möbetroffenenschutzmaß
cherzustelle
e hier vorliee Orientieruwird, wird
nne der Reehr als 3 dBastung an eDie K 15
ebiet zwischrbelastet. Sn an der K die Freifläcmente; GlasMit diesen Mwerden. Dabauungsplaet im Bebaug Bebauung
des Bebauu
des EG im w
dass eine Üeplanten Wgl. hierzu Aegel von 58
halten bzw. ezugspegel etsflächen sudeseiten vnahmen (Whe zu prüfen
tellten Übensbesondereelbsthilfe (=ume in den wie möglic
hmen zur Seöglichkeit di
Gebäudesnahmen zu
en (vgl. Absc
gende Vorbungswertübein der Abwgelungen dB(A) definieeine Ändermit ihren Vhen diesen
Schutzwürdi15 an den
hen könnenselemente eMaßnahmena das Sondan Galgenbuungsplan Tgsplan Galg
Bebaungsplans Ga Beg
westlichen
ÜberschreitWohnbaufläcAbschnitt 6.18 dB(A) abgunterschrittbetroffenen
sind schutzvorzusehen.
Wandelemenn.
erschreitungre in den => Grundris straßenzugch ausgesc
elbsthilfe niie von eine
seiten der geu schützen chnitt 6.3).
belastung derschreitun
wägung gefder 16. BImert, da die Mrung der GeVerkehrsem
beiden Straige Außenbn lärmabgewn durch zusetc.) im Nahn können udergebiet inberg ledigliTeilneufassgenberg II d
ungsplan algenberg gründung
Teil des
ung des chen um 1), so ist gesehen ten wird. n Teilflä-zwürdige . Im Ein-nte; Gla-
g der je-Oberge-
ssgestal-gewand-chlossen
icht kon-er Über-eplanten und den
des WA-g bis zu olgt. Als
mSchV – Mehrzahl eräusch-issionen aßen gilt bereiche wandten sätzliche hbereich
unzumut-nnerhalb ich eine sung Be-darstellt,
planu
ist allerdin15 zu rechdie Verkeseiten die ten NutzuFreiflächeden, ist mnahme ‚LäLärmpegeden Gebädurch die Sofern arcter schutzkonsequeschreitungbauung dSchutzans Die erfordDachkonsvorschrift telten Außder baulicAbsorptiongen bei Akreten EinDie DIN 4anzustrebwürdigen SchutzwüAbhängigkterflächenVerhältnisSchalldämwird im BeNotwendigreich der B Innerhalb haltsräumnach der stellten LädB(A) tags
ungsbüro a. p
ngs nicht mhnen. Die ghrsemissionOrientierun
ungen können, in denenmöglich. Anärmschutzaelbereichen äuden eingVerkehrsem
chitektoniscwürdiger Rnt umgeset
g der Orienurch passivspruch inne
derliche Schstruktionen) DIN 4109 „
ßenlärmbelahen Verhältnsflächen dufstellung e
nzelbauvorh4109 „Schalbende Innen
Raumes. Drdigkeit) bekeit von einanteil und
s zur Grunmmmaß für ebauungspgkeit zur RBaugebiete
der dargesen so auszDIN 4109 (ärmpegelbes wie nacht
pesel
it einer Anlaeplanten Gnen an denngswerte einen an diesn die Orient
den Gebäanlage‘ pass
festgelegt, ehalten we
missionen d
che Maßnahäume zur Ktzt werden kntierungsweve (baulich
erhalb der G
halldämmunvon schutz
„Schallschuastung zu btnisse (Geoder betroffeeines Bebauhaben Berüclschutz im
npegel und Die Norm leestimmte Snem „LärmpKorrekturwdfläche deFenster un
lan daher uRealisierung
sind die Lä
stellten Lärmzubilden, dSchallschut
ereichen erfts müssen i
Tei
- 17
age einer FGebäude han östlich anginhalten könsen Stellentierungswe
äuden werdsive Schalls so dass d
erden. Die durchgeführ
hmen (GrunK 15 hin) inskönnen, beerte betroffehe) SchallscGebäude sic
ng der Umfzbedürftigenutz im Hochemessen. D
ometrie der enen RäumuungsplanecksichtigungHochbau“ bdas Absor
egt in AbhänSchalldämmpegelbereic
werten, die es betroffennd Außenwunter Angabg des baulicärmpegelbe
mpegelberedass die Antz im Hochbfüllt werdenin Schlafräu
ilneufassung
7 -
Freifläche inben eine abgrenzendennnen. Aufen eingerichtrte des Son
den neben schutzmaßnie entsprecPlanung ka
rt werden.
ndrissgestalsbesonderesteht die Menen Gebächutzmaßnacherzustelle
fassungsban Räumen ihbau“ anhanDas setzt jeAußen- unde usw.) vo
es nicht vor g finden. berücksichtrptionsverhangigkeit von
mmaße für h“ (LPB) feden Flächenen Raume
wände differbe der Lärmchen Schal
ereiche II bis
eiche sind dnforderungebau, Novemn. Ab einer umen und K
des Bebauu
n direkter Nbschirmendn lärmabgewnthaltsbereiet werden. ndergebieteder aktivennahmen mitchenden Orann trotz d
tungen, möe in den Obeöglichkeit, d
äudeseiten ahmen zu
en.
auteile (z. Bst nach dernd der im eweils eine dd Fensterfläraus. Dieseund könne
igt pauschaalten des bn der „Raumdas Gesamst. In Abhä
enanteil deres berücksrenziert. Aumpegelbereilschutzes f
s III zu berü
die Außenben an die Lmber 1989)
AußenlärmKinderzimm
Bebaungsplans Ga Beg
Nachbarschae Wirkung, wandten Giche für dieEine Nutz
es eingehaln Schallscht den festgerientierungsder Vorbela
öglichst keinergeschossdie von einder geplanschützen u
B. Wände, r eingeführtersten Schrdetaillierte Kächen, äquie Informatioen nur bei d
ale Annahmbetroffenen,mart“ (Nutzmt-Außenbngigkeit vor Außenbausichtigen, wuf dieser Griche die zwfestgesetzt.
ücksichtigen
bauteile vonLuftschalldägemäß de
mbelastung ern schallg
ungsplan algenberg gründung
aft zur K so dass ebäude- geplan-
zung der ten wer-utzmaß-esetzten
swerte in astungen
ne Fens-sen nicht er Über-
nten Be-und den
Fenster, ten Bau-ritt ermit-Kenntnis valente onen lie-em kon-
men über schutz-
zungsart, auteil in m Fens-uteile im wird das rundlage
wingende Im Be-
n.
n Aufent-ämmung n darge-über 45 edämm-
planu
te Lüftunggen im Fetungsöffnusung des vorschriftedes maßg LärmpegeLärmpegeLärmpege Ausnahmsgelbereichten Fall nagelagerter Baulicher und Türenweitere Aaus verscforderlichekeit) gewäAufenthaltzumindestFenster swenn in Zren, Fernstung als „nommen wrausgeset Entsprechgeln über häufig nic45 dB(A) erforderlicÖffnen de In die Auwandluftduschutzes teile zu be
ungsbüro a. p
gsöffnungenensterrahmeungen bzw.erforderlich
en der DIN geblichen Au
elbereich I elbereich Ielbereich IV
sweise kanhe abgewicachgewieser Baukörper
Schallschun verschloss
Außenbauteichiedenen, en Luftwechährleisten ztsräumen, dt aus schalichergestel
Zeiten einessehen usw.„freie Lüftuwird; für Sctzt werden.
hend der DI45 dB(A) s
cht mehr mötags wie na
che Raumlüer Fenster u
ußenfassadeurchlässe) entspreche
erücksichtig
pesel
n oder andeen) eingeba. Lüfter (z.hen baulich
4109 als Außenlärmpe
– II: erf.R’wII: erf.R’w,rV: erf.R’w,r
n vom resuhen werden
en wird, dasr oder ande
utz gegen Asen bleibenile (z. B. Lauch vom
hsel (z. B. Hzu können, die nicht zultechnischelt werden.
s erhöhten R.) die Fenstng“ bzw. „
chlafräume
N 18005 (Bselbst bei nöglich. In dachts für Scüftung kontnabhängige
e eingebracsind bei dend den Beren.
Tei
- 18
ere Maßnahaut werdenB. Außenwen Schallsc
Außenbauteegels beträg
w,res. = 30res. = 35 dBres. = 40 d
ultierenden n, wenn mitss eine gerierer Einflüss
Außenlärm n und die geLüfter, Rollla
baulichen Hygiene, Fe
kann in Wum Schlafeer Sicht konEs entspric
Ruhebedürfter geschloStoßlüftungund Kinder
Beiblatt 1 zunur teilweisdiesem Sinnchlafräume,tinuierlich üe Lüftung zu
chte Lüftuner Bemessurechnungsv
ilneufassung
8 -
hmen (z. B.. In die Au
wandluftdurcchutzes enteile zu berügt das resul
0 dB B B
Schalldämt einem Einngere Auße
se vorliegt.
ist nur daneforderte LuadensystemSchallschuteuchte- und
Wohnräumeen genutzt wnfliktfrei - ducht hier defnisses (bei
ossen gehalg“ außerhalrzimmer ka
ur DIN 1800e geöffnete
ne ist ab ei, Kinderzimüber eine vu gewährlei
ngsöffnungeung des ervorschriften
des Bebauu
. Innenbelüfßenfassadechlässe) sintsprechend ücksichtigenltierende Sc
mmaß der zelnachweienlärmbelas
n voll wirksftschalldäm
me) verringetz unabhänd Schadstofn und vergwerden, dieurch das ze
er üblichen i Gesprächelten werdenlb dieser Znn dies in d
05, 1.1) ist bem Fenster ner Außenlmer etc. die
von einem sten.
en bzw. Lürforderlichen
der DIN 41
Bebaungsplans Ga Beg
ftung, Schle eingebracnd bei der den Berec
n. Unter Bechalldämm-
einzelnen is für einenstung aufgr
sam, wenn mmung nichert wird. U
ngigen Grünffabfuhr, Begleichbar gee Raumbeleitweise ÖffNutzergew
en, beim Ten und die RZeitintervalleder Regel n
bei Beurteilr ungestörtelärmbelastue gewünscaktiven ma
üfter (z. B. n baulichen109 als Au
ungsplan algenberg gründung
itzlüftun-chte Lüf-
Bemes-chnungs-eachtung -Maß:
Lärmpe- konkre-
rund vor-
Fenster t durch m einen nden er-ehaglich-enutzten üftung – fnen der
wohnheit, elefonie-Raumlüf-e vorge-nicht vo-
lungspe-er Schlaf ung über hte bzw. anuellen
Außen-n Schall-ßenbau-
planu
Zur Vermgrundsätzetwa 15 dgewährleischend ger Mit diesenlärm ausgRücksicht schutzes schalltech
8. Klimas Der Klimaals Neuanden. Die hinaus wetisch sinnv
9. Ver- u Die WassBaugebietsorgungstdes Klinikdes SO Kfestgelegt Wärmever Die Abfallchen StraInfrastruktderlich. Gemäß SaEigentümenutzungszoder UmbMüllabfuhsichtigen. chend gro
ungsbüro a. p
eidung akuzlich eine „bdB über demsten, dass „ringes Eigen
n Festlegungeschlossen
genommeist in den
hnische Unte
schutz
aschutz wirdnpflanzungeLaubgehölz
erden Gebävolle Lösun
nd Entsor
ser-, Gas- utes kann duträger sichekgebäudes Klinik, Pfleg
werden. Ersorgung au
entsorgungßenverkehrtur des Bes
atzung übeer eines bezwang an dbau von Strar gemäß deDementsp
oß für die M
pesel
ustischer Aubewertete Nm Schalldäm„aktive“ (Vengeräusch a
ngen können werden. An werden.
n nachfolgeersuchung
d dahingeheen zum Ausze können äude mit eigen für die
rgung
und Elektrizurch den Anergestellt wist eine zue und Alten
Es wird derzutark vorneh
g erfolgt durrsflächen. Dstandsgebä
r die Abfalleewohnten odie öffentlichaßen bittetes Schreibeprechend süllfahrzeug
Tei
- 19
uffälligkeiteNorm- Schamm- Maß dentilator gesaufweisen.
en GesundAuf die indiDer Nachw
enden Genim Anhang
end berücksgleich für d
helfen, diener kompaeinzelnen G
zitätsversornschluss an
werden. Für sätzliche Tnwohnen zzeit geprüfthmen wird.
rch den TräDie Entsorguudes, gege
entsorgung oder bebauthe Abfallender Landkr
ens vom 04ind u.a. We zu dimen
ilneufassung
9 -
en sollten Lallpegeldiffeer Fenster
stützte) Lüft
dheitsgefährviduellen b
weis der Einehmigungsist Bestand
ksichtigt, daden Eingriffe CO2-Emiskten BauweGebäude zu
rgung und n die zentra
die energeTrafo-Stationulässig undt, ob die K
äger der Müung der Klinebenenfalls
im Landkreten Grunds
ntsorgung (§eis Uelzen
4.02.1997, AWendehamm
sionieren.
des Bebauu
Lüftungsöffnerenz“ (Dn,e
liegt. Es istter ein für S
rdungen duaulichen Genhaltung d
sverfahren dteil der Beg
ass umfangrf in den Wassionen zueise zugelaulässt.
die Abwaslen Anlagenetische Vern geplant. Sd muss dahlinik die St
üllentsorgunnik erfolgt üsind größe
eis Uelzen etücks ein A§ 3 Abs. 1 die verkehr
Az: 66 – 70mer und St
Bebaungsplans Ga Beg
nungen bzwe,w) aufweit darüber h
Schlafräume
urch den Vegebenheites passivezu erbring
gründung.
reiche Pflanald festgese mindern.
assen, was
sserentsorgn der Ver- ursorgung geSie ist im her nicht getrom-, Wass
ng über dieber die bes
ere Contain
ergibt sich fAnschluss- und 2). Berlichen Bela
02.04.07 zutichstraßen
ungsplan algenberg gründung
w. Lüfter isen, die inaus zu e ausrei-
Verkehrs-ten kann en Lärm-gen. Die
nzungen etzt wer-Darüber energe-
ung des und Ent-eplanten Rahmen esondert ser- und
e öffentli-stehende er erfor-
für jeden und Be-
eim Neu- ange der berück- ausrei-
planu
Die Abfalleeiner ConKleinere Bsorgung adernisse ten/Stichszulässig isIst die Zufßungsstra Das Obersätzlich duden Anscschreibt odes WohlsStelle ermmeltem Ngen, wennRückgangHochwasszu WohnzErlaubnis derschlagdie bewacckerung vdie nicht znis einzuhBerücksicbehörde v
10. Koste Bodenordliegerbeitrgaberecht
ungsbüro a. p
entsorgungtainergröße
Behälter sinan bzw. auf
oder Gestraßen entsst, dass die fahrt nicht
aße zur Abf
rflächenwasurch die Grchluss an eoder ein gess der Allgem
möglicht weriederschlagn ein Versig der Grundserspitzen izwecken geversickert wswasser vochsene Bodvon Niederszu Wohnzwholen. Dazuhtigung der
vorzulegen.
en der Ers
nerische Mräge werdets erhoben.
pesel
erfolgt dure von MGB nd an der Eden Grundgenverkehr
sprechend aMüllfahrzeumöglich, sofuhr bereitzu
sser ist gemundstückseeine öffentsammeltes meinheit zurden, wo diegswasser inckern nach
dwasserneuin den Gewenutzten Gwerden. Fü
on Wohngrudenzone (Mschlagswas
wecken genuu ist rechtzr DWA Reg
schließung
aßnahmen n auf der
Tei
- 20
rch den Abfa600 Liter u
Erschließunstücken kar die Zufausgebaut suge rückwäo sind die Austellen.
mäß § 96 Aeigentümer tliche AbwaFortleiten e
u verhüten. es möglich
n den öffenthweislich niubildung duwässern ve
Gebäuden sür das von Hundstücken Mulden odesser, das voutzt werdenzeitig vor Bgelwerke A
g, Finanzi
werden auGrundlage
ilneufassung
0 -
allwirtschaftund/oder 1.1ngsstraße bnn nur dannfahrten besind. Dabeiärts in StichsAbfälle an d
Abs. 3 Nds. zu beseitigeasseranlageerforderlich Damit soll und sinnvo
tlichen Regecht möglichrch weitere
ermeiden. Nstammt, darHofflächen trifft das jedr Becken) von Grundstn, ist zuvor Baubeginn e
138 und M
ierung, Bo
uf der privatdes BauG
des Bebauu
tsbetrieb La100 Liter aubereitzustelln erfolgen, wehindern bist zu beac
straßen reinder nächstg
Wassergesen, soweit de und dereist, um eineine Versic
oll ist. Ein Aenwasserkah ist. Diesee VersiegeluNiederschlagrf ohne einund Zufahrdoch nur zuversickert wtücken abgeeine wasseein Wasser
M 153 bei de
odenordnu
ten Ebene vGB und des
Bebaungsplans Ga Beg
andkreis Ueuf dem Grulen. Eine Awenn keinebzw. die chten, dass nfahren. gelegenen E
setz (NWGdie Gemeinen Benutzune Beeinträcckerung an
Ableiten vonanal kann n
e Vorgabe sung vorbeugswasser,
ne wasserrerten anfallenu, wenn dieswird. Für dieleitet werderrechtlicherrechtsantraer unteren
ung
vorgenomms kommuna
ungsplan algenberg gründung
elzen bei ndstück.
Abfallent-erlei Hin-
Zufahr-es nicht
Erschlie-
G) grund-nde nicht ung vor-chtigung Ort und gesam-
nur erfol-soll dem gen und das von echtliche nde Nie-ses über ie Versi-den soll, e Erlaub-ag unter Wasser-
men. An-alen Ab-
planu
11. Umw 11.1 Einle
11.1.1 InhGalgenbeIm SüdenKlinik. DieFach- undsowie Psywerden Pdem Berevollstationsierung isNiedersac Für den B15, wurdedem Jahrehalb dieseumfangreiDer Bebabauungspgen fest. festgelegt Um in derClin SeepBetriebsabten KrankePatienten/ohne dassgedacht, ibaus planauch wegder ArbeitRehabilitaBereich erDie im reWald wirdMediClin iFremdenvständige N
ungsbüro a. p
weltbericht
eitung (ents
halte und Zerg n der Ortslae MediClin d Rehabilitaychiatrie im
Patienten uneich der Essnär als auchst die MediCchsen.
Bereich zwisen zwei Bebe 1993 umfes Gebieteiche Flächeuungsplan
plan GalgenLediglich e.
r Zukunft wark Klinik dblauf ist es enhausgeb/-innen, die s sehr langin Zukunft e
nungsrechtligen des hotsfähigkeit s
ationsklinik orrichten zu echtsverbind mit der Tst die Festl
verkehrseinNeufestsetz
pesel
t
spricht Pkt
Ziele des B
age Bad BoSeepark K
ationsklinik m rehabilitand Patientinsstörungen h tagesklinisClin der grö
schen Langbauungspläfasst das Gs sind ein
en zur FestlGalgenberg
nberg an unentlang der
weitere Patiedie Errichtun
erforderlichäude räumlim derzeitig
ge Wege zueine Erweitch abzusichen Stellensoll auch doder eine skönnen. dlichen Be
Teilneufassuegung einerichtungen
zung des Ba
Tei
- 21
t. 1a) der A
Bebauungs
odenteich lKlinik ist sofür Psychotiven Bereinnen schw(Anorexie,
sch behandößte Anbiet
genbrügger äne aufgesteebiet der deSondergeb
legung der g II aus dend setzt übr Lüdersche
enten/-inneng eines Krh, den Kranlich zu verbgen Gebäudurückgelegt terung des chern. Aufgrnwerts der ie Möglichkstationäre A
ebauungsplaung vollstän
es Sondergesind innerhaugebietes
ilneufassung
1 -
Anlage 1 zu
splans Teil
iegt das Gowohl als Aosomatischeich zugelas
werpunktmäßBulimie, B
delt. Durch dter von Beh
Straße, L 2ellt. Der Beerzeitigen Mbiet Klinik, grünordnerm Jahr 200
berwiegend en Straße
n aufnehmerankenhausnkenhausnebinden, um de untergebwerden m
Neubaus inrund des demedizinisch
keit besteheAltenhilfeein
an Galgenndig überarebietes Klinhalb des Ge
ist daher in
des Bebauu
m BauGB)
neufassun
elände derAkutkrankene Medizin ussen. Im Kßig mit Krainge Eatingdie Konzipiehandlung vo
270, und LüebauungsplaMediClin SePflege undrischen Stru01 grenzt nSondergebist ein sch
en zu könnsneubaus. Feubau mit dBereiche imbracht sind,üssen. Darn Form eineemografischhen Rehaben, weitere nrichtung in
berg festgerbeitet. Fürik eindeutigebietes nichn Abstimmu
Bebaungsplans Ga Beg
)
ng Bebauun
r MediClin nhaus als aund PsychoKrankenhausankheitsbildg Dissorder)erung und Son Essstöru
üdersche San Galgenb
eepark Klinid Altenwohnukturen festnördlich an biete Kureinhmales Misc
nen, plant dFür den zukdem derzeitm Neubau a, nutzen zu rüber hinaues Erweiterhen Wande
bilitation zumGebäude w
n Zukunft in
esetzte Flär die Vorhager nachvolht geplant. ung der Fes
ungsplan algenberg gründung
ngsplan
Seepark auch als otherapie sbereich
dern aus ) sowohl Speziali-ungen in
Straße, K berg aus k. Inner-nen und tgesetzt. den Be-
nrichtun-chgebiet
ie Medi-künftigen t genutz-auch von können, s ist an-rungsan-els, aber m Erhalt wie eine
n diesem
äche für aben der lziehbar. Die voll-
stsetzun-
planu
gen des BII erforder Als Art defestgesetzAnlagen ffür sonstig - Anlagen Ärzte und - Anlagen - Anlagen - Stellplatz- Anlagen Ausnahmswie für Begeordnet u Die MediCsowie 6 teausgelageeinschließin der Medes Neubsoll an deDiese LagPatienten Verbindunstehen. Seinem teilfür alle PGebäude Neben deCharakterfür Ärzte bRehabilitaöstlich angGalgenbeAltenwohnsung GalgGebietschleisten.
ungsbüro a. p
Bebauungsprlich.
r baulichenzt. Das SOür gesundhge Heil- und
für gesundandere Hefür das Altefür sonstige
zflächen fürzur Ver- un
sweise könetriebsinhabund ihnen g
Clin plant eeilstationäreert werden ßlich UntergediClin Seeaus wird sicr westlichenge trägt we
bei. Aus ong zur besteie soll überüberdachteatienten/-ingenutzt we
en Kliniken kr des SO Klbzw. für andationsklinik grenzendenrg II, Flecknen lässt dagenberg, Gharakter ein
pesel
plans Teilne
Nutzung wKlinik, Pfle
heitliche Zwd Pflegeans
dheitliche Zwilberufe, enwohnen ue Heil- und r die zulässind Entsorgu
nen Wohnuber und Betgegenüber i
einen Kranen Plätzen.soll. Vorgeeschoss, dpark Klinik ch diese Zan Grundstü
egen der Aorganisatoriehenden Rer eine Verbien Weg erfonen zu schrden.
können sichlinik, Pflegedere Heilbeoder auch
n Bebauungken Bad Boaher auch im
Gemeinde Lfügen, zu, u
Tei
- 22
eufassung G
wird ein Sonege und Al
wecke, für dstalten. Zulä
wecke, daz
und die AltePflegeanstigen Anlage
ung der zulä
ungen für Atriebsleiter zin Grundfläc
kenhausne. Der Neubesehen ist as in Zukunca. 200 P
ahl auf 260 cksgrenze
Aussicht aufischen undehabilitationindung zwisolgen. Geplhaffen. Auc
h auch ande und Altenerufe. Die M
eine statiogsplans Teilodenteich, zm Geltungs
Lüder, dieseum einen e
ilneufassung
2 -
Galgenberg
ndergebiet Kltenwohnenas Altenwo
ässig sind:
u gehören a
enpflege, talten, en, ässigen Anl
Aufsichts- uzugelassenche und Ba
ubau mit bbau wird erf
zunächst nft erweitertersonen be- 290 erhöparallel zumf die Natur,d wirtschaftlnsklinik nötischen Bestaant ist, gem
ch die Küc
ere gesundwohnen ein
MediClin planonäre Altenlneufassungzu errichten
sbereich dese und ähnlieinheitlichen
des Bebauu
g und Neufa
Klinik, Pflege dient der
ohnen und d
auch Räum
agen.
und Bereitsc werden, dumasse unt
bis zu 111 forderlich, dein 4-gesct werden kaeschäftigt. Mhen. Der K
m Seeverlau, Seeblick, lichen Grüng, ohne dasandsgebäudmeinsame Aheninfrastru
dheitliche Enfügen. Mögnt für die Zuhilfeeinrichtg Galgenben. Das SO s Bebauungche Anlage
n Gebietsch
Bebaungsplans Ga Beg
assung Gal
e und AltenUnterbring
die Altenpfl
me und Geb
chaftspersoie den Anlatergeordne
belegbarenda der Aku
chossiges Gann. AktuellMit Inbetrie
Krankenhausuf errichtet zur Genes
nden ist einss weite Wde und NeuAufenthaltsbuktur soll fü
inrichtungeglich wärenukunft, einetung innerh
erg und Neu Klinik, Pflegsplans Teen, die sichharakter zu
ungsplan algenberg gründung
genberg
nwohnen ung von ege und
äude für
onen so-agen zu-t sind.
n Betten utbereich Gebäude l werden
ebnahme sneubau werden.
sung der ne enge ege ent-ubau mit bereiche ür beide
n in den n Praxen e weitere halb des ufassung ege und ilneufas-h in den gewähr-
planu
Für die zugung notwAnlagen, gesetzt. Das SO Ktungen fürten vorbesoll in diesnen wird beinhaltetzieht, z. BWohnungehen. Ausnahmsnen sowiegen zugeosind. Damunmittelbaleisten und Die Festsenen entspfassung GDamit ents Das Baugan. Eine Bnicht zu e Das SO Kbauungspten Baugedürfnisse te festgeseinzelne Pvon Eigenzu unterstvon unterschafft. Dnen die Atung eines
ungsbüro a. p
ulässigen Awendig. Siedie zulässig
Klinik, Pfleger Altenwohnhalten. Sie sem Bereicdahingehe, während A
B. im Rahmeen. Auch S
sweise köne für Betriebordnet und
mit ist es marer Nähe zd im Notfall
etzung der pricht der FeGalgenberg steht ein ein
ebiet grenzBeeinträchtirkennen.
Klinik, Pflegplan Teilneuebieten gesder Bevölke
setzt, in denPersonen entumswohnutützen. Damrschiedlicheurch eine m
Anforderungs Cafés im
pesel
nlagen sinde werden dg sind, inne
e und Altennen und die
prägen deh nicht entsnd unterscAltenwohneen des betre
Seniorenpfle
nen jedochbsinhaber uihnen gege
möglich, für zu den Einr anwesend
Art der bauestsetzung und Neufasnheitliches
zt nicht unmigung der d
ge und Altefassung Ga
sehen werderung berücnen sowohleingerichtet ungen, um d
mit könnte een Wohnunmögliche koen an das Bereich an
Tei
- 23
d Stellplatzfdaher für derhalb des
nwohnen iste Altenpflegeen Charaktestehen. Zwi
chieden, daen sich auf euten Wohn
ege- und -b
h Wohnungeund Betriebenüber in G
einen eingrichtungen sein zu kön
ulichen Nutzdes östlich ssung GalgBaugebiet i
mittelbar an denkmalpfle
enwohnen malgenberg uen. In diescksichtigt wl Wohnungwerden kö
die Eigentuein Gebiet gngsangeboteompakte BaKosten spader Landes
ilneufassung
3 -
flächen undie eindeutigSO Klinik,
t gesundhee und für soer des Gebischen sons
ass sonstigedie Betreuunens mit ein
betreuungsh
en für Aufssleiter zuge
Grundfläche geschränktezu schaffennnen.
zung als SOangrenzenenberg II füin den beide
denkmalgeegerischen B
muss im Zuund Neufassem Gesam
werden. Es wen für Fam
önnen. Mögumsbildung geschaffen wen eine soauweise miarende Bausstraße sch
des Bebauu
Anlagen zuge BestimmPflege und
itlichen Einronstige Heilbietes. Sonsstigem Wohes Wohnenung von ältenem barrierheime sind
ichts- und elassen werund Bauma
en Nutzerkrn, um die A
O Klinik, Pflden Bebau
ür den geplaen Gemeind
schützte BaBelange du
usammenhasung Galgetbereich kö
werden angmilien mit Kiglich wäre aweiter Kreiswerden, in dozial stabileit mehrerenen erfüllt wafft einen T
Bebaungsplans Ga Beg
ur Ver- undmtheit ebend Altenwohn
richtungen,l- und Pflegstige Wohnhnen und An alle Woheren Menscrefreien Ausdarunter zu
Bereitschafrden, die deasse untergreis WohnrAufsicht zu
lege und Auungsplans anten Klinikden.
auten oder urch die Pla
ang mit denenberg II fesönnen die Wgrenzend Baindern als auch die Ese der Bevödem eine Me Bewohnen Geschosswerden. Die Treffpunkt, d
ungsplan algenberg gründung
d Entsor-nfalls als nen fest-
Einrich-geanstal-nnutzung ltenwoh-nformen
chen be-sbau der u verste-
ftsperso-en Anla-geordnet äume in gewähr-
ltenwoh-Teilneu-
kneubau.
Anlagen anung ist
n im Be-stgesetz-Wohnbe-augebie-auch für rstellung ölkerung
Mischung rstruktur
sen kön-Einrich-
der auch
planu
für Bewohnerationenhof, Klinikder Klinik denteich untermaueten Landkhaltig festvor allem Damit kan Geplant isneubaus zAnlieferunvorgenomte bestehwird ledigleine zusäbiet entstesie betragdamit um gebiete. Smüssen dDie benacGebieten kann dahefahren zu Mit Grundchen in Aerfasst sinsiegelungeBebauungAltenwohnkenhaus mrung mit bhältnis 1 : Das Landfür die geDIN EN 1und nationder geoteRegelunge
ungsbüro a. p
hner/-innen n begegnen) wohnen, sund des H
geschaffen ern und wekreis Uelzentigt. Die vordie mittelst
nn der demo
st, innerhalbzu errichten
ngen und Emmen werde
enden Stelich ein Teiltzliche Lärmeht. Die Pla
gen für das jeweils 5 d
Sollten dieseie jeweiligechbarten Beingehalten
er nicht entserbringen.
d und BodeAnspruch gend. Der Beben auf das
gsplans Ganen überplamit dem gepbeiden Geb1,5 ausgeg
esamt für Beotechnisch997-1:2014
nalem Anhachnischen en DIN 402
pesel
von Bedeun, die in densich aufhalteHelenenhofe
worden. Deiter ausbaun von Bederhandenen tändige Struographische
b des Sondn. Gewerbli
Entsorgungeen. Stellplätllplatzflächel des geplanmbelastunganungsrichtSondergeb
dB(A) untere Planunge
en PlanungsBaugebiete n wer-den mstehen. Der
en wird spaenommen,
bauungsplannotwendig
lgenberg feant. An dieplanten Neubäuden zu eglichen.
Bergbau, Ee Erkundun
4-03 mit deang DIN ENErkundung
20:2010-12
Tei
- 24
utung sein kn bereits voen und arbees ist ein sDer Krankeuen. Die Geeutung, da und geplanuktur, und sen Entwickl
ergebietes icher Lärm en östlich dtze für Mitaren ausgewnten Gebäu
g für das nötwerte der
biet tags: 45rhalb der Pen in der besrichtwerte haben allemüssen. Er Nachweis
arsam umgedie bereits
n ermöglichge Maß. Einestgesetzt isser Stelle ubau zu vererreichen. D
nergie und ng des Bau
en ergänzenN 1997-1/NA
ist nach Dund nationa
ilneufassung
4 -
kann. Hier korhandeneneiten. Mit de
städtebaulicenhausneubesundheitsesie die Ge
nten Einrichsichern undung entgeg
einen gerinentsteht in
davon überrbeiter/inneiesen. Im udes errichtördlich angrDIN 18005
5 dB(A) undlanungsrich
eschriebenedes Sonde
e höhere Pin Konflikt i ist im nach
egangen. Es durch einht Verdichtun kleines Wst, wird durist es notwrbinden, umDer Wald w
Geologie (ugrundes dnden RegelA:2010-12 z
DIN EN 199alem Anhan
des Bebauu
können sichEinrichtung
en bestehenher Schwe
bau wird dieinrichtung sundheitsretungen förd
d schaffen nengesteuer
ngen Teil de diesem Bedie Sebas
n werden aBereich detet, ohne daenzende almüssen e
d nachts: 35htwerte für n Art nicht rgebietes elanungsrichin Bezug ahfolgenden
Es werden e verbindlic
ungen und bWäldchen, drch das SO
wendig, das m eine einhewird an and
(LBEG) weidie allgemelungen der zu beachten97-2:2010-1ng DIN EN 1
Bebaungsplans Ga Beg
h verschiedgen (z. B. Hnden Einric
erpunkt für iesen Schwist für den
egion Uelzedern die Wneue Arbeirt werden.
es geplanteereich nichtstian-Kneippauf den berees Bebauunass an diesllgemeine Wingehalten 5 dB(A) undallge-meineumgesetzt
eingehalten htwerte, dieuf LärmemGenehmigu
ausschließche Bauleitbegrenzt Bodas im BereO Klinik, Pfl
bestehendeitliche Betrderer Stelle
ist darauf hinen VorgaDIN 1054:
n sind. Der 0 mit ergän1997-2/NA:
ungsplan algenberg gründung
ene Ge-Helenen-chtungen Bad Bo-
werpunkt gesam-
en nach-irtschaft, tsplätze.
en Klinik-t, da die p-Straße eits heu-ngsplans er Stelle
Wohnge-werden,
d lie-gen e Wohn-werden, werden.
e in den issionen ungsver-
ßlich Flä-tplanung odenver-eich des ege und
de Kran-riebsfüh-
im Ver-
hin, dass aben der 2010-12 Umfang
nzenden 2010-12
planu
vorgegebedes LBEG Die Deutstrieb und dund KörpeBeeinflusster Bebau Die Bundereich für FWunstorf Ersatzansnen wie F Bei den bse auf Blibeseitigunsung weissätzlich ohkeine Kamtenpflichtigzüglich deden. Zur empfohlenzu prüfenmen: Hinweis zuSollten begefunden nungsamtGeoinform Das SO KKapazität samt vier Gelände edie Gelänsches Gesaber durcnommen w Die Zahl dzenden Be
ungsbüro a. p
en. VorabinG (www.lbeg
sche Bahn Adie ErhaltunerschaII, Absungen durcung führen
eswehr weFlugplätze nsowie in e
sprüche, dieluglärm, Ab
isher im Plandgänger o
ngsdienst (Kst trotzdemhne eine wempfmittelbege Gefahreer Ermittlunvorsorgend
n und ist du. Folgende
um Umgangei Erdarbeite
werden, st oder der mation und L
Klinik, Pflegmit vier VoVollgescho
eingelassenndeoberflächschoss und
ch das untewerden.
der Vollgescebauungsp
pesel
nformationeg.niedersac
AG weist vong der Bahnbgase, Funkch magnetiskönnen.
ist darauf hnach § 14 inem Hubs
e sich auf dbgase, etc. b
angebiet eroder eine frKBD) des L
in Beteiligeitergehendlastung vor
enerforschung von Krieden Gefahreurch die jewer Hinweis w
g mit Kampen Kampfmiso ist umge
KampfmittLandvermes
e und Altenollgeschossssen einsch
n wird. Da dhe hinausrad somit als Vere, in das
chosse wirdlan Teilneu
Tei
- 25
n zum Bauchsen.de) en
orsorglich dnanlagen Ekenflug, Abrsche Felder
hin, dass sLuftVG der
schraubertieie vom Flugbeziehen, w
rfolgten Baurühere BomLandesamte
gungsverfahde Untersucrliegt. Es wngen vorge
egseinwirkurenabwehr w
weiligen Vorwird vorsor
pfmitteln ittel (Granaehend die telbeseitigussung zu be
nwohnen wen festgesehließlich Undie Deckenoagt wird, zäVollgeschosGelände ei
d im WA enufassung Ga
ilneufassung
5 -
grund könnntnommen w
darauf hin, Emissionen riebe z.B. dr etc.), die z
sich das Plar militärischefflugkorridogplatz/Flugbwerden nich
umaßnahmembardierung
es für Geohren regelmchung nicht
werden daheschlagen, ngen (Abwwird dies ahabenträgerglich in de
aten, Panzerzuständige
ungsdienst enachrichtig
ird entsprecetzt. Derzeintergeschosoberkante iählt es abess. Die gesingelassene
ntlang der Lalgenberg u
des Bebauu
nen dem Intwerden.
dass durchentstehen (urch Bremszu Immissio
angebiet imen Flugplät
or befindet. betrieb ausg
ht anerkannt
en ergabendes Areals
oinformationmäßig darau
unterstellt er vom KBbei der alliurfmunition
auch im voer im Vorfelden Bebauun
rfäuste, MinPolizeidien
(KBD) desgen.
chend der zt soll das G
ss errichtet m Mittel me
er gemäß Nsamte Höhee Geschoss
Lüderschenund Neufass
Bebaungsplans Ga Beg
ternet-Karte
h den Eisen(insbesondesstäube, eleonen an ben
m Zuständigtze BückebBeschwerd
gehenden Et.
n sich keines. Der Kamn und Landuf hin, dasswerden kan
BD regelmäiierte Luftb
n) ausgeweorliegenden d von Bauvngsplan au
nen etc.) nststelle, d
s Landesam
zukünftig geGebäude mwerden, da
ehr als 1,40NBauO als e des Neubas niedriger
n Straße im sung Galge
ungsplan algenberg gründung
enserver
bahnbe-ere Luft- ektrische nachbar-
gkeitsbe-burg und den und Emissio-
Hinwei-mpfmittel-dvermes-s grund-nn, dass ßig kos-ilder be-rtet wer-Planfall
vorhaben fgenom-
das Ord-mtes für
eplanten mit insge-as in das 0 m über oberirdi-aus wird wahrge-
angren-enberg II
planu
mit zwei aVollgeschwünschengesamt füEinfamilietung von schen Strgeplantenden. Die vorhaSüdseite bereits heinnerhalb den, in dedes Klinik Die Grundzen für dabiete zu ekeine unzSO KlinikBodenteicauch künferfolgen k Durch die einer GesBauNVO fVorhaben 2,4 begrenrechneriscBauNVO wHöchstmageschossezurechnenwerden. Auf die Femuss die BaukörperUmgebunalkonzept
ungsbüro a. p
als Höchstmoss. Zur Ve
nswert, Gebr prägnantenhäuser. Ukompakten
raße ermög südlich un
andene eingbeeinträcht
eute eine Eides nördlic
en Gebäudeneubaus wi
dflächenzahas Sondergerreichen.
zumutbaren , Pflege un
ch ist die Sftig eine zw
können. Die
Festsetzunchossflächefestgelegteeingehalte
nzt. Bei einech eine GFZwird diese G
aß festgeseen zu errichn. Die Fests
estsetzung Möglichkeir zu errichtg vorhandeHelenenho
pesel
maß festgelerdichtung
bäude mit zwe Einzelbau
Um diesem n Wohnhäuglicht. Das Wnd östlich a
geschossigigt werden.inschränkun
ch angrenzeen ist geplaird dadurch
hl (GRZ) wirgebiet festgeUm dem KEinschränk
nd AltenwohSeepark Kliweckentspreerforderlich
ng der Zahlenzahl (GFZn Höchstwe
en werden. er GRZ vonZ von 3,2 mGFZ auf 2,4tzt, die Gebhten. Bei desetzung von
einer Bauwt bestehen,en, ohne d
enen Gebäuof haben Ge
Tei
- 26
legt. Derzeder städtebwei Vollges
uten vorgeseGesamtch
usern mit zWA könntengrenzende
ge Bebauun. Derzeit isng der Belicenden WA sant, Mitarbe erhöht.
rd mit den iesetzt, um
Krankenhaukungen aufhnen auf 0inik als wicechende Nhen Stellplä
l der VollgeZ) oder Bauerte gelten Die Gesch
n 0,8 und eimöglich. Du4 begrenzt. bäude sind er GRZ sindn 0,8 ist erfo
weise wird v, für diese
dass sie in ude der Klinebäudeläng
ilneufassung
6 -
it befinden baulichen Sschossen zuehen ist, diearakter zu
zwei Vollgee dann denen weitaus
ng wird dut aber ein chtung bestsoll künftig
eiter/innen u
n § 17 Baueine größtmsneubau mfzuerlegen, ,8 festgesechtige Einriutzung mit
ätze werden
eschosse unumassenzaweiterhin u
hossflächenner Zahl de
urch die gesDie Zahl denicht zwing
d z. B. Stelorderlich, da
verzichtet. spezielle Nihrer Länge
nik, der Bowen über 50
des Bebauu
sich dort GStruktur ist eu errichten, e höher sindentsprecheschossen ebaulichen
höheren K
rch den KlWäldchen fteht. Das süvon der Me
unterzubring
NVO angegmögliche A
mit den umgwird die G
etzt. An dieschtung eingeiner inten
n in die GRZ
nd der GRZhl nicht notwnd müssenzahl ist im
er Vollgeschsetzlichen Ver Vollgeschgend mit alllplätze mit a solche Flä
Innerhalb dutzungen d
e begrenzt wlingbahn um. Solche
Bebaungsplans Ga Beg
Gebäude mes an diese da das Ged als herköen, wird dieentlang deÜbergang
Krankenhaus
linikneubaufestgelegt, üdliche Gru
ediClin genugen. Die Ak
gebenen OAusnutzung gebenden
Grundflächenser Stelle vgeführt. Dansiven AusZ eingerech
Z ist die Festwendig. Dien mit den ge
§ 17 BauNhosse von vVorgaben dhosse ist jelen zulässigihren Zufahächen einge
des Sondergdie entsprecwerden. Di
und des HaBauten soll
ungsplan algenberg gründung
mit einem er Stelle
ebiet ins-mmliche e Errich-r Lüder-zu dem
sbau bil-
an der so dass
undstück utzt wer-kzeptanz
bergren-der Ge-Anlagen nzahl im von Bad aher soll snutzung hnet.
stlegung e in § 17
eplanten NVO auf vier wäre des § 17 doch als gen Voll-hren ein-erechnet
gebietes chenden ie in der us Sozi-len auch
planu
künftig in der Festle Die Baugrungsplan umfassen Teilneufasstand vonaufnimmt.trächtigt. Nebenanladesrecht sind innerflächen zu Die übergzende Kremündet. Dstraße Sesung Galgche festgechenanlief Im Sondesetzt, diesplan TeilnKlinik, Pflcher/innen Im RahmembB, Gareinwirkendermittelt uLärmschu= 3 m (übdie straßean der K Uhr) bzw.troffenen Owerden in In den bemissionsb
ungsbüro a. p
dem Gebieegung der ü
renzen werTeilneufassden gepla
ssung Galgn 5 m zur a Mit diesem
agen gemäin den Abs
rhalb des Soulässig.
geordnete Eeisstraße, KDas Sondeebastian-Kngenberg undesetzt ist. Dferungen, W
rgebiet wirdse Anlagen neufassung ege und An und Patie
en einer scrbsen, Febrden Verkehund beurteiltzanlage an
ber Straßenennahen Ba15 Immissi 54 dB(A) Obergeschodiesen Ge
etrachteten belastungen
pesel
t errichtet wberbaubare
den im Anssung Galgeanten Klinikgenberg. Diangrenzendem Abstand w
äß § 14 Bastandsflächeondergebie
ErschließunK 15, die in rgebiet wird
neipp-Straßed NeufassuDie Ver- unWäscheanlie
d keine gessind allgemGalgenber
Altenwohnennten/-innen
challtechnisruar 2018, shrslärmimmilt. Berücksin der L 270 ngradiente).augebiete anionsbelastuin der Nachossen aufwbieten deut
Sondergebn bis zu rd.
Tei
- 27
werden können Grundstü
schluss an nberg und kneubau imie überbauen Kreisstr
wird der Ver
uNVO und en zulässig
etes auch au
ng erfolgt üdie im Osted über die e erschloss
ung Galgenbnd Entsorgueferungen e
sonderte Flämein zulässrg und Neun wird einen zur Verfüg
schen Untesiehe Anhaissionen deichtigt wurd mit einer m. Die Rechen der L 270
ungen bis zhtzeit (22.0
weisen. Die jtlich übersch
bieten errec55 dB(A) a
ilneufassung
7 -
nen. Die stäücksflächen
die festgesNeufassung
m Geltungsbare Grundaße, die aurkehr nicht d
bauliche Ag sind oderußerhalb de
ber die im en vorhandevorhandensen, die imberg II als öung, wie Waetc., der Klin
äche für Steig. Im östlicfassung Ga
e Stellplatzfung steht.
rsuchung (ang) wurdener benachbaden dabei dmaßgeblicheenergebniss0 sowie die u rd. 63 dB
00 bis 6.00 jeweils maßhritten.
chnen sich m Tage un
des Bebauu
ädtebaulichn gewährleis
etzten Baugg Galgenbebereich dedstücksgrenuch den übdurch den K
Anlagen, sor zugelasseer überbaub
Norden unene Landese innere H
m Bebauunöffentliche Sarenanliefenik erfolgt ü
ellplätze odch angrenzealgenberg Iläche ange
Bonk-Mairen die auf dearten Straßdie vorhanden Schirmkase zeigen, Baugebiete
B(A) am TaUhr) in den
ßgeblichen
für die Stod damit Üb
Bebaungsplans Ga Beg
he Ordnung stet.
grenzen imerg II festgees Bebauunnze hält ei
berörtlichen Klinikneuba
oweit sie naen werden baren Grun
nd Westen sstraße, L 2
Haupterschlingsplan TeStraßenverkrungen, pri
über diese S
der Garagenend im BebII festgesetzelegt, die fü
e-Hoppmanen Geltungs
ßen L 270 udene bzw. gkantenhöhe
dass insbee im westlicage (6.00 bn am stärkOrientierun
ockwerkshöberschreitun
ungsplan algenberg gründung
wird mit
m Bebau-elegt und ngsplans nen Ab-Verkehr
au beein-
ach Lan-können, dstücks-
angren-270, ein-eßungs-ilneufas-kehrsflä-mär Kü-
Straße.
n festge-bauungs-zten SO ür Besu-
n PartG sbereich
und K 15 geplante von HW
esondere chen Teil bis 22.00 sten be-
ngswerte
öhen Im-ngen des
planu
für KurhedB(A). Dareich der F Aufgrund ternative Azung von geplantenliegen. Einlich von dehätte keinriante wurder besteBaumalleezu weit voche Nutzuwurde dahVariante. ge zu denchen würdAufgrund henden G Die ÜbersschalltechKapitel 6. weit im Hiraum übedavon ausORIENTIE(vgl. hierzschreitunggeben seinicht zu ORIENTIEnen baulicArgumentFreisitze u Im Kapiteüber hinabetrachtetGeltungsb
ungsbüro a. p
ime/Krankearüber hinauFreiflächen
der ÜberscAnordnung
Räumen u Klinikneubne Erweiterer Ortslageen Zusamm
rde daher nehenden Ke, die auf jeom besteheungen der her ausgesDie Gebäud
n verschiedden. Das kdieser betrebäudes di
schreitung dhnischen Un
Beurteilunginblick auf d
er den genasgegangen ERUNGSWzu Ausführug von mehrin, soweit e
großen AERUNGSWchen Schalation greiftusw.) eines
l 6.2 Beurteus werden ten SO-Gebbereichs an
pesel
enhäuser zuus werden ddes Erdges
chreitung deder Bauge
und Einrichbaus müsserung der Kli
Bad Bodenmenhang mnicht weitervKlinik. An eden Fall eenden KlinikGebäude n
schlossen. Ede könntenenen Räumkleine Wäldrieblichen Ee Variante,
der Orientientersuchungg, 6.1 Grundie Einwirkuannten ORwerden, da
WERTES umungen am Er als 3 dB(Aes um den Außenlärmb
WERTE) auf lschutz gegt jedoch niGrundstück
eilung der Gdie ORIEN
biete im Beder K 15 üb
Tei
- 28
u beachtendie Orientieschosses a
er maßgebebiete überlhtungen deen diese Geinik nach Snteich abhä
mit der besteverfolgt. Mödieser Sterhalten werkgebäude enicht mehr Ein Neubau miteinande
mlichkeiten dchen an dErforderniss die gewäh
erungswertg ausführlic
ndlagen, auung von Ve
RIENTIERUNass eine Ü
m bis zu 3 dEnde diesesA) könnte e
Schutz kübelastung den nach S
genüber Aucht für denkes.
GeräuschsiNTIERUNGreich der Fberschritten
ilneufassung
8 -
nden Orienterungswerten der K 15
lichen Orieegt. Wegens bestehen
ebäude in uüden würde
ängen. Die Behenden Beöglich wäre elle bestehrden soll. Wentfernt gelemöglich wäu in Richtuer verbundeeine gemei
dieser Stellese ist der Nlt wurde.
e durch Vech untersucsgeführt: „E
erkehrsgeräNGSWERTberschreituB(A) als nics Abschnittseine Abwägnftiger Woh(jedoch oStand der Bußenlärm ven sogen. A
ituation ist SWERTE freiflächen dn.
des Bebauu
tierungswere für das Soüberschritte
ntierungswen der gemenden Klinikgunmittelbaree den KlinikBebauung webauung deauch eine t aber ein
Weiter östlicegen, so daären. Die ösng Norden
en werden, inschaftlichee kann aus
Neubau im
erkehrsemischt wordenEs ist eine Räuschen ei
T hinaus beng des jew
cht „wesents). Bei Orieungsmöglichngebäude berhalb deBautechnik erwiesen wAußenwohn
Folgendes für WA-Gebdes EG im w
Bebaungsplans Ga Beg
rtes tags uondergebieen.
erte wurde einschaftlichgebäudes uer Nähe zuekbereich stäwäre vereines Ortes. DErweiterun
ne schützeh wäre ein ass gemeinstliche Erw wäre die oso dass kue Nutzung sgeglichen Norden de
ssionen sinn. FolgendeRechtsfragein Abwägunesteht. Dabweils maßgetlich“ einzusentierungswchkeit eben
geht, da ber angespohnehin vo
werden kannnbereich (T
beschriebebiete bzw. westlichen
ungsplan algenberg gründung
um rd.10 et im Be-
eine al-hen Nut-und des einander ädtebau-nzelt und iese Va-g östlich
enswerte Neubau
nschaftli-weiterung
optimale urze We-ermögli-werden. s beste-
d in der es ist im e, inwie-ngsspiel-bei kann ebenden stufen ist wertüber-nfalls ge-bei einer prochene orhande-n. Diese
Terrasse,
en: „Dar-der hier Teil des
planu
Geht manWA-ORIEbis zu 3 dfestzustellvon den sIn den verchen des Außenwohzelfall sindselemente Darüber hweils maßschossen tung) die Aten Gebäwerden (v Für den Fsequent uschreitungBebauungSchutzans Den AusfüGebietes 3 dB(A) a"wesentliceine Ändeder BetrofImmissionbesteht anbezüglich können inGebäudesaktive Schder Außenbare Beeides BebaErgänzungbauungspist allerdin15 zu rechdie Verke
ungsbüro a. p
n im RahmeNTIERUNGB(A) als niclen, dass detraßennaherbleibendenWA- sowie
hnbereiche d ggf. zusäe etc.) im Na
hinaus solltßgeblichen - durch arc
Anordnung udeseiten d
vgl. Abschni
Fall, dass diumgesetzt wg der ORIENg durch passpruch inne
ührungen, ddurch Straß
als nicht „wche Änderuerung des Mffenen erst
nssituation sn dieser Ste
der Emissn den straßseiten eingehallschutzmnbereiche ainträchtigunauungsplang zum festg
plan Galgenngs nicht mhnen. Die ghrsemission
pesel
en der AbwGSWERTS cht „wesenter dann zu
en Bauflächn von einer e in den be
an den lärmätzliche aktahbereich d
ten unter BORIENTIE
chitektoniscvon Fensteder geplanttt 6.3).
e o.a. archwerden könNTIERUNGssive (baulicerhalb der G
dass in Bezßenverkehr
wesentlich“ ng" wird -
Mittelungspevon dieser
subjektiv welle seit Jahsionen dah
ßennahen Berichtet wer
maßnahmenabgeschirmtngen ausges Teilneufagesetzten Snberg und Nit einer Anlaeplanten Gnen an den
Tei
- 29
wägung datags im Be
tlich“ einzusbeachtend
hen an der KÜberschreit
etroffenen Smabgewantive Schallsder Außenw
Beachtung dERUNGSWche Maßnahern schutzwten Bebauu
hitektonischennen, beste
GSWERTE bche) Schall
Gebäude sic
zug auf dierslärms eineeingestuft u.a. im Sin
egels um mr Zusatzbela
wahrnimmt. hren, das Geher als vorBaugebietenrden, oder d (Wandelemt werden. M
eschlossen assung BeSondergebieNeufassungage einer F
Gebäude han östlich ang
ilneufassung
9 -
avon aus, dereich der gstufen ist (ve Bezugsp
K 15 eingehtung der Be
Sondergebiedten Gebäuschutzmaßnwohnbereich
der festgesWERTE - in
hmen zur Swürdiger Räuung soweit
en Maßnaheht die Möbetroffenenschutzmaß
cherzustelle
e hier vorliee Orientieruwird, wird
nne der Reehr als 3 dBastung an eDie K 15
ebiet zwischrbelastet. Sn an der K die Freifläcmente; GlasMit diesen Mwerden. Dabauungsplaet im Bebaug BebauungFreifläche inben eine abgrenzenden
des Bebauu
dass eine Üeplanten Wgl. hierzu Aegel von 58
halten bzw. ezugspegel etsflächen sudeseiten vnahmen (Whe zu prüfen
tellten Übensbesondereelbsthilfe (=ume in den wie möglic
hmen zur Seöglichkeit di
Gebäudesnahmen zu
en (vgl. Absc
gende Vorbungswertübein der Abwgelungen dB(A) definieeine Ändermit ihren Vhen diesen
Schutzwürdi15 an den
hen könnenselemente eMaßnahmena das Sondan Galgenbuungsplan Tgsplan Galgn direkter Nbschirmendn lärmabgew
Bebaungsplans Ga Beg
ÜberschreitWohnbaufläcAbschnitt 6.18 dB(A) abgunterschrittbetroffenen
sind schutzvorzusehen.
Wandelemenn.
erschreitungre in den => Grundris straßenzugch ausgesc
elbsthilfe niie von eine
seiten der geu schützen chnitt 6.3).“
belastung derschreitun
wägung gefder 16. BImert, da die Mrung der GeVerkehrsem
beiden Straige Außenbn lärmabgewn durch zusetc.) im Nahn können udergebiet inberg ledigliTeilneufassgenberg II d
Nachbarschae Wirkung, wandten G
ungsplan algenberg gründung
ung des chen um 1), so ist gesehen ten wird. n Teilflä-zwürdige . Im Ein-nte; Gla-
g der je-Oberge-
ssgestal-gewand-chlossen
icht kon-er Über-eplanten und den “
des WA-g bis zu olgt. Als
mSchV – Mehrzahl eräusch-issionen aßen gilt bereiche wandten sätzliche hbereich
unzumut-nnerhalb ich eine sung Be-darstellt, aft zur K so dass ebäude-
planu
seiten die ten NutzuFreiflächeden, ist mnahme ‚LäLärmpegeden Gebädurch die Sofern arcter schutzkonsequeschreitungbauung dSchutzans Die erfordDachkonsvorschrift telten Außder baulicAbsorptiongen bei Akreten Ein Die DIN 4anzustrebwürdigen SchutzwüAbhängigkterflächenVerhältnisSchalldämwird im BeNotwendigreich der B Innerhalb haltsräumnach der stellten LädB(A) tagste Lüftunggen im Fe
ungsbüro a. p
Orientierunungen können, in denenmöglich. Anärmschutzaelbereichen äuden eingVerkehrsem
chitektoniscwürdiger Rnt umgeset
g der Orienurch passivspruch inne
derliche Schstruktionen) DIN 4109 „
ßenlärmbelahen Verhältnsflächen dufstellung e
nzelbauvorh
4109 „Schalbende Innen
Raumes. Drdigkeit) bekeit von einanteil und
s zur Grunmmmaß für ebauungspgkeit zur RBaugebiete
der dargesen so auszDIN 4109 (ärmpegelbes wie nacht
gsöffnungenensterrahme
pesel
ngswerte einen an diesn die Orient
den Gebäanlage‘ pass
festgelegt, ehalten we
missionen d
che Maßnahäume zur Ktzt werden kntierungsweve (baulich
erhalb der G
halldämmunvon schutz
„Schallschuastung zu btnisse (Geoder betroffeeines Bebauhaben Berüc
lschutz im npegel und Die Norm leestimmte Snem „LärmpKorrekturwdfläche deFenster un
lan daher uRealisierung
sind die Lä
stellten Lärmzubilden, dSchallschut
ereichen erfts müssen in oder andeen) eingeba
Tei
- 30
inhalten könsen Stellentierungswe
äuden werdsive Schalls so dass d
erden. Die durchgeführ
hmen (GrunK 15 hin) inskönnen, beerte betroffehe) SchallscGebäude sic
ng der Umfzbedürftigenutz im Hochemessen. D
ometrie der enen Räumuungsplanecksichtigung
Hochbau“ bdas Absor
egt in AbhänSchalldämmpegelbereic
werten, die es betroffennd Außenwunter Angabg des baulicärmpegelbe
mpegelberedass die Antz im Hochbfüllt werdenin Schlafräuere Maßnahaut werden
ilneufassung
0 -
nnen. Aufen eingerichtrte des Son
den neben schutzmaßnie entsprecPlanung ka
rt werden.
ndrissgestalsbesonderesteht die Menen Gebächutzmaßnacherzustelle
fassungsban Räumen ihbau“ anhanDas setzt jeAußen- unde usw.) vo
es nicht vor g finden.
berücksichtrptionsverhangigkeit von
mmaße für h“ (LPB) feden Flächenen Raume
wände differbe der Lärmchen Schal
ereiche II bis
eiche sind dnforderungebau, Novemn. Ab einer umen und Khmen (z. B.. In die Au
des Bebauu
nthaltsbereiet werden. ndergebieteder aktivennahmen mitchenden Orann trotz d
tungen, möe in den Obeöglichkeit, d
äudeseiten ahmen zu
en.
auteile (z. Bst nach dernd der im eweils eine dd Fensterfläraus. Dieseund könne
igt pauschaalten des bn der „Raumdas Gesamst. In Abhä
enanteil deres berücksrenziert. Aumpegelbereilschutzes f
s III zu berü
die Außenben an die Lmber 1989)
AußenlärmKinderzimm. Innenbelüfßenfassade
Bebaungsplans Ga Beg
iche für dieEine Nutz
es eingehaln Schallscht den festgerientierungsder Vorbela
öglichst keinergeschossdie von einder geplanschützen u
B. Wände, r eingeführtersten Schrdetaillierte Kächen, äquie Informatioen nur bei d
ale Annahmbetroffenen,mart“ (Nutzmt-Außenbngigkeit vor Außenbausichtigen, wuf dieser Griche die zwfestgesetzt.
ücksichtigen
bauteile vonLuftschalldägemäß de
mbelastung ern schallgftung, Schle eingebrac
ungsplan algenberg gründung
geplan-zung der ten wer-utzmaß-esetzten
swerte in astungen
ne Fens-sen nicht er Über-
nten Be-und den
Fenster, ten Bau-ritt ermit-Kenntnis valente onen lie-em kon-
men über schutz-
zungsart, auteil in m Fens-uteile im wird das rundlage
wingende Im Be-
n.
n Aufent-ämmung n darge-über 45 edämm-itzlüftun-chte Lüf-
planu
tungsöffnusung des vorschriftedes maßg LärmpegeLärmpegeLärmpege Ausnahmsgelbereichten Fall nagelagerter Baulicher und Türenweitere Aaus verscforderlichekeit) gewäAufenthaltzumindestFenster swenn in Zren, Fernstung als „nommen wrausgeset Entsprechgeln über häufig nic45 dB(A) erforderlicÖffnen de In die Auwandluftduschutzes teile zu be Zur Vermgrundsätzetwa 15 d
ungsbüro a. p
ungen bzw.erforderlich
en der DIN geblichen Au
elbereich I elbereich Ielbereich IV
sweise kanhe abgewicachgewieser Baukörper
Schallschun verschloss
Außenbauteichiedenen, en Luftwechährleisten ztsräumen, dt aus schalichergestel
Zeiten einessehen usw.„freie Lüftuwird; für Sctzt werden.
hend der DI45 dB(A) s
cht mehr mötags wie na
che Raumlüer Fenster u
ußenfassadeurchlässe) entspreche
erücksichtig
eidung akuzlich eine „bdB über dem
pesel
. Lüfter (z. hen baulich
4109 als Außenlärmpe
– II: erf.R’wII: erf.R’w,rV: erf.R’w,r
n vom resuhen werden
en wird, dasr oder ande
utz gegen Asen bleibenile (z. B. Lauch vom
hsel (z. B. Hzu können, die nicht zultechnischelt werden.
s erhöhten R.) die Fenstng“ bzw. „
chlafräume
N 18005 (Bselbst bei nöglich. In dachts für Scüftung kontnabhängige
e eingebracsind bei dend den Beren.
ustischer Aubewertete Nm Schalldäm
Tei
- 31
B. Außenwen Schallsc
Außenbauteegels beträg
w,res. = 30res. = 35 dBres. = 40 d
ultierenden n, wenn mitss eine gerierer Einflüss
Außenlärm n und die geLüfter, Rollla
baulichen Hygiene, Fe
kann in Wum Schlafeer Sicht konEs entspric
Ruhebedürfter geschloStoßlüftungund Kinder
Beiblatt 1 zunur teilweisdiesem Sinnchlafräume,tinuierlich üe Lüftung zu
chte Lüftuner Bemessurechnungsv
uffälligkeiteNorm- Schamm- Maß d
ilneufassung
1 -
wandluftdurcchutzes enteile zu berügt das resul
0 dB B B
Schalldämt einem Einngere Auße
se vorliegt.
ist nur daneforderte LuadensystemSchallschuteuchte- und
Wohnräumeen genutzt wnfliktfrei - ducht hier defnisses (bei
ossen gehalg“ außerhalrzimmer ka
ur DIN 1800e geöffnete
ne ist ab ei, Kinderzimüber eine vu gewährlei
ngsöffnungeung des ervorschriften
en sollten Lallpegeldiffeer Fenster
des Bebauu
chlässe) sintsprechend ücksichtigenltierende Sc
mmaß der zelnachweienlärmbelas
n voll wirksftschalldäm
me) verringetz unabhänd Schadstofn und vergwerden, dieurch das ze
er üblichen i Gesprächelten werdenlb dieser Znn dies in d
05, 1.1) ist bem Fenster ner Außenlmer etc. die
von einem sten.
en bzw. Lürforderlichen
der DIN 41
Lüftungsöffnerenz“ (Dn,e
liegt. Es ist
Bebaungsplans Ga Beg
nd bei der den Berec
n. Unter Bechalldämm-
einzelnen is für einenstung aufgr
sam, wenn mmung nichert wird. U
ngigen Grünffabfuhr, Begleichbar gee Raumbeleitweise ÖffNutzergew
en, beim Ten und die RZeitintervalleder Regel n
bei Beurteilr ungestörtelärmbelastue gewünscaktiven ma
üfter (z. B. n baulichen109 als Au
nungen bzwe,w) aufweit darüber h
ungsplan algenberg gründung
Bemes-chnungs-eachtung -Maß:
Lärmpe- konkre-
rund vor-
Fenster t durch m einen nden er-ehaglich-enutzten üftung – fnen der
wohnheit, elefonie-Raumlüf-e vorge-nicht vo-
lungspe-er Schlaf ung über hte bzw. anuellen
Außen-n Schall-ßenbau-
w. Lüfter isen, die inaus zu
planu
gewährleischend ger Mit diesenlärm ausgRücksicht schutzes schalltech Der Klimaals Neuanden. Die hinaus wetisch sinnv Auf jedemmindestenerhalten. Zwicklung nne Gehölz Für den Aexterne AAufwertunNds. Gesegeforstet. StädtebauSO Klinik,Fläche fürEntwicklunFläche fürEntwicklun Gesamtgr 11.1.2 Umgen und i11.1.2.1 FIm Baugesachsen wniert:
ungsbüro a. p
sten, dass „ringes Eigen
n Festlegungeschlossen
genommeist in den
hnische Unte
aschutz wirdnpflanzungeLaubgehölz
erden Gebävolle Lösun
m privaten ns ein LaubZiel der Maneuer Tier- ze.
Ausgleich dAusgleichsfläng der Gebietzes über
uliche Wer Pflege undr Maßnahmng von Bodr Maßnahmng von Bod
röße des Pla
mweltschutihre BerückFachgesetzsetzbuch u
wurden für d
pesel
„aktive“ (Vengeräusch a
ngen können werden. An werden.
n nachfolgeersuchung
d dahingeheen zum Ausze können äude mit eigen für die
Baugrundstbbaum, wahaßnahme is
und Pflanz
er Eingriffeächen festgete erreichden Wald u
rte: d Altenwohnen zum Schen, Natur uen zum Schen, Natur u
angebietes
tzziele ausksichtigunze nd in den Fdie jeweilig
Tei
- 32
entilator gesaufweisen.
en GesundAuf die indiDer Nachw
enden Genim Anhang
end berücksgleich für d
helfen, diener kompaeinzelnen G
tück ist je hlweise dert die Durch
zenlebensrä
e in Natur ugesetzt. Dieen. Der Waund die Lan
nen hutz, zur Pf
und Landschhutz, zur Pf
und Landsch
s einschlägg (entspric
Fachgesetzen Schutzg
ilneufassung
2 -
stützte) Lüft
dheitsgefährviduellen b
weis der Einehmigungsist Bestand
ksichtigt, daden Eingriffe CO2-Emiskten BauweGebäude zu
angefangenr angegebehgrünung deäume als Au
und Landsce festgelegtald wird entndschaftsor
flege und haft, E 1flege und haft, W 1
gigen Fachcht Pkt. 1b)
zen des Bugüter folgen
des Bebauu
ter ein für S
rdungen duaulichen Genhaltung d
sverfahren dteil der Beg
ass umfangrf in den Wassionen zueise zugelaulässt.
ne 500 m2 nen Arten zer Grundstüusgleich für
chaft und inten Maßnatsprechend dnung (NW
hgesetzen ) der Anlag
ndes und dde Ziele un
Bebaungsplans Ga Beg
Schlafräume
urch den Vegebenheites passivezu erbring
gründung.
reiche Pflanald festgese mindern.
assen, was
Grundstüczu pflanzenücke sowie r verloren g
n den Waldahmen könn
den VorgaWaldLG) wie
ca. 0,13 h
ca. 0,20 h
ca. 0,18 h
ca. 0,51 h
und Fachge 1 zum B
des Landesnd Grundsä
ungsplan algenberg gründung
e ausrei-
Verkehrs-ten kann en Lärm-gen. Die
nzungen etzt wer-Darüber energe-
cksfläche n und zu die Ent-egange-
werden nen eine aben des eder auf-
ha
ha
ha
ha
hplanun-auGB)
s Nieder-ätze defi-
planu
Schutzgut
Mensch
Tiere unPflanzen
ungsbüro a. p
t Quelle
Baugese Bundesigesetz inkl. Ver TA Lärm DIN 180
nd BundesnNaturschdersach Baugese
pesel
etzbuch
mmissionssc
rordnungen
m
005
naturschutzghutzgesetz sen
etzbuch
Tei
- 33
Zie
chutz-
BeschleitEmhälArb ScdessowcheVoImmundGeStr Scschdur AlsnisScinsdurLärsol
gesetz Nie-
Naunbgen- d- d- d- dundalsVoLan Besonschsch– dBogefund– dsicLanFunen
ilneufassung
3 -
elaussage
rücksichtigunhutzes bei detpläne, insb
missionen (gltnisse und beitsbevölke
hutz des Mes Bodens, wie der Kulen Umwelteirbeugung hmissionen (d Belästigun
eräusche, Erahlen und äh
hutz der Ahaft vor scrch Geräusc
s Voraussetzsse für die Bhallschutz n
sbesondere rch städtebarmvorsorge l.
atur und Lanbesiedelten n und zu entie Leistungsfie Nutzbarkeie Pflanzen-ie Vielfalt, Ed Landschaft
s Lebensgrunraussetzungndschaft nac
i der Aufstelndere Belanhließlich deshaftspflege, idie Auswirkuden, Wassefüge zwischd die biologisdie Vermeidhtlich erhebndschaftsbildnktionsfähigkn in § 1 Abs
des Bebauu
ng der Beer Aufstellunesondere d
gesunde Wodie Sicherh
rung).
enschen, derdes Wassetur- und Sanwirkungen
hinsichtlich d(Gefahren, engen durch LErschütterunghnliche Ersch
Allgemeinheit chädlichen he sowie der
zung für gesevölkerung
notwendig, dam Entsteh
auliche Maßnund –minde
dschaft sindBereich so zwickeln, dasfähigkeit des
eit der Naturgund Tierwelt
Eigenart und t ndlage für de für seine E
chhaltig gesic
lung der Baunge des Us Naturschunsbesonderengen auf Tier, Luft, Klimaen ihnen sosche Vielfalt,dung und deblicher Beedes sowie keit des Nat. 7 Nr. 7 Buc
Bebaungsplans Ga Beg
lange des ng/Änderung die Vermeidohn- und Arheit der Wo
r Tiere und ers, der Atmachgüter vor
(Immissionedes Entsteherhebliche Luftverunreingen, Licht, heinungen).
t und der Umwelteinw
ren Vorsorge
sunde Lebenist ein ausredessen Verrhungsort, abnahmen in F
erung bewirk
d im besiedezu schützen
ss s Naturhaushgüter t sowie Schönheit v
en MenschenErholung in Nchert sind.
uleitpläne sinUmweltschutzutzes und de ere, Pflanzena und das Wowie die La, sowie er Ausgleicheinträchtigung
der Leistunturhaushaltechstabe a be
ungsplan algenberg gründung
Umwelt-der Bau-ung von rbeitsver-ohn- und
Pflanzen, mosphäre r schädli-en) sowie hens von Nachteile nigungen,
Wärme,
Nachbar-wirkungen e.
nsverhält-eichender ringerung ber auch Form von kt werden
elten und , zu pfle-
halts
von Natur
n und als Natur und
nd insbe-zes, ein-er Land-
n, Fläche, Wirkungs-andschaft
h voraus-gen des ngs- und es in sei-ezeichne-
planu
Fläche
Boden
Wasser
Luft
ungsbüro a. p
Baugese
Bundesbsetz Baugese
Wasserh Landesw
Bundesigesetz inkl. Ver
pesel
etzbuch
bodenschutz
etzbuch
haushaltsges
wassergesetz
mmissionssc
rordnungen
Tei
- 34
tendes SpundFlälunnah
zge- Zie– dlichson
-T-W-g--us-g
– dden–sch– dden SpundFlälunnah
setz
z
SicNaundWoversch DiehauPfla
chutz- ScdessowcheVoImmund
ilneufassung
4 -
n Bestandteisnaturschutz
arsamer undd Boden du
ächen, Nachng zur Verrinhme von Böd
ele des BBodder langfristih seiner Funndere als - LebensgrunTiere, Pflanz- BestandteilWasser- und- Ausgleichsgen (Grundw- Archiv für N- Standorte fund forstwirtssowie - siedlungsbgen, der Schutz dnveränderunVorsorgereg
hädlicher Boddie Förderunnveränderun
arsamer undd Boden du
ächen, Nachng zur Verrinhme von Böd
cherung der aturhaushalted Pflanzen ohl der Allgermeidbarer Bhen Funktion
e Gewässer ushalts und anzen zu sic
hutz des Mes Bodens, wie der Kulen Umwelteirbeugung hmissionen (d Belästigun
des Bebauu
len (Eingriffszgesetz) zu b
d schonendeurch Wiedernhverdichtungngerung zusäden.
dSchG sind ge Schutz d
nktionen im N
ndlage und -en, des Naturh Nährstoffkremedium für
wasserschutzNatur- und Kufür Rohstofflaschaftliche
ezogene und
des Bodens ngen, gelungen gedenveränder
ng der Saniengen und Altl
d schonendeurch Wiedernhverdichtungngerung zusäden.
Gewässer es und als Lund deren Bemeinheit unBeeinträchtignen.
sind als Beals Lebens
chern.
enschen, derdes Wassetur- und Sanwirkungen
hinsichtlich d(Gefahren, engen durch L
Bebaungsplans Ga Beg
sregelung naberücksichtig
er Umgang mnutzbarmach
g und Innenätzlicher Ina
des Bodens Naturhausha
-raum für M
haushaltes meisläufen, stoffliche E
z), ulturgeschichagerstätten,
d öffentliche
vor schädlic
egen das Erungen,
erung schädlasten
er Umgang mnutzbarmach
g und Innenätzlicher Ina
als BestanLebensraum Bewirtschaftnd zur Unte
gungen ihrer
estandteil desraum für T
r Tiere und ers, der Atmachgüter vor
(Immissionedes Entsteherhebliche Luftverunrein
ungsplan algenberg gründung
ach Bun-gen.
mit Grund hung von nentwick-anspruch-
hinsicht-alt, insbe-
enschen,
mit seinen
Einwirkun-
hte, für land-
e Nutzun-
chen Bo-
Entstehen
icher Bo-
mit Grund hung von nentwick-anspruch-
dteil des für Tiere ung zum erlassung r ökologi-
es Natur-Tiere und
Pflanzen, mosphäre r schädli-en) sowie hens von Nachteile nigungen,
planu
Klima
Landschaft
11.1.2.2 FRaumordDas Landals Vorrangebiet ScEisenbahnplante A 3
ungsbüro a. p
TA Luft
Niedersäschutzge
t BundesnNaturschNiedersa Bundesw Landesw
Fachplanunnung
desraumordnggebiet Hahifffahrt, dienstrecke au39 als Vorra
pesel
ächsisches esetz
naturschutzghutzgesetz achsen
waldgesetz
waldgesetz
ngen
nungsprograuptverkehe Bahnstreusgewiesenanggebiet A
Tei
- 35
GeStr Scschdursorfür
Natur- ScLandestiscMe
gesetz/ ScdereigMegendelVielun ZwWa(NudieLeiKlimLufbildlunfunrentun KedasNubiojüngegscherfme
ramm (LROrsstraße dacke Uelzen
n. SüdöstlicAutobahn da
ilneufassung
5 -
eräusche, Erahlen und äh
hutz der Ahaft vor scrch Luftverurge zur Erziedie gesamte
hutz, Pflege ndschaft zur s Naturhaushchen Verhältenschen und
hutz, Pflege rherstellung
genen Werteenschen aucn Generationlten Bereichelfalt, Eigenangswertes vo
weck dieses ald wegen utzfunktion)
e Umwelt, iistungsfähigkma, den Wasft, die Boded, die Agrar-ng der Bevönktion) zu erhn und seineng nachhaltig
nnzeichen ss die Betretzung in eine
ologische Viengungsfähigkgenwärtig uhe, wirtschafüllen, erhalte
en kein Scha
OP) Niedersar. Der Elben – Wittingech der geplargestellt.
des Bebauu
Erschütterunghnliche Ersch
Allgemeinheit chädlichen unreinigungeelung eines he Umwelt.
und EntwicSicherung d
haltes (und dtnisse) als LGrundlage f
und Entwicder Landsc
es und als Lh in Verantwnen im besie
zur dauerhrt und Schönn Natur und
Gesetzes isseines wirtsund wegen snsbesonderekeit des Nsserhaushaltnfruchtbarke- und Infrastlkerung (Schhalten, erforde ordnungsgg zu sichern.
nachhaltigereuung von Wer Art und Welfalt, die Pkeit, die Vitalind in Zukuftliche und sen bleibt undden zugefüg
sachsen 20e-Seitenkanen als Vorrlanten Bau
Bebaungsplans Ga Beg
gen, Licht, heinungen).
t und der Umwelteinwn sowie dehohen Schut
cklung von Nder Leistungsdamit auch dLebensgrundfür seine Erh
cklung und gchaft auf GruLebensgrundwortung für dedelten und haften Sichenheit sowie dLandschaft.
st insbesondschaftlichen seiner Bedee für die d
Naturhaushalt, die Reinhaeit, das Lantruktur und dhutz- und Erderlichenfallsgemäße Bew
r ForstwirtscWaldflächen
Weise erfolgt, roduktivität, ität und die Fnft wichtige
soziale Funktd anderen Ö
gt wird.
017 stellt dinal ist als Vranggebiet gebiete ist
ungsplan algenberg gründung
Wärme,
Nachbar-wirkungen eren Vor-tzniveaus
Natur und sfähigkeit der klima-dlage des holung.
gfs. Wie-und ihres dlage des die künfti-
unbesie-erung der des Erho-
dere, den Nutzens
utung für dauernde tes, das
altung der dschafts-die Erho-rholungs-s zu meh-wirtschaf-
chaft ist, und ihre dass die die Ver-
Fähigkeit, ökologi-
tionen zu Ökosyste-
ie L 270 Vorrang-sonstige die ge-
planu
Die zeichn2000 für dbesonderestraße vonnaler Bedpunktaufgals Standkehr ausg Weitergehaus dem F FlächennDer fortgestellt für dderzeitigeBereich deine Flächdargestellstraße ausDa dieser plan geänder ehemadie in Zuknen dar. Dplans im P RechtsveFür den B15, wurdedem Jahrehalb dieseFestlegungenberg Ian und seder Lüderungsplan AltenwohnGalgenbe NaturschNach Infosen.de) lie
ungsbüro a. p
nerische Dden Landkre Eignung n überregioeutung dargaben Sicheort mit der ewiesen.
hende AussFlächennutz
utzungsplaeltende Fläcdas Gebiet zn Klinik ein
des im Bebhe für Waldt. Die L 270sgewiesen. r Bereich insndert werdealigen Sam
kunft von deDer FlächenParallelverfa
erbindliche Bereich zwisen zwei Bebe 1993 umfes Gebietesg der grünI aus dem etzt überwierschen StraTeilneufass
nen umfassrg.
utzfachlichormationenegt das Ge
pesel
arstellung dreis Uelzen und Zweck
onaler Bedegestellt. Ba
erung und Ebesondere
sagen zur Rzungsplan,
an chennutzunzwischen de Sondergeb
bauungspland ausgewie0 und die K
sgesamt neen. Die 43.
mtgemeinde er Klinik bennnutzungspahren gemä
Bebauungschen Langbauungspläfasst das Gs sind ein ordnerischeJahr 2001 egend Sonaße ist ein sung Galgest ein klein
he Vorgabedes Lan
ebiet zwisch
Tei
- 36
des Regionweist die B
kbestimmuneutung, die ad BodenteiEntwicklungen Entwicklu
RaumordnuRaumordnu
ngsplan derer Landes-biet (SO) Kn festgeleg
esen. Im No15 sind als
eu konzipieÄnderung Bodenteich
nötigten Flälan wird gle
äß § 8 Abs.
gspläne genbrügger äne aufgesteebiet der deSondergeben Strukturgrenzt nörd
ndergebiete schmales
enberg festgnes Teilstüc
en des-Kartenhen der L
ilneufassung
6 -
nalen RaumBaugebieteg, aus. DieK 15 als Hch ist als G
g von Wohnungsaufgab
ng finden sung“ in der
r ehemaligeund der Kr
Klinik dar. Ngten SO Kliorden davos überörtlich
rt wird, musdes fortgelh stellt nebechen ein SO
eichzeitig zu3 BauGB g
Straße, L 2ellt. Der Beerzeitigen M
biet Klinik uen festgesedlich an deKureinrichtMischgebie
gesetzte Sock im Nord
servers (w270 und de
des Bebauu
mordnungspals weiße
e L 270 ist auptverkeh
Grundzentrustätten und
be Erholung
sich im KapBegründun
en Samtgemreisstraße füördlich anginik, Pflegen ist ein SOhe und örtlic
ss auch dertenden Fläcen anderenO Klinik, Pfur Aufstellungeändert.
270, und LüebauungsplaMediClin Send umfangetzt. Der Ben Bebauuntungen festet festgelegondergebietdwesten de
www.umwelter K 15 au
Bebaungsplans Ga Beg
programms Fläche, d. als Hauptv
hrsstraße voum mit den d Arbeitsstäg und Frem
pitel „2. Entwg.
meinde Bodür das Gelä
grenzend iste und AltenO Kureinricche Hauptv
r Flächennuchennutzun
n Ausweisuflege und Ang des Beb
üdersche San Galgenb
eepark Klinireiche Fläcebauungspgsplan Galt. Lediglichgt. Das im t Klinik, Pfl
es Bebauun
tkarten-niedußerhalb vo
ungsplan algenberg gründung
(RROP) h. ohne
verkehrs-on regio-Schwer-tten und
mdenver-
wicklung
denteich ände der t für den nwohnen chtungen verkehrs-
utzungs-ngsplans ngen für ltenwoh-
bauungs-
Straße, K berg aus k. Inner-
chen zur plan Gal-genberg entlang Bebau-
ege und ngsplans
dersach-on natur-
planu
schutzreczum Bunddesweiter In östlicheNSG LÜ SeewieseVorkomme Aufgrund mit der Baeinträchtig Im LandscBereich zwund Trittrawicklungs Besonderenicht vorhGebiete: Die
räuterDE
Fütur
Diebude
11.2 Bestkungen (e
11.2.1 BeweltmerkFür die Beverbundenplans Galgenberg
ungsbüro a. p
htlichen ScdesnaturschBedeutung
er Richtung 00008 „Zwn - ein nur en der nord
der Entfernauleitplanungung oder S
chaftsrahmewischen L 2asen sowieziel für den
e Werte odanden. In d
e Agrarlandume für die rungsvorschE2930-401 „ür den südlicrschutzfache westlich nd und wen Biotopsch
tandsbeschentspricht
estandsaufmale (entsewertung dnen Eingriffgenberg bfestgesetz
pesel
chutzgebietehutzgesetz g für den Na
des geplanwergbirkenm
2 ha großedischen Zwe
nung zu denng NutzungeStörung der
enplan des 270 und K 1e einer halb
Bereich ist
der eine erhder Umgebu
dschaften imHauptziela
hlag für d„Ostheide bchen Teil delich bedeutsgelegene A
estlich des hutz.
hreibung uPkt. 2 der A
nahme undpricht Pkt.
der Umweltafs sind die Fbindend. Innzten SO
Tei
- 37
en gemäß (NAGBNat
aturschutz.
nten Baugemoor bei Sces Schutzgergbirke (Be
n Schutzgeen vorbereiSchutzgeb
Landkreise15 ein Siedbruderalen t eine umwe
höhte Bedeung gibt es
m Süden darten Heidelas nächst
bei Himberges bestehensames TrocAueniederuBahndamm
nd BewertAnlage 1 z
d Bewertu 2a) der AnauswirkungFestsetzungnerhalb des
Klinik ist
ilneufassung
7 -
NiedersäcSchG) sow
ebietes in cachafwedel“
gebiet für daetula nana).
ebieten ist nitet werden
biete mit ihre
es Uelzen (LlungsbereicGras- und
eltverträglic
eutung für Sallerdings
der Baugeblerche und O
liegende gen und Badnden Seepackenrasenvng hat eine
mes auch e
ung der erum BauGB
ng des Umnlage 1 zumen bezüglicgen des recs im Bebau
eine Flä
des Bebauu
chsischem Awie weiteren
a. 2,5 km Eam Rande
as seit 192.
nicht davon , die zu eineen Schutzgü
LRP, onlinech mit Verke
Staudenfluhe Nutzung
Schutzgüteeinige im L
biete sind BOrtolan undEU-Vogels
d Bodenteicark-Klinikgeorkommen e Funktion eine sehr ho
heblichen B)
mweltzustam BauGB) ch des mit chtsverbindlungsplan Täche für
Bebaungsplans Ga Beg
Ausführungn Gebieten
Entfernung le der Bode28 bekannte
auszugeheer Beseitiguütern führen
e 2017) wirdehrsflächenur angegebg.
er sind gemLRP heraus
Biotop- / Fud werden alschutzgebiech“ genannteländes wirdbeschriebefür den Biohe Bedeu
Umweltaus
ands und d
dem Planvlichen Beb
TeilneufassuWald fes
ungsplan algenberg gründung
gsgesetz mit lan-
liegt das enteicher e dortige
en, dass ung, Be-n.
d für den n, Scher- en. Ent-
mäß LRP gestellte
unktions-ls Erwei-et-Gebiet t. d ein na-en. otopver-
utung für
swir-
der Um-
vorhaben bauungs-ung Gal-stgelegt.
planu
Abbildungreich nördlerfasst und
11.2.1.1 NDer PlanuDeutschlaHaupteinhOstheide UrstromtaOstheide kleinflächi Die Lüderwie der Jeschließt siland. Die Flottsandgräumig lan Eine Singhandelt esmoorstand
ungsbüro a. p
g 1: Auszug lich der Seb
d neu festges
Naturräumlungsraum lands“ (vgl. heit 642 "Oist der östll der Elbe bsind heute g treten nat
r Geest befeetzel-Dumich die HohLüder Geesgebiet durcndwirtschaft
ularität stels sich um edort.
pesel
aus dem rebastian-Kneisetzt)
iche Lageiegt gemäßhttp://geogrstheide" inniche Absch
bis zur unteüberwiege
turnahe Lau
findet sich zmme-Lehmp
e Heide an st zeichnet h eine bestlich genutz
len die ca. einen aufgr
Tei
- 38
echtsverbindpp-Straße is
ß dem „Haraphie.giersnerhalb derhluss der Lüeren Allertalnd mit monubwaldgese
zwischen dlatte und A und im Südsich wie da
ssere Bodenzt wird. Wald
400 m nordrund seiner
ilneufassung
8 -
dlichen Bebast durch den
andbuch desbeck.de/kar Untereinhüneburger sandebene
notonen Kieellschaften a
em UelzenArendseer Pdosten das as südsüdönqualität audstandorte
döstlich geler Größe be
des Bebauu
auungsplan Gn Bebauung
r naturräumarten/) in deeit 642.52 Heide und
e. Die Endmefernforstenauf.
er Becken Platte im Os
Westaltmästlich ansch
us, so dasskommen hi
egenen Seesonders be
Bebaungsplans Ga Beg
Galgenberg gsplan Galge
mlichen Glier naturräu„Lüder Geeerstreckt s
moränenstan bedeckt. L
im Nordwesten. Nach
ärkische Wahließende Ws das Gebingegen kau
ewiesen daedeutenden
ungsplan algenberg gründung
(der Be-enberg II
ederung umlichen est“. Die sich vom affeln der Lediglich
esten so-Westen
aldhügel-Wittinger et groß-um vor.
ar. Dabei Nieder-
planu
11.2.1.2 HDie potendas sich ntürlichen gegenwärfür das bKarten auUelzen dider BÜK 5 Die potenmaßnahmdie an deentwickeln Das Gebieche Vegeschmielen 11.2.1.3 SDas GebieEmissionean die K 1 BewertunEine wesLärm- unddas Areal 11.2.1.4 SFür das Gstand sow Zwei Gelächung deram 05. Oschutzrectrag vor. BiotoptypDie Biotopdersachsetet sich nain der Bauten Städte
ungsbüro a. p
Heutige potnzielle natünach UnterStandort- urtigen Leistubiotische Wuf Basis dere Karte de50.
zielle natürmen dazu, een Standortn kann.
et an der Ketation Bucn-Buchenwa
Schutzgut Met an der Kren des Verk5 liegt das
ng: sentliche Bed Luftemissim Zusamm
Schutzgut TGebiet und swie zu Flora
ändebegehur Eignung vo
Oktober 201chtlicher B
pen und Floptypenerfasen“ (O. von ach der „Arbuleitplanungetagmodell,
pesel
tentielle narliche Vegelassen des und Umwelungsfähigke
Wuchspotentr Bodenkunr "potenzie
rliche Vegetine möglichangepasst
reisstraße lchenwälder ald des Tief
Mensch reisstraße, kehrslärms als Naherh
eeinträchtigsionen des menhang m
Tiere, Pflansein Umfeldund Fauna
ungen zur orhandener7 und am
Belange gem
ora im Baussung ist geDrachenfel
beitshilfe zug“ des Nied in Verbind
Tei
- 39
atürliche Veetation stelmenschlich
ltbedingungeit des jewetial einer Fndlichen Übll natürliche
tation dienthst naturnaht ist und si
iegt in einebasenarm
flandes) ang
K 15, ist vosind im Geolungs- und
gung des SStraßenver
mit dem Kurp
nzen, Biolod lagen keia vor.
Erfassung r Habitatstru24. April 2mäß § 44 B
ugebiet (Abemäß dem ls, 2016) vour Ermittlungdersächsiscdung mit de
ilneufassung
9 -
egetation (lt ein theorhen Einflus
gen ausbildeiligen StanFläche. Fürbersichtskaren Vegetati
t u.a. bei dehe Pflanzench ohne da
em Bereich, mer Standogegeben we
on einem Siebiet wahrnd Kurgebiet
Schutzgutesrkehrs. Für park am See
ogische Viene flächens
des Biotopukturen für 018 durchg
BNatSchG
bb. 2) „Kartiersch
orgenommeg von Ausglchen Städteer „Einstufu
des Bebauu
HPNV) retisches Vses unter den würde. dortes und
r Niedersacrte (BÜK 50on" (PNV)
er Planung nauswahl zuauerhafte P
für den alsrte (Flattererden.
edlungsgehehmbar. Wt genutzte K
s Mensch die Erholu
e eine Bede
elfalt scharfen Da
pbestands sTier- und P
geführt. Zurliegt ein ge
hlüssel für Bn worden. Dleichs- und etags“ (2013ng der Biot
Bebaungsplans Ga Beg
Vegetationsden derzeitSie entspr
ist somit Achsen liege0) vor sowiauf der Gr
von Bepflausammenz
Pflege am S
s potenziellergras- bzw
hölz bestanWestlich angKurpark am
besteht duungsnutzungeutung.
aten zum B
sowie zur UPflanzenarter Beachtungesonderter F
BiotoptypenDie BewertuErsatzmaß3), dem sotoptypen in
ungsplan algenberg gründung
bild dar, igen na-richt der
Ausdruck en PNV-e im LK rundlage
anzungs-ustellen, Standort
e natürli-. Draht-
den. Die grenzend
See.
urch die g besitzt
Biotopbe-
Untersu-en wurde g arten-Fachbei-
n in Nie-ung rich-
ßnahmen genann- Nieder-
planu
sachsen“ weils eine Wert 5 4 3 2 1 0 Ergänzt wPrüfung adells dargder vorkomkönnen. Gebiet an(Beschrevon erhebAbgeseheWertstufe lenden Bönommen. aus Berg-kommen Baumschi(Larix spestimmt, daTaubenkirStraße an(Stellaria h(Chelidoni(Aegopod
ungsbüro a. p
(O. von Dre Wertigkeit
wird diese Buf einen be
gelegten Krmmenden B
n der K 15: ibung exteblich nachten von eine
1) wird dieöschung voIn der Bau
-Ahorn (AceEsche (Fracht beigem
ec.). Die Staneben findrsche (Prunngrenzendeholostea), Sium majus
dium podagr
pesel
rachenfels, t zwischen
Bedeutung
sehr hoch hoch mittel gering sehr geringweitgehen
Bewertung esonderen Siterien. DieBiotope ode
erne Ausgteiligen Umem ca. 34 me 1.293 m² n einem Simschicht doer pseudopaxinus excemischt sind trauchschicden sich aunus serotinan, ebenerdi
Stinkender Ss), Kleinblüraria) und E
Tei
- 40
2012). Dann 0 und 5 zu
g
g nd ohne Bed
auf der EbSchutzbedase definiereer Biotopko
gleichsflächmweltauswm² großen große Fläc
iedlungsgehominiert ein
platanus) unelsior) und zudem ein
cht wird vouch Brombea) als Störzigen Teil auStorchschn
ütiges SprinEfeu (Heder
ilneufassung
0 -
nach wird dugeordnet:
deutung
bene der wearf nach denen besonde
omplexe, die
hen: sieheirkungen, EFußweg a
che an der hölz (Biotopn junger bisnd Stiel-Eic
Hänge-Birnige Fichten der Ebereere (Rubueiger. Eine usgebildet Habel (Geranngkraut (Im
ra helix).
des Bebauu
den einzeln
eiteren Schn in Liste IIere schutzge zu deren
Kapitel 1Externe Aum Nordrandzur Lüders
ptyp HSE, Ws mittelalter he (Quercuke (Betula n (Picea arsche (Sorbus fruticosus
KrautschicHier wachsnium robertmpatiens p
Bebaungsplans Ga Beg
nen Biotopt
hutzgüter dI des Städt
gutbezogenAufwertung
11.2.3.2 Auusgleichsfld (Biotopty
schen StraßWertstufe 3Großbaum
us robur). Dpendula) v
abies) und bus aucupas) sowie di
cht ist nur imsen u. . Stetianum), Scparviflora),
ungsplan algenberg gründung
ypen je-
urch die tetagmo-e Werte g führen
usgleich ächen)
yp OVW, ße abfal-3) einge-
mbestand Daneben vor. Der Lärchen
aria) be-ie Späte m an die rn-Miere höllkraut Giersch
planu
Abbildung(Kartengru
AngrenzeNördlich uhölz fort. liegen eineinem mit
ungsbüro a. p
g 2: Biotoptypndlage: Amtl
ende Biotopund östlich Am Fuß de
nige naturnatelalten Bau
pesel
pen im Plangliches Liegen
pe des Geltunges steilen, cahe Gartenumbestand
Tei
- 41
gebiet an dernschaftskata
gsbereichs ca. 5 m ho
ngrundstückaus Eichen
ilneufassung
1 -
r K 15 asterinformat
an der K 1hen Abhan
ke mit Wohn und Fichte
des Bebauu
ionssystem,
5 setzt sichgs an der Lnhäusern u
en.
Bebaungsplans Ga Beg
ALKIS®)
h das SiedlLüderschenund Schup
ungsplan algenberg gründung
lungsge-n Straße pen und
planu
Nordöstlicpseudopla Südlich ungrünfläche Westlich Parksee e Fauna Das Gehökleineren bitatstruktmausarteninsbesondschen Stran der K bäume an BewertunDas PlanggeeigneteLebensrau Die Biot§ 30 BNathalb des Gdes Biotop VorkommeBegehungdes Gebiera vor, dahafte und ten ist ebe Ein besonKriterien b BesonderIn einem gziell im gPflanzenaarten. DaGruppen
ungsbüro a. p
ch schließenatanus) sow
nd südöstlicen aus Sche
der Lüdersein abwechs
ölz weist teHöhlen odeuren findenn und als Wdere für einraße nach W15. In Teilb
ngepasste A
ng: gebiet an d
e Habitatstruumbedeutu
opkartieruntSchG oderGeltungsbepschutzes b
en seltenerg im Oktobeetes auch nas auf eine
wiederkehenfalls nicht
nderer Schubesteht nich
rer Artenscgesondertegeplanten Barten genanarüber hinader Mäuse
pesel
n Flächen mwie ausgede
ch befindet errasen und
schen Straslunsgreiche
eilweise Toter Nischen n. Auch alsWirbellosenle exponiertWesten verbereichen dArten, z. B. a
der K 15 weukturen auf.ng zu.
ng ergab r § 24 NAGreichs. Einebesteht som
r und bestaer 2017 nichicht zu erwahöhere florrende Nutzt zu erwarte
utzbedarf naht.
chutz gemän ArtenschuBaugebiet nt. Dazu geus sind Vosowie von
Tei
- 42
mit einem juehnte Halbr
sich die Sed einem alte
aße liegt mer, naturnah
tholz, Stamkönnen fre
s Sommerqlebensraumte Stiel-Eichrlaufenden
des Gehölzeaus der Gru
eist für eine. Insgesam
keine HGBNatSchGe generelle
mit nicht.
andsgefährdht festgestearten. Es lieristische Wezung durch en.
ach den in L
äß § 44 BNutzfachbeitrvorkommen
ehören vor orkommen n Insekten
ilneufassung
2 -
ungen Pionuderale Gra
eepark-Klinen Baumbe
mit dem voher Gewäss
manrisse ui brütende V
quartier für m ist der Bahe auf der Fußwegs n
es finden dauppe der Vö
e Reihe hät kommt ihm
inweise aG gesetzlich
Unzulässig
deter Pflanzellt werden uegt auch keertigkeit desbestandsge
Liste III des
atSchG rag zur Baunden besoallem zahlrweiterer S(z. B. Lauf
des Bebauu
nierwald ausas- und Sta
ik mit umgestand aus S
on der „Auserlebensra
und kleine BVogelarten Bäume be
umbestandanderen Se
nördlich desarüber hinaögel, geeign
ufiger Tier- m daher ein
auf Vorkomh geschütztkeit des Ein
zenarten kound sind auein Datenmas Areals hinefährdete o
Städtetagm
uleitplanungnders gesceiche Fledeäugetierarte
fkäfer, Bien
Bebaungsplans Ga Beg
s Berg-Ahoudenfluren
ebenden AbStiel-Eichen
ue“ durchfloaum.
Baumhöhlenhier geeign
ewohnended geeignet. eite des zus Geltungsaus auch annete Lebens
- und Pflanzne durchsch
mmen vonten Biotopengriffs aus G
onnten währufgrund der aterial übernweist. Eineoder seltene
modells darg
g werden dichützten Termaus- unden, z. B. a
nen, Heusch
ungsplan algenberg gründung
orn (Acer an.
bstands-n.
ossenen
n auf. In nete Ha- Fleder-Dies gilt
ur Lüder-bereichs n Nadel-sstätten.
zenarten hnittliche
n nach en inner-Gründen
rend der Struktur
r die Flo-e dauer-e Tierar-
gelegten
e poten-ier- und d Vogel-aus den hrecken,
planu
Tagfalter, einer Nutz 11.2.1.5 SDie folgen(Niedersä Fläche Der 1.293eingenom Relief Das Gebieweist auf 62,5 m ü N Geologie Ausgangsder Saale- BodentypAn dem sStandort h LandwirtsFür die BöAckerzahlches ErtraPunkte. BewertunDie ungenge Ertragstung für dden Natur 11.2.1.6 SOberflächNatürliche70 m wesder „Aue“ Das Gebieten keineliegt bei c
ungsbüro a. p
Ameisen) mzung des Ge
Schutzgut Fnden Angabchsisches B
3 m² große men.
et an der K seiner BreiNN am unte
sgestein sin-Kaltzeit.
p sandig-kieshaben sich e
schaftlicheöden im Been vor. Dieagspotenzia
ng: nutzte Flächspotenzial adie landwirtrhaushalt. N
Schutzgut Whengewässe Oberflächestlich des Gdurchflosse
et weist einn Grundwaca. 62,5 – 6
pesel
möglich. Auebietes als
Fläche, Relben beruhenBodeninform
Geltungsbe
15 liegt an te von ca.
eren Teil de
nd glazifluvi
igen, sommertragsarme
es Ertragspereich des e östlich benal auf. Die
he ist als übam Hangstaschaftliche
Naturnahe B
Wasser ser / Grundengewässe
Gebietes an ene Parksee
nen terrestriasseranschl60 m über N
Tei
- 43
uch für ArteLandlebens
lief, Geologn auf Informmationssyst
ereich an d
einer Hang40 m ein G
es Hanges a
iatile Sande
mertrockenee Podsol-Br
potenzial / BPlangebietenachbarten
Boden- un
berprägter Nandort komNutzung z
Böden komm
dwasser er kommen der Seepae.
ischen Bodluss besitztNN. Die W
ilneufassung
3 -
en aus der sraum ausz
gie und Bomationen detem).
er K 15 wir
gkante östlicGefälle von auf.
e und z. T.
en, schwacraunerde-B
Bonität es an der KFlächen w
nd Ackerza
Naturbodenmmt dem Bozu. Er ist vomen nicht vo
im Plangebark-Klinik be
en auf, dert. Die Lage
Wasserdurch
des Bebauu
Gruppe derzugehen.
oden es Online-K
rd von eine
ch der Lüdeca. 67 m ü
Kiese des
ch mit Nähöden entwic
K 15 liegeneisen ein g
ahl betrage
einzustufeoden keine on allgemeor.
biet an der efindet sich
r in den obee der Grunlässigkeit d
Bebaungsplans Ga Beg
r Amphibien
Kartenserve
em Siedlung
erschen StrNN am obe
s Drenthe-S
rstoffen veckelt.
n keine Bodgeringes ackn hier 19
n. Durch dabesondere
einer Bedeu
K 15 nicht h allerdings
eren Bodenndwasserobder sandig-
ungsplan algenberg gründung
n ist von
rs NIBIS
gsgehölz
raße und eren auf
Stadiums
rsorgten
den- und kerbauli-bzw. 21
as gerin-e Bedeu-utung für
vor. Ca. der von
nhorizon-berfläche -kiesigen
planu
Böden ist ist relativ g BewertunDie Grundten zwischkeit der otungsfähig EmpfindlDas Schuoberen Gschützen, lände undgesteine aEintrag vo 11.2.1.7 SDas Plangkühlen Wche Niede9° C. Die re in den W Der Raumeinen relalokalen Klsehenen Ttion. Eine Bad BodeStraßenve BewertunAufgrund weder dieche noch Auswirkunschen Ver 11.2.1.8 SDer NahbKlinik besteine gewisse in Verbausgepräg
ungsbüro a. p
hoch. Das gleichmäßig
ng der Leisdwasserneuhen 151 undoberflächengkeit des Gr
ichkeit gegutzpotenzial Grundwasse
wird gemäd Grundwasals gering bon grundwas
Schutzgut Lgebiet liegtintern und
erschlag betHauptwindrWintermona
m ist klimaökativ hohen LimafunktionTeils des P Belastung
enteich und erkehr statt.
ng: der geringe
e allgemeinedie Immissi
ngen auf drhältnisse ü
Schutzgut Lbereich destimmt. Zwasse historisbindung migten Eingrü
pesel
Grundwassg verteilt.
tungsfähigubildungsratd 200 mm/anahen Gesrundwasser
genüber Grder ansteh
rleiter vor äß NIBIS-Sesseroberfläcbewertet. Dsserverunre
Luft und Klt großklimamilden Somträgt 644 mrichtung ist aten die vor
kologisch deLuftaustausnen gekennlangebiets des Klima
im Bereich
en Größe dee luftreinigeionen im Beas lokale Kberprägt.
Landschafts Landschafr ist durch d
sche Kontint der zentra
ünung, insb
Tei
- 44
ser kann sic
gkeit des Gte ist im Bea im langjähsteine als drs einzustuf
rundwassehenden Gesder Befrac
erver bei eiche und aufDementspreeinigenden
lima tisch in de
mmern bei mm im Jahr.
West, geforherrschend
em Geest-sch und einnzeichnet ishat eine Kl
as findet duder besteh
es mit einemende und kereich der bKlima. Dies
t ftsbildes wirdie angestauität gegebalen große
besondere n
ilneufassung
4 -
ch in diesen
Grundwasseereich des Ghrigen Mittedurchschnitfen.
erverschmusteine im Hchtung mit nem geringfgrund des
echend ist dStoffen als
r subatlantganzjährigeDie mittlerelgt von Süd
de Windrich
und Bördebnen mäßiget. Der Waldima- und lu
urch Immisshenden Kure
m Baugebielimaausglei
bestehendeses wird vie
rd vom modammte Nutzben. Durch n Offenfläcnach Südos
des Bebauu
n Gesteinen
ers: Gebietes anel bei einer httlich bedeu
utzung: Hinblick auf
potenziellegen FlurabsFehlens po
die Empfindhoch einzu
ischen, gemen Niedersce Jahrestemdwest. Letzttung.
bereich zuzn Einfluss
d des für dieufthygieniscsionen im Seinrichtunge
et überplantchende Fun Einrichtunelmehr durc
dernen Gebzung des Krdie mehrgehe und einsten zur L
Bebaungsplans Ga Beg
n gut bewe
n der K 15 mhohen Durcutend für d
ihr Vermögen Schadstostand zwiscotenzieller Bdlichkeit geustufen.
mäßigten Zchlägen. D
mperatur liegtere ist insb
zuordnen, ddes Reliefse Bebauun
che AusgleicSiedlungsraen sowie du
ten Bereichnktion der ngen nennerch die gro
bäude der Srankenhauseschossige ner nicht be
270, ist da
ungsplan algenberg gründung
gen und
mit Wer-chlässig-die Leis-
gen, den offen zu hen Ge-Barriere-genüber
Zone mit er jährli-gt bei
besonde-
er durch s auf die g vorge-chsfunk-aum von urch den
hs haben Waldflä-
enswerte ßklimati-
Seepark-sbetriebs Bauwei-
esonders as Land-
planu
schaftsbildbestimmteOrtsbild eWirkung. Eine positan der K 1schen StrSee mit teAue im W Im Fernbeschlossenhäusern uDas Landstät sowie m Im NordwWaldflächwaldbereicBedeutung Östlich vonutzten FGräben gVielfalt un Im Süden falt und Nchen mit egeprägt zu BewertunDas LandsschaftsbildStraße mi Insgesammit einem Der im Osßes, techträchtigunbar ist.
ungsbüro a. p
d als wenige Bauweiseeinfügen. Si
tive Landsc15 selber, draße sowie eils altem Besten.
ereich schne Bebauunund einzelneschaftsbild mittlerer Vie
westen Bad en der „Wiche sowie eg verleihen
om OrtsrandFlächen dergegliedert. Dd Naturnäh
wird das LaNatürlichkeiteinem eher u betrachte
ng: schaftsbild dwirkung et seinem te
t überwiegehohen Lan
sten durch nisches, nag dar, die a
pesel
g naturnah ue bewirkt, de haben vi
haftsbildwirder teils älte
der als Naaumbestan
ließt nördlicng von Baden älteren GBad Boden
elfalt und Na
Bodenteichierener Bereingestreut.
d Bad Boder „SeewieseDies bewirk
he bei ebenf
andschaftsbt sind hier geringen A
n.
weist eine ntfaltet dasils älteren B
en im Fernbndschaftsbild
Bad Bodeaturfernes aber in der
Tei
- 45
und von gedass sich dielmehr ein
rkung entfalere Baumbeaherholung
nd entlang d
ch des Pland BodenteicGebäuden,
nteichs ist inaturnähe.
hs befindenrge“. Nebente Heidefläc
enteichs ween“ durch kt bei einefalls hoher h
bild von einaufgrund d
Anteil strukt
hohe histors gut eingeBaumbestan
bereich natdwert.
nteich verlaBauwerk eRegel nur i
ilneufassung
5 -
eringer Vielfdie Gebäude das Land
lten hingegeestand nörds- bzw. Ku
des überwie
ngebietes ach mit über besonders
nsgesamt vo
n sich die gn Nadelforschen, die de
erden die ükleinere Wm erhöhtenhistorischer
em hohen Oder überwieturbildender
rische Kontegrünte Gend.
turraumtypis
aufende Elbeine überrein dessen u
des Bebauu
falt einzustude kaum indschaftsbild
en das gut dlich davon urgebiet geegend natur
an der K 15rwiegend nes entlang deon hoher hi
großen zussten gibt esem Landsc
überwiegendälder und n Strukturrer Kontinuität
Offenlandangend ausger Elemente
inuität auf. ebiet entlan
sche Lands
be-Seiten-Kgionale Lan
unmittelbare
Bebaungsplans Ga Beg
ufen. Die fun das gewad beeinträch
eingegrünte entlang denutzte Kurprnahen Verl
5 zunächsteuzeitlichener Hauptstrstorischer K
sammenhäns hier auch
chaftsbild ei
d als GrünFeldgehölzeichtum eint.
nteil bestimeräumten Anur als ger
Eine positivng der Lüd
schaftsbilde
Kanal stellt ndschaftsb
er Nähe wa
ungsplan algenberg gründung
unktional achsene htigende
e Gebiet er Lüder-park am aufs der
t die ge-n Wohn-aße, an. Kontinui-
ngenden h Misch-ne hohe
land ge-ze sowie ne hohe
mt. Viel-Ackerflä-ring aus-
ve Land-derschen
einheiten
als gro-ildbeein-hrnehm-
planu
11.2.1.9 SUnter KultsellschaftlSchätze dden könntund sonst BewertunEs liegen 11.2.1.10 Innerhalb auf die eiSchutzgutkehrs. Dasarten geeschnittlichauf Vorkoschützten des Eingriderten Armenden ballem zahVorkommeInsekten (für Arten Landlebenden einzuBoden keiallgemeineDie GrundWerten zwDurchlässdie Leistustehendenvor der BeServer befläche undDementspreinigendeplanten Bede Funktioden Kurewird vielmLandscha
ungsbüro a. p
Schutzgut Ktur- und sonicher Bede
darstellen ute. Im überigen Sachg
ng: keine Hinw
Zusammendes zu un
nzelnen Sctes Menschs Plangebie
eignete Habe Lebensrammen von Biotopen i
iffs aus Grürtenschutzfabesonders ghlreiche Fleen weiterer(z. B. Laufkäaus der G
nsraum ausstufen. Durine besondeer Bedeutudwasserneuwischen 15
sigkeit der ongsfähigken Gesteine efrachtung ei einem ged aufgrund prechend isten Stoffen aereichs habon der Offeinrichtunge
mehr durchftsbildwirku
pesel
Kultur- undnstige Sachutung als a
und deren Nrplanten Begüter bekann
weise für das
nfassende ntersuchendchutzgüter, h besteht duet an der K bitatstrukturaumbedeutunach § 30nnerhalb de
ünden des Bachbeitrag geschütztendermaus- u
r Säugetieraäfer, Bienenruppe der Aszugehen. Drch das gerere Bedeutung für den ubildungsra51 und 200oberflächenit des Grunim Hinblick
mit potenzieringen Flur
des Fehlent die Empfinals hoch eiben weder denlandflächen nennensw
h die großkng entfaltet
Tei
- 46
d sonstige hgüter sind architektonisNutzbarkeit ereich und nt.
s Vorkomm
Bewertungden Wirkrauvorhanden
urch die Lä15 weist fü
ren auf. Inung zu. DieBNatSchG es GeltungBiotopschutzur Bauleit
n Tier- und Pund Vogelaarten, z. B. n, HeuschreAmphibien Die ungenuringe Ertragung für die Naturhaushte ist im Be0 mm/Jahr nnahen Gesndwassers ek auf ihr Vellen Schadrabstand zwns potenziendlichkeit geinzustufen. die allgemeen noch diewerte Auswklimatischent das gut ein
ilneufassung
6 -
SachgüterGüter zu v
sch wertvolldurch die
in unmittelb
en von Bod
g des derzeumes sind . Eine wes
ärm- und Luür eine Reihsgesamt koe Biotopkaroder § 24 sbereichs. tzes bestehtplanung wPflanzenartearten. Im Gaus den G
ecken, Tagfist von ein
utzte Flächegspotenzial landwirtsch
halt. Naturnereich des
im langjähsteine als deinzustufenermögen, ddstoffen zu wischen Geeller Barriereegenüber EAufgrund d
eine luftreine Immissionwirkungen n Verhältningegrünte G
des Bebauu
r verstehen, de Bauten oVorhaben e
barer Nähe
dendenkmal
eitigen UmBeeinträchentliche Be
uftemissionehe häufiger ommt ihm rtierung ergNAGBNatSEine gener
ht somit nichwerden die
en genanntGeltungsbere
ruppen derfalter, Ameiner Nutzunge ist als übam Hangst
haftliche Nuahe Böden Plangebietehrigen Mittedurchschnit. Das Schu
den oberenschützen, w
elände und egesteine a
Eintrag von der geringeigende undnen im Berauf das lokisse überprGebiet entla
Bebaungsplans Ga Beg
die Objekte oder archäoeingeschrä
e sind keine
len vor.
mweltzustanhtigungen, beeinträchtigen des StraTier- und Pdaher eine
gab keine HSchG gesetzrelle Unzuläht. In einempotenziell
t. Dazu gehreich sind wr Mäuse, soisen) möglicg des Gebiberprägter Ntandort komtzung zu. E kommen nes an der Kel bei einettlich bedeuutzpotenzialn Grundwaswird gemäßGrundwas
als gering bgrundwass
en Größe ded klimaausgreich der bekale Klima.rägt. Eine ang der Lüd
ungsplan algenberg gründung
von ge-logische nkt wer-e Kultur-
ndes bezogen ung des
aßenver-Pflanzen-e durch-Hinweise zlich ge-ässigkeit
m geson-vorkom-ören vor
weiterhin owie von ch. Auch ietes als Naturbo-
mmt dem Er ist von nicht vor. K 15 mit
er hohen utend für l der an-sserleiter ß NIBIS-serober-
bewertet. erverun-es über-gleichen-estehen-. Dieses positive
derschen
planu
Straße msamt natubildwert. Dals großesbeeinträchnehmbar i 11.2.2 Proführung u1 zum Ba 11.2.2.1 AOhne die berg festggeplantenbauungspneu geplaweiterhin Natur und 11.2.2.2 AFolgende keit der Nleitplanung
Auswirku
Wirkpfad
Verlust voBeseitigun Verlust beÜberbauu Bodenauf ÄnderungEntwässeReduzierudurch Ver LuftverunrGeruchse
ungsbüro a. p
it seinem turraumtypisDer im Ostes, technischtigung darist.
ognose übund DurchfauGB)
AuswirkungAufstellung
gesetzte Wa Form nich
plans eine eanten Kliniklandwirtsch Landschaf
Auswirkungbau-, anlagaturgüter wg vorbereite
ungen auf d
on Tier- unng von Vege
elebten Bodung
ftrag und -ab
g des Bodenwerung ung der rsiegelung bz
reinigung duemissionen
pesel
eils älterensche Landsen durch Bhes, naturfe, die aber in
ber die Entführung de
gen bei Nicg des Bebaald weiterhit entstehen
erforderlichekbau nicht haftlich genft würden ni
gen bei Duge- und betwerden für det:
ie Schutzgü
d Pflanzenleetation
ens durch V
trag, Bodenv
wasserhaush
Grundwasszw. Überbau
rch Abgase
Tei
- 47
n BaumbestschaftsbildeBad Bodenternes Bauwn der Rege
twicklung der Planung
chtdurchfüauungsplanin bestehen
n, da die Fee Verbindunzulassen. D
nutzt werdeicht durchge
rchführungtriebsbedingdie Eingriffe
üter
ebensraum
Versiegelung
verdichtung
haltes durch
serneubildunguung
und
ilneufassung
7 -
tand. Im Feinheiten meich verlauwerk eine ül nur in des
des Umwe (entsprich
hrung der s würde de
n bleiben. Eestsetzungeng des besDie externeen. Maßnaeführt werde
g der Planugte Auswirke in Natur u
bbe
durch
g bzw.
gsrate
des Bebauu
ernbereich it einem hfende Elbe
überregionassen unmitte
eltzustandeht Pkt. 2a) u
Planung er im BebaEin Klinikneen des rechstehenden Gen Ausgleichmen zur en.
ung kungen auf und Landsch
bau-dingt
anbe
X
X
X
Bebaungsplans Ga Beg
überwiegehohen Lande-Seiten-Kanale Landschelbarer Näh
es bei Nichund b) der
uungsplan eubau könnttsverbindlicGebäudes chsflächen Verbesseru
die Funktiohaft durch d
nlage-edingt
beb
X
X
X
X
ungsplan algenberg gründung
n insge-dschafts-nal stellt haftsbild-he wahr-
htdurch-r Anlage
Galgen-te in der chen Be-mit dem könnten
ung von
onsfähig-die Bau-
etriebs-bedingt
X
planu
Verdränguund AbgaFrequentiKleinklimalust, Verägen, Temfeuchte LandschaGebäuden
Auswirkufalt, FlächSachgüteIm Folgenbeschrieb SchutzguDer Störusonstige sausgerichfestgesetzbeitsverhäAnhang dsichtigt. SchutzguDurch Besabiotischedens, MikDurch denVerlust vo Die Eingriten. Die Btope nachgeglichen Durch ImmFrequentiewarten, da Des WeiteDem Artefür eine R
ungsbüro a. p
ung von Tierasemissioneerung atische Veräänderung de
mperaturerhö
aftsüberformun
ungen auf dhe, Boden, er nden werdeen.
ut Mensch: ungsgrad inschutzwürditet. Damit e
zten Wald. ältnisse ausieser Begrü
ut Tiere, Pflseitigung v
en Ausstatturoklima) kon Baustelle
on angrenze
ffe in den BBeeinträchtihhaltig wirks
werden.
missionen ierung ist aa Tier- und
eren sind denschutzfaceihe von Vo
pesel
rindividuen dn sowie ein
nderung durer lufthygienhung, Verrin
ung durch Er
die SchutzWasser, L
n die Ausw
nnerhalb deige Sondergerhöht er siUm unzum
szuschließeündung) ers
lanzen, bioon vegetatiung (Grundmmt es zu enbetrieb ist
enden Fläch
Biotopbestgung ist wesam. Die be
n Form vonuch eine BPflanzenart
die Regelunchbeitrag iogelarten un
Tei
- 48
durch Lärm-, ne Zunahm
rch Freiflächeischen Bedingerung der
rrichtung von
zgüter MenLuft, Klima,
wirkungen de
es Gebietesrgebiete derich im Verg
mutbare Ausn, wurde ei
stellt. Die E
ologische Vionsbestimmwasserhaueinem Verlut darüber hhen zu rech
tand sind aegen des ireeinträchtig
n Lärm, LichBeeinträchtigten ihren Le
ngen des bist zu entnend Arten de
ilneufassung
8 -
Licht- e der
enver-ingun-r Luft-
n
nsch, Tiere, Landscha
er Planung
s an der K r DIN 1800gleich zur imswirkungenine schalltergebnisse s
Vielfalt: mten Biotopshalt, chemust von Arte
hinaus mit enen.
ls erheblichrreversiblengten Werte
ht und Abgagung der Tebensraum
besonderenehmen, dases Anhangs
des Bebauu
X
, Pflanzen,aft, Kulturg
auf die einz
15 ist auf 5, Schallscm Bebauun auf gesunchnische Usind in dies
pen und diemische Bescen und Lebeeiner Besch
he Beeinträ Verlusts dund Funkti
asen sowie ier- und Pverlieren.
n Artenschuss das Plan IV der FFH
Bebaungsplans Ga Beg
X
X
, biologiscgüter und s
zelnen Sch
f die Richtwchutz im Stängsplan Galnde Wohn-
Untersuchunser Planung
e Veränderchaffenheit ensgemeinshädigung od
chtigungender betroffenionen müss
e eine ZunaPflanzenwe
utzes zu bengebiet an dH-Richtlinie
ungsplan algenberg gründung
X
che Viel-sonstige
hutzgüter
werte für ädtebau, genberg und Ar-
ng (siehe berück-
rung der des Bo-schaften der dem
zu wer-nen Bio-sen aus-
hme der lt zu er-
eachten. der K 15 aus den
planu
Gruppen tenschutzdurch die berg unter Durchf
der Vosen un
Anbrinhend aan der
AnbrinHalbhöUmkre
Absch
Eine artenderlich. SchutzguInnerhalb (GRZ) von Versiegelulungs-, Leund nachh SchutzguIm Plange Durch dieRetentionsdungsrateZudem bestoffeintraauf den Gauf den Bminimiert w In diesem SchutzguBaubedingBauzeit d
ungsbüro a. p
der Säugetrechtliche VRealisierunr folgenden
führung derogelbrut- unnd Amphibie
ngen von vieaus je zwei r K 15 oder
ngen von seöhlenbrütereis von 500
irmen von G
nschutzrech
ut Fläche, Bdes 1.293
n 0,8 eine B
ung, Überbebensraum-haltige Beei
ut Wasser ebiet an der
e mögliche Vsfläche verl
e und eine Eesteht eine ag. Durch geGrundstücke
augrundstüwerden.
Fall sind ke
ut Luft, Klimgte Auswirkurch zusätz
pesel
tiere und AVerbotstatb
ng der BaulVoraussetz
r Arbeiten znd aufzuchtsen, also zwi
er Gruppen Rundkästeim Umkreis
echs Nistkäsr an Bäumem,
Gehölzen u
htliche Ausn
Boden m² großen
Bodenversie
auung und - und Puffeinträchtigun
K 15 befind
Versiegelunloren. Dies Erhöhung derhöhte Emeeignete M
en, nicht vercken) sollte
eine Beeint
ma kungen auf zliche Scha
Tei
- 49
Amphibien gbestände neitplanungezungen jedo
zur Gehölzroszeit und deischen Anfa
á drei Fledn und einem
s von 500 m
sten für Höhn oder Geb
und Bestand
nahme gem
Gebietes aegelung von
Teilversiegerfunktionenng der natür
den sich ke
ng geht im bedeutet eer Menge d
mpfindlichkeinimierungsrsiegelte Neen die Eingr
trächtigunge
f das Schutadstoffemiss
ilneufassung
9 -
geeignete Hnach § 44 en beider Goch nicht er
odung und er Hauptaktang Oktobe
dermaus-Som Flachkas
m,
hlenbrüter sbäuden im P
dsgebäuden
mäß § 45 Ab
n der K 15n maximal 1
gelung bewn des Boderlichen Bode
eine Oberflä
Baugebiet ine Reduzie
des abzufüheit des Grusmaßnahmeebenwegfläriffe in das S
en des Schu
tzgut Klima sionen der
des Bebauu
HabitatstrukAbs. 1-3 B
Gemeinden irfüllt:
Baufeldräumtivitätsphaser und Ende
ommerquartten an Bäu
sowie sechsPlangebiet a
n von Beleu
bs. 7 BNatS
ist bei eine.034 m² mö
irken einenens und steenentwicklu
ächengewä
maximal 1erung der Ghrenden Niendwassers en (Regenwchen, hoheSchutzgut G
utzgutes zu
/ Luft entsBaufahrze
Bebaungsplans Ga Beg
kturen aufwBNatSchG im Bereich
mung außee von Flede
e Februar,
tierskästen,men im Pla
s Nistkästenan der K 15
uchtung.
SchG ist nic
er Grundfläcöglich (Tab.
n Verlust deellt eine erung dar.
ässer.
.034 m² FläGrundwasseederschlagwgegenüber
wasserverser GrünflächGrundwass
u erwarten.
stehen währeuge. In de
ungsplan algenberg gründung
weist. Ar-werden Galgen-
erhalb ermäu-
beste-angebiet
n für oder im
cht erfor-
chenzahl . 1).
er Rege-hebliche
äche als erneubil-wassers. r Schad-ickerung henanteil er daher
rend der r Umge-
planu
bung der den. DiesDauer nac Das bisheändert. Esrechnen. Eräumige Ades Schut Durch einStäube, Grechtliche SchutzguDie ÜberbVerfremdubereich, aSeniorenrner KontuKrankenhazusätzlich SchutzguSchützensträchtigun Auswirkupäischen Im Einwirkbiete im Smäß der EU-Vogelsdenteich“ liegende Fliegt ca. 3ist mit einFFH-Vertr VermeiduAbwässeEmissionebens als aderzeit nic
ungsbüro a. p
Baustellen se Auswirkuchhaltig bee
erige Kleinks ist mit eineEs handelt
Auswirkungetzgutes Klim
n erhöhtes Gase und An Bestimmu
ut Landschbauung der ung des Laandererseitsresidenz ber und demausbetriebe erheblich b
ut Kulturgüswerte Kultg dieses Sc
ungen auf GVogelschu
kungsbereicSinne der FEU-Vogelsschutzgebiebefindet sic
FFH-Gebiet3,5 km südöner Beeinträräglichkeitsp
ung von Emrn
en entsteheauch beim cht erkennb
pesel
muss zudeungen wirkeeinträchtige
klima von Oer erhöhtensich aufgru
en, die zu kma / Luft füh
VerkehrsauAerosole sungen sind
aft ortsnahen
ndschaftsbis bestehen ereits Vorbem baulichen es abhebenbeeinträchti
ter und sour- und sonchutzgutes
Gebiete voutzgebiete ch liegen keFlora-Faunachutzrichtlinet-Gebiet Dch nordöstlit Nr. 3130-3östlich. Aufgächtigung dprüfung gem
missionen
en in Form Betrieb. Kobar. Der Stö
Tei
- 50
em mit vermen aber wend auf die L
Offenflächenn Lufttempeund des klekeiner nachhren.
ufkommen sowie Verläeinzuhalten
Brachflächildes durch durch die
elastungen. Charakter
n. Die visueigt.
nstige Sacnstige Sachist daher ni
on gemeinsim Sinne d
eine gemeina-Habitat-Rinie (EU-Vo
DE2930-401ch in 2,5 km331 „Kammgrund der Eder Schutzzmäß § 34 B
sowie sac
von Lärm onflikte zwisörungsgrad
ilneufassung
0 -
mehrter Staeder von ihLeistungsfä
n (Brachen)eratur und eeinflächigen haltigen Be
kann es zuärmung komn.
he führt einelandschaftsSeepark-KlDas geplanicht von dlle Erlebbar
chgüter hgüter sind cht gegebe
schaftlichedes Bundesnschaftsrecchtlinie (FF
ogelschutzg1 „Ostheidem Entfernun
mmolch-BiotEntfernung ziele der Ge
BNatSchG is
chgerechte
sowohl beischen den ad innerhalb
des Bebauu
ubentwickluhrem Umfahigkeit des
) wird durceiner geringe
Eingriffs jeeeinträchtigu
u Luftverscmmen. Die
erseits zu esuntypischeinik, die Bonte Gebäud
der angestarkeit der La
nicht vorhaen.
er Bedeutusnaturschu
chtlich bedeFH-Richtlinieebiete). Da
e bei Himbeng vom Bauop nordöstlzu den Natebiete nichst nicht erfo
er Umgang
im Bau desangrenzenddes Gebiet
Bebaungsplans Ga Beg
ung gerechang noch v
Schutzgute
h Überbauueren Luftfeu
edoch nur uung der Fu
chmutzungeimmission
einer zunehe Konturen owlingbahn de wird sic
ammte Nutzandschaft w
anden. Eine
ung und deutzgesetzeeutenden Sce) und Gebas nächst ergen und ugebiet. Dalich Langentura 2000-G
ht zu rechnerderlich.
g mit Abfäl
s geplantenden Nutzungtes an der
ungsplan algenberg gründung
net wer-von ihrer es.
ung ver-uchte zu
um klein-nktionen
en durch sschutz-
hmenden im Nah-und die
h in sei-zung des wird nicht
e Beein-
er Euro-es chutzge-biete ge-liegende Bad Bo-s nächst nbrügge“ Gebieten en. Eine
len und
n Vorha-gen sind K 15 ist
planu
auf die RSchallschBebauungauf gesunnische Unsind in die Gemäß SaEigentümenutzungszfallentsorgdirekt an kehr die Znächstgelefälle zur Bsen. Die Azen bei eGrundstücEntsorgundes, gege WertstoffeUnternehm Die AbwaEntsorgun Nutzung Energie Die NutzuNeubau wKneipp-Stsicherstell LandschaLandschabeitet worwurden Bgelegt. Danungsplan
ungsbüro a. p
Richtwerte utz im Städ
gsplan Galgnde Wohn- untersuchungeser Planun
atzung übeer eines bezwang an dgung durch den Grund
Zufahrt behegenen Ers
Beseitigung Abfallentsoreiner Contack. Kleinereng der Klinikebenenfalls
e (Altpapier men regelm
asserentsorgngsträger si
von erneu
ung von ernwird nach traße ist einlt. Dies bein
afts- und softs- und sorden. Im Riotoptypenkarüber hinan aufgestellt
pesel
für sonstigdtebau, ausgenberg fesund Arbeitsg (siehe Ang berücksic
r die Abfalleewohnten odie öffentlic
den Abfallstücken erfindern. Ist dschließungs
sind dem rgung erfolg
ainergröße ve Behälter sk erfolgt übsind größer
und Plastikmäßig abgeh
gung wird dchergestellt
uerbarer E
neuerbarer dem Standn Blockheiznhaltet auch
onstige facnstige fach
Rahmen dekarten ersteaus wurde t.
Tei
- 51
ge schutzwsgerichtet. Dstgesetzten
sverhältnissnhang dieschtigt.
entsorgung oder bebautche Abfallelwirtschaftsfolgen, wendie Zufahrt sstraße zur öffentlich-regt durch devon MGB ind an der Eer die bestere Containe
k in gelbenholt.
durch den t.
Energie, s
Energie isd der Techzkraftwerk vh eine spars
chbezogenbezogene
er Bebauunellt und ents
für den Be
ilneufassung
1 -
würdige SoDamit erhöhn Wald. Ume auszusch
ser Begründ
im Landkreten Grundsntsorgung betrieb Lannn keinerlenicht möglAbfuhr be
echtlichen Een Abfallwir600 Liter uErschließunehende Infr
er erforderlic
n Säcken) w
Anschluss
sparsame u
t im Baugehnik errichtevorhanden, same und e
ne Pläne Pläne sind gspläne Gasprechendeebauungsp
des Bebauu
ndergebieteht er sich im
m unzumutbhließen, wurdung) erste
eis Uelzen etücks ein A(§ 3 Abs.
ndkreis Uelzi Hindernissich, so sindreit zu stellEntsorgungrtschaftsbetund/oder 1.ngsstraße brastruktur dech.
werden durc
an die zen
und effizie
ebiet erwünet. Im Süddas die Veffiziente Nu
für das Plaalgenberg e Ausgleichlan Galgen
Bebaungsplans Ga Beg
e der DIN m Vergleichbare Auswirde eine sc
ellt. Die Erg
ergibt sich fAnschluss- 1 und 2). zen kann nse oder Ge
d die Abfällelen. Anfallesträger zu
trieb Landkr.100 Liter a
bereit zu stees Bestand
ch die beau
ntralen Anla
ente Nutzu
nscht. Der gden der Seersorgung dutzung von
angebiet nicund Galge
hsmaßnahmnberg ein G
ungsplan algenberg gründung
18005, h zur im irkungen halltech-gebnisse
für jeden und Be-Die Ab-
nur dann egenver-e an der
ende Ab-überlas-reis Uel-auf dem
ellen. Die dsgebäu-
uftragten
agen der
ung von
geplante ebastian-er Klinik Energie.
cht erar-enberg II men fest-Grünord-
planu
Gebiete, BeschlüsgrenzwerGebiete, ischlüssennicht über Wechselwnach denKlima, LaDie zu erwzusätzlichund Lebechen Umwnicht zu eon der EinTiere undund bebau 11.2.3 Gegleich erhDie Belanlung der Bgen. Im Bgelung gegen von Nlen und ANicht unbKonzeptiodurch Aufw 11.2.3.1 VauswirkuEingriffe dnicht mehAbs. 1 und Zur Untersgulierung henden Vsollten gruoptimale Dchennutzuist, soweit
ungsbüro a. p
in denen dssen der Erte nicht übin denen d
n der Europrschritten we
wirkungen n Schutzgüandschaft, wartenden Wen Bebauunsgemeinscweltauswirk
erwarten. Bengriffe in Bo Pflanzen, ute Bereich
eplante Maheblich nacge des Umw
BauleitpläneBesonderen emäß § 1 a Natur und L
Aussagen zubedingt erfoon zu unterwertung vo
Vermeidungngen
dürfen die Lhr als unbedd § 21 Abs.
stützung dedes Regen
Verzicht aufundsätzlichDurchlässigung - zulasst es die Un
pesel
die durch Europäisch
berschrittendie durch Rpäischen Gerden, sind
zwischen tern MenscbiologischWirkungen ungen in dechaften und
kungen durcei der Realioden, Natudie Landsce erheblich
aßnahmen chteiliger Uweltschutze
e und in dersind auf deAbs. 3 Bau
Landschaft dur Vermeiduorderliche Brlassen bzwn Teilfläche
g und Minim
Leistungsfähdingt notwe 1).
er Funktionenwasserabflf vollversieimmer nur
keit des Resen. Das autergrundver
Tei
- 52
Rechtsverohen Gemen werden
RechtsverorGemeinscha nicht vorha
den einzch, Tiere, Pe Vielfalt, Kund Wechsn Beeinträcd biologischch sich negisierung könr und Land
chaft und de Verbesse
zur VermUmweltauses sind gemr Abwägunger GrundlaguGB i. V. mdurch die gung, Minim
Beeinträchtigw. zu minimen mit geeig
mierung vo
higkeit des endig beeint
en des Bodlusses sollt
egelte Bauwr die Belegegenwasseruf den versierhältnisse e
ilneufassung
2 -
ordnung zeinschaften
dnung zur aften festgeanden.
elnen BelaPflanzen, FKulturgüteselwirkungechtigungen he Vielfalt. gativ verstännen auf de
dschaft sowie Wechse
erungen erre
meidung, Vswirkungenm. § 1 Abs. 6g nach § 1 Age der natu
m. § 14 ff Bgeplante baierung und gungen sinmieren undgneten Maß
on erheblic
Naturhausträchtigen (
dens für dente eine Bodweisen erfogmaterialienrs - unter Aegelten Fläermöglichen
des Bebauu
ur Erfüllunn festgeleg
Erfüllung velegten Imm
angen desFläche, Bodr und sonsn liegen vorder SchutzEine Verstä
ärkende Weer Grundlag
wie für andelwirkung zweicht werde
Verringerunn 6 Nr. 7 BauAbs. 7 BauGurschutzrechNatSchG duliche Erwezum Ausgld aber dur
d entsprechnahmen au
chen nacht
halts und d(BauGB § 1
n Wasserhadenversiegeolgen. Bei n verwendeAbwägung d
chen anfallen, auf den u
Bebaungsplans Ga Beg
ng von bingten Imm
von bindenmissionsgre
s Umweltsden, Wassstige Sachgr allem in F
zgüter Bodeärkung der echselwirkuge der Komere Schutzgwischen Laen.
ng und zu
uGB bei derGB zu berühtlichen Ein
die Beeinträeiterung zu eich zu entrch die plahende Wertuszugleiche
teiligen Um
das Landsc1a, BNatSc
aushalt undelung durchNeuversieg
et werden, der vorgeseende Regeunbebauten
ungsplan algenberg gründung
ndenden issions-
den Be-enzwerte
chutzes er, Luft, güter
Folge der en, Arten
erhebli-ngen ist
mpensati-güter wie ndschaft
m Aus-
r Aufstel-ücksichti-ngriffsre-ächtigun-
beurtei-twickeln. nerische tverluste n.
mwelt-
haftsbild hG § 19
d die Re-h weitge-gelungen die eine hen Flä-nwasser
n Freiflä-
planu
chen im Bßenseitenund Terrackerung zdiffus undleitet werd
11.2.3.2 AFür verblewerden geschrieben AnpflanzuAuf jedemmindestense der anparia), Stcordata), H Ziel der Mneuer Tierze. Externe AInnerhalb griff in denErsatz fürschaffen, gestellt (AgriffsraumLage und Lage Bei der Flä(Abb. 3): Flurstück40/2 43/1
ungsbüro a. p
Baugebiet uraumes zu ssen über V
zugeführt we möglichst g
den.
Ausgleich veibende Beeemäß § 19 en Kompen
ungen auf m privaten ns ein Laubgegebenenieleiche (QHochstamm
Maßnahme r- und Pflan
Ausgleichsdes für die
n Naturhausr die verlorwird in de
Abb. 3). Einm und extern
der geringe
äche hande
k Flur 3 3
pesel
und den anversickern.
Versickerunerden kanngroßflächig
von erheblieinträchtiguAbsatz 2 B
nsationsmaß
privaten GBaugrundst
bbaum, Mindn Arten zu pQuercus robm-Obstgehö
ist die Durnzenlebens
maßnahmee Bebauungshalt nicht aren gehender Gemeindn räumlichenen Ausgleien Entfernu
elt es sich u
GemarkunRöhrsenRöhrsen
Tei
- 53
ngrenzenden. Während ngsanlagen , sollte das über bewa
ich nachteungen des NBNatschG i. ßnahmen e
Grundstücktück ist je destqualitätpflanzen unbur), Sandbölze, regiona
rchgrünung räume als A
en g vorgeseheausgegliche
den Werte ude Lüder eier und funichsfläche ing von ca.
um Teile folg
ng Größe2.500 m32.755
ilneufassung
3 -
n Grünflächdas Oberflä(Schächte,Oberfläche
achsene Flä
iligen UmwNaturhaushV. m. § 1a
erforderlich.
ken angefangent: Hei, 2xv, nd zu erhaltbirke (Betulaltypische S
der GrundAusgleich f
enen Teils den werden. und Funktioine Kompektionaler Zst aufgrund2,8 km geg
gender Flur
Flurstückm²
5 m²
des Bebauu
hen sowie iächenwasse, Mulden, Renwasser voächen oder
weltauswirkhalts und dea BauGB die
ne 500 m2 o. B., h 200ten: Eberesa pendula)
Sorten.
stücke sowür verloren
des PlangeUm dennoconen des Nnsationsfläcusammenha
d der gleicheeben.
rstücke in de
Größe 1.205 m800 m²
Bebaungsplans Ga Beg
innerhalb der von Dac
Rigolen) eineon VerkehrRandstreife
kungen es Landsche im Folgen
Grundstüc0-250 cm, wsche (Sorbu), Winterlind
wie die Entwgegangene
ebiets kann ch einen adNaturhaushche zur Veang zwischen naturräu
er Gemeind
Ersatzfläcm² ²
ungsplan algenberg gründung
des Stra-hflächen er Versi-sflächen en abge-
aftsbilds nden be-
cksfläche wahlwei-us aucu-de (Tilia
wicklung e Gehöl-
der Ein-däquaten altes zu
erfügung hen Ein-umlichen
de Lüder
che
planu
AbbildungNaturhaush[Kartengrunwaltung, AK
Zustand dDie ebene(Abb. 3). OVW) began. Ziel der MZiel ist dieMaßnahmbunden. DTiere der A
ungsbüro a. p
g 3: Biotopbehalt ndlage: GeoK 5, DTK 50
der Fläche e Fläche wiIm Süden
grenzt. Wes
Maßnahme e Umwandlu
me ist eine VDie LebensbAckerrände
pesel
estand und L
obasisdaten , LGLN © 20
rd derzeit vwird sie v
stlich, nördl
ung des AckVitalisierungbedingungeer, z. B. Klei
Tei
- 54
Lage der Ersa
der Nieders018]
von einem von einem lich und ös
kers in Mesg des Bodeen für Pflanzinsäuger un
ilneufassung
4 -
atzfläche für
sächsischen
Lehmackerunbefestigttlich schließ
sophiles Grüens durch Azenarten dend Insekten
des Bebauu
Eingriffe in d
Vermessung
(Biotoptyp ten Wirtschßen sich we
ünland (BiotAufgabe deres mageren, werden ve
Bebaungsplans Ga Beg
den
gs- und Kat
AL) eingenhaftsweg (Beitere Acke
toptyp GM)r Ackernutzn Grünlandserbessert.
ungsplan algenberg gründung
tasterver-
nommen Biotoptyp erflächen
). Mit der ung ver-s und für
Tabelle 1
Biot/ N
Wald
OVW
HSE
HSE
Sum
keine
Sum
planu
DurchfühZu entwiceiner Grueinzusäenrung und VzunehmenFläche zuDas Walzdem 15. J FestsetzuIm BebauPflege undDurchführstellen. BilanzieruZur ErmittErmittlungdersächsisziehbare, chenwert griff zu erffaktoren (Wpen und dwerden mder zukünPlanung) Bestand uWertpunkt
1: Bestand un
optyp* utzung
Flä[m
d
W
1.
me 1.
e Vers.
mme 1.
ungsbüro a. p
hrung ckeln ist einndmischung
n. Die ersteVerfilzung zn. Das Mahu erreichen.zen, Schlepuni unzuläs
ung uungsplan wd zur Entwirung der Pf
ung des Kotlung der n
g von Ausglschen Städstandardisider Biotoptfassen. DieWertstufe 0deren Beweit den Fläch
nftige Wert gegenübergund nach Dten ab (Tab
nd Planung /
Bestand
äche m²]
We
34 0
.000 3
259 3
.293
.293
pesel
ne zweischg für artenr
e Mahd darzu verhindedgut ist zu Die Anwepen und St
ssig.
wird die Fläicklung vonflegemaßna
ompensatiootwendigenleichs- und
dtetags (201ierte Ermitttypen auf de Bewertung
0 bis 5) für eertung (vgl.hengrößen der von degestellt. DieDurchführunbelle 1).
Bilanzierung
ert Fläche
wert
0
3 3.00
3 77
3.77
Tei
- 55
ürige Mähwreiches Extrf erst ab Eern, ist eine entfernen (
endung von triegeln der
äche als F Boden, Na
ahmen (zwe
onsbedarfsn Kompens
Ersatzmaß13) verwendtlung von Aer von demg der Eingrifeinzelne Te. Kap. 9.1.7multipliziert
em Eingriff e Differenz ng der Plan
des Kompen
en-t
BiotoptNutzu
Sonderg
0 Versiege
00 Versiege
77 Versiege
versiege(GF 0,8)
77
ilneufassung
5 -
wiese. DaztensivgraslaEnde Juni e
zweite Mahkein MulcheDüngung
r Fläche ist
Fläche für Matur und Laeischürige
s ationsfläche
ßnahmen indet. Ziel de
Ausgleichsmm Eingriff be
ffsfläche ereilflächen au7). Diese bt. Dem wirdbetroffenenzwischen d
nung bildet
nsationsbeda
Pl
yp* / ng
Fläch[m²]
gebiet (SO; GF
elung 3
elung 1.00
elung 25
1.29
elt )
1.03
1.29
des Bebauu
u ist die Fland (RSM 8erfolgen. Umhd im Spätsen), um einund Pestizit zwischen
Maßnahmenndschaft, EMahd) ist d
en wurde dn der Bauler Berechnu
maßnahmenetroffenen Ffolgt durch uf der Grunbiotopbezog nach dem n Fläche (Eden Werten
den Komp
arfs
anung
he ]
Wert
F 0,8)
34 0
00 0
59 0
93
34
93
Bebaungsplans Ga Beg
läche zunä8.1; 7g Saam eine Rudsommer/Hee Aushageiden ist unzdem 01. M
n zum SchE 1, festgesdauerhaft s
die „Arbeitsitplanung“ d
ung ist die nn. Dazu ist Fläche vor d
Vergabe vondlage der Bgenen Wertgleichen V
Eingriffsfläcn für die Fläpensationsb
Flächen-wert
0
0
0
0
ungsplan algenberg gründung
ächst mit atgut/m²) deralisie-rbst vor-rung der zulässig.
März und
hutz, zur etzt. Die
sicherzu-
shilfe zur des Nie-nachvoll-der Flä-
dem Ein-on Wert-Biotopty-tfaktoren erfahren he nach
ächen im bedarf in
Kompensatbedarf
(Wertpunk
3
3
tions- f kte)
0
.000
777
.777
planu
*BiotoptypHSE: Sie
OVW We Tabelle 2:ung vorge
Ermittlung
Externe Kompensatio(I t Z t d)
Lehmacker (A
Fläche gesam
Flächenwert(Ist-Zustand)
Ergebnis
Berechnun
Ermittlung
ungsbüro a. p
en: edlungsgehölz eg
: Bilanzierungesehenen Tei
g des Kompens
-
=
onsfläche)
F
AL)
mt (m2)
-
=
=
ng des Ersatzfl
g des vorgeseh
pesel
g des zusätzlils des Plange
sationsbedarfs3.777 Flächenw
0 Flächenw
-3.777 Komp
besteh
X > 0 (zu
0 (Ko
< 0 (Ü
läche
(m2) Wertfak
2.005 1
2.005
Gesamt
2.005 Fläche
6.015 - Fläche-4.010 vorges
3.777 Kompe
-4.010 vorges-233 Komp
> 0 (zu
0 (Ko
X < 0 (Ü
lächenwertes
henen Kompen
Tei
- 56
lichen Kompeebiets
swert Eingriffsfläche
wert Eingriffsfläche
pensationsbedarf
henden B-Plan au
usätzlich zu leisten
Kompensation erbra
Überkompensation)
ktorFlächen-
wert
E(
2.005 M
F
2.005
F(
enwert Kompensatio
enwert Kompensatiosehene Kompensa
ensationsbedarf (au
sehene Kompensatipensationsbedarf
usätzlich zu leisten
Kompensation erbra
Überkompensation)
nsationswertes
ilneufassung
6 -
ensationsbed
(Ist-Zustand)
(Planung)
unter Berücksicht
usgeglichener Ein
de Kompensation a
acht)
Externe Kompens(Planung)
Mesophiles Grünla
Fläche gesamt (m2
Flächenwert(Planung)
onsfläche (Ist-Zusta
onsfläche (Entwickation (Ausgleich u
uf der Eingriffsfläch
ion (zusätzliche Ko
de Kompensation a
acht)
s
des Bebauu
darfs außerha
tigung bereits dur
griffe
auf externen Fläche
sationsfläche
nd (GM)
)
and)
lungsziel)u. Ersatz)
e)
mpensationsfläche
auf externen Fläche
Bebaungsplans Ga Beg
alb des für d
rch den
en)
Fläche
(m2) We
2.005
2.005
Gesa
e)
en)
ungsplan algenberg gründung
ie Bebau-
ertfaktorFläch
we
3
amt
hen-rt
6.015
6.015
planu
ResümeeDie rechnkünftigen vollständigführung derischer Pfldingten BÜberkompsteht. Sonschaftspfleworden. Dchend den BerücksicMit dem Vgesetzlichsische Ge2009) berden gesetBewirtsch Gemäß § Ersatzauffnen entsp ErmittlunDie Ermitttionsumfateriums füdas in denaufgeführtErholung weils vier
WS WS WS WS
Aufgrund Waldbiotobetrachtet
ungsbüro a. p
e erische Ge(Planung)
ger Ausgleier vorgesehlege- und E
Beeinträchtipensation vnstige Belaege abgewoDer Ausglein Festsetzu
chtigung dVorhaben is
hen Bestimmesetz über rücksichtigt tzlichen Voraftung nach
8 Abs. 4 Nforstung ge
pricht, minde
g des Komtlung der Wngs basiert
ür Ernährunn Ausführunt ist. Danaczu bewerteWertigkeits
S 1: S 2: S 3: S 4:
seiner gerinop nördlich t und bewer
pesel
egenübersteökologischech im Rahmhenen VermEntwicklungsgungen vo
von 233 Wenge, die mogen werdeich des Einngen durch
des Niedersst ein Eingmungen des
den Wald wird. Aufg
rgaben zu ehhaltig zu si
NWaldLG soenehmigt weestens jedo
mpensationertigkeit det auf dem Kng, Landwirtngsbestimmch stehen dender Waldfsstufen (WS
unterdurchdurchschnüberdurchherausrag
ngen Größedes besteh
rtet.
Tei
- 57
ellung des gen Wertes men der Be
meidungs- usmaßnahm
ollständig aertpunkten,
mit den Belaen müssen,ngriffes in Nhzuführen.
sächsischegriff in Walds BNatSchGund die L
grund der verhalten, ggichern.
oll eine Waerden, die dch den glei
nsumfangs er WaldfunktKompensatirtschaft, Vemungen zumdie Funktionflächen gle
S) zugeordn
hschnittlichnittlich schnittlichend
e und einhehenden Klin
ilneufassung
7 -
gegenwärtigdes Plang
ebauungsplund Schutzm
men können ausgeglichedie für and
angen des , sind für diNatur und
en Waldgesdflächen veG i. V. mit §
Landschaftsvielfältigen Wf. zu mehre
aldumwandlden in § 1 chen Fläch
nach Waldtionen und onsmodell rbraucherscm NWaldLGnen der Nu
eichwertig net:
eitlichen Strunikgebäude
des Bebauu
gen (Ist-Zusebietes veranung mög
maßnahmendie erheblicn werden.
dere PlanunNaturschuteses PlangLandschaft
setzes (NWerbunden, s§ 1 a BauGordnung (NWaldfunktioen und seine
ung nur miNr. 1 genaenumfang h
drecht die Herleitudes Niederchutz und L
G (RdErl. d.utzung, desebeneinand
uktur wird des als eine
Bebaungsplans Ga Beg
stand) und rdeutlicht, dglich ist. Min sowie grüchen vorha
Es entstengen zur Vetzes und degebiet nicht ist daher
WaldLG) so dass nebGB das NiedNWaldLG, Fonen ist Wae ordnungs
it der Auflaannten Waldhat.
ung des KomrsächsischeLandesentw ML v. 02.0
s Schutzes der. Sie we
der umzuwahomogene
ungsplan algenberg gründung
des zu-dass ein t Durch-
ünordne-abensbe-eht eine erfügung er Land-ermittelt entspre-
ben den dersäch-Fassung ald nach gemäße
ge einer dfunktio-
mpensa-en Minis-wicklung, 01.2013) und der
erden je-
andelnde e Einheit
planu
Anhand dche folgen NutzfunktGründe fühende Fedes Bestagig. SchutzfunGründe füklima), einund Arten ErholungGrund für bzw. Klinik ArithmetiDer errechder Komp
Wert< 2 ≥2-3>3
Ergebnis Nach der funktionengeplanten1.293-1.55 Die Größeeine Flächab. Lage undDie Kompmarkung Waldes bihandelt sicgenutztenNeben W
ungsbüro a. p
es Bewertunde Wertigk
tion: WS 1 ür die Einstehlen forstwandes ist in
nktion: WSür die Einstune durchschschutz bei m
sfunktion: die Einstuf
keinrichtung
sches Mitthnete Mittelensationshö
tigkeit des
3
obigen Kon von unter Umwandlu52 m².
e der Komphe von 1.49
d Zustand dpensationsflLüder, Gemietet sie sicch um ein A Lichtung
Wolligem Ho
pesel
ungsschemakeitsstufen (
ufung sind wirtschaftlich
Folge von
S 2 ufung sind dhnittliche Bemäßigen an
WS 2 fung ist diegen verbund
tel: WS <2 lwert der Wöhe anhand
Waldes
mpensation2 ein Kom
ung von 1.2
pensationsfl94 m² in Ans
der Kompeäche befindmeinde Lüd
ch in besondArtenarmes innerhalb eoniggras (H
Tei
- 58
as des Kom(WS) zugeo
die geringeh bedeutenSturmschäd
die geringe edeutung fnthropogene
e mit der Ladene Bedeu
Waldfunktiond der nachfo
nstabelle erpensationsf293 m² Wa
äche beträgspruch. Sie
nsationsflädet sich auder (Abb. 4derer WeisExtensivgr
eines StangHolcus lan
ilneufassung
8 -
mpensationordnet:
e Größe dender Holzarden aus de
Größe desür die Biotoen Verände
age des Beutung zur S
nen bildet diolgenden T
Kompensa1,0 - 1,2 1,3 - 1,7 1,8 - 3,0
rgibt sich bfaktor von 1
aldfläche ei
gt 1.776 m²e deckt som
äche uf dem Flur4). Aufgrune für die er
rünland (Biogenholzes anatus) trete
des Bebauu
smodells w
es Bestanderten und –qm Herbst 2
Bestandesopvernetzunerungen.
standes in Sicherung de
e Grundlagabelle:
ationshöhe
ei einem M1,0-1,2. Dasner Kompe
². Dabei nimmit den Fläc
rstück 52/1d ihrer Lag
rforderliche otoptyp GETaus Laub-
en u.a. Gr
Bebaungsplans Ga Beg
werden der
es und dasqualitäten.
2017 zudem
s (kein Waldng und den
der Nähe ver Erholung
ge für die Er
e
Mittelwert des entsprich
ensationsflä
mmt die Aufhenbedarf
, Flur 1 in ge innerhaAufforstung
T) auf einerund Nade
roßer Saue
ungsplan algenberg gründung
Waldflä-
s weitge-Ein Teil
m abgän-
dbinnen-n Biotop-
von Kur- g.
rmittlung
er Wald-t bei der che von
fforstung komplett
der Ge-lb eines g an. Es r jagdlich lhölzern. erampfer
planu
(Rumex aHahnenfu
Abbildungflächen [Kartengrunwaltung, AK
Ziel Mit der Ensollen dieWaldes auder Lebenaus den G
ungsbüro a. p
acetosa) unß (Ranuncu
g 4: Lage un
ndlage: GeoK 5 + TK 50,
ntwicklung ee im geplanusgeglichennsbedingunGruppen der
pesel
d Löwenzaulus acris) u
nd Biotopbes
obasisdaten LGLN © 20
eines Buchenten Baugen werden. Wgen für Tier Vögel und
Tei
- 59
hn (Taraxaund Jakobs-
stand der Ko
der Nieders18]
enwalds mibiet verloreWeiterhin is
ere, insbesod Säugetiere
ilneufassung
9 -
acum officin-Greiskraut
ompensation
sächsischen
t gestuftemen gegangest mit der Mondere für Ae, verbunde
des Bebauu
ale) sowie (Senecio ja
nsfläche für d
Vermessung
m Waldrand enen FunktMaßnahme Arten der Wen.
Bebaungsplans Ga Beg
vereinzelt Sacobaea) a
den Eingriff
gs- und Kat
an der Südtionen des eine Verbe
Waldstandor
ungsplan algenberg gründung
Scharfer uf.
in Wald-
tasterver-
dostseite dortigen
esserung rte, z. B.
planu
DurchfühZu entwicPflanzlisteben sind dgesichertegleichartig Für den 5Seite sind Sa Eb We Ha Hu Sc
Die bepfla FestsetzuIm BebauPflege und 11.2.4 Anzum BauGMit der Plten zu scwerden. A Eine Erweder Ortslakeinen Zuwurde dah Möglich wbesteht asoll. Weitefernt geleglich wären Ein Neubamiteinandlichkeiten
ungsbüro a. p
hrung ckeln ist eie 1. Hauptbdrei Gruppees Pflanzguge Gehölze
5 m breiten darüber hi
and-Birke (Bberesche (Seißdorn (Crasel (Coryluunds-Rose (chlehe (Prun
anzte Fläche
ung uungsplan wd zur Entwic
nderweitigeGB) anung ist b
chaffen. AuAlternative F
eiterung derage Bad Bousammenhaher nicht we
wäre auch eber eine scer östlich wgen, so dasn. Die östlich
au in Richtuer verbundeeine geme
pesel
n standorttbaumart desen mit Stieleut Verwendu
vorzunehm
Waldrand naus folgen
Betula pendSorbus aucurataegus spus avellana)(Rosa caninnus spinosa
e ist mit ein
wird die Fläcklung von
e Planungs
beabsichtigtch der ang
Flächen wur
r Klinik nacodenteich aang mit der eiterverfolgt
ine Erweitechützenswe
wäre ein Ness gemeinshe Erweiter
ung Nordenen werden,
einschaftlich
Tei
- 60
typischer Bs Waldes iseiche (Querung finden.
men.
auf einer Lnde Gehölza
dula) uparia) pec.) ) na) a)
em Wildsch
äche als FBoden, Nat
smöglichke
t, für die vogrenzenderden daher
ch Süden wabhängen. Dr bestehendt.
erung östlicherte Baumaeubau zu wchaftliche Nrung wurde
n wäre die so dass ku
he Nutzung
ilneufassung
0 -
uchenwald st die Rotbrcus robur) Bei Gehölz
Länge von 7arten zu ve
hutzzaun ge
Fläche für Mtur und Lan
eiten (ents
orhandene KBereich sonicht unters
würde den KDie Bebauuden Bebauu
h der bestehallee, die auweit vom beNutzungen ddaher eben
optimale Vaurze Wege
g ermöglich
des Bebauu
mit einemuche (Faguzu pflanzenzausfällen i
70 m entlanrwenden:
egen Wildve
Maßnahmenndschaft, W
spricht Pkt
Klinik Erweill städtebausucht.
Klinikbereichung wäre vung des Ort
henden Klinuf jeden Fastehenden der Gebäudnfalls ausge
ariante. Diezu den veren würden
Bebaungsplans Ga Beg
m Waldrandus sylvatican. Es soll heist ein Ersa
ng der südö
erbiss zu si
n zum Sch1, festgese
t. d) der A
iterungsmöulich neu g
h städtebauvereinzelt utes. Diese
nik. An diesall erhalten Klinikgebä
de nicht meeschlossen.
e Gebäude rschiedenen. Das klein
ungsplan algenberg gründung
gemäß a), dane-erkunfts-
atz durch
östlichen
chern.
hutz, zur etzt.
Anlage 1
glichkei-geordnet
ulich von nd hätte Variante
er Stelle werden
ude ent-ehr mög-
könnten n Räum-ne Wäld-
planu
chen an dnung wurd 11.2.5 AuPkt. 2e) dAuswirkunInnerhalb plant. BeGrundschDVGW Ardurch dieWasserquabhängigeteiche etcm vom jewnicht weitDer tatsäcsind mit dangesiedejektschutzrichtet sichm von deoder sonsländeoberchende WAchslast vhen (§§ 1fahrt für FvorgeseheRichtlinie den extern 11.3 Zusä
11.3.1 TeAnlage 1 Zur Beurtgrünordnebeitrag ersund zur Fgleich von
ungsbüro a. p
dieser Stellede daher we
uswirkungeder Anlage ngen von scdes SO K
ei Brandfällutz hat die rbeitsblatt 4e öffentlichuellen zur Ve Löschwas.) sicherzusweiligen Ober als 75 mchliche Löscdem Samtgelt, ist zum z erforderlich nach der r öffentliche
stige Stellenrfläche, sin
Wendemöglvon bis zu 1+2 DVO-N
Feuerwehr- en werden (über Fläch
nen Ausgle
ätzliche An
echnische Vzum BauG
teilung der erischer Beistellt. Diese
Festlegung vn erhebliche
pesel
e kann im Veiterverfolgt
en von sc1 zum Bau
chweren Unlinik, Pflegeen ist dieLöschwass405 durch e Wasserv
Verfügung gsserentnahmstellen. Die bjekt entfernm Lauflinie chwasserbegemeindebrvorhandene
ch. Die erfoArt und der
en Verkehrsn, die zum d befestigtichkeiten (W10 t und einBauO). Zu und Rettun(§ 4 NBauOen für die Fichsflächen
gaben (ent
Verfahren GB)
Planung aitrag zur Eine Untersuchvon Maßna
en Umwelta
Tei
- 61
Verhältnis t.
chweren UuGB) nfällen und Ke und Alten
e Löschwasserbereitstedie Gemeiversorgunggestellt werdmestellen (zWasserent
nt sein. Dievom den e
edarf und dirandmeisteen Grundscorderliche Lr Größe desfläche entAnleiten be
te Zu- und Wendehamnem zuläss
allen GrunngsfahrzeugO in VerbindFeuerwehr)
n sind nicht v
tspricht Pk
bei der U
us der Sicngriffsregel
hungen wurdahmen zur uswirkunge
ilneufassung
1 -
1 : 1,5 aus
nfällen un
Katastrophenwohnen issserversorgllung entspnde zu erf
(Hydranteden, ist derz. B. Löschwtnahmestell
e erste Löscentsprechenie Lage derr festzuleg
chutz zusätzLöschwasses Objektes.fernt oder l
estimmt sindDurchfahr
mmer) für Figen Gesam
ndstücken uge in einer dung mit §§). Schwere vorhersehb
kt. 3 der An
mweltprüfu
ht von Natung und einden in der UVermeidun
en herangez
des Bebauu
sgeglichen w
nd Katastro
en sind derzt der Neub
gung zu gerechend deolgen. Kan
ennetz) oder Löschwaswasserbrunen dürfen n
chwasserennden GebäLöschwass
en. Werdezlich Löschwermenge für Liegen Geiegt die obd, mehr alsrten erfordeFeuerwehrfamtgewicht bund GebäudBreite von 1 und 2 DVUnfälle undar.
nlage 1 zum
ung (entsp
tur und Lann ArtenschuUmweltprüfug, Minimierzogen.
Bebaungsplans Ga Beg
werden. Die
ophen (en
zeit nicht abbau einer Kewährleiste
en Grundsätnn der Bedaer unersch
sserbedarf ünnen, Löschnicht weiterntnahmesteuden entfeserentnahmn größere wasser für r den Obje
ebäude mehberste Wands 8 m über erlich und ahrzeuge mbis zu 16 t vden sollte emindestensVO-NBauOd Katastrop
m BauGB)
pricht Pkt.
ndschaft wuutzrechtlicheung zur Beurung und zu
ungsplan algenberg gründung
ese Pla-
tspricht
bsehbar. Klinik ge-en. Zum tzen des arf nicht höpfliche über un-hwasser-r als 300 lle sollte rnt sein.
mestellen Objekte den Ob-ktschutz hr als 50 döffnung der Ge-entspre-
mit einer vorzuse-eine Zu-s 3.00 m
und der phen auf
3a) der
urde ein er Fach-urteilung um Aus-
planu
ErgänzendLandkreischend beu 11.3.2 Hin3b) der ADie konkrebeziehen gleichsmaformationenach 2 Ja 11.3.3 Alllage 1 zumDie wesensind die Btechnischedie VersieDie Eingrizur Vermegleich desnachvollzibiete und ckern. Dugehalten wführt. Zusammenahmen zauswirkunBebauungnachteilige Wrestedt, gez. Hend
(Gemeind
ungsbüro a. p
d zu den es erfolgte urteilen zu k
nweise zunlage 1 zumeten Maßnasich auf die
aßnahmen aen der Behhren geplan
gemein vem BauGB) ntlichen Um
Beeinträchtien Bauten egelung undiffe in Natueidung, zur s Eingriffs inehbar aufginnerhalb d
rch techniswerden, wa
enfassend kzur Vermeidngen durch gsplan Teilen Auswirku
den 05.07.
drik Kunitz
edirektor)
pesel
Biotoptypeeine örtlich
können.
r Durchfühm BauGB)ahmen zur e Überprüfuauf der Gruörden. Nacnt.
erständliche
mweltauswirgungen durund Anlage
d die Veränur und Land
Verringerun den Waldeführt. Auf der Grünfläche Vorkehas zu einer
kann festgesdung, Verrin
die Festselneufassungungen für d
2019
Tei
- 62
enkartierunhe Bestand
hrung der
Überwachuung der Immundlage derch Realisier
e Zusamm
rkungen, dirch den Einen, Beeintr
nderung derdschaft werng und zum
d, ableiten lden verblei
ächen kannhrungen kanr Verringer
stellt werdengerung undetzung desg Bebauunie Umwelt z
(Siegel
ilneufassung
2 -
gen des saufnahme
Umweltüb
ung der erhemissionen ur nach § 4 Arung des Vo
menfassung
e durch diengriff in denrächtigunger Lebensräurden bewerm Ausgleichassen. Sie ibenden Fre das Oberfnn belasteteung der Ge
en, dass untd zum Ausg SO Klinikngsplan Gazu erwarten
)
des Bebauu
Landschaftse, um die U
berwachung
eblichen Umnd der DurcAbs. 3 Bauorhabens is
g (entsprich
e Planung vn Wald mit en der Bodeume von Tirtet, woraush des Eingri
sind in dieeiflächen innflächenwasses Oberfläcefährdung
ter Berücksgleich der e, Pflege unalgenberg
n sind.
Bebaungsplans Ga Beg
srahmenplaUmweltfolge
g (entspric
mweltauswirchführung duGB mitgetest eine Übe
ht Pkt. 3c)
vorbereitet der Erricht
enfunktioneeren und Ps sich Maßiffs, auch zsem Umwenerhalb derser weiterh
chenwasserdes Grund
sichtigung drheblichen
nd Altenwokeine erh
ungsplan algenberg gründung
ans des n hinrei-
cht Pkt.
irkungen der Aus-eilten In-rprüfung
der An-
werden, tung von en durch Pflanzen. ßnahmen um Aus-
eltbericht r Bauge-
hin versi-r zurück-wassers
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ungsplan algenberg gründung
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planu
ungsbüro a. p
pesel
Tei
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ilneufassung
5 -
A
des Bebauu
ANH
Bebaungsplans Ga Beg
HAN
ungsplan algenberg gründung
NG
Änderung Flächennutzungsplan Bebauungsplan Galgenberg und Galgenberg II, Bad Bodenteich Landkreis Uelzen Artenschutzfachgutachten Stand: 28.08.2018
Auftraggeber Planungsbüro A. Pesel 29482 Küsten
Verfasser Planungsgemeinschaft Marienau Neetzetalstraße 13 21368 Dahlem Tel.: 05851-60 20 17 Fax: 05851-60 20 18 [email protected] www.pgm-landschaftsplanung.de Bearbeiter: Dipl.-Biol. Thilo Christophersen
Bebauungsplan und F-Planänderung Bad Bodenteich/MediClin Artenschutzfachgutachten
Planungsgemeinschaft Marienau
3
INHALTSVERZEICHNIS SEITE
1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG 4
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 4
3 UNTERSUCHUNGSGEBIET 6
4 MATERIAL UND METHODEN 74.1 Datenrecherche 74.2 Habitatanalyse 74.3 Potenzialanalyse 74.4 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 7
5 ERGEBNISSE 85.1 Habitatanalyse 85.2 Potenzialanalyse 10
6 ARTENSCHUTZPRÜFUNG 206.1 Von der Planung betroffene Habitatstrukturen 206.2 Von der Planung betroffene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und
europäische Vogelarten 206.3 Von der Planung betroffene, weitere besonders geschützte Arten 216.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 23
7 ZUSAMMENFASSUNG 27
8 QUELLEN 28
Bebauungsplan und F-Planänderung Bad Bodenteich/MediClin Artenschutzfachgutachten
Planungsgemeinschaft Marienau
4
1 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG
Zwischen der Lüderschen Straße und der Langenbrügger Straße in den Gemeinde Lüder und dem Flecken Bad Bodenteich (Landkreis Uelzen) beabsichtigt die Firma MediClin Seepark Klinik den Neubau eines Krankenhauses für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie einer Ta-gesklinik. Als planungsrechtliche Voraussetzung für die Nutzung sollen für einen ca.7,3 ha großen Bereich die Bebauungspläne Galgenberg und Galgenberg II neu aufgestellt werden (Abb. 1). Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in den §§ 44 - 45 die Belange des besonderen Artenschutzes. Die dort genannten Verbotstatbestände definieren Beeinträchtigungen von geschütz-ten Arten und deren Lebensräumen, die nur unter eng gesteckten Rahmenbedingungen zulässig sind. Ziel des Artenschutzfachbeitrags ist die Ermittlung potenzieller Vorkommen besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten. Auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse gründet die nachfolgende ar-tenschutzrechtliche Bewertung. Neben der Prüfung auf Vorkommen von streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH Richtli-nie und europäischen Vogelarten werden auch weitere in der EU- bzw. Bundesartenschutzverord-nung aufgeführte, besonders oder streng geschützte Arten betrachtet. Erforderlichenfalls werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von ar-tenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen entwickelt und dargestellt.
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Bauleitplanung ist nicht vollzugsfähig und damit unwirksam, wenn der Planverwirklichung dau-erhafte und nicht ausräumbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen. Belange des Artenschutzes sind daher bereits auf der Ebene der Planaufstellung zu berücksichtigen. Folgende gesetzliche Regelungen sind maßgeblich: Für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten gelten die arten-schutzrechtlichen Zugriffsverbote (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)
der Tötung, Verletzung, bzw. Zerstörung oder Beschädigung von Individuen und ihren Ent-wicklungsstadien (Nr. 1),
der erheblichen Störung, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Nr. 2) und
der Zerstörung, Beschädigung oder Entnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3).
Für wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen gilt au-ßerdem das Verbot,
sie aus der Natur zu entnehmen oder sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstö-ren (Nr. 4)
Das Verbot der Tötung oder Verletzung bezieht sich auf das betroffene Individuum, das Verbot der Zerstörung oder Beschädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf die jeweils betroffenen Le-bensstätten. Demgegenüber ist die lokale Population, auf die sich das Störungsverbot bezieht, ge-setzlich nicht eindeutig definiert. Eine Abgrenzung ist in der Praxis nur ausnahmsweise möglich. Bei manchen Artenvorkommen lässt sich die lokale Population gut definieren oder in Form von Dichte-zentren räumlich eingrenzen (z.B. Amphibiengewässer, Fledermauswochenstuben oder -winterquartiere, Kranichrastplatz). Bei Arten mit großen Raumansprüchen (z.B. Schwarzstorch, Luchs) sind die betroffenen Individuen als lokale Population zu betrachten, bei flächenhaft vorkom-
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menden Arten (z.B. häufige Singvogelarten) können die Vorkommen innerhalb einer naturräumli-chen Einheit oder ersatzweise auch innerhalb von Verwaltungsgrenzen als lokale Population defi-niert werden (LANA 2010). Ein Verstoß gegen das Verbot der Zerstörung von Lebensstätten (Nr. 3) und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen auch gegen das Verbot der Tötung/Verletzung (Nr. 1) kann bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie für Vor-haben im Sinne des § 18 Abs. 2 (1) BNatSchG, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, unter bestimmten Bedingungen abgewendet werden1
. Hierfür ist zu gewährleisten, dass die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Um dies sicherzustellen, können gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG ggf. auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, auch CEF-Maßnahmen genannt (CEF=continuous ecological functionality-measures), festgesetzt werden. Ein „räumlicher Zusammenhang“ ist für Flächen gegeben, die in enger Beziehung zur betroffenen Le-bensstätte stehen und innerhalb der Aktionsradien der betroffenen Arten liegen (LANA 2010).
Bei der Prüfung der Möglichkeit einer Legalausnahme wird im vorliegenden Gutachten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.7.2011 zur Ortsumgehung Freiberg berücksichtigt. Darin wurde festgestellt, dass die Regelungen des § 44 Abs. 5 BNatSchG bezüglich der Zulässigkeit un-vermeidbarer Tötungen oder Verletzungen von Individuen nicht dem EU-Recht entsprechen. Eine Legalausnahme, wie sie § 44 Abs. 5 BNatSchG für zulässige Eingriffe oder Verfahren nach BauGB darstellt, ist weder in der FFH-Richtlinie noch in der EU-Vogelschutzrichtlinie vorgesehen. Demnach gilt das dem Bundesnaturschutzgesetz übergeordnete EU-Recht unmittelbar. Für alle übrigen besonders geschützten Arten, die ausschließlich in der Bundesartenschutz-verordnung oder der EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 338/97) geführt sind, haben die Zugriffsverbote keine Geltung, wenn sie bei Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen, im Innenbereich, im Zuge von Planaufstellungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sind oder bei zulässigen Eingriffen auftreten (§ 44 Abs. 5 BNatSchG)1. Die Habitatansprüche dieser Arten sind dennoch zu berücksichtigen. Die Arten werden in der Potenzial-analyse benannt. Gegebenenfalls werden Planungsempfehlungen formuliert, die im Gegensatz zu den artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für die europäischen Vogelarten sowie die Ar-ten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie im Rahmen der Genehmigung gegen andere Belange abge-wogen werden können. Im Einzelfall ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftli-cher Art zulässig. Als Voraussetzung hierfür muss allerdings gewährleistet sein, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Auch darf Artikel 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie hierzu keine weitergehenden Anforde-rungen enthalten (§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Die Sicherung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art im Rahmen einer Ausnahmegeneh-migung wird in der Regel mit der Durchführung von Maßnahmen nachgewiesen, die so konzipiert sind, dass sie die betroffenen Funktionen vollumfänglich übernehmen. Die beschriebenen Maßnah-men werden als Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen, FCS = favourable conservation status = günstiger Erhaltungszustand) bezeichnet.
1 § 18 Abs. 2 BNatSchG verweist u.a. auf § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammen-hang bebauten Ortsteile auch ohne Bebauungsplan zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
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3 UNTERSUCHUNGSGEBIET
Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt 73.225 m². Davon entfällt mit einer Fläche von 71.932 m² der Hauptteil auf den Bebauungsplan „Galgenberg“ des Fleckens Bad Bodenteich. Ein 1.293 m² kleiner Teil im Südwesten gehört zum Bebauungsplan „Galgenberg 2“ der Gemeinde Lü-der (Abb. 1). Im Norden des Gebietes liegen die Grundstücke eines Seniorenheims und einer Gaststätte. Im Westen des Gebietes befinden sich zwei bebaute Wohngrundstücke mit Gärten. Die zentralen Flä-chen des Geltungsbereichs werden auf ca. 3,9 ha von Ruderalstandorten eingenommen. Gehölze befinden sich vor allem im Südwesten im Bereich des Bebauungsplans „Galgenberg 2“, entlang der zur Lüderschen Straße abfallenden Böschung im Westen sowie im Nordosten des Gebietes als Ab-schirmung gegenüber der L 270. Nördlich des Plangebietes schließt die Wohnbebauung von Bad Bodenteich an. Südlich des Gebie-tes befinden sich ausgedehnte Ackerflächen.
Abb. 1: Lages des Untersuchungsgebietes am südlichen Ortsrand von Bad Bodenteich [Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwal-tung (LGLN © 2018)]
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4 MATERIAL UND METHODEN
4.1 Datenrecherche Im Rahmen der Datenrecherche wird ermittelt, für welche Arten ein Vorkommen im Untersuchungs-gebiet aufgrund ihrer allgemeinen Verbreitung und ihrer Lebensraumansprüche überhaupt möglich ist und für welche Arten es Hinweise auf Vorkommen gibt. Folgende Datengrundlagen bilden die Basis für die Recherche:
Rote Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Deutschlands und Niedersachsens
Angaben aus dem Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten (THEUNERT 2008)
Vollzugshinweise zum Schutz von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie in Niedersach-sen (NLWKN online 2017)
Auswertung des LRP LK Uelzen
Datenabfragen beim Landkreis Uelzen und beim Tierartenerfassungsprogramm des NLWKN
allgemeine Literatur zu Ansprüchen und Verbreitung der zu untersuchenden Arten 4.2 Habitatanalyse Auch nach Auswertung der vorhandenen Daten lässt sich für eine Reihe streng geschützter Arten die Frage nach potenziellen oder tatsächlichen Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht mit aus-reichender Genauigkeit beantworten. Daher wurde das Gebiet auf zwei Ortsbegehungen am 5. Ok-tober 2017 und am 24. April 2018 auf die potenzielle Habitateignung für diese Arten, untersucht. 4.3 Potenzialanalyse Die Potenzialanalyse führt die Ergebnisse der Datenrecherche und der Habitatanalyse zusammen. Im Ergebnis wird festgestellt, welche Arten möglicherweise oder nachweislich im Untersuchungsge-biet vorkommen. 4.4 Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Den potenziell vorkommenden Arten werden die Auswirkungen der Planung gegenüber gestellt. Die Prüfung stellt für die jeweils betroffenen Arten fest, ob einer der drei Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zutrifft. Gegebenenfalls werden Vermeidungsmaßnahmen mit einbezogen. Sofern der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorliegt, erfolgt eine Prüfung, ob gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion der Lebensstätten im räumli-chen Zusammenhang erhalten bleibt. Erforderlichenfalls werden vorgezogene Ausgleichsmaßnah-men in die Betrachtung mit einbezogen. Können auch diese keinen Erhalt der ökologischen Funkti-on der Lebensstätten bewirken, schließt sich eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG an. Diese beurteilt, ob sich der Erhaltungszustand der lokalen Population der jeweils betroffenen Art durch das Vorhaben verschlechtert.
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5 ERGEBNISSE
5.1 Habitatanalyse Folgende Strukturelemente mit besonderen Habitatfunktionen sind vorhanden: Ruderalfluren Die zentralen Offenflächen des Gebietes werden von teils artenreichen Halbruderalen Gras- und Staudenfluren mittlerer bzw. trockener Standorte eingenommen. Die Vegetation setzt sich u.a. zu-sammen aus Rainfarn (Tanacetum vulgare), Schafgarbe (Achillea millefolium), Rotem Straußgras (Agrostis capilaris), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobea), Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata). In den trockeneren Bereichen treten Arten wie Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) und Hasen-Klee (Trifolium arvense) hinzu. Große Bereiche dieser Standorte werden regelmäßig gemäht und als Parkplatz ge-nutzt. Von den Rändern im Westen und im Nordosten her breiten sich junge Hänge-Birken (Betula pendu-la) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) bzw. Kiefern (Pinus sylvestris) auf den Ruderalflächen aus. Vor allem Teilflächen im Nordosten weisen mit der Kanadischen Goldrute (Solidago canaden-sis), des Land-Reitgrases (Calamagrostis epigejos) und einzelner aufkommender Später Trauben-kirschen (Prunus serotina) Vorkommen von Neophyten bzw. Störzeigern auf. Im Nordwesten sind die Flächen durch Ablagerungen von Gartenabfällen (Kompost) beeinträchtigt. Hier kommen ent-sprechende Störzeiger wie Brennnessel (Urtica dioica) und in schattigen Bereichen das Schöllkraut (Chelidonium majus) vor. Die Flächen stellen insgesamt einen homogenen Lebensraum mit einem gleichmäßigen Bodenrelief dar. Strukturanreichernde Elemente wie Totholz, Steinhaufen oder Offenbodenstellen sind selten. Die Flächen sind vor allem geeignet für wärmeliebende Insektenarten, u.a. aus den Artengruppen Heuschrecken, Tagfalter und Laufkäfer. Aber auch Reptilien und Kleinsäuger finden hier geeignete Habitatstrukturen vor. Die Flächen sind außerdem als Nahrungshabitat für Brutvögel der Umgebung sowie für über Offenland jagende Fledermausarten von Bedeutung. In den störungsarmen Randbe-reichen bieten sie auch als Brutgebiet für bodennah brütende Vogelarten geeignete Strukturen. Gehölze Im Nordosten des Gebietes befindet sich auf einem großen Wall entlang der L 270 ein Gestrüpp aus Brombeere (Rubus fruticosus), Ginster (Cytisus scoparius), Schlehe (Prunus spinosa), Hasel (Corylus avellana) und jungen Stiel-Eichen (Quercus robur). Der Bestand ist sehr dicht und hoch. Nördlich der Sebastian-Kneipp-Straße verläuft auf der Freifläche eine weitere, gepflanzte Strauch-hecke. Die Artenzusammensetzung besteht aus Hunds-Rose (Rosa canina), Hasel (Corylus avella-na), Besenginster (Cytisus scoparius) und Weißdorn (Crataegus spec.). Überhälter und Starkholz fehlen in beiden Biotopen. In Hecken frei brütende Vogelarten finden hier aber geeignete Habitatstrukturen vor. Insbesondere zur Blütezeit haben die Hecken auch eine be-sondere Funktion für Nahrung suchende Wirbellose (Insekten). Daneben erfüllen sie eine Funktion als Leitlinie für strukturgebunden jagende Fledermausarten. Im Nordwesten und Südwesten des Gebietes an der zur Lüderschen Straße abfallenden Böschung befinden sich Siedlungsgehölze, die in der Baumschicht von mittelalten Stiel-Eichen (Quercus ro-bur) Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Linden (Tilia spec.) dominiert werden. In der Strauch-schicht befinden sich neben Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Ebersche (Sorbus aucuparia) und Hasel (Corylus avellana) sowie Brombeere (Rubus fruticosus) und Hopfen (Humulus lupulus) mit Mahonie (Mahonia spec.) und Eibe (Taxus baccata) auch Ziersträucher. Die Krautschicht ist in den an die benachbarten Park- bzw. Gartengrundstücke angrenzenden Bereichen durch die regelmäßige Grünanlagenpflege gestört und nur schwach ausgeprägt. Auf Teilflächen,
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z.B. am Fuß der Hangkante zur Lüderschen Straße ist sie besser ausgebildet: Hier finden sich u.a. typische Waldarten wie Stern-Miere (Stellaria holostea), Stinkender Storchschnabel (Geranium ro-bertianum), Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora) und Efeu (Hedera helix). Im Westen des Plangebiets befindet mit einem kleinen, jungen Pionierwald aus Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) ein weiteres Gehölz. Die Krautschicht ist gut ausgeprägt und enthält Stern-Miere (Stellaria holostea), Nelkenwurz (Geum urbanum), Gundermann (Glechoma hederacea), Giersch (Aegopodium podagraria) und Brennnessel (Urtica dioca). Die Gehölze weisen nur wenig Totholz, Stammanrisse und kleine Baumhöhlen auf. In kleineren Höhlen oder Nischen sowie frei brütende Vogelarten können hier dennoch geeignete Habitatstruk-turen finden. Auch als Sommerquartier für Bäume bewohnende Fledermausarten und als Wirbel-losenlebensraum ist der Baumbestand geeignet. Das südöstliche Siedlungsgehölz enthält auch ei-nige mittelalte Lärchen (Larix spec.). Sie bieten an Nadelbäume angepassten Arten, z.B. aus der Gruppe der Vögel geeignete Lebensstätten. Auf der Hangkante an der Westgrenze des Plangebiets oberhalb der Lüderschen Straße stehen einige ältere Stiel-Eichen (Quercus robur), die stark mit Efeu (Hedera helix) berankt sind und ab-wechslungsreiche Habitatstrukturen aufweisen. Eine besondere Bedeutung als Habitatbaum hat auch eine exponierte Stiel-Eiche (Quercurs robur) am zur Lüderschen Straße nach Westen verlau-fenden Fußweg nördlich der Seepark-Klinik mit einen Stammdurchmesser von ca. 2 m. Sie hat eine rissige Borke und bemooste Starkäste. Große Baumhöhlen konnten zwar nicht festgestellt werden. Zumindest als Sommerquartier für Bäume bewohnende Fledermausarten und als Wirbellosenlebensraum ist dieser Altbaumbestand aber geeignet. Daneben erfüllt er auch eine Funktion als Leitlinie für strukturgebunden jagende Fledermausarten. Ähnliches gilt auch für einen ca. 15 m breiten Streifen von der Sebastian-Kneipp-Straße nach Süden verlaufenden, älteren, linearen Eichenbestand. Lockere Bestände aus Einzelbäumen befinden sich entlang der Johann-Schroth-Straße, auf dem Grundstück der Seniorenresidenz sowie im Süden an der Sebastian-Kneipp-Straße. Während hier mittelalte Apfel- und Kirschbäume (Malus domesticus, Prunus spec.) stehen, handelt es sich im rest-lichen Gebiet um junge Bäume, meist Linde (Tilia spec.) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) mit Stammdurchmessern von unter 15 cm. Sie bieten, besonders zur Blütezeit Wirbellosen günstige Bedingungen. Darüber hinaus sind sie aufgrund ihres geringen Alters für geschützte Arten kaum von Bedeutung. Grünanlagen und Gebäude In der Mitte des Plangebietes befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit einem Wohngrundstück, der von einem strukturarmen Ziergarten eingenommen wird. Einen ähnlichen Charakter haben die Grünanlagen ohne Altbäume, die im Wesentlichen aus den Rabatten und einigen Ziersträuchern im Abstandsgrün um die Seniorenresidenz Helenenhof und die Seepark-Klinik sowie das Ausfluglo-kal „just for fun“ im Norden bestehen. Die Neubauten weisen mit ihren glatten Fassaden und ge-schlossenen Dächern kaum Eignung für geschützte Tierarten auf. Auch wurden keine Nistkästen o.ä. festgestellt. Nur eine kleine Garage mit einem holzverkleideten Anbau nördlich der Seepark-Klinik kommt als Tagesversteck für Fledermäuse und Brutplatz für Gebäudebrüter in Frage. Verkehrsflächen Die Johann-Schroth-Straße erschließt das Gebiet von Norden und stellt die Verbindung zur Lüderschen Straße her. Sie ist neu angelegt und voll versiegelt. Gleiches gilt für die Sebastian-Kneipp-Straße, die von der Seepark-Klinik zur L 270 im Osten führt sowie die großflächig angeleg-ten Parkplätze neben dem Gebäudebestand. Besondere Habitatstrukturen für geschützte Arten be-stehen nicht.
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5.2 Potenzialanalyse 5.2.1 Säugetiere Für die Artengruppe liegen für Niedersachsen Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Ro-te Liste (HECKENROTH 1993) vor. Verbreitungsangaben stammen darüber hinaus aus dem Fleder-mausinfosystem „batmap“ (NABU online 2017). Von den in Niedersachsen aktuell vorkommenden landlebenden Säugetierarten sind 26 Arten, da-runter 19 Fledermausarten, im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt. Vorkommen der streng geschützten Arten Feldhamster (Cricetus cricetus), Luchs (Lynx lynx), Wildkatze (Felis silvestris) ausgeschlossen, da die Arten nördlich des Mittellandkanals nicht verbrei-tet sind. Vorkommen vom Wolf (Canis lupus) im Untersuchungsgebiet können aufgrund der fehlenden Grö-ße und Habitateignung für diese Art ausgeschlossen werden. Vorkommen von Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) sind an Gewässer gebunden. Der Biber besiedelt u.a. Elbe, Ems und Leine. Vorkommen im Umfeld des Untersuchungsgebietes sind nicht bekannt. Der Fischotter hingegen kommt in Nordostniedersachsen wieder flächendeckend vor, so dass er die im Westen angrenzende Aue als Lebensraum nutzen kann. Aufgrund der intensiven menschlichen Nutzung durch Bebauung und der trennenden Lüderschen Straße kann ein Vorkom-men im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Von der osteuropäisch verbreiteten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) gibt es für Niedersach-sen Nachweise aus dem Bergland, aber auch aus der Lüneburger Heide bzw. der Göhrde. Die Art kommt in Wäldern aller Art vor, bisweilen auch in Knicks, Gebüschen und Brachen, soweit diese in der Nähe größerer Wälder liegen. Da solche Strukturen im Brombeer-Gestrüpp auf dem Lärm-schutzwall im Nordosten vorhanden sind, ist ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich. Das Plangebiet weist für eine Reihe von Fledermausarten geeignete Habitatstrukturen auf (Tabelle 1). Eine Garage und der Altbaumbestand bieten geeignete Strukturen für Balz- oder Som-merquartiere sowie unregelmäßig genutzte Tagesverstecke von Fledermäusen. Von einer Nutzung des Gebietes zur Jagd und als Flugstraße ist auszugehen. Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude als Winterquartier wurden nicht festgestellt. Auch wurden im Altbaumbestand keine als Winterquar-tier geeigneten Höhlen gefunden. Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) ist in ganz Niedersachsen verbreitet und bewohnt bevorzugt den Siedlungsraum. Sowohl Wochenstuben als auch einzeln lebende Männchen finden sich in Spalten und Hohlräumen in und an Gebäuden. Die Art kommt aber manchmal auch in Waldgebieten vor und ist auch in Baumhöhlen zu finden. Sie wechselt im Jahresverlauf häufig ihre Quartiere innerhalb eines Quartiersverbunds. Die Jagdgebiete der Breitflügelfledermaus liegen überwiegend in offener oder halboffener Landschaft. Flugbewegungen erfolgen oft regelmäßig geradlinig entlang festgelegter Strecken (Flugstraßen) über der Vegetation oder im freien Luftraum. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Im Gebäudebestand des Untersuchungsgebietes sind Sommerquartiere und Tagesverstecke einzelner Tiere möglich. Eine Nutzung des Plangebiets als Jagdgebiet und Flugstraße ist wahrscheinlich.
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Tabelle 1: Potenzielle Vorkommen von Fledermausarten
Name Wissenschaftlicher Name
Rote Liste* Potenzial**
Nds. D Tagesverstecke, Quartiere
Jagdgebiet, Flugstraße
Mopsfledermaus Barbestella barbastellus 1 2 - - Nordfledermaus Eptesicus nilsonii 2 G - - Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G T, S J, F Nymphenfledermaus Myotis alcathoe N 1 - - Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 2 - - Brandtfledermaus Myotis brandtii 2 V - - Teichfledermaus Myotis dasycneme II D - - Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - T, S F Gr. Mausohr Myotis myotis 2 V - - Kl. Bartfledermaus M. mystacinus 2 V T, S J Fransenfledermaus M. nattereri 2 - T, S J, F Gr. Abendsegler Nyctalus noctula 2 D T, S, B J Kl. Abendsegler Nyctalus leisleri 1 V T, S, B J Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 - T, S, B J, F Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 - T, S, B J, F Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus N - T, S, B J, F Braunes Langohr Plecotus auritus 2 V T, S J Graues Langohr Plecotus austriacus 2 2 - - Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 D - -
* Rote Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste der Roten Liste, N = Status noch unbekannt, II Gefährdeter Gast/Überwinterer, G = Gefährdung anzunehmen, D = Daten unzureichend ** W = Winterquartier, S = Sommerquartier, T = Tagesversteck, B = Balz-/Paarungsquartier, Wo = Wochenstube; J = Jagdgebiet, F = Flugstraße Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) bevorzugt als Lebensraum halboffene Kulturland-schaften. Als Sommerquartiere nutzt sie vorwiegend Spalten und Nischen an Gebäuden. Im Winter werden Keller als Quartier genutzt. Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Im Untersuchungs-gebiet selbst sind Tagesverstecke und Sommerquartiere nicht auszuschließen. Auch eine Nutzung als Jagdgebiet durch die Art ist möglich. Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) ist in Niedersachsen weit verbreitet. Bei der Jagd ist sie eng an Wasserflächen gebunden, die im Tiefflug überflogen werden. Sommerquartiere werden oft in Gewässernähe in Baumhöhlen, Winterquartiere in Höhlen und Kellern bezogen. Die Männ-chen übersommern auch zeitweise in Höhlen und Kellern. Die Art legt bei ihren saisonalen Wande-rungen meist kürzere Entfernungen unter 150 km zurück. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Tagesverstecke und Sommer-quartiere von Einzeltieren sind auch aufgrund des westlich anschließenden Parksees als geeignetes Jagdgebiet möglich, bisher aber nicht nachgewiesen. Weiter ist eine Nutzung des Gebietes als Flugstraße möglich. Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) besiedelt Spalten an Gebäuden, Fledermauskästen und Baumhöhlen. Neben Wäldern werden auch landwirtschaftliche Bereiche mit Viehhaltung genutzt. Im
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Winter wird die Art überwiegend in Höhlen, Kellern und Stollen gefunden. Die Jagd findet meist in geringer Höhe nah an der Vegetation, bisweilen auch in Viehställen statt. Die Art gilt als ortstreu. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet selbst sind Vorkommen von Tagesverstecken und Sommerquartieren sowie eine Nutzung des Plangebiets als Jagdgebiet und Flugstraße nicht auszuschließen. Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) bewohnt Wald, waldartige Parks und baumreiche Sied-lungsgebiete. Dort bezieht er besonders in Gewässernähe Baumhöhlen oder Fledermauskästen. Als Winterquartier werden neben Gebäuden auch Baumhöhlen aufgesucht. Zur Zugzeit ist die Art bis-weilen in großer Anzahl zu beobachten. Dann werden Zwischenquartiere besetzt, die auch an höhe-ren Gebäuden liegen. Die Art besitzt große Aktionsräume, so sind die Jagdgebiete oft 10 km und weiter von den Quartieren entfernt. Flug- und Jagdbewegungen erfolgen in der Regel im freien Luft-raum und meist in größerer Höhe. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Tagesverstecke und Sommer-quartiere einzelner Tiere im Baumbestand sowie eine Nutzung des Plangebiets als Jagdgebiet und Balzrevier sind möglich. Wochenstuben, größere Sommer- und Zwischenquartiere sowie Winter-quartiere sind wegen fehlender großer Höhlen hingegen nicht zu erwarten. Der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri) bewohnt meist Baumhöhlen und nur selten Gebäude. Auch den Winter verbringt die Art in Baumhöhlen, jedoch meist in südlicheren Regionen. Im östli-chen Niedersachsen ist sie verbreitet. Sie nutzt zur Jagd den freien Luftraum und vollzieht großräu-mige saisonale Wanderungen. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Tagesverstecke, Sommer- und Zwischenquartiere einzelner Tiere insbesondere zur Zugzeit, im Baumbestand und eine Nutzung des Plangebietes als Jagdgebiet sind nicht auszuschließen. Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) tritt in Niedersachsen landesweit zerstreut auf. Die nordosteuropäischen Populationen suchen Norddeutschland jährlich zur Migrationszeit im Herbst in großer Zahl auf. Auch Wochenstuben sind regelmäßig anzutreffen. Als baumbewohnende Art wird die Rauhautfledermaus vorwiegend in Wäldern angetroffen, nutzt aber auch Parklandschaften und Gewässer als Jagdhabitat. Zur Migrationszeit bezieht sie meist stationäre Balzquartiere, die in Baumhöhlen oder an Gebäuden liegen können. Nischen, z.B. in Gebäuden, an Holzverschalungen oder in aufgeschichteten Holzstapeln können teilweise zur Überdauerung der kalten Jahreszeit ge-nutzt werden. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet selbst sind Balzquartiere im Spätsommer und Tagesverstecke übersommernder Individuen an Baumspal-ten und Gebäudenischen möglich. Eine Nutzung des Plangebiets als Jagdgebiet und Flugstraße ist wahrscheinlich. Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist weit verbreitet. Sie kommt in nahezu allen Land-schaften vor, bevorzugt aber siedlungsnahe Bereiche mit halboffenem Gelände. Als Quartier dienen Gebäudenischen aller Art, Dachböden und selten auch Baumhöhlen. Sie jagt meist strukturnah, z.B. an Gehölzen, Gewässern oder Straßenlaternen. Es sind aber auch Flugbewegungen in größerer Höhe dokumentiert. Im Spätsommer/Herbst findet die Flugbalz der Männchen in abgegrenzten Balz-revieren statt. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Vorkommen von Tagesverste-cken, Sommer- und Paarungsquartieren einzelner Tiere sind im Baum- und Gebäudebestand des Untersuchungsgebietes möglich. Eine Nutzung als Jagdgebiet und Flugstraße ist zu erwarten.
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Die in der Roten Liste Niedersachsens nicht bewertete Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) besiedelt ähnlich wie die Zwergfledermaus Gebäudenischen. Anscheinend tritt sie aber häufiger als diese auch in Baumspalten auf, wo sie teilweise auch überwintert. Sie bevorzugt als Jagdgebiet gehölzreiche Landschaften in Siedlungs- und Gewässernähe. Das Jagdverhalten deckt sich offen-bar weitgehend mit dem der Zwergfledermaus. Nachweise dieser Art fehlen zwar im Umfeld des Untersuchungsgebietes, Tagesverstecke, Som-mer- und Paarungsquartiere einzelner Tiere sind im Baum- und Gebäudebestand des Untersu-chungsgebietes aber nicht auszuschließen. Eine Nutzung des Plangebiets als Jagdgebiet und Flug-straße ist möglich. Das Braune Langohr (Plecotus auritus) kommt in Waldgebieten, Parks, Gärten und Gebüschlandschaften vor. Dabei werden meist ungestörte Bereiche bevorzugt, da die Art empfind-lich gegenüber Lärm- und Lichtemissionen ist. Als Winterquartiere werden feuchte Keller, Tunnel, Stollen und z.T. auch Gebäude, seltener Baumhöhlen genutzt. Im Sommer werden Baumhöhlen und Fledermauskästen oder auch großräumige Dachböden bewohnt. Die Art ist in Niedersachsen weit verbreitet. Im Umfeld des Untersuchungsgebietes wurde die Art nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet selbst sind Tagesverstecke und Sommerquartiere einzelner Tiere sowie eine Nutzung als Jagdgebiet mög-lich. Vorkommen folgender Arten sind aufgrund ihrer Verbreitung oder fehlender geeigneter Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten: Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) ist in Niedersachsen sehr selten. Sie besiedelt strukturreiche Wälder. Vorkommen sind aus dem näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes nicht bekannt. Vorkommen der Nordfledermaus (Eptesicus nilsonii) beschränken sich in Niedersachsen weitge-hend auf den Harz. Die Art bewohnt Fichtenwälder, die mit Laubwald durchsetzt sind. Von der seit 2005 als eigene Art geführten Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe) gibt es nur we-nige Funde in Niedersachsen. Die Art scheint, soweit bekannt, dicht mit Laubbäumen bewachsene Bachläufe und forstwirtschaftlich wenig beeinflusste Hartholzauen als Lebensraum zu bevorzugen. Vorkommen in Niedersachsen beschränken sich bislang weitgehend auf den Harz. Die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) kommt in Niedersachsen sehr selten vor. Sie besie-delt strukturreiche Wälder und zum Teil Streuobstwiesen. Die Sommerquartiere befinden sich in Baumhöhlen, Fledermauskästen und manchmal auch an Gebäuden. Die Winterquartiere liegen meist in Höhlen. Aus dem näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes sind aber keine Vorkommen bekannt. Die nächstgelegene Meldung liegt aus dem Gebiet südlich von Uelzen vor. Die Brandtfledermaus (Myotis brandtii) bevorzugt Feuchtwaldhabitate, wo sie gern in Gewässer-nähe jagt. Als Sommerquartiere nutzt sie Baumhöhlen oder Gebäude. Im Winter findet man Brandtfledermäuse in unterirdischen Quartieren. Vorkommen sind aus dem näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes nicht bekannt. Die Teichfledermaus (Myotis dasycneme) kommt in Niedersachsen regional auch im Tiefland vor. Sie jagt an größeren Gewässern, z.B. an der Mittelelbe. Aus der Umgebung des Untersuchungsge-bietes sind keine Vorkommen der Art bekannt. Das Große Mausohr (Myotis myotis) kommt in Nordostniedersachsen zerstreut vor. Es besiedelt halboffene, wärmebegünstigte Landschaften und bewohnt im Sommer große Dachstühle. Männ-chen sind auch in Baumhöhlen und Fledermauskästen zu finden. Zur Überwinterung werden Stollen
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und Keller aufgesucht. Die nächstgelegene bekannte Wochenstube befindet sich in ca. 15 km Ent-fernung in Schnega. Die Jagd erfolgt meist im tiefen Suchflug in Wäldern mit armer Bodenvegetati-on. Vorkommen in der näheren Umgebung sind nicht bekannt. Das Graue Langohr (Plecotus austriacus) kommt in Niedersachsen vor allem im Süden und Osten vor. Die Art besiedelt Dachstühle innerhalb von Siedlungsräumen. Im Winter ist sie in Kellern, Höh-len und Stollen zu finden. Die Jagd findet nahe an der Vegetation in strukturreichen Siedlungsgebie-ten statt. Die Art ist sehr ortstreu und vollzieht nur sehr kleinräumige Wanderungen. Vorkommen sind aus dem näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes nicht bekannt. Die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) kommt verbreitet im Harz und zerstreut im sonstigen Bergland sowie im östlichen Tiefland vor. Als Quartier dienen Felsspalten sowie Spalten und Zwi-schendächer an Gebäuden. Quartiere in Baumhöhlen und Fledermauskästen sind selten. Im Spät-herbst wird die Art bei der Balz oft an Hochhäusern in Städten angetroffen. Die Jagdgebiete liegen im freien Luftraum (10-40 m Höhe), oft in Gewässernähe oder über Offenland, selten über Wald. Vorkommen sind aus der näheren Umgebung des Untersuchungsgebiets nicht bekannt. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Säugetierarten sind Vorkommen aus den Gruppen Spitzmäuse und Altweltmäuse (Murinae) sowie von Braunbrust-igel, Maulwurf, Eichhörnchen und Kaninchen möglich. 5.2.2 Vögel Für die Brutvögel Niedersachsens liegen eine Rote Liste von KRÜGER & NIPKOW (2015) sowie der Brutvogelatlas des NLWKN vor (KRÜGER et al. 2014). Für das Untersuchungsgebiet ist von einer Brutvogelgemeinschaft auszugehen, die sich aus anpas-sungsfähigen und störungstoleranten Arten dörflicher Siedlungsränder sowie Arten der Feldmark zusammensetzt. In Tabelle 2 werden die potenziellen Brutvogelarten des Gebietes aufgeführt, von denen einzelne auch während der Begehung im Gelände beobachtet wurden. Aus der Gruppe der Gebäudebrüter ist mit Hausrotschwanz, Dohle und Straßentaube zu rechnen. Weiterhin sind Vorkommen des auf den Roten Listen geführten Haussperlings möglich. Ein Großteil der potenziell vorkommenden Arten zählt zu der Gilde der Freibrüter, namentlich die in Niedersachsen verbreiteten Arten Amsel, Buchfink, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Elster, Gimpel, Grünfink, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Misteldrossel, Nachtigall, Ra-benkrähe, Ringeltaube, Schwanzmeise, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Stieglitz, Türkentaube, Wintergoldhähnchen und Zaunkönig. Außerdem sind Vorkommen der Rote Liste-Arten Bluthänf-ling, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz, Kernbeißer, Kuckuck und Pirol möglich. Aus der Gilde der Bodenbrüter sind Brutvorkommen der in Niedersachsen verbreiteten Arten Fitis, Goldammer, Jagdfasan, Rotkehlchen und Zilpzalp in störungsarmen Randbereichen möglich. Aus der Gilde der Höhlen- und Nischenbrüter sind im Gebiet Vorkommen der allgemein verbreite-ten und störungstoleranten Arten Bachstelze, Blaumeise, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Grün-specht, Kleiber, Kohlmeise und Sumpfmeise möglich. Hinzu kommen mit Feldsperling, Gartenrot-schwanz, Grauschnäpper, Star und Trauerschnäpper fünf Arten der Roten Listen. Die Waldohreule, die auf der Vorwarnliste der niedersächsischen Roten Liste geführt wird, findet in den vorhandenen Gehölzen geeignete Nistmöglichkeiten. Der Turmfalke als eine auf der bundes-weiten Vorwarnliste der Roten Liste geführte Art nutzt als Gebäude- und Baumbrüter u.a. auch Krä-hen- und Elsternester, so dass ein Vorkommen im Gebiet möglich ist. Weitere Arten dieser Gruppen sind aufgrund fehlender Brutplätze nicht zu erwarten.
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Tabelle 2: Potenzielle sowie am 24.04.2018 festgestellte Brutvögel des Untersuchungsgebietes
Name Wissenschaftlicher Name Vorkommen im Gebiet Rote Liste*
festgestellt potenziell Nds. D Amsel Turdus merula X - - Bachstelze Motacilla alba X - - Blaumeise Parus caeruleus X - - Bluthänfling Carduelis cannabina X 3 3 Buchfink Fringilla coelebs X - - Buntspecht Dendrocopus major X - - Dohle Coloeus monedula X Dorngrasmücke Sylvia communis X - - Eichelhäher Glandarius garrulus X - - Elster Pica pica X - - Feldsperling Passer montanus X V V Fitis Phylloscopus trochilus X - - Gartenbaumläufer Certhia brachydactila X - - Gartengrasmücke Sylvia borin X V - Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus X V V Gelbspötter Hippolais icterina X V - Gimpel Pyrrhula pyrrhula X Girlitz Serinus serinus X V - Goldammer Emberiza citrinella X Grauschnäpper Muscicapa striata X 3 V Grünfink Carduelis chloris X - - Grünspecht Picus viridis X - - Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros X - - Haussperling Passer domesticus X V V Heckenbraunelle Prunella modularis X - - Jagdfasan Phasianus colchicus X - - Kernbeißer C. coccothraustes X V - Klappergrasmücke Sylvia curruca X - - Kleiber Sitta europaea X - - Kohlmeise Parus major X - - Kuckuck Cuculus canorus X 3 V Mauersegler Apus apus X - - Mehlschwalbe Delichon urbicum X V 3 Misteldrossel Turdus viscivorus X - - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla X - - Nachtigall Luscinia megarhynchos X - - Pirol Oriolus oriolus X 3 V Rabenkrähe Corvus corone X - - Ringeltaube Columba palumbus X - - Rotkehlchen Erithacus rubecula X - - Schwanzmeise Aegithalos caudatus X - - Singdrossel Turdus philomelos X Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla X
Star Sturnus vulgaris X 3 3
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Name Wissenschaftlicher Name Vorkommen im Gebiet Rote Liste*
festgestellt potenziell Nds. D
Stieglitz Carduelis carduelis X - - Straßentaube Columba livia f. domestica X - - Sumpfmeise Parus palustris X Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca X 3 3 Turmfalke Falco tinnunculus X - V Türkentaube Streptopelia decaocto X - - Waldohreule Asio otus X V - Wintergoldhähnchen Regulus regulus X Zaunkönig Troglodytes troglodytes X - - Zilpzalp Phylloscopus collybita X - -
fett: Arten, die auf den Roten Listen Niedersachsens/Deutschlands geführt sind (KRÜGER & NIPKOW 2015, GRÜNEBERG et al. 2015) *Rote Liste: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste der Roten Liste Als Gastvogelhabitat besitzt das Untersuchungsgebiet keine besondere Bedeutung. Die Ruderalflächen sowie die Gehölze dienen aber sicher zeitweise als Nahrungshabitat für die Brutvö-gel der angrenzenden Siedlungs- und Offenlandbereiche. 5.2.3 Amphibien Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (PODLUCKY & FISCHER 2013) vor. Laichgewässer für Amphibien kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor, das nächste Gewässer ist der ca. 70 m westlich gelegene Parksee. Alle heimischen Amphibienarten fallen unter den besonderen Artenschutz. 13 Arten dieser Gruppe sind zudem nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Von diesen kommen elf in Nieder-sachsen autochthon vor. Die überplante Fläche ist für den Kammmolch (Triturus cristatus) als Landlebensraum oder Wan-derkorridor geeignet. Auch Vorkommen einzelner Tiere im Winterversteck sind nicht auszuschlie-ßen. Ein Vorkommen der nur noch selten im Landkreises Uelzen vorkommenden Kreuzkröte (Bufo calamita) kann ausgeschlossen werden. Die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) hat ein ähnliches Verbreitungsgebiet. Sie ist jedoch weniger auf Pionierlebensräume spezialisiert. Für diese Art kann die überplante Fläche eine potenzielle Funktion als Wanderkorridor und Landlebensraum haben. Der Kleine Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) kommt an kleineren Stillgewässern unterschiedli-cher Art vor. Seine Verbreitung ist in Niedersachsen nur unvollständig bekannt. Die überplante Flä-che ist aufgrund fehlender geeigneter Habitatstrukturen (Z.B. Moorbiotope, Feuchtgebiete) aber nur bedingt als unregelmäßig genutzter Landlebensraum oder Wanderkorridor geeignet. Der Moorfrosch (Rana arvalis) kommt im niedersächsischen Tiefland verbreitet vor. Er besiedelt Gebiete mit hohen Grundwasserständen, wo er vorzugsweise in Feuchtgrünländern mit ausgepräg-ten Grabenstrukturen und Feuchtwäldern anzutreffen ist. Als Landlebensraum bevorzugt er frostge-schützte Grabenränder und Ufer sowie feuchte Gehölzbestände mit Binsen- und Seggenvegetation. Da es solche Strukturen im Untersuchungsgebiet nicht gibt, sind Vorkommen des Moorfrosches nicht zu erwarten.
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Vom Laubfrosch (Hyla arborea) gibt es Vorkommen in der östlichen Umgebung. Das Plangebiet selbst hat für den Laubfrosch eine potenzielle Funktion als Durchwanderungskorridor und unregel-mäßig genutzter Landlebensraum. Vorkommen der Arten Rotbauchunke (Bombina bombina), Gelbbauchunke (Bombina variegata), Wechselkröte (Bufo viridis), Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) und Springfrosch (Rana dalmatina) sind aus der weiteren Umgebung nicht bekannt. Sie sind daher im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind Vor-kommen von Teichmolch, Bergmolch, Grasfrosch, Teichfrosch und Erdkröte möglich, die das Unter-suchungsgebiet als Landlebensraum nutzen können. Als Landlebensraum sind die Ruderal- und Gartenflächen sowie die Gehölzstrukturen des Plangebietes geeignet. 5.2.4 Reptilien Für die Artengruppe liegen auf Bundeslandebene Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (PODLUCKY & FISCHER 2013) vor. Alle heimischen Reptilienarten fallen unter den beson-deren Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Von den acht streng geschützten Arten des An-hangs IV der FFH-Richtlinie sind die Zauneidechse (Lacerta agilis) und die Schlingnatter (Coronella austriaca) in Niedersachsen heimisch. Beide Arten bevorzugen thermisch begünstigte Trockenstandorte. Geeignete Habitatstrukturen sind in den offenen Bereichen nur z.T. vorhanden. Auf den zentralen Offenflächen mit einer Ruderalflur sind strukturanreichernde Elemente wie Totholz, Steinhaufen oder Offenbodenstellen selten, so dass vielfältige Versteckmöglichkeiten, geeignete Reproduktionshabitate und Winterverstecke feh-len. Daher ist mit einem bodenständigen Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter nicht zu rechnen. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind Vor-kommen von Blindschleiche und Waldeidechse im Plangebiet möglich. 5.2.5 Fische und Rundmäuler Drei Fischarten ohne aktuelle Verbreitung in Niedersachsen sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Vom Europäischen Stör (Acipenser sturio) werden allerdings im Rahmen von Besatzversuchen regelmäßig Tiere in der Elbe ausgesetzt. Aus der Artengruppe sind mangels ge-eigneter Gewässerlebensräume keine Vertreter im Gebiet zu erwarten. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind ebenfalls keine Vertreter der Artengruppe im Gebiet zu erwarten. 5.2.6 Libellen Für Libellen liegen für Niedersachsen eine Rote Liste (ALTMÜLLER & CLAUSNITZER 2010) und Ver-breitungsdaten (THEUNERT 2008) vor. Unter den Schutz von Anhang IV der FFH-Richtlinie fallen acht Libellenarten, von denen aktuell sie-ben in Niedersachsen vorkommen:
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Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)
Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons)
Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis)
Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis)
Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes)
Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia)
Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) Alle diese Arten stellen gehobene Ansprüche an die Struktur und Habitatausstattung ihrer Lebens-räume, die das Plangebiet nicht erfüllt. Vorkommen dieser Arten im Untersuchungsgebiet sind daher auch nicht vorübergehend zu erwarten. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten besonders oder streng ge-schützten Arten sind im Untersuchungsgebiet sporadisch Vorkommen einzelner, wenig anspruchs-voller, besonders geschützter Libellenarten möglich. Diese finden aber keine geeigneten Reproduk-tionsräume aufgrund fehlender, dauerhafter Gewässer, so dass nicht von bodenständigen Populati-onen auszugehen ist. 5.2.7 Käfer Für die Gruppe der Laufkäfer liegt eine Rote Liste Niedersachsens von ASSMANN et al. (2002) vor. Die Potenzialanalyse basiert weiterhin auf Angaben von THEUNERT (2008) und GÜRLICH et al. (1995). Weitere Angaben zu Verbreitung und Habitatpräferenzen der Arten stammen aus KLAUSNITZER et al. (2016), ZAHRADNIK (1985), WACHMANN et al. (1995) und MÜLLER-MOTZFELD (2004). Anhang IV der FFH-Richtlinie enthält neun Vertreter dieser Artengruppe, von denen zwei aktuell in Niedersachsen vorkommen. Der zu den Blatthornkäfern zählende Eremit (Osmoderma eremita) bewohnt alte Laubbäume, vor allem Eichen, Buchen, Linden, Weiden und Obstbäume, sofern diese besonnte Bereiche mit Höhlen und darin liegenden Mulmkörpern aufweisen. Die Art ist in Niedersachsen sehr selten, Funde sind vor allem aus dem Bergland und dem Nordosten des östlichen Tieflandes bekannt. In den Bäumen des Plangebietes wurden keine Höhlen mit Mulmkörpern gefunden. Vorkommen im Untersuchungs-gebiet sind mangels geeigneter Habitatbäume daher nicht zu erwarten. Vom Großen Heldbock (Cerambyx cerdo) sind Vorkommen in Niedersachsen nur aus dem Wendland und bei Hannover bekannt. Im Untersuchungsgebiet ist die Art nicht zu erwarten. Die ebenfalls im Anhang IV der Richtlinie geführten Arten Breitrand (Dytiscus latissimus) und Schmalbindiger Breitflügeltauchkäfer (Graphoderus bilineatus) aus der Familie der Schwimmkä-fer (Dytiscidae) wurden in Niedersachsen seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr nachgewiesen. Vorkommen im Untersuchungsgebiet sind daher auszuschließen. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, geschützten Arten sind Vor-kommen von Vertretern aus den Familien der Bock-, Pracht- und Laufkäfer möglich.
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5.2.8 Schmetterlinge Für Schmetterlinge liegen für Niedersachsen Verbreitungsangaben (THEUNERT 2008) und eine Rote Liste (LOBENSTEIN 2004) vor. Der Anhang IV der FFH-Richtlinie umfasst 17 in Deutschland heimische Schmetterlingsarten. Für vier dieser Arten sind aktuelle Vorkommen im Bundesland bekannt. Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) besiedelt feuchte Stauden- und Pionierfluren und benötigt Futterpflanzen aus der Familie der Nachtkerzengewächse, wobei Weidenröschen (Epilobium sp.) bevorzugt wer-den. Bisweilen kommen Einflüge aus südlicheren Gebieten vor, dauerhafte Populationen der Art sind aus Niedersachsen aber nicht bekannt. Geeignete Habitate oder Futterpflanzen kommen im Untersuchungsgebiet zudem nur kleinflächig vor. Vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar), dem Schwarzfleckigen Ameisenbläuling (Macaulinea arion) und dem Dunklen Wiesenknopfbläuling (Macaulinea nausithotus) sind keine Vorkommen aus der Umgebung des Untersuchungsgebietes bekannt, so dass sie auch für das Untersuchungsgebiet auszuschließen sind. Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind sporadische Vorkommen, etwa des Kleinen Feuerfalters (Lycaena phlaeas) oder des Gemeinen Bläulings (Polyommatus icarus), möglich. 5.2.9 Mollusken Für Mollusken liegen Verbreitungsdaten bei THEUNERT (2008) vor. Von den drei in Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten kommen zwei in Niedersachsen vor. Die Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) und die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) sind in ihrer Verbreitung an Gewässer gebunden. Das Untersuchungsgebiet weist keine Gewässer auf, so dass Vorkommen nicht zu erwarten sind. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen der Gewöhnlichen Weinbergschnecke (Helix pomatia) möglich. 5.2.10 Pflanzen Für Farn- und Blütenpflanzen sowie für Moose liegen Rote Listen (KOPERSKI 2011, GARVE 2004) und Verbreitungsdaten (THEUNERT 2008) vor. Von den in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Gefäßpflanzenarten kommen sechs aktuell noch in Niedersachsen vor. Der Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) ist eine endemi-sche Art an der Tide-Elbe. Kriechender Scheiberich (Apium repens) und Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) sind Pionierarten auf zeitweise überschwemmten Schlammböden. Der Frauenschuh (Cypripedium calceolus) kommt nur noch zerstreut und vor allem im Bergland vor. Der Prächtige Dünnfarn (Trichomanes speciosum) kommt nur noch im Leinebergland vor. Das Vorblattlose Leinkraut (Thesium ebracteatum) ist nur noch noch bei Buchholz nachgewiesen. Für das Untersuchungsgebiet sind Vorkommen dieser Arten daher nicht zu erwarten. Aus der Kategorie der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders oder streng ge-schützten Arten sind Vorkommen der Sand-Grasnelke (Armeria elongata) zu erwarten.
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5.2.11 Weitere Artengruppen Folgende Artengruppen beinhalten lediglich besonders oder streng geschützte Arten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt sind und damit nicht dem europarechtlich strengen Schutz unterliegen: Heuschrecken
Netzflügler
Spinnen
Krebse
Nesseltiere, Schwämme und Stachelhäuter
Hautflügler
Aus der Artengruppe der Hautflügler sind Vorkommen von Arten aus der Gruppe der Bienen und Hummeln (Apoidae) sowie der Hornisse (Vespa crabro) und Waldameisen (Formica spec.) möglich. Aus der Artengruppe der Netzflügler sind Vorkommen der Gewöhnlichen Ameisenjungfer (Myrmeleon formicarius) möglich. Vorkommen von Vertretern der übrigen Artengruppen sind im Gebiet nicht zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG haben für diese Arten keine Geltung (s. Kap. 2). Dies gilt auch für in diesem Gutachten nicht näher behandelte Arten aus den Gruppen der Pilze und Flechten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt sind.
6 ARTENSCHUTZPRÜFUNG
6.1 Von der Planung betroffene Habitatstrukturen Die Realisierung der Planung bewirkt den Verlust folgender Tier- und Pflanzenlebensräume: Pionierwälder mit Ahorn, Birken und Kiefern
z.T. trockene Halbruderale Gras- und Staudenfluren sowie artenreiche Scherrasen
Bereiche eines Siedlungsgehölzes mit Altbaumbestand an der Geländekante oberhalb der Lüderschen Straße im Westen des Gebietes
6.2 Von der Planung betroffene Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische
Vogelarten
Von den in Kapitel 5.2 aufgeführten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäischen Vo-gelarten, die im Plangebiet potenziell vorkommen, sind nur diejenigen von der Realisierung der Pla-nung betroffen, die die für die Nutzungsänderung vorgesehenen Bereiche nutzen (Tabelle 3). Nicht von der Planung betroffen sind somit die Gebäudebrüter Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe und Hausrotschwanz sowie die Haselmaus mit ihrem potenziellen Vorkommen im Bereich der Brombeerhecke im Nordosten des Gebietes.
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Tabelle 3: Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten
6.3 Von der Planung betroffene, weitere besonders geschützte Arten Aus der Gruppe der nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten, besonders geschützten Arten sind in den für die Überbauung vorgesehenen Bereichen Vorkommen aus den Gruppen der Säuge-tiere, Amphibien, Reptilien, Libellen, Käfer, Schmetterlinge, Mollusken, Netzflügler, Hautflügler und Pflanzen möglich (Tab. 4).
Artengruppe Name Wissenschaftlicher Name
Vögel
Auf den Roten Listen Niedersachsens und Deutschlands geführte Arten Bluthänfling Carduelis cannabina Feldsperling Passer montanus Gartengrasmücke Sylvia borin Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gelbspötter Hippolais icterina Girlitz Serinus serinus Grauschnäpper Muscicapa striata Haussperling Passer domesticus Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes Kuckuck Cuculus canorus Pirol Oriolus oriolus Star Sturnus vulgaris Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca Turmfalke Falco tinnunculus Waldohreule Asio otus 35 weitere verbreitete und ungefährdete Arten
Säugetiere
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Wasserfledermaus Myotis daubentonii Kl. Bartfledermaus M. mystacinus Fransenfledermaus M. nattereri Gr. Abendsegler Nyctalus noctula Kl. Abendsegler Nyctalus leisleri Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Braunes Langohr Plecotus auritus
Amphibien
Kammmolch Triturus cristatus Knoblauchkröte Pelobates fuscus Kleiner Wasserfrosch Pelophylax lessonae Laubfrosch Hyla arborea
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Tabelle 4: Nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführte, besonders geschützte Arten/Artengruppen
Artengruppe Name Wissenschaftlicher Name
Säugetiere
Braunbrustigel Erinaceus europaeus
Europäischer Maulwurf Talpa europaea
Unterfam. Altweltmäuse Murinae
Familie Spitzmäuse Soricidae
Wildkaninchen Oryctolagus cuniculus
Eichhörnchen Sciurus vulgaris
Amphibien
Erdkröte Bufo bufo
Grasfrosch Rana temporaria
Teichfrosch Pelophylax „esculentus“
Teichmolch Lissotriton vulgaris
Bergmolch Ichthyosaura alpestris
Reptilien Blindschleiche Anguis fragilis
Waldeidechse Lacerta vivipara
Libellen Ordnung Libellen Odonata
Käfer
Familie Bockkäfer Cerambycidae
Familie Prachtkäfer Buprestidae
Familie Laufkäfer Carabidae
Schmetterlinge Tagfalter Rhopalocera
Mollusken Weinbergschnecke Helix pomatia
Hautflügler
Hornisse Vespa crabro
Gattung Waldameisen Formica spec.
Fam. Bienen und Hummeln Apoidae
Netzflügler Gewöhnliche Ameisenjungfer Myrmeleon formicarius
Pflanzen Sand-Grasnelke Armeria elongata
Für diese Arten gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44ff BNatSchG im Bebauungs-planverfahren nicht unmittelbar (Kap. 2). Ihre Belange werden im Bebauungsplan im Rahmen der Betrachtung der Umweltbelange berücksichtigt. So kommen die im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehenen Ersatzmaßnahmen, die u.a. den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen und Säu-men vorsehen, sowie die Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Kammmolchs (Kap. 6.4.3) auch den potenziell betroffenen Arten aus dieser Gruppe zugute. Durch die Kompensationsmaß-nahmen werden mögliche Lebensraumverluste dieser Arten ausgeglichen. Besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen bzw. der Tötung oder Verletzung von Individuen werden aufgrund der bereits vorhandenen Störungen und der eingeschränkten Habitateignung als nicht erforderlich erachtet.
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6.4 Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 6.4.1 Artengruppe Fledermäuse a) Tötung oder Verletzung von Individuen Die Gefahr der Tötung oder Verletzung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Zuge der Realisie-rung der Planung besteht vor allem für flugunfähige Jungtiere zur Wochenstubenzeit sowie bei der Zerstörung oder Beschädigung von Winterquartieren. Während als Winterquartier geeignete Struk-turen nicht festgestellt werden konnten, ist mit Tagesverstecken sowie Balz- oder Sommerquartieren der Bäume bewohnenden Arten Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Große Abendsegler, Kleine Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus und Braunes Langohr im von der Rodung betroffenen Baumbestand im Westen des Gebietes oberhalb der Lüderschen Straße zu rechnen. Um eine entsprechende Gefährdung zu vermeiden, sind die Gehölzrodungsarbeiten im Winterhalbjahr, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durch-zuführen (vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG). Nicht betroffen ist die Breitflügelfedermaus, deren potenzielle Quartiere sich im Gebäudebestand befinden. Eine Tötung oder Verletzung von Individuen i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist unter der Vo-raussetzung, dass die genannten Bedingungen erfüllt werden, nicht zu erwarten. b) Erhebliche Störung Eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die sich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Populationen der in Tabelle 3 aufgeführten Fledermausarten auswirkt, ist insbe-sondere gegeben, wenn sich die Mortalitätsrate erhöht oder die Reproduktion behindert wird. Als Störungsquellen kommen anlage-, bau- und betriebsbedingte Lärm- und Lichtemissionen oder Vib-rationen im Umfeld von Quartieren (insbesondere Wochenstuben) sowie bedeutsamen Jagdgebie-ten und Flugwegen in Frage. Es ist davon auszugehen, dass das Untersuchungsgebiet von jagenden oder wandernden Fleder-mäusen frequentiert wird und Tagesverstecke, Balz- und Sommerquartiereder in Tabelle 3 aufge-führten Fledermausarten vorhanden sind. Um Störungen zu vermeiden, sind die Gehölzrodungsarbeiten im Winterhalbjahr, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durch-zuführen (vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG). Weiterhin sind bau- und anlagebedingte Störungen zu vermeiden, indem eine Abschirmung der Gehölze und Bestandsgebäude von Beleuchtung sicher-gestellt wird. Bei Beachtung der genannten Vorgaben ist eine erhebliche Störung i. S. d. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG durch die Realisierung der Planung nicht zu erwarten. c) Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Im von der Umnutzung betroffenen Bereich sind Lebensstätten in Form von Tagesverstecken sowie Balz- oder Sommerquartieren der Bäume bewohnenden Arten Wasserfledermaus, Fransenfle-dermaus, Große Abendsegler, Kleine Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus und Braunes Langohr potenziell vorhanden. Daher wird für diese Arten geprüft, ob auch nach einem möglichen Verlust die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhstätten gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Nicht betroffen ist die Breitflügelfedermaus, deren potenzielle Quartiere sich im Gebäudebestand befinden.
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d) Prüfung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG Bei einer Zerstörung oder Beschädigung von Fledermausquartieren wird die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der o.g. Arten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt, wenn im Aktionsradius der Arten ausreichend Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Um die ökologische Funktion der Ruhestätten der Bäume bewohnenden Arten Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Große Abendsegler, Kleine Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfle-dermaus, Mückenfledermaus und Braunes Langohr im räumlichen Zusammenhang zu erhalten, sind vier Gruppen á drei Fledermaus-Sommerquartierskästen, bestehend aus je zwei Rundkästen und einem Flachkasten an Bäumen im Plangebiet oder im Umkreis von 500 m anzubringen. Die Kästen sind in mindestens 5-6 m Höhe in Ost- oder Südexposition anzubringen. Der Luftraum vor und unter den Kästen muss frei anfliegbar und der Standort frei von Beleuchtung sein. Da die Planung nur die Rodung von einem Teil des Baumbestands im Plangeltungsbereich vorsieht und im direkten Umfeld, insbesondere im westlich angrenzenden Seepark, zahlreiche Ausweich-quartiere für die betroffenen Arten vorhanden sind, wird die ökologische Funktion der Ruhestätten der o.g. Arten im räumlichen Zusammenhang bei Umsetzung der genannten Maßnahmen weiterhin erfüllt. Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Artengruppe Fledermäuse nicht erfor-derlich. 6.4.2 Artengruppe Vögel a) Tötung oder Verletzung von Individuen Das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung oder Verletzung von Individuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG besteht insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit für nicht flügge Jungvögel oder Gele-ge der in Tabelle 3 genannten Arten. Um die Gefahr der Tötung oder Verletzung von Vögeln zu vermeiden, sind Gehölzrodungen sowie Arbeiten zur Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen (vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG). Für Nahrungsgäste besteht durch die Planung keine Gefahr der Tötung und Verlet-zung. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die Artengruppe Vögel nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung Erhebliche Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die sich auf den Erhaltungszu-stand der lokalen Population der Arten auswirken, sind für im Plangebiet vorkommende und in Nie-dersachsen flächenhaft verbreitete Arten nicht zu erwarten. Für die in Tabelle 3 aufgeführten Arten der Roten Listen können erhebliche Störungen, die z.B. die Aufgabe des Brutplatzes oder eine Be-einträchtigung des Bruterfolges bewirken, vermieden werden, indem Vegetationsräumungsarbeiten im Winterhalbjahr außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. Für Nahrungsgäste besteht durch das Vorhaben keine Gefahr der erheblichen Störung. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht verwirklicht.
Bebauungsplan und F-Planänderung Bad Bodenteich/MediClin Artenschutzfachgutachten
Planungsgemeinschaft Marienau
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c) Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Eine Zerstörung oder Beschädigung von Nestern ist für die in Tabelle 3 genannten Vogelarten mög-lich. Daher wird geprüft, ob auch nach einem möglichen Verlust die ökologische Funktion der Fortpflan-zungs- und Ruhstätten gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. d) Prüfung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG Für die Tabelle 3 genannten und in Niedersachsen verbreitet vorkommenden Brutvogelarten ohne besondere Standortansprüche ist ein Erhalt der ökologischen Funktion im räumlichen Zusam-menhang anzunehmen. Die Arten finden auch nach Planungsrealisierung in den verbleibenden und neu angelegten Säumen und Gehölzen sowie auf weiteren angrenzenden Flächen als Brutplatz geeignete Ausweichhabitate. Da die Arten ihre Brutplätze überwiegend von Jahr zu Jahr neu aus-wählen, können sie kleinräumige und zeitlich begrenzte Veränderungen der Habitatstruktur kom-pensieren, sofern sich die Summe der geeigneten Bruthabitate nicht wesentlich verringert. Dies ist bei der vorliegenden Planung der Fall. Differenzierter ist die artenschutzrechtliche Bewertung für anspruchsvollere und auf den Roten Lis-ten geführte Arten zu betrachten: Die frei in Gehölzen brütenden Arten Bluthänfling Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz, Kern-beißer, und Pirol sind regelmäßig im Übergangsbereich von dörflichen Siedlungsrändern zur Feld-mark anzutreffen. Sie finden im verbleibenden Gehölzbestand sowie in der näheren Umgebung aus-reichend gleich- oder höherwertige Bruthabitate und Nahrungsflächen. Auch ist davon auszugehen, dass sich ein Teil der betroffenen Arten in den als Kompensationsmaßnahmen neu geplanten Ge-hölzen (u.a. eine Streuobstwiese innerhalb des Plangebietes) wieder ansiedelt. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhstätten bleibt für diese Arten im räumlichen Zusammenhang daher erhalten. Für den als Brutparasit in der offenen Landschaft vorkommenden Kuckuck sind die Gehölzbestände des Untersuchungsgebietes aufgrund ihrer Habitatausstattung sowie vorhandener Störungen nur eingeschränkt als Brutplatz geeignet. Ein Ausweichen in gleich- oder höherwertige benachbarte Flächen ist für die Arten möglich. Zwar kann eine wiederkehrende Nutzung durch die Arten Waldohreule und Turmfalke, etwa als Tageseinstand der Waldohreule oder in Form eines Turmfalkenbrutplatzes in einem Krähennest, nicht ausgeschlossen werden. Im zu rodenden Gehölzbestand konnten jedoch keine Nester gefun-den werden. Die Gehölzbestände des Untersuchungsgebietes sind zudem aufgrund ihrer Habita-tausstattung sowie vorhandener Störungen zudem nur eingeschränkt als Brutplatz geeignet. Ein Ausweichen in gleich- oder höherwertige benachbarte Flächen ist für die Arten möglich. Um die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten für die Höhlenbrüter Feldsperling, Garten-rotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling, Star und Trauerschnäpper im räumlichen Zusam-menhang zu erhalten, sind sechs Nistkästen für Höhlenbrüter sowie sechs Nistkästen für Halbhöh-lenbrüter an Bäumen oder Gebäuden im Plangebiet oder im Umkreis von 500 m anzubringen. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt die ökologi-sche Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhstätten für alle Arten im räumlichen Zusammenhang er-halten. Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird nicht verwirklicht. Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Artengruppe der Vögel nicht erforder-lich.
Bebauungsplan und F-Planänderung Bad Bodenteich/MediClin Artenschutzfachgutachten
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6.4.3 Artengruppe Amphibien a) Tötung oder Verletzung von Individuen Das artenschutzrechtliche Verbot der Tötung oder Verletzung von Individuen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG besteht vor allem, wenn Laichgewässer, Landlebensräume oder Winterverstecke gero-det oder überbaut werden. Dies betrifft die Arten Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleiner Wasser-frosch und Laubfrosch, die den von der Umnutzung betroffenen Bereich potenziell als sommerli-chen Landlebensraum nutzen. Um die Gefahr der Tötung oder Verletzung der betroffenen Arten sicher zu vermeiden, sind daher Arbeiten zur Baufeldräumung außerhalb der Hauptaktivitätsphase der Amphibien, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen. Mit regelmäßig genutzten Winterlebensräumen von Knoblauchkröte, Kleiner Wasserfrosch und Laubfrosch ist im von der Umnutzung betroffenen Bereich aufgrund fehlender Habitateigung nicht zu rechnen, so dass eine Tötung im Winterversteck nicht zu erwarten ist. Zur Vermeidung des Verbots der Tötung einzelner Kammmolche im Winterversteck sind folgende Maßnahmen vorzunehmen. Um ein Einwandern von Kammmolchen aus ihrem potenziellen Laich-gebiet und Sommerlebensraum an der Aue westlich des Geltungsbereichs zu verhindern, ist am östlichen Straßenrand der Lüderschen Straße entlang des gesamten Geltungsbereichs im Septem-ber, vor Beginn der Baufeldräumung ein Amphibienzaun aufzustellen. An dessen nördlichen und südlichen Ende sind auf einer Fläche von jeweils ca. 50 m² als Amphibienwinterversteck geeignete Strukturen in Form von Feldsteinhaufen und gerodeten Baumstuben anzulegen. Diese Flächen sind gegenüber dem Baufeld ebenfalls durch den Amphibienzaun abzugrenzen. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die Artengruppe Amphibien nicht verwirklicht. b) Erhebliche Störung Ein Verstoß gegen das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt vor, wenn die Stö-rung erheblich ist, d.h. wenn sich durch sie der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Störungen können insbesondere während der Laichzeit im Bereich von Gewässern durch Bewegungen und Lärm auftreten. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Laicherfolg und damit die Reproduktion der potenziellen Populationen von Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleiner Wasserfrosch und Laubfrosch im ca. 70 m westlich gelegenen Parksee dadurch merkbar gemindert werden kann. Störungen während der Amphibienwanderung vom oder zum Laichgewäs-ser lassen sich dadurch vermeiden, dass Arbeiten zur Baufeldräumung außerhalb der Hauptaktivi-tätsphase der Amphibien, also zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. Das Eintreten erheblicher Störungen ist dann nicht zu erwarten. Unter der Voraussetzung, dass die genannten Auflagen eingehalten werden, wird der Verbotstatbe-stand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht verwirklicht. c) Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Der Parksee als potenzielles Laichgewässer von Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleiner Wasser-frosch und Laubfrosch ist nicht betroffen und wird weder gestört noch zerstört. Auch ist durch die Umnutzung nicht mit randlichen negativen Einflüssen auf die Habitatqualität zu rechnen. Das durch die Planung direkt betroffene Gebiet bietet Amphibien kaum geeignete Habitatstrukturen für eine regelmäßige Nutzung als Landlebensraum. Damit entspricht es nicht den gesetzlichen Krite-rien einer Lebensstätte. Nicht geschützt sind z.B. Durchwanderungsgebiete und Nahrungsflächen, sofern sie nicht als unverzichtbarer funktionaler Bestandteil der Fortpflanzungs- und Ruhestätte an-zusehen sind (BVerwG, 13. März 2008 BAB 4, Rn 29). Daher ist nicht von einer Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 Abs. 1 (3) BNatSchG auszugehen. Eine Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Artengruppe Amphibien ist nicht erforderlich.
Bebauungsplan und F-Planänderung Bad Bodenteich/MediClin Artenschutzfachgutachten
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7 ZUSAMMENFASSUNG
Am südlichen Ortsrand von Bad Bodenteich (Landkreis Uelzen) sollen als planungsrechtliche Vo-raussetzung für den Neubau eines Krankenhauses für einen ca.7,3 ha großen Bereich die Be-bauungspläne Galgenberg und Galgenberg II neu aufgestellt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in den §§ 44 - 45 die Belange des besonderen Artenschutzes, die im vorliegenden Artenschutzfachbeitrag behandelt werden. Das Plangebiet weist für eine Reihe von Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie aus den Gruppen der Säugetiere und Amphibien geeignete Habitatstrukturen auf. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1-3 BNatSchG werden für Säugetier-, Vogel- und Amphibienarten unter folgenden Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt: Durchführung der Arbeiten zur Gehölzrodung und Baufeldräumung außerhalb der Vogelbrut-
und aufzuchtszeit und der Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen und Amphibien, also zwi-schen Anfang Oktober und Ende Februar
Anbringen von vier Gruppen á drei Fledermaus-Sommerquartierskästen, bestehend aus je zwei Rundkästen und einem Flachkasten an Bäumen im Plangebiet oder im Umkreis von 500 m
Anbringen von sechs Nistkästen für Höhlenbrüter sowie sechs Nistkästen für Halbhöhlenbrüter an Bäumen oder Gebäuden im Plangebiet oder im Umkreis von 500 m
Abschirmen von Gehölzen und Bestandsgebäuden von Beleuchtung
Errichten eines Amphibienzauns am östlichen Straßenrand der Lüderschen Straße entlang des gesamten Geltungsbereichs im September, vor Beginn der Baufeldräumung. Anlage von als Amphibienwinterversteck geeigneten Feldsteinhaufen und gerodeten Baumstuben am nördli-chen und südlichen Ende des Leitzauns auf einer Fläche von jeweils ca. 50 m². Abgrenzen die-ser Flächen gegenüber dem Baufeld durch den Amphibienzaun.
Sofern die genannten Auflagen erfüllt werden, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erforderlich. Für potenziell vorkommende, besonders geschützte Arten, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt werden gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44ff BNatSchG nicht unmittelbar. Ihre Belange werden im Bebauungsplan aber im Rahmen der Betrachtung der Umweltbelange be-rücksichtigt. Marienau, 28. August 2018
Dipl.-Biol. Thilo Christophersen
Bebauungsplan und F-Planänderung Bad Bodenteich/MediClin Artenschutzfachgutachten
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8 QUELLEN
ALTMÜLLER, R. & H.-J. CLAUSNITZER (2010): Rote Liste der Libellen Niedersachsens und Bremens. 2. Fassung, Stand 2007. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/03. S. 212-236. Hannover.
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GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung. 30. November 2015. In: Berichte zum Vogelschutz 52/2015: 19-67. Deutscher Rat f. Vogelschutz (DRV). Naturschutzbund Deutschland (NABU) (Hg.). Hilpoltstein. GÜRLICH, S., R. SUIKAT, W. ZIEGLER (1995): Katalog der Käfer Schleswig-Holsteins und des Niederelbegebie-tes. In: Verhandlungen des Vereins für Naturwissenschaftliche Heimatforschung zu Hamburg e.V. Band 41. HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten - 1. Fas-sung vom 1.1.1991. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/93. KLAUSNITZER, B., U. KLAUSNITZER, E. WACHMANN, Z. HROMÁDKO (2016): Die Bockkäfer Mitteleuropas. Cerambycidae. Die Neue Brehm-Bücherei 499: Band 1 und 2. 692 S. Magdeburg. KOPERSKI, M. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose in Niedersachsen und Bremen.- Informati-onsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2011. KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel - 8. Fas-sung, Stand 2015. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/15. KRÜGER, T., LUDWIG, S. PFÜTZKE & H. ZANG (2014): Atlas der Brutvögel in Niedersachsen und Bremen 2005-2008. Natursch. u. Landespfl. Niedersachsen Heft 48. Hannover. LANA, LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ (2010): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegrif-fen des Bundesnaturschutzgesetzes. LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Großschmetterlinge mit Gesamtartenverzeichnis. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/04. MÜLLER-MOTZFELD, G. (Hrsg.) (2004): Carabidae (Laufkäfer). In: FREUDE, H., HARDE, K. W., LOHSE, G.A. & KLAUSNITZER, B.: Die Käfer Mitteleuropas. Heidelberg. NABU, NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND (online 2017): batmap. - http://www.batmap.de/web/start/karte. Ab-frage am 7.11.17 NLWKN, NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ (online 2017): Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz. http://www.nlwkn.niedersachsen.de/ naturschutz/natura_2000/vollzugshinweise_arten_und_lebensraumtypen/vollzugshinweise-fuer-arten-und-lebensraumtypen-46103.html. PODLUCKY, R. & FISCHER, C. (2013): Rote Listen der gefährdeten Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen – 4. Fassung, Stand Januar 2013. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/2013. THEUNERT (2008): Verzeichnis der in Niedersachsen vorkommenden besonders oder streng geschützten Ar-ten, Stand 1. November 2008. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/08. (Aktualisierte Fassung 1. Januar 2015) WACHMANN, E. R. PLATEN, D. BARNDT (1995): Laufkäfer. Beobachtung. Lebensweise. Augsburg ZAHRADNIK, J. (1985): Käfer Mittel-und Nordwesteuropas. Hamburg.
Bonk - Maire - Hoppmann PartG mbB Beratende Ingenieure und SachverständigeGeräusche - Erschütterungen – Bauakustik
Sekretariat: Tel.: 05137/8895-0 www.bonk-maire-hoppmann.de
Partnerschaftsregister AG Hannover Nr.: PR201017 - Sitz der Gesellschaft: Garbsen
Mess-Stelle gemäß § 29b BImSchG
Dipl.-Ing. Thomas Hoppe
ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
Ingenieurkammer Niedersachsen
Dipl.-Phys. Michael Krause
Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer
Dipl.-Ing. Clemens Zollmann
ö.b.v. Sachverständiger für Lärmschutz
Ingenieurkammer Niedersachsen
Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 1995
Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2006
Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann bis 2013
Rostocker Straße 22 30823 Garbsen 05137/8895-0, -95
Bearbeiter: Dipl.-Geogr. W. Meyer Durchwahl: 05137/8895-24 [email protected]
21.02.2018
- 17240 -
Schalltechnische Untersuchung
zur Teilneufassung der Bebauungspläne
„Galgenberg“ und „Galgenberg II“
des Fleckens Bad Bodenteich
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 2
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................... Seite
1. Auftraggeber ................................................................................................. 3
2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens ......................................................... 3
3. Örtliche Verhältnisse .................................................................................... 4
4. Hauptgeräuschquellen ................................................................................. 6
4.1 Vorbemerkung .............................................................................................. 6
4.2 Parkplätze ...................................................................................................... 7
4.3 Außenbewirtschaftung Cafe´ ....................................................................... 9
4.4 Anlieferung .................................................................................................. 11
4.5 Straßenverkehrslärmimmissionen ............................................................ 13
5. Berechnung der Beurteilungspegel .......................................................... 15
5.1 Rechenverfahren ........................................................................................ 15
5.2 Rechenergebnisse ...................................................................................... 16
6. Beurteilung .................................................................................................. 16
6.1 Grundlagen.................................................................................................. 16
6.2 Beurteilung der Geräuschsituation ........................................................... 20
6.2.1 Straßenverkehrsgeräusche ....................................................................... 20
6.2.2 Geräuschimmissionen Hofladen/Hotel, Parkplätze ................................. 21
6.3 Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im .................................. 22
Rahmen der Bauleitplanung ............................................................................... 22
Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke ..................................... 25
Quellen, Richtlinien, Verordnungen .................................................................. 26
Soweit im Rahmen der Beurteilung verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen werden,
erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer juristischen Fachprüfung, die nicht Gegen-
stand der schalltechnischen Sachbearbeitung ist
Dieses Gutachten umfasst: 26 Seiten Text 4 Anlagen Datei:17240g.dotx, Autor: clemens zollmann
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 3
1. Auftraggeber
Flecken Bad Bodenteich
- Der Bürgermeister --
Langdoren 4
29559 Wrestedt
2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens
Der FLECKEN BAD BODENTEICH beabsichtigt mit der Teilneufassung des
Bebauungsplans „Galgenberg“ und der Neufassung des Bebauungsplans
„Galgenberg II“. Teilflächen eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung
„Kureinrichtungen“ zu überplanen und als Allgemeines Wohngebiet bzw.
Mischgebiet (WA bzw. MI gem. BauNVO) neu auszuweisen. Hierzu ist anzumerken,
dass im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne durch unser Büro im
Jahr 2000 ein schalltechnisches Gutachten erstellt wurde (vgl. Gutachten Nr. 00079
vom 23.03.2000).
Mit der Teilneufassung der Bebauungspläne sollen die planungsrechtlichen Voraus-
setzung zur Errichtung von Wohngebäuden sowie der Neubau eines Hofladens mit
Cafe´ und Hotel geschaffen werden. In den verbleibenden Sondergebietsflächen ist
die Errichtung weiterer Klinikgebäude und Pkw-Parkplätze der vorhandenen Klinik
geplant.
Mit der hier vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sollen die auf den Gel-
tungsbereich einwirkenden Verkehrslärmimmissionen der benachbarten Straßen
ermittelt und beurteilt werden.
Zusätzlich hierzu ist die Beurteilung der Geräuschimmissionen durch die Nutzung
der geplanten Pkw-Stellplätze sowie den Betrieb des Hofladens / Hotels exempla-
risch unter Beachtung eines aktuellen städtebaulichen Entwurfs in die Unter-
suchung einzustellen. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen im Bauleitverfahren erfolgt unter Beach-
tung der VVBBauGi i.V. mit von Beiblatt 1 zu DIN 18005ii. Darüber hinaus werden
im Hinblick auf die durch die Nutzung der Parkplätze bzw. der geplanten gewerb-
lichen Nutzung (Hofladen / Hotel) verursachten Geräuschimmissionen die Rege-
lungen der TA Lärmiii diskutiert. Danach ist eine ggf. vorhandene Geräuschbelas-
tung durch vorhandene Anlagen zu beachten, die in den Anwendungsbereich dieser
Rechtsverordnung fallen. Im vorliegenden Fall sind die Geräusche eines
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 4
vorhandenen Bowlingcenters im nördlichen Teil des Geltungsbereichs zu beachten.
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wird davon ausge-
gangen, dass durch den vorhandenen Betrieb des Bowlingcenters die
maßgeblichen Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm im Bereich der hiervon am
stärksten betroffenen unmittelbar westlich angrenzenden schutzwürdigen
Nachbarbauflächen des betrachteten Allgemeinen Wohngebiets ausgeschöpft wird.
Insofern ist für diese Bauflächen nachzuweisen, dass durch die geplanten
gewerblichen Nutzungen (Hofladen/Cafe´, Parkplatz Klinik) kein relevanter
Immissionsbeitrag i.S. von Abschnitt 3.2.1 der TA Lärm verursacht wird.
Im Bereich der übrigen schutzwürdigen Bauflächen des Plangebiets könnten die
jeweils maßgeblichen Bezugspegel durch die geplanten Nutzungen ausgeschöpft
werden.
Ggf. werden Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen bzw. organisatorische
Empfehlungen angegeben, durch die die Anforderungen von Beiblatt 1 zu
DIN 18005 bzw. der TA Lärm eingehalten werden können.
Da nach den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2000
im Bereich betrachteten schutzwürdigen Bauflächen eine Überschreitung der
ORIENTIERUNGSWERTE durch Straßenverkehrslärm zu erwarten ist, werden maßgeb-
liche Außenlärmpegel auf Grundlage der DIN 4109 angegeben.
3. Örtliche Verhältnisse
Die örtliche Situation ist dem Lageplan der Anlage 1 zu entnehmen.
Das betrachtete Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Bad Boden-
teich zwischen der Langenbrügger Straße (Landesstraße 270) im Osten und der
Lüderschen Straße (Kreisstraße 15) im Westen bzw. Norden. Im Süden grenzen
Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Kureinrichtungen“ an, in denen
sich vorhandene Betriebsgebäude des Klinikums befinden.
An der Nordostgrenze des Geltungsbereichs, parallel zur Landesstraße 270, be-
findet sich ein Lärmschutzwall mit einer maßgeblichen Schirmkante von:
HW = 3,0 m.
Diese Lärmschutzanlage wurde unter Beachtung der Ergebnisse der im Jahr 2000
durchgeführten schalltechnischen Berechnungen im Bebauungsplan festgesetzt.
Da nach den Ergebnissen erster Berechnungen eine Überschreitung der
maßgeblichen ORIENTIERUNGSWERTE im Bereich der geplanten Wohnbauflächen
bzw. Sondergebietsflächen festgestellt wurde, erfolgten die Berechnungen unter
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 5
der Voraussetzung, dass der Lärmschutzwall bis zur Sebastian-Kneipp-Straße, im
Bereich der südlichen Grenze des betrachteten Geltungsbereichs, verlängert wird.
Unter Beachtung des aktuellen Bebauungsplanentwurfs ist im nordwestlichen Teil
des Geltungsbereichs die Ausweisung des WA-Gebiets und im nordöstlichen Teil
die Festsetzung eines MI-Gebiets vorgesehen; in der südlichen Hälfte des Plan-
gebiets ist weiterhin die Festsetzung von Sondergebietsflächen geplant. Zwischen
den geplanten Mischgebietsflächen und den südlich angrenzenden Sondergebiets-
flächen soll eine Abstandsfläche (=> Grünfläche) festgesetzt werden.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt aus nördlicher Richtung von
der Lüderschen Straße über die Johhann-Schroth-Straße. Über diesen Straßenzug
sollen die geplanten Wohnbauflächen bzw. die Bauflächen des geplanten Misch-
gebiets verkehrlich erschlossen werden.
Im nördlichen Bereich des betrachteten MI-Gebiets befindet sich ein Bowlingcenter,
westlich der Johhann-Schroth-Straße- innerhalb des geplanten WA-Gebiets wird
eine Seniorenwohnanlage betrieben. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass
hier durch den Betrieb des Bowlingcenters die maßgeblichen WA- Immissions-
richtwerte gem. TA Lärm ausgeschöpft werden. Insofern ist für diese Bauflächen
nachzuweisen, dass durch die geplanten gewerblichen Nutzungen
(=> Hofladen/Cafe`/Hotel, Parkplatz Klinik) kein relevanter Immissionsbeitrag i.S.
von Abschnitt 3.2.1 der TA Lärm verursacht wird.
Die betrachteten SO-Gebiete sollen über die Sebastian-Kneipp-Straße in östliche
Richtung an die Langenbrügger Straße (L 270) angebunden werden.
In den hier geplanten Sondergebietsflächen zur Errichtung von Klinikgebäuden ist
eine Fläche zur Errichtung einer Pkw-Stellplatzanlage mit rd. 110 Einstellplätzen für
das Klinikum unmittelbar nördlich der Sebastian-Kneipp-Straße vorgesehen.
Der geplante Hofladen mit Cafe´ und Hotel soll im südöstlichen Teil des geplanten
MI-Gebiets errichtet werden. Dabei sollen die Ladezone an der Ostseite und
rd. 20 Pkw-Stellplätze an der Nordseite des Betriebsgebäudes angeordnet werden.
Nach den aktuellen Planungen ist an der Süd- und Westseite des Baukörpers die
Einrichtung einer Außengastronomie mit rd. 50 Sitzplätzen geplant.
Die nächstgelegenen, von der gewerblichen Nutzung am stärksten betroffenen,
schutzwürdigen Bauflächen schließen sich innerhalb des Plangebiets, westlich der
Johhann-Schroth-Straße im Bereich des geplanten WA-Gebiets bzw. im südlich an-
grenzenden Sondergebiet an.
Darüber hinaus werden schutzwürdige Nutzungen im Bereich der nördlich angren-
zenden Mischgebietsflächen mit betrachtet.
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 6
4. Hauptgeräuschquellen
4.1 Vorbemerkung Zur Bestimmung der zu erwartenden Beurteilungspegel sind neben der gesamten
Betriebszeit die tatsächliche Einwirkzeit einzelner Geräusche und die Anzahl der
verschiedenen Einzelvorgänge zu beachten. Der Schall-Leis-
tungs-Beurteilungspegel LwAr einer Geräuschquelle errechnet sich nach:
LwAr = LwA + 10·lg tE/tr
Dabei ist tE die Einwirkzeit, in der der Schallleistungspegel auftritt; tr der Bezugszeit-
raum in gleichen Zeiteinheiten.
Nach den Regelungen der TA Lärm ist für Bauflächen mit dem Schutzanspruch ei-
nes Allgemeinen Wohngebietes oder höher (WA, WR,...) für die Zeit von 6.00 bis
7.00 Uhr bzw. 20.00 bis 22.00 Uhr ein sogen. „Pegelzuschlag für Tageszeiten mit
erhöhter Empfindlichkeit“ zu berücksichtigen. Dieser Pegelzuschlag wird im Rah-
men der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt.
Darüber hinaus ist die Beurteilung in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) gemäß
TA Lärm auf die „ungünstigste Nachtstunde“ abzustellen.
Bei den nachfolgenden Berechnungen wird davon ausgegangen, dass ein Pkw-
Fahrverkehr bzw. eine Parkplatznutzung in der Nachtzeit i.V. mit dem Hotelbetrieb
erfolgen kann.
Eine Nutzung des Außensitzbereichs des Cafe´s in der Nachtzeit (22.00 bis
6.00 Uhr) muss nach den Ergebnissen überschlägig durchgeführter schalltech-
nischer Berechnungen ausgeschlossen werden. Dies wird nachfolgend voraus-
gesetzt.
Für die Parkplätze im Bereich der zukünftigen Klinikgebäude wird abstimmungs-
gemäß von einer Nutzung während der Tageszeit (6.00 bis 22.00 Uhr) ausge-
gangen.
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 7
4.2 Parkplätze
Da hinsichtlich der zu erwartenden Nutzungsintensität der Pkw-Stellplätze keine An-
gaben des Klinikums vorliegen, erfolgte mit dem mit der Erarbeitung der Planunter-
lagen beauftragten Büros, PLANUNGSBÜRO PESEL, Küsten, eine Abschätzung der zu
erwartenden Stellplatzfrequentierung.
Bei den nachfolgenden Berechnungen wird abstimmungsgemäß davon ausge-
gangen, dass auf den rd. 110 Stellplätzen des Pkw-Parkplatzes 3 Stellplatzwechsel
(=> 6 Bewegungen) am Tage erfolgen.
Für die rd. 20 Pkw-Stellplätze des Hofladens bzw. des Hotels wird für die Tageszeit
i.S. einer konservativen Annahme 1 Pkw-Bewegungen je Einstellplatz und Stunde
berücksichtigt. Darüber hinaus wird nach Abstimmung mit dem zukünftigen Betrei-
ber des Hofladens/Hotels davon ausgegangen, dass hier i.V. mit dem Hotelbetrieb
5 Pkw-Bewegungen in der „ungünstigste Nachtstunde“ stattfinden.
Die Berechnung der Emissionspegel von Parkplätzen erfolgt auf Grundlage der
Regelungen der Parkplatzlärmstudie iv. Dabei können die Geräuschemissionen
nach dem so genannten zusammengefassten Verfahren bzw. dem Sonderfallver-
fahren (getrenntes Verfahren, wenn die Verteilung der Parksuchverkehre hin-
reichend genau bekannt ist) ermittelt werden.
Da die Fahrgassen im vorliegenden Fall weitgehend bekannt sind, werden die Ge-
räuschemissionen der Fahrwege nach dem Sonderfallverfahren ermittelt.
Nach der o.a. Studie besteht zwischen dem Schall-Leistungs-Beurteilungspegel
LwAr und den geräuschrelevanten Ereignissen auf Parkplätzen im Normalfall folgen-
der Zusammenhang:
( ) )(lg100 AdBNBKKKKLLStrODIPAWwAr
⋅⋅+++++=
In den Gleichungen bedeuten:
LwAr Schall-Leistungs-Beurteilungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahr-anteil);
LW0 = 63 dB(A) = Ausgangsschall-Leistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R – Parkplatz (nach Tabelle 30 im Abschnitt 7.1.5 der Studie);
KPA = Zuschlag für die Parkplatzart (nach Tabelle 34 der Studie);
KI = Zuschlag für die Impulshaltigkeit (nach Tabelle 34 der Studie);
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 8
KD = 2,5 � lg (f � B - 9) ;Soweit Durchfahrtverkehr auftritt, gilt die Näherungsformel für KD für alle Park-platzarten. Bei Omnibushaltestellen und Parkplätzen mit weniger als 10 Stellplätzen kann KD ent-fallen. KD beschreibt den Schallanteil, der von den durchfahrenden Kfz verursacht wird. Er ist so bemessen, dass er auf der „sicheren Seite“ liegt, d.h. dass die errechneten Pegel eher etwas zu hoch sind.
KStro = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen;
B = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsläche...);
N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde). Falls für N keine exakten Zählungen vorliegen, sind sinnvolle Annahmen zu treffen. Anhaltswerte für N sind in Ta-belle 33 der Studie zusammengestellt;
f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße (vgl. Tab. 3 der Studie), z.B. Diskotheken: f = 0,50 Stell-plätze/ m² Netto-Gastraumfläche
BN = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche;
Neben den bereits erläuterten Kennwerten LwAr, LwO, B und N sind die Zuschläge KI
bzw. KPA, abhängig von der Parkplatzart wie folgt zu berücksichtigen:
Tabelle 1: Zuschläge für verschiedene Parkplatztypen (Auszug)
Parkplatzart Zuschläge in dB(A)
KPA KI
P+R-Parkplätze, Parkplätze an Wohnanlagen, Besucher- und Mitarbeiterparkplätze Parkplätze am Rand der Innenstadt
0 4
Parkplätze an Diskotheken (mit Nebengeräuschen von Gesprächen und Autoradios)
4 4
Gaststätten 3 4
Als Pegelzuschläge für den „Parkplatztyp“ werden für PKW- Stellplätze KPA =
0 dB(A) und KI = 4 dB(A) angesetzt. Die Schallausbreitung wird gemäß TA Lärm
nach der Norm E DIN ISO 9613-2 berechnet. Die Teilemissionen aus dem Bereich
der Pkw-Fahrgassen werden auf der Grundlage der RLS-90 berechnet.
Für die betrachteten Pkw-Fahrgassen wird i.S. einer konservativen Annahme eine
Fahrbahnoberfläche aus Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm berücksichtigt. Hier-
für beträgt der Pegelzuschlag KStrO bei Anwendung des Sonderfallverfahrens:
Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm: 1,5 dB(A)
In diesem Fall ergeben sich für die Parkplatzbereiche in Abhängigkeit von der Stell-
platzanzahl folgende Schallleistungspegel:
Tabelle 2 – Schallleistungspegel Lw Parkplätze -
Parkplatz Anzahl EP Lw [dB(A]
Tags Nachts
[P1] 31 78,5 -- [P2] 48 80,4 -- [P3] 27 77,9 -- [P4] 8 76,0 71,0 [P5] 8 76,0 71,0
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 9
Für die Hauptfahrgasse der Parkplätze an der Klinik bzw. im Bereich des Hof-
ladens / Hotels werden die EMISSIONSPEGEL Lm,E gemäß RLS-90 bzw. die längen-
bezogenen Schallleistungspegel unter Beachtung der o.a. Stellplatzfrequentierung
ermittelt. In diesem Fall ergeben sich für die in Anlage 1, Blatt 2 dargestellten Haupt-
fahrgassen des Klinikums ([FPkwK]) bzw. des Hofladens ([FPkwH]) folgende
längenbezogenen Schallleistungspegel Lw’:
Tabelle 3 – Pkw-Fahrstrecken Lw‘ - Fahrstrecke Lw’
Tags Nachts [FPkwK] 63,1 -- [FPkwH] 61,6 56,0
Pegel in dB(A)
Dabei wurde die Fahrbahnoberfläche aus Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm be-
rücksichtigt; der Pegelzuschlag KStrO beträgt 1,5 dB(A).
Im Hinblick auf die nach Nr. 6.1 der TA Lärm ebenfalls zu untersuchenden kurzzei-
tigen Geräuschspitzen sollen folgende mittlere Maximalpegel berücksichtigt wer-
den:
Tabelle 4: - Mittlere Maximalpegel in 7,5 m Entfernung -
Beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt
Türenschließen Heck- bzw. Koffer-
raumklappen-schließen
Druckluftgeräusch
Pkw 67 62) (Messung 1984)
72 (Messung 1999)
74 (Messung 1999)
-
Motorrad 73 (Messung 1999)
- - -
Lkw 79 (Messung 2005)
73 (Messung 2005)
- 78
(Messung 2005
alle Pegelwerte in dB(A) 62) Siehe 3. Auflage der Parkplatzlärmstudie, Tabelle 6
4.3 Außenbewirtschaftung Cafe´
Zur Ermittlung der Geräuschimmissionen durch eine Nutzung der Außensitz-
bereiche wird nachfolgend i.S. einer konservativen Abschätzung ein in der VDI-
3770v genannter, zur Ermittlung der Geräuschemissionen von Biergärten zu beach-
tender Emissionsansatz zu Grunde gelegt. Demzufolge ist eine Biergartenfläche als
Flächenschallquelle in 1,2 m Höhe über Boden anzusetzen.
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Der Schallleistungspegel dieser Quelle berechnet sich wie folgt:
(F1) LwA
= 70 + 10*log(n) dB(A)
mit: n – Anzahl der zur Emission wesentlich beitragenden Personen, dies sind für den
Planungsfall 50% der anwesenden Personen
Dabei ist ein Impulszuschlag von
(F2) KI = 9,5 – 4,5*log(n) dB(A)
zu berücksichtigen.
Einen Informationshaltigkeitszuschlag im Sinne von A.2.5.2 der TA Lärm sieht die
VDI 3770 nicht vor. Hier ist einerseits darauf hinzuweisen, dass im Unterschied zu
Lautsprecherdurchsagen etc. ein Gemisch aus menschlichen Stimmen i.d.R. nicht
als informationshaltig einzustufen ist (s.a. 18. BImSchV). Andererseits liegt der
Grundansatz der Formel (F1) um 5 dB(A) über den mit der Untersuchung von
Probstvi ermittelten Emissionsansätzen für Biergärten mit bis zu 300 Plätzen. Da die
Ansätze der VDI-3770 u.a. auf den Erkenntnissen dieser Untersuchung aufbauen,
kann diese Differenz als im Emissionsansatz enthaltener Sicherheitszuschlag inter-
pretiert werden, der für eine ggf. im Einzelfall zu unterstellende Informationshaltig-
keit oder eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung vorgehalten wird. In diesem
Sinne ist der o.a. Ansatz als konservativer (schalltechnisch ungünstiger) Ansatz zu
verstehen.
Dieser Rechenansatz wurde mit eigenen Messergebnissen aus der Nachbar-
schaft von Biergärten verglichen. Dabei war unter Berücksichtigung der o.a.
Ausführungen eine gute Übereinstimmung festzustellen.
Für Außenbewirtschaftungen von Speisegaststätten liegt der vorangestellte Emis-
sionsansatz deutlich zu hoch. Hier ist im Sinne einer Veröffentlichung des Bayeri-
schen Landesamtes für Umweltschutzvii, (die sich hier auf eine Untersuchung der
Universität Innsbruckviii bezieht), von einem Grundansatz in der Formel (F1) von
60 dB(A) für Gastgärten ruhiger Speiserestaurants bzw. 63 dB(A) für Gastgärten
von herkömmlichen, einfachen Speisegaststätten auszugehen. Die entsprechenden
Spitzenpegel werden dabei mit LWA,max = 86 bzw. 92 dB(A) angegeben.
Nachfolgend wird zur Sicherheit, auch wenn vorausgesetzt werden kann, dass in
einem Cafe´ lautstarke Unterhaltungen etc. ausgeschlossen werden kann, der o.g.
Emissionswert für Biergärten in Ansatz gebracht, d.h. es wird mit einem Schallleis-
tungspegel von:
LWA = 70 dB(A) gerechnet.
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Damit errechnet sich für den schalltechnisch ungünstigsten Fall, dass die 50 ge-
planten Sitzplätze in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr durchgängig voll besetzt
sind ein Schallleistungs-Beurteilungspegel von
LWAxr = 70 + 10*log(25) dB(A)
= 84,0 dB(A) während des Betriebes sowie
LWArr= 84,0 + 10* log(6/16) (+) 10* log(4/16) +6 dB(A)
= 85,4 dB(A) unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Einwirkzeit.
Darüber hinaus kommt ein Impulszuschlag von
KI = 9,5 – 4,5*log(25) dB(A)
= 3,2 dB(A)
zum Ansatz. Asl Gesamt)-Schalleistungs-Beurteilungspegel ergibt sich:
Außensitzbereich: LWArr = 88,6 dB(A)
4.4 Anlieferung
Für die Berechnung der i.V. mit Anlieferungsvorgängen verursachten Geräusch-
immissionen von Lkw-Fahrzeugen wird eine Untersuchung des Hessischen
Landesamtes für Umwelt und Geologie zugrunde gelegt. In dieser Studie wird für
LKW mit einer Motorleistung < 105 kW ein längenbezogenes Fahrgeräusch von
62 dB(A) genannt. Für leistungsstärkere LKW beträgt der längenbezogene Emis-
sionskennwert 63 dB(A).
Die Fahrbewegungen auf dem Betriebsgrundstück müssen aufgrund der beengten
Platzverhältnisse im Bereich der Ladezone als Rangierbewegungen (Rückwärts-
fahren fahren mit erhöhter Drehzahl) beurteilt werden. Für Rangiergeräusche ist
ein mittlerer SCHALL-LEISTUNGSPEGEL anzusetzen, der etwa 3 bis 5 dB(A) über dem
eigentlichen Fahrgeräusches der LKW liegt. Nachfolgend wird nicht zwischen
großen und kleinen LKW unterschieden, d.h. es wird für Rangiergeräusche mit fol-
gendem längenbezogenen Schallleistungspegel gerechnet:
LwA´(Rangieren) = 67 dB(A).
Dieser Emissionsansatz wird i.S. einer konservativen Annahme auch für Rangier-
fahrten von Kleintransportern berücksichtigt.
Für die Rangierstrecke des Lkw bzw. der Kleintransporter zur Ladezone des be-
trachteten Hofladens/Hotels errechnen sich unter Berücksichtigung der vorgenann-
ten Anlieferungen sowie des o.a. Emissionskennwerts für Rangiervorgänge folgen-
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der Emissionsansatz:
[FLkw] = LwA r = 64,0 dB(A). Die Ware wird i.d.R. zum überwiegenden Teil auf Rollwagen und Europaletten ge-
lagert und mit Hilfe von Handhubwagen in das Betriebsgebäude verfahren. Ent-
sprechend den Ergebnissen einer Studie der Hessischen Landesamtes für Umwelt
und Geologie aus dem Jahre 2005 sind beim Einsatz von Rollcontainern und
Palettenhubwagen an so genannten Außenrampen (Rampen ohne Lade-
schleuse) typische Schall-Leistungspegel zwischen 76 dB(A) und 89 dB(A) je Vor-
gang maßgebend.
Tabelle 5 Schall-Leistungspegel bei der Be-/ Entladung an Außenrampen
Vorgang Zustand Einwirkzeit LwAT,1h je
Ereignis
S LwAmax
Palettenhubwagen über Ladebord-
wand
Voll
< 5 sec.
88,0 1,2 116
Leer 89,1 2,5 121
Palettenhubwagen über stationäre
Überladebrücke
Voll 75,9 2,7 104
Leer 84,9 3,9 113
Rollcontainer über Ladebordwand Voll 77,4 2,9 111
Leer 77,8 1,7 112
S = Standardabweichung
Bei den folgenden Berechnungen wird ein mittlerer Schall-Leistungspegel von
85 dB(A) für die Bewegung eines Rollwagens oder einer Palette (mittels Handhub-
wagen) pro Stunde zu Grunde gelegt.
Nach Abstimmung mit dem zukünftigen Betreiber des Hofladens/Hotels werden für
den ungünstigsten Wochentag 1 Lkw-Anlieferung sowie bis zu 3 Lieferfahrten mit
Kleintransportern berücksichtigt. Diese Fahrzeuge werden i.d.R. per Hand entladen.
Hierfür wird ein durch eigene schalltechnische Messungen ermittelter Schallleis-
tungspegel von:
LWA = 95,0 dB(A)
in Ansatz gebracht.
Die Transportbewegungen von Rollcontainern bzw. Paletten werden insgesamt mit
20 Bewegungen abgeschätzt. Darüber hinaus die effektive Einwirkzeit der Lade-
geräusche bei einer Handentladung mit 10 Minuten je Kleintransporter ange-
nommen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Ladetätigkeiten während der Tages-
zeit außerhalb der Ruhezeiten (vgl. Abschnitt 6.1) erfolgen. In diesem Fall errechnet
sich in der BEURTEILUNGSZEIT tags (tr = 16 h) als Schallleistungs-Beurteilungspegel
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für die Ladezone
Ladezone [L]: LWAr = 87,0 dB(A).
Für die Rangierstrecke des Lkw bzw. der Kleintransporter zur Ladezone des be-
trachteten Hofladens/Hotels errechnen sich unter Berücksichtigung der vorgenann-
ten Anlieferungen sowie des o.a. Emissionskennwerts für Rangiervorgänge folgen-
der Emissionsansatz:
[FLkw] = LwA r = 64,0 dB(A).
4.5 Straßenverkehrslärmimmissionen
Die Berechnung der Straßenverkehrsgeräusche der östlich an das Plangebiet an-
grenzenden Landesstraßen L 270 (Langenbrügger Straße) bzw. L 266 (Abben-
dorfer Straße) erfolgt nach Abstimmung mit dem FLECKEN BAD BODENTEICH unter
Beachtung der in der Verkehrsmengenkarte Niedersachsen für das Jahr 2015 an-
gegebenen Verkehrszahlen.
Für die westlich benachbarte Kreisstraße 15 (Lüdersche Straße) werden ab-
stimmungsgemäß die Ergebnisse einer Verkehrszählung aus Juni 2012 zu Grunde
gelegt. Dabei wird für diesen Straßenabschnitt unter Beachtung einer temporären
Verkehrsmengenerhöhung während der „Rübenkampagne“ eine gegenüber den
Zählergebnissen um 15 % höhere Verkehrsmenge berücksichtigt.
Da Angaben über die Tag- / Nachtverteilung der Verkehrsmengen auf der Langen-
brügger Straße bzw. der Abbendorfer Straße nicht vorliegen, werden die für Landes-
straßen typischen Verteilungen gemäß Tabelle 3 der RLS-90 berücksichtigt.
Für die betrachteten Straßenabschnitte wird ein Belag gem. RLS-90, Tabelle 4,
Nr. 1 (Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte) berücksichtigt. Die
entsprechende Pegelkorrektur beträgt:
DStrO = 0 dB(A);
diese Korrektur ist nicht geschwindigkeitsabhängig. Im vorliegenden Fall sind Stei-
gungen der Straße von mehr als 5 % nicht zu beachten, d.h.:
DStg = 0 dB(A). berücksichtigt.
In den letzten Spalten der Tabelle 5 sind die errechneten EMISSIONSPEGEL „Lm,E“ der
betrachteten Straßenabschnitte unter Beachtung der maximal zulässigen Höchst-
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geschwindigkeit von:
innerorts v(Pkw) / v(Lkw) = 50 km/h
außerorts: v(Pkw) / v(Lkw) = 100 / 80 km/h
zusammengestellt:
Tabelle 6 Verkehrsmengen und Emissionspegel
Straßenabschnitt
DTV pT
[%] pN [%]
vPkw [km/h]
vLkw
[km/h] Lm,E,T
[dB(A)] Lm,E,N
[dB(A)]
[1a] Landesstraße 270 3.800 8,2 4,1 100 80 63,0 53,3
[1b] Landesstraße 270 3.800 8,2 4,1 50 50 58,9 48,4
[2a] Kreisstraße 15 1.390 11,1 14,6 100 80 59,2 49,7
[2b] Kreisstraße 15) 1.390 11,1 14,6 50 50 55,3 46,0
[3a] Landesstraße 266 900 14,3 7,2 100 80 57,9 47,8
[3b] Landesstraße 266 900 14,3 7,2 50 50 54,2 43,4
In Tabelle 6 bedeuten:
Straße: betrachteter Straßenabschnitt
DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h
pT % maßgebender Lkw-Anteil tags ( 6.00 - 22.00 Uhr) in %
pN % maßgebender Lkw-Anteil nachts (22.00 - 6.00 Uhr) in %
vPkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw in km/h
vLkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw in km/h
Lm,E,T berechneter EMISSIONSPEGEL (tags) in dB(A)
Lm,E,N berechneter EMISSIONSPEGEL (nachts) in dB(A)
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5. Berechnung der Beurteilungspegel
5.1 Rechenverfahren
Die Ausbreitungsrechnung erfolgt entsprechend der DIN ISO 9613-2ix. Das Krite-
rium für die Betrachtung flächenhafter oder linienförmiger Geräuschemissionen wird
im Sinne der angesprochenen Norm ebenso beachtet wie der Einfluss von Boden-
effekten (u.a. „schallharte“ Oberflächen im Bereich der Stellplätze und Fahrwege).
Alle für die Ausbreitungsrechnung wesentlichen Parameter wurden digitalisiert. Da-
bei wurde für die Berechnungspunkte (Immissionsorte, Aufpunkte) eine typische
Aufpunkthöhe
hA = 3,0 m über Geländehöhe
für den EG-Bereich sowie eine übliche Stockwerkshöhe von 2,8 m berücksichtigt.
Für Pkw-Geräusche wird nach den Regelungen der Richtlinien für den Lärmschutz
an Straßen eine Quellpunkthöhe von:
< hQ > = 0,5 m über OK Fahrfläche
berücksichtigt.
Das angesprochene Rechenverfahren wurde im Rechenprogramm SoundPLANx
(Version 7.4) programmiert. Die Berechnungen wurden mit folgenden voreingestell-
ten Rechenparametern durchgeführt:
Reflexionsordnung: 3
Suchradius: 5000 m
Max Reflexionsentfernung IO: 100m
Max. Reflexionsabstand Quelle: 50 m
Seitenbeugung: ja
Die Berechnungen erfolgten für die Beurteilungszeiträume tags (6.00 bis 22.00 Uhr)
bzw. nachts (22.00 bis 6.00 Uhr). Dabei wurde bei den Berechnungen der Straßen-
verkehrslärmimmissionen vorausgesetzt, dass der vorhandene LS-Wall in südliche
Richtung bis zur Sebastian-Kneipp-Straße mit einer Schirmkantenhöhe von:
HW = 3,0 m (über Straßengradiente)
verlängert wird. Die Abmessungen der Lärmschutzanlage sind den Anlage 1 und 2
zu entnehmen.
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5.2 Rechenergebnisse
Die Ergebnisse der flächenhaften Immissionsberechnungen Straßenverkehrslärm
sind der Anlage 2 zu entnehmen. Dargestellt sind die Ergebnisse für Freiflächen-
bereiche im Erdgeschoss, das Erdgeschoss sowie das 1. und 2. Obergeschoss
einer geplanten Bebauung jeweils für den Tages- bzw. Nachtzeitraum (6.00 bis
22.00 Uhr bzw. 22.00 bis 6.00 Uhr).
Die durch den Betrieb des Hotels / Hofladens sowie die Nutzung der Pkw-
Parkplätze der Klinik verursachten Beurteilungspegel im Bereich der betrachteten
Bauflächen sind in Anlage 3, Blatt 1 ff zusammengestellt.
Durch Pkw-Türenschlagen“ im Bereich der Pkw-Parkplätze des Hotels errechnen
sich für die am stärksten betroffenen Bauflächen im westlich benachbarten WA-Ge-
biet Maximalpegel bis zu:
WA-Gebiet:: Lmax(Pkw-Türenschlagen) ≈ 60 dB(A)
Im benachbarten Mischgebiet wird der hier in der Nachtzeit maßgebliche IMMIS-
SIONSRICHTWERT der TA Lärm in einem Mindestabstand von rd. 15 m zur nördlichen
Grenze zukünftiger Pkw-Parkplätze bzw. den Pkw-Fahrgassen eingehalten.
6. Beurteilung
6.1 Grundlagen
Im Rahmen der vorliegenden städtebaulichen Planung sind in der Beurteilung der
schalltechnischen Situation die folgenden Erlasse, Richtlinien und Normen zu be-
achten:
� Runderlass des Nds. Sozialministers vom 10.02.1983
Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz, Neufassung
� Beiblatt 1 zu DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau“
� TA LÄRM
In Beiblatt 1 zu DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" - Teil 1, Berechnungsver-
fahren – werden als Anhaltswerte für die städtebauliche Planung u.a. die folgen-
den ORIENTIERUNGSWERTE genannt:
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 17
bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)
tags 60 dB(A)
nachts 50 bzw. 45 dB(A)
bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatz-
gebieten
tags 55 dB(A)
nachts 45 bzw. 40 dB(A).
bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind,
je nach Nutzungsart
tags 45 bis 65 dB(A)
nachts 35 bis 65 dB(A)
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen für die schutzwürdigen Nutzungen des
Sondergebiets werden nachfolgend folgende ORIENTIERUNGSWERTE zu Grunde ge-
legt:
tags 45 dB(A)
nachts 35dB(A)
Zur Beurteilung des Einflusses unterschiedlicher Geräuschquellen ist im Beiblatt 1
zur DIN 18005 folgendes ausgeführt:
Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungs-werten verglichen und nicht addiert werden. ■ Ende des Zitates.
Es ist eine Rechtsfrage, inwieweit im Hinblick auf die Einwirkung von Verkehrs-
geräuschen ein Abwägungsspielraum über den genannten ORIENTIERUNGSWERT
hinaus besteht. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass eine Überschreitung
des jeweils maßgebenden ORIENTIERUNGSWERTES um bis zu 3 dB(A) als nicht
„wesentlich“ einzustufen ist (� vgl. hierzu Ausführungen am Ende dieses Ab-
schnitts). Bei Orientierungswertüberschreitung von mehr als 3 dB(A) könnte eine
Abwägungsmöglichkeit ebenfalls gegeben sein, soweit es um den Schutz künftiger
Wohngebäude geht, da bei einer nicht zu großen Außenlärmbelastung (jedoch
oberhalb der angesprochene ORIENTIERUNGSWERTE) auf den nach Stand der Bau-
technik ohnehin vorhandenen baulichen Schallschutz gegenüber Außenlärm ver-
wiesen werden kann. Diese Argumentation greift jedoch nicht für den sogen. Außen-
wohnbereich (Terrasse, Freisitze usw.) eines Grundstückes.
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 18
Nach Nr. 6.1 der TA Lärm sind bei Gewerbelärmimmissionen die folgenden IMMIS-
SIONSRICHTWERTE zu beachten:
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
f) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Danach ergeben sich die folgenden zulässigen Maximalpegel:
Baugebiet tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)
MI/MD/MK 60 + 30 = 90 dB(A) 45 + 20 = 65 dB(A)
WA/WS 55 + 30 = 85 dB(A) 40 + 20 = 60 dB(A)
Krankenhäuser pp 45 + 30 = 75 dB(A) 35 + 20 = 55 dB(A)
Abschnitt 2.4 der TA Lärm beschreibt sie Regelungen bezüglich Vor-, Zusatz- und
Gesamtbelastung sowie Fremdgeräuschen:
Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.
Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beur-teilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird.
Gesamtbelastung ist Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immis-sionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.
Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.
Zur Frage eines ggf. „relevanten Immissionsbeitrages“ wird im Abschnitt 3.2.1 der
TA Lärm u.a. ausgeführt:
Die Genehmigung für die beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht ver-sagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.
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Die Pegelerhöhung bleibt kleiner als 1 dB(A), wenn der Teilschallpegel der Zusatz-
belastung den Immissionspegel der bestehenden Vorbelastung um mindestens
6 dB(A) unterschreitet:
Lgesamt = LVor ⊕ LZusatz
LZusatz = LVor - 6 dB(A)
Lgesamt = LVor ⊕ [ LVor - 6 dB(A) ]
Lgesamt = LVor + 0,9 < LVor + 1 dB(A).
⊕ := energetische Addition gemäß:
L1 ⊕ L2 = 10·LG (100,1· L1 + 100,1· L2)
Neben den absoluten Skalen von RICHTWERTEN bzw. ORIENTIERUNGSWERTEN, kann
auch der allgemein übliche Maßstab einer subjektiven Beurteilung von Pegelunter-
schieden Grundlage einer lärmtechnischen Betrachtung sein. Dabei werden üb-
licherweise die folgenden Begriffsdefinitionen verwendet (vgl. u.a. Sälzerxi):
„messbar“ (nicht messbar“):
Änderungen des Mittelungspegels um weniger als 1 dB(A) werden als "nicht messbar" be-
zeichnet. Dabei wird berücksichtigt, dass eine messtechnische Überprüfung einer derarti-
gen Pegeländerung in aller Regel nicht möglich ist.
„wesentlich“ (nicht wesentlich):
Als "wesentliche Änderung" wird - u.a. im Sinne der Regelungen der 16. BImSchV - eine
Änderung des Mittelungspegels um mehr als 3 dB(A)xii definiert. Diese Festlegung ist an
den Sachverhalt geknüpft, dass erst von dieser Zusatzbelastung an die Mehrzahl der Be-
troffenen eine Änderung der Geräusch-Immissionssituation subjektiv wahrnimmt. Rein
rechnerisch ergibt sich eine Änderung des Mittelungspegels eines Verkehrsweges um
3 dB(A) wenn die Verkehrsbelastung im jeweiligen Beurteilungszeit - bei ansonsten unver-
änderten Randbedingungen - verdoppelt (⇒ + 3 dB(A)) bzw. halbiert (⇒ - 3 dB(A)) wird.
Insofern kann eine Überschreitung der ORIENTIERUNGSWERTE um bis zu 3 dB(A) ggf. als
„geringfügig“ angesehen werden und wäre dem gemäß abwägungsfähig.
„Verdoppelung“:
Änderungen des Mittelungspegels um ca. 10 dB(A) werden subjektiv als "Halbierung" bzw.
"Verdoppelung" der Geräusch-Immissionsbelastung beschrieben.
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 20
6.2 Beurteilung der Geräuschsituation
6.2.1 Straßenverkehrsgeräusche
Nach den vorliegenden Rechenergebnissen ergeben sich für die am stärksten be-
troffenen Stockwerkshöhen (=>Obergeschosse) auch unter Berücksichtigung der
geplanten Lärmschutzanlage an der L 270 mit einer maßgeblichen
Schirmkantenhöhe von
HW = 3,0 m (über Straßengradiente)
Immissionsbelastungen bis zu rd. 63 dB(A) am Tage (6.00 bis 22.00 Uhr) bzw.
54 dB(A) in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr). Dabei sind insbesondere die stra-
ßennahen Bauflächen an der Langenbrügger Straße sowie die Bauflächen im
westlichen Teil des Geltungsbereichs, an der Kreisstraße 15, betroffen. Damit
werden die jeweils maßgeblichen ORIENTIERUNGSWERTE in diesen Teilflächen des
Plangebiets deutlich überschritten.
Im Bereich der Freiflächen des Erdgeschosses (=> Terrassen) sowie im EG kann
die Einhaltung der für Allgemeine Wohngebiete bzw. Mischgebiete maßgebenden
ORIENTIERUNGSWERTE im östlichen Teil des Plangebiets – an der L 270 -durch die
Abschirmung des betrachteten Lärmschutzwalls vorausgesetzt werden. In den
betrachteten Sondergebietsflächen errechnen sich für diese Stockwerkshöhen
Immissionsbelastungen bis zu rd.55 dB(A) am Tage und damit Überschreitungen
des für Kurheime/Krankenhäuser zu beachtenden ORIENTIERUNGSWERTS tags um
rd.10 dB(A).
Darüber hinaus werden die ORIENTIERUNGSWERTE für WA-Gebiete bzw. der hier
betrachteten SO-Gebiete im Bereich der Freiflächen des EG im westlichen Teil des
Geltungsbereichs an der K 15 überschritten.
Geht man im Rahmen der Abwägung davon aus, dass eine Überschreitung des
WA-ORIENTIERUNGSWERTS tags im Bereich der geplanten Wohnbauflächen um bis
zu 3 dB(A) als nicht „wesentlich“ einzustufen ist (vgl. hierzu Abschnitt 6.1), so ist
festzustellen, dass der dann zu beachtende Bezugspegel von 58 dB(A) abgesehen
von den straßennahen Bauflächen an der K 15 eingehalten bzw. unterschritten wird.
In den verbleibenden von einer Überschreitung der Bezugspegel betroffenen
Teilflächen des WA- sowie in den betroffenen Sondergebietsflächen sind
schutzwürdige Außenwohnbereiche an den lärmabgewandten Gebäudeseiten
vorzusehen. Im Einzelfall sind ggf. zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen
(Wandelemente; Glaselemente etc.) im Nahbereich der Außenwohnbereiche zu
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 21
prüfen.
Darüber hinaus sollten unter Beachtung der festgestellten Überschreitung der
jeweils maßgeblichen ORIENTIERUNGSWERTE - insbesondere in den
Obergeschossen - durch architektonische Maßnahmen zur Selbsthilfe
(=> Grundrissgestaltung) die Anordnung von Fenstern schutzwürdiger Räume in
den straßenzugewandten Gebäudeseiten der geplanten Bebauung soweit wie
möglich ausgeschlossen werden (vgl. Abschnitt 6.3).
Für den Fall, dass die o.a. architektonischen Maßnahmen zur Selbsthilfe nicht
konsequent umgesetzt werden können, besteht die Möglichkeit die von einer Über-
schreitung der ORIENTIERUNGSWERTE betroffenen Gebäudeseiten der geplanten Be-
bauung durch passive (bauliche) Schallschutzmaßnahmen zu schützen und den
Schutzanspruch innerhalb der Gebäude sicherzustellen (vgl. Abschnitt 6.3).
6.2.2 Geräuschimmissionen Hofladen/Hotel, Parkplätze
Unter Beachtung der ermittelten Geräuschimmissionen durch den i.V. mit dem Be-
trieb des Hofladens/Hotels verursachten anlagenbezogenen Lärm ist festzustellen,
dass sowohl am Tage (6.00 bis 22.00 Uhr) als auch in der Nachtzeit (=> Beurteilung
der „ungünstigsten Nachtstunde“) die für Allgemeine Wohngebiete bzw.
Kurheime/Krankenhäuser zu beachtenden IMMISSIONSRICHTWERTE der TA Lärm in
den am stärksten betroffenen Teilflächen dieser Gebietsnutzungen eingehalten
bzw. unterschritten werden. Am Tage wird der Bezugspegel im Bereich des südlich
angrenzenden SO-Gebiets gerade erreicht und in der Nachtzeit deutlich unterschrit-
ten.
Im westlich an das geplante Betriebsgrundstück angrenzenden WA-Gebiets beträgt
die Unterschreitung der maßgeblichen IMMISSIONSRICHTWERTE sowohl tagsüber als
auch nachts rd.6 dB(A) oder mehr. Dabei wurde vorausgesetzt, dass ein Betrieb
des Cafe´s auf die Tageszeit beschränkt ist und lediglich ein geringer Pkw-Fahrver-
kehr in der Nachtzeit (=> 5 Pkw-Bewegungen/h) i.V. mit dem Hotelbetrieb verur-
sacht wird. Damit kann für diese Bauflächen, unter Beachtung einer möglichen Ge-
räuschvorbelastung durch den Betrieb des vorhandenen Bowling-Centers, das
Irrelevanz-Kriterium (vgl. Abschnitt 3.2.1 der TA Lärm) nachgewiesen werden.
Im Bereich der nördlich an das Betriebsgrundstück angrenzenden Mischgebiets-
flächen ist im Hinblick auf die Errichtung schutzwürdiger Wohnnutzungen ein Min-
destabstand von rd. 15 m zur nördlichen Grenze der Pkw-Parkplätze einzuhalten.
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 22
Bei kürzeren Abständen kann insbesondere der zur Beurteilung von Einzelereig-
nissen (=> z.B. Pkw-Türenschlagen) heranzuziehende IMMISSIONSRICHTWERT in der
Nachtzeit überschritten werden.
Durch die Nutzung der geplanten Pkw-Parkplätze des Klinikums werden die jeweils
maßgeblichen ORIENTIERUNGSWERTE im Bereich der benachbarten Bauflächen des
Allgemeinen Wohngebiets bzw. des Mischgebiets deutlich unterschritten. In den
östlich benachbarten Sondergebietsflächen kann der für Kurheime/Krankenhäuser
maßgeblichen Bezugspegel demgegenüber um bis zu rd. 5 dB(A) überschritten
werden. Da die ermittelte Überschreitung des ORIENTIERUNGS- / IMMISSIONSRICHT-
WERTS durch die Parkplatznutzung der Besucher der Einrichtung verursacht wird,
ist diese Überschreitung ggf. einer Abwägung zugänglich.
Im Hinblick auf mögliche Maximalpegel durch Einzelereignisse (=> Pkw-Türen-
schlagen etc.) ist festzustellen, dass sowohl am Tage als auch in der Nachtzeit die
gemäß TA Lärm jeweils maßgeblichen IMMISSIONSRICHTWERTE sicher eingehalten
bzw. unterschritten werden.
6.3 Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im
Rahmen der Bauleitplanung
Die erforderliche Schalldämmung der Umfassungsbauteile (z.B. Wände, Fenster,
Dachkonstruktionen) von schutzbedürftigen Räumen ist nach der eingeführten Bau-
vorschrift DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ anhand der im ersten Schritt ermit-
telten Außenlärmbelastung zu bemessen. Das setzt jeweils eine detaillierte Kennt-
nis der baulichen Verhältnisse (Geometrie der Außen- und Fensterflächen, äquiva-
lente Absorptionsflächen der betroffenen Räume usw.) voraus. Diese Informationen
liegen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht vor und können nur bei dem
konkreten Einzelbauvorhaben Berücksichtigung finden.
Als Grundlage für mögliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes wird
deshalb nachfolgend auf die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 abgestellt.
Nach dem Formalismus der Norm DIN 4109 ergibt sich der so genannte maßgeb-
liche Außenlärmpegel Lm,a gemäß
Lm,a = Lm,T + 3 dB(A)
aus dem für die Beurteilungszeit „tags“ berechneten BEURTEILUNGSPEGEL bzw.
Lm,a = Lm,N + 3 dB(A) + 10 dB(A)
aus dem für die Beurteilungszeit „nachts“ berechneten BEURTEILUNGSPEGEL, wenn
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 23
die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10
dB(A) beträgt.
Im vorliegenden Fall wird der „maßgebliche Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109 aus
dem berechneten MITTELUNGSPEGEL tags zzgl. 3 dB(A) ermittelt.
Die berechneten Lärmpegelbereiche sind der Anlage 5 zu entnehmen. Dort sind die
Lärmpegelbereiche dargestellt. Danach sind im Bereich des Plangebiets die Lärmpegelbereiche I bis IV
zu berücksichtigen.
Ungeachtet dessen sollte der Bebauungsplan Ausnahmen in Form eines Einzel-
nachweises zulassen. Dies ermöglicht es, abhängig von der tatsächlichen Bebau-
ungsstruktur im Einzelfall eine Abschirmung durch vorgelagerte Baukörper oder die
Eigenabschirmung einzelner Baukörper von den Festsetzungen des Bebauungs-
plans (begründet) abzuweichen.
Baulicher Schallschutz gegen Außenlärm ist nur dann voll wirksam, wenn Fenster
und Türen verschlossen bleiben und die geforderte Luftschalldämmung nicht durch
weitere Außenbauteile (z.B. Lüfter, Rollladensysteme) verringert wird.
Um einen aus verschiedenen, auch vom baulichen Schallschutz unabhängigen
Gründen erforderlichen Luftwechsel (z.B. Hygiene, Feuchte- und Schadstoffabfuhr,
Behaglichkeit) gewährleisten zu können, kann in Wohnräumen und vergleichbar ge-
nutzten Aufenthaltsräumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, die Raum-
belüftung – zumindest aus schalltechnischer Sicht konfliktfrei - durch das zeitweise
Öffnen der Fenster sichergestellt werden. Es entspricht hier der üblichen Nutzer-
gewohnheit, wenn in Zeiten eines erhöhten Ruhebedürfnisses (bei Gesprächen,
beim Telefonieren, Fernsehen usw.) die Fenster geschlossen gehalten werden und
die Raumlüftung als „freie Lüftung“ bzw. „Stoßlüftung“ außerhalb dieser Zeitinter-
valle vorgenommen wird; für Schlafräume und Kinderzimmer kann dies in der Regel
nicht vorausgesetzt werden.
Entsprechend der DIN 18005 (Beiblatt 1 zur DIN 18005, 1.1) ist bei Beurteilungs-
pegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf
häufig nicht mehr möglich. In diesem Sinne ist ab einer Außenlärmbelastung über
45 dB(A) tags wie nachts für Schlafräume, Kinderzimmer etc. die gewünschte bzw.
erforderliche Raumlüftung kontinuierlich über eine von einem aktiven manuellen
Öffnen der Fenster unabhängige Lüftung zu gewährleisten. „In die Außenfassade eingebrachte Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter (z.B. Außen-
wandluftdurchlässe) sind bei der Bemessung des erforderlichen baulichen Schall-
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 24
schutzes entsprechend den Berechnungsvorschriften der DIN 4109 als Außenbau-
teile zu berücksichtigen.
Zur Vermeidung akustischer Auffälligkeiten sollten Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter
grundsätzlich eine „bewertete Norm- Schallpegeldifferenz“ (Dn,e,w) aufweisen, die
etwa 15 dB über dem Schalldämm- Maß der Fenster liegt. Es ist darüber hinaus zu
gewährleisten, dass „aktive“ (ventilatorgestützte) Lüfter ein für Schlafräume aus-
reichend geringes Eigengeräusch aufweisen.
(Dipl.-Geogr. W. Meyer)
© 2018 Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Rostocker Straße 22, D-30823 Garbsen
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 25
Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke
dB(A): Kurzzeichen für Dezibel, dessen Wert mit der Frequenzbewertung "A" ermittelt
wurde. Für die im Rahmen dieser Untersuchung behandelten Pegelbereiche ist die
A-Bewertung als "gehörrichtig" anzunehmen.
Emissionspegel: Bezugspegel zur Beschreibung der Schallabstrahlung einer Geräusch-
quelle. Bei Verkehrswegen üblw. der Pegelwert Lm,E in (25 m-Pegel), bei „Anlagen-
geräuschen“ i.d.R. der Schallleistungs-Beurteilungspegel LwAr.
Mittelungspegel "Lm" in dB(A): äquivalenter Mittelwert der Geräuschimmissionen; üblw.
zwei Zahlenangaben, getrennt für die Beurteilungszeiten "tags" (600 bis 2200 Uhr)
und "nachts" (2200 bis 600 Uhr). I.d.R. unter Einbeziehung der Schallausbreitungsbe-
dingungen; d.h. unter Beachtung von Ausbreitungsdämpfungen, Abschirmungen
und Reflexionen.
Beurteilungspegel in dB(A): Mittelungspegel von Geräuschimmissionen; ggf. korrigiert um
Pegelzu- oder -abschläge. Z.B. Schienenbonus für Schienenverkehrsgeräusche bei
durchgehenden Bahnstrecken; Zuschlag für Tonhaltigkeit...
Immissionsgrenzwert (IGW): Grenzwert für Verkehrslärmimmissionen nach § 2 der
16. BImSchV (vgl. Abschnitt 6)
Orientierungswert (OW): Anhaltswert für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu
DIN 18005 (vgl. Abschnitt 6)
Immissionsrichtwert (IRW): Richtwert für den Einfluss von Gewerbelärm oder vergleichba-
ren Geräuschimmissionen (Freizeitlärm usw.); vgl. z.B. T.A.Lärm.
Ruhezeiten � vgl. Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 der TA Lärm
Immissionshöhe (HA), ggf. "Aufpunkthöhe": Höhe des jeweiligen Immissionsortes (Be-
rechnungspunkt, Messpunkt) über Geländehöhe in [m].
Quellhöhe (HQ), ggf. "Quellpunkthöhe": Höhe der fraglichen Geräuschquelle über Gelän-
dehöhe in [m]. Bei Straßenverkehrsgeräuschen ist richtliniengerecht HQ = 0,5 m
über StrOb, bei Schienenverkehrsgeräuschen HQ = Schienenoberkante.
Wallhöhe, Wandhöhe (Hw): Höhe einer Lärmschutzwand bzw. eines -walles in [m]. Die
Höhe der Lärmschutzanlage wird üblw. auf die Gradientenhöhe des Verkehrsweges
bezogen; andernfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis.
- 17240 - Bonk-Maire-Hoppmann PartG mbB Seite 26
Quellen, Richtlinien, Verordnungen
i Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz, Neufassung - Runderlass des Niedersächsischen Sozialministers vom 10.02.1983
ii DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Juli 2002, Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag GmbH
iii Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff; rechtsverbindlich seit dem 1.November 1998
iv "Parkplatzlärmstudie" (1989), Schriftenreihe Heft 89 des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz; 6.Auflage in der überarbeiteten Fassung 2007
v VDI-Richtlinie 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen (September 2012), Hrsg.: Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf), Beuth Verlag GmbH, Berlin.
vi Probst, Wolfgang: Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für im-missionsschutztechnische Prognosen/Schriftenreihe „Sportanlage und Sportgeräte; B94,2.
vii Geräusche aus „Biergärten“ – ein Vergleich verschiedener Prognoseansätze, München Jan. 1999.
viii Emissionsmessungen an Gastbetrieben; Akustische Modelle für die Immissionsberechnung; E. Kammeringer; Institut für Bauphysik, Universität Innsbruck, 1995.
ix DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2 Allgemeine Berechnungsverfahren. (Oktober 1999) � vgl. hierzu Abschnitt A.1.4 der TA Lärm
x SoundPlan GmbH, D 71522 Backnang xi Sälzer, Elmar: Städtebaulicher Schallschutz. 1982 Bauverlag GmbH ¨ Wiesbaden und Berlin
Bruckmayer, S. und Lang, J.: "Störung der Bevölkerung durch Verkehrslärm. Österreichische Ingenieur-Zeitschrift 112 (1967) Gösele, K. und Schupp, G.: Straßenverkehrslärm und Störung von Baugebieten. FBW-Blätter, Folge 3, 1971 Gösele, K. und Koch, S.: Die Störfähigkeit von Geräuschen verschiedener Frequenzband-breite. Acustica 20 (1968) Kastka, J. und Buchta, E.: Zur Messung und Bewertung von Verkehrslärmbelästigungsreak-tionen. Ergebnisse einer Felduntersuchung, 9. ICA, Madrid, 1977
xii entsprechend den Regelungen der 16.BImSchV sind Mittelungspegel und Pegeländerungen auf ganze dB(A) aufzurunden; in diesem Sinne wird eine "wesentliche Änderung" bereits bei einer rechnerischen Erhöhung des Mittelungspegels um 2,1 dB(A) erreicht.
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Langenbrügger Straß
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Johann-Schroth-S
traße
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traß
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:25000 12,5 25 50 75 100 125 150 175 200
m
Bad Bodenteich
TeilneufassungB-Pläne „Galgenberg“ und „Galgenberg II“
- Übersichtsplan -
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 1 / Blatt-Nr.: 1Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
LegendeGeltungsbereich
LS - Wall, Bestand
LS - Wall, Planung
Emission Straße
Straße
Parkplatz
Ladezone
Außensitzbereich
Fahrstrecke Pkw
Fahrstrecke Lkw
Hauptgebäude Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
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1b
2a
2b
3a
3b
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Langenbrü
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Sebastian-Kneipp-Straße
[P4] 8EP Hotel
[P5] 8EP Hotel
[P1] Klinik 31 EP
[P3] Klinik 27 EP
[P2] Klinik 48 EP
[FPkwH] Pkw-Fahrstrecke Hotel /Hofladen
[FPkwK] Pkw-Fahrstrecke Klinikum
[FLkw]
Außensitzbereich
[L]Handentladung
[L] Ladezone Hotel
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40 50 60 70 80
m
Bad Bodenteich
Neubau Hofladen / Hotel
- Lageplan Geräuschquellen -
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 1 / Blatt-Nr.: 2Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
LegendeLS-Maßnahme, Planung
Emission Straße
Straße
Parkplatz
Ladezone
Außensitzbereich
Fahrstrecke Pkw
Fahrstrecke Lkw
Hauptgebäude Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
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110
Langenbrü
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Lüde
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
Straßenverkehrslärm
LS-Wall Hw = 3m
Freiflächen tagsüber
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 1Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrTin dB(A)
<= 45
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
Straßenverkehrslärm
LS-Wall Hw = 3m
Erdgeschoß, tagsüber
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 2Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrTin dB(A)
<= 45
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
Straßenverkehrslärm
LS-Wall Hw = 3m
1. Obergeschoß, tagsüber
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 3Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrTin dB(A)
<= 45
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
Straßenverkehrslärm
LS-Wall Hw = 3m
2. Obergeschoß, tagsüber
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 4Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrTin dB(A)
<= 45
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
Straßenverkehrslärm
LS-Wall Hw = 3m
Erdgeschoß, nachts
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 5Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrNin dB(A)
<= 35
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
Straßenverkehrslärm
LS-Wall Hw = 3m
1. Obergeschoß, nachts
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 6Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrNin dB(A)
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:25000 12,5 25 50 75 100 125 150 175 200
m
Hofladen / Hotel
6.00 - 22.00 Uhr
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 3 / Blatt-Nr.: 1Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrTin dB(A)
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:25000 12,5 25 50 75 100 125 150 175 200
m
Parkplatz Klinikum6.00 - 22.00 Uhr
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 3 / Blatt-Nr.: 2Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrTin dB(A)
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:25000 12,5 25 50 75 100 125 150 175 200
m
Summe Hofladen / Hotel + Klinikum
6.00 - 22.00 Uhr
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 3 / Blatt-Nr.: 3Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrTin dB(A)
<= 45
45 < <= 50
50 < <= 55
55 < <= 60
60 < <= 65
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:25000 12,5 25 50 75 100 125 150 175 200
m
Hofladen / Hotel Parkplatznachts
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 3 / Blatt-Nr.: 4Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwerte
LrNin dB(A)
<= 30
30 < <= 35
35 < <= 40
40 < <= 45
45 < <= 50
50 < <= 55
55 <
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
LärmpegelbereicheErdgeschoss Wall Hw = 3,0 m
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 4 / Blatt-Nr.: 1Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwertein dB(A)
I <= 55
55 < II <= 60
60 < III <= 65
65 < IV <= 70
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Sebastian-Kneipp-Straße
Maßstab 1:20000 10 20 40 60 80 100 120 140 160
m
LärmpegelbereicheObergeschosse Wall Hw = 3m
GA-Nr.: - 17240 - / Anlage: 4 / Blatt-Nr.: 2Datum: 02.02.2018 / Bearb.: Me/Boc
Pegelwertein dB(A)
I <= 55
55 < II <= 60
60 < III <= 65
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ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG Ziel und Zweck der Planung Im Süden der Ortslage Bad Bodenteich liegt das Gelände der MediClin Seepark Klinik. Die MediClin Seepark Klinik ist sowohl als Akutkrankenhaus als auch als Fach- und Rehabilitationsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Psychiatrie im rehabilitativen Bereich zugelassen. Die MediClin plant einen Krankenhausneubau mit bis zu 111 belegbaren Betten sowie 6 teilstationären Plätzen. Der Neubau wird erforderlich, da der Akutbereich ausgelagert werden soll. Vorgesehen ist zunächst ein 4-geschossiges Gebäude einschließlich Untergeschoss, das in Zukunft erweitert werden kann. Aktuell werden in der MediClin Seepark Klinik ca. 200 Personen beschäftigt. Mit Inbetriebnahme des Neubaus wird sich diese Zahl auf 260 - 290 erhöhen. Der Krankenhausneubau soll an der westlichen Grundstücksgrenze parallel zum Seeverlauf errichtet werden. Diese Lage trägt wegen der Aussicht auf die Natur, Seeblick, zur Genesung der Patienten bei. Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ist eine enge Verbindung zur bestehenden Rehabilitationsklinik nötig, ohne dass weite Wege ent-stehen. Sie soll über eine Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Neubau mit einem teilüberdachten Weg erfolgen. Geplant ist, gemeinsame Aufenthaltsbereiche für alle Patienten/-innen zu schaffen. Auch die Kücheninfrastruktur soll für beide Gebäude genutzt werden. Aufgrund des demografischen Wandels, aber auch wegen des hohen Stellenwerts der medizinischen Rehabilitation zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit soll auch die Mög-lichkeit bestehen, weitere Gebäude wie eine Rehabilitationsklinik oder eine stationä-re Altenhilfeeinrichtung in Zukunft in diesem Bereich errichten zu können. Die politischen Gremien beschlossen daher, den Bebauungsplan Galgenberg für diese Konzeption teilweise neu zu erstellen. Für den Bebauungsplan Galgenberg ist eine Teilneufassung erforderlich. Der Bebauungsplan Galgenberg liegt mit seinem Geltungsbereich sowohl im Gemeindegebiet von Lüder als auch im Gebiet des Fle-ckens Bad Bodenteich. Es werden daher zwei Bebauungspläne aufgestellt, die die Teilneufassung des Bebauungsplans Galgenberg beinhalten, einer von der Ge-meinde Lüder und einer vom Flecken Bad Bodenteich. Der Bebauungsplan Teilneufassung Bebauungsplan Galgenberg der Gemeinde Lüder besteht aus drei Geltungsbereichen, ein Geltungsbereich umfasst die bauli-chen Flächen im Gebiet an der K 15, ein Geltungsbereich umfasst die externe Aus-gleichsfläche in der Gemarkung Röhrsen für den Eingriff in Natur und Landschaft, ein Geltungsbereich in der Gemarkung Lüder besteht aus einer weiteren externen Ausgleichsfläche für den Eingriff in den Wald. Planungsinhalte Die im bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplan Galgenberg festgesetzte Fläche für Wald wird mit der Teilneufassung vollständig überarbeitet. Für die Vorhaben der MediClin ist die Festlegung eines Sondergebietes Klinik eindeutiger nachvollziehbar. Fremdenverkehrseinrichtungen sind innerhalb des Gebietes nicht geplant. Die Fest-
setzung der Art der baulichen Nutzung als SO Klinik, Pflege und Altenwohnen ent-spricht der Festsetzung des östlich angrenzenden Bebauungsplans Teilneufassung Galgenberg und Neufassung Galgenberg II des Flecken Bad Bodenteichs für den geplanten Klinikneubau. Damit entsteht ein einheitliches Baugebiet über die Ge-meindegrenze hinweg. Planungsalternativen Eine Erweiterung der Klinik nach Süden würde den Klinikbereich städtebaulich von der Ortslage Bad Bodenteich abhängen. Die Bebauung wäre vereinzelt und hätte keinen Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung des Ortes. Diese Variante wurde daher nicht weiterverfolgt. Möglich wäre auch eine Erweiterung östlich der bestehenden Klinik. An dieser Stelle besteht aber eine schützenswerte Baumallee, die auf jeden Fall erhalten werden soll. Weiter östlich wäre ein Neubau zu weit vom bestehenden Klinikgebäude ent-fernt gelegen, so dass gemeinschaftliche Nutzungen der Gebäude nicht mehr mög-lich wären. Die östliche Erweiterung wurde daher ebenfalls ausgeschlossen. Ein Neubau in Richtung Norden wäre die optimale Variante. Die Gebäude könnten miteinander verbunden werden, so dass kurze Wege zu den verschiedenen Räum-lichkeiten eine gemeinschaftliche Nutzung ermöglichen würden. Das kleine Wäld-chen an dieser Stelle kann waldrechtlich ausgeglichen werden. Zur Landesstraße hin könnten die geplanten Erweiterungen, wie eine Rehabilitationsklinik oder eine stationäre Altenhilfeeinrichtung, verwirklicht werden. Diese Planung wurde daher weiterverfolgt. Wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt Die wesentlichen Umweltauswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden, sind die Beeinträchtigungen durch zusätzliche Lärmemissionen, durch die Errich-tung von technischen Bauten und Anlagen, Beeinträchtigungen der Bodenfunktio-nen durch die Versiegelung und die Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden bewertet, woraus sich Maß-nahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs ableiten lassen. Sie sind in diesem Umweltbericht nachvollziehbar aufgeführt. Die im Bereich eines kleinen Wäldchens vorbereiteten Eingriffe sind waldrechtlich zu kompensie-ren. Wesentlich für die bestehenden nachbarschaftlichen Nutzungen ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) und der TA Luft, damit ein verträgliches Miteinander gewährleistet werden kann. Auf den verbleibenden Freiflächen innerhalb der Bauflächen bzw. -gebiete und inner-halb der Grünflächen kann das Oberflächenwasser weiterhin versickern. Im Plange-biet am Galgenberg stehen sandige Böden an, die eine dezentrale Versickerung auf den Grundstücken erlauben. Durch technische Vorkehrungen kann belastetes Ober-flächenwasser zurückgehalten werden, was zu einer Verringerung der Gefährdung des Grundwassers führt.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden entsprechend der gefassten Abwägungsbeschlüsse in der Bauleitplanung berücksichtigt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die vorliegende Bauleitpla-nung keine wesentlichen öffentlichen und privaten Belange beeinträchtigt werden und unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen auch keine erhebli-chen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt zu erwarten sind. Wrestedt, den 05.07.2019 gez. Hendrik Kunitz (Siegel)
(Gemeindedirektor)