PROJEKTBESCHREIBUNG - polizei.sachsen.de · 14.00 -15.00 - Anmeldung der Teilnehmer im Hotel 15.00...

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1 UNIA EUROPEJSKA EUROPEJSKI FUNDUSZ ROZWOJU REGIONALNEGO INWESTUJEMY W WASZĄ PRZYSZŁOŚĆ PROJEKTBESCHREIBUNG „Verbesserung der Sicherheit und Zusammenarbeit der Polizeidienststellen im Grenzgebiet im Bereich der Bewältigung terroristischer Bedrohungen” Projektpartner: 1. Woiwodschaftskommandantur der Polizei in Wrocław – Lead Partner, 2. Landeskriminalamt Sachsen

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UNIA EUROPEJSKAEUROPEJSKI FUNDUSZ ROZWOJU REGIONALNEGOINWESTUJEMY W WASZĄ PRZYSZŁOŚĆ

PROJEKTBESCHREIBUNG

„Verbesserung der Sicherheit und Zusammenarbeit der Polizeidienststellen

im Grenzgebiet im Bereich der Bewältigung terroristischer Bedrohungen”

Projektpartner:1. Woiwodschaftskommandantur der Polizei in Wrocław – Lead

Partner,2. Landeskriminalamt Sachsen

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SPIS TREŚCI:

1 DARSTELLUNG DER AUSGANGSSITUATION 31.1 FORMELL-RECHTLICHE REGULATIONEN, WELCHE DIE POLNISCH-SÄCHSISCHE POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT BETREFFEN 31.2 BISHERIGE GEMEINSAME MAßNAHMEN 31.3 WAS FÜR PROBLEME SIND WÄHREND DER ZUSAMMENARBEIT DER NIEDERSCHLESISCHEN UND SÄCHSISCHEN POLIZEI AUFGETRETEN? BEGRÜNDUNG DER PROJEKTUMSETZUNG 3

2 BESTIMMUNG DER PROJEKTZIELE 32.1 GROBZIEL 32.2 FEINZIELE 4

3 MAßNAHMEN IM RAHMEN DES PROJEKTS 43.1 ÜBUNGEN 43.1.1 WASSERÜBUNG 43.1.2 KLETTERÜBUNG 63.1.3 PYROTECHNISCHE ÜBUNG 73.1.4 ABSCHLUSSÜBUNG 93.2 KONFERENZ 113.2.1 DATUM UND DAUER 113.2.2 KONFERENZSTELLE 113.2.3 ÜBERSETZUNG 113.2.4 TEILNEHMER 123.2.5 CATERING 123.2.6 MITTAGESSEN 123.2.7 KONFERENZ- UND WERBEMATERIALIEN 123.3 ÜBUNGSSTELLEN IM PROJEKT 123.4 WERBUNG DES PROJEKTS 123.5 AUSRÜSTUNGSBESCHAFFUNG 13

4 ERFAHRUNGEN DER PROJEKTPARTNER 134.1 WOIWODSCHAFTSKOMMANDANTUR DER POLIZEI IN WROCŁAW 134.2 LANDESKRIMINALAMT SACHSEN 13

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1 Darstellung der Ausgangssituation

1.1 Formell-rechtliche Regulationen, welche die polnisch-sächsische polizeiliche Zusammenarbeit betreffena) Vollzugskonvention zum Schengenabkommen vom 19. Juni 1985 Art. 39 und Art. 41 b) Vertrag zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Bundesrepublik

Deutschland über Zusammenarbeit der Polizei und der Grenzschutz in den Grenzgebieten vom 18. Februar 2002.

c) Vertrag zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit für Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie besonders gefährlichen Verbrechen vom 18. Juni 2002.

d) Abkommen über Zusammenarbeit der Abteilung des Straßenverkehrs der Woiwodschaftskommandantur in Wrocław, Polen und Straßenpolizeiinspektion des Polizeidirektoriums Oberlausitz – Niederschlesien, Deutschland vom 06. April 2006.

e) Abkommen zwischen dem Ministerium für Inneres und Verwaltung und dem Sächsischem Ministerium für Inneres über gegenseitige Hilfe während Naturkatastrophen und anderen gefährlichen Unfällen vom 18. Juli 2002.

1.2 Bisherige gemeinsame Maßnahmena) „Kidnapping“-Übung am 10. Mai 2000;b) Gemeinsame grenzübergreifende Übungen „Dreiklang” am 27.November 2001 im Rahmen

des Projekts, das von Mitteln INTERREG III A mitfinanziert wurde;c) „Lawine”-Übung vom 1.-2. Februar 2005;d) Workshop über unkonventionelle explosive Anlagen vom 27.-30. Juni 2005 in Dresdene) Projekt „Verbesserung der grenzübergreifenden Verfolgung durch Beschaffung der

Fahrzeuge für Verfolgungsflotte” im Jahre 2006, mitfinanziert aus den Mitteln der INTERREG IIIA.

1.3 Was für Probleme sind während der Zusammenarbeit der niederschlesischen und sächsischen Polizei aufgetreten? Begründung der Projektumsetzunga) Das Fehlen an gemeinsamen taktischen Zeichen;b) Unterschiedliche Spezialbegriffe, die durch Antiterroreinheiten verwendet werden;c) Unterschiedliche Taktik in den Klettereinsätzen;d) Unterschiedliche Verfahrensweise bei den Wassereinsätzen;e) Unterschiedlicher Waffengebrauch in den Kampfsituationen;f) Ungleiche Technikstandards und Ausrüstung;g) Ungleiche Standards der Übungsdurchführung;h) Unterschiedliche Rechtslagen im Bereich von Anwendung der Druckmittel durch die Polizei;i) Unterschiedliche Aufbauorganisationen, Arbeitsmethoden und Ausrüstung der

Verhandlungsgruppen.

2 Bestimmung der Projektziele

2.1 GrobzielZiel des Projektes ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der Spezialeinheiten beider Länderbei der Bewältigung von terroristischen Bedrohungslagen durch gemeinsame thematische Übungen und gemeinsame Nutzung der zuvor beschafften Spezialeinsatztechnik. Im Rahmen des Projekts werden auch gemeinsame nonverbalen Zeichen für Polizisten erarbeitet, die teilweise Sprachbarriere überwinden sollen. Die Ergebnisse des Projektes werden in Rahmen einer gemeinsamen Konferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und Empfehlungen für die weitere nachhaltige Wirkung des Projektes veranschaulicht. Im Ergebnis der Übungen gewinnen Antiterroreinheiten der Polizei der Nachbarstaaten die Fähigkeit, sich professioneller zu

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unterstützen und zu ergänzen. Im Ergebnis des Projektes so wie der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit soll das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung im Grenzgebiet nachhaltig verbessert werden.

2.2 Feinzielea) Das Kennen lernen der Rechtsvorschriften im Bereich von Anwendung der Druckmittel in

Polen und Sachsen.b) Der Vergleich und das Kennen lernen von taktischen Handzeichen,c) Das Kennen lernen der speziellen Begriffe, die durch Spezialeinheiten benutzt werden,d) Abstimmung gemeinsamer Taktik in den Klettereinsätzen und in den Einsätzen in

verschiedenen Verhältnissen (auf dem Wasser, im Klettern),e) Der Vergleich und Vereinheitlichung der Ausrüstungstechnik.f) Beschaffung der Technik und Ausrüstung, die in der Zusammenarbeit von Spezialeinheiten

unbedingt nötig sind.g) Abstimmung der Arbeitsweise der Polizeiverhandler.h) Durchführung von gemeinsamen Übungen und Konferenz.i) Erarbeitung der Empfehlung für die weitere Zusammenarbeit.

3 Maßnahmen im Rahmen des Projekts

3.1 Übungen

3.1.1 Wasserübung

3.1.1.1 ÜbungszielWasserübung hat zum Ziel die Zusammenarbeit der Vertreter der niederschlesischen und sächsischen Polizei effektiver zu gestalten in der Vorbereitung der Hauptübung. Sie dient der Überprüfung der Fähigkeiten bei der Bewältigung von Terrorlagen aus dem Wasser mit Unterstützung von z.B. Hubschrauber oder Klettertechnik. Wasserfaktor dient der Überprüfung von physischen – psychischen Widerstandsfähigkeiten und Fähigkeiten im Bereich der Bedienung der Tauchtechnik. Internationale Teambesatzung sowie Anforderung des stillen und verdeckten Angriffs erzwingt die Beherrschung von Signalen und Handzeichen, die die Sprachbarriere überwinden und bringen dazu bei, dass die Aufgabe geschickt und effektiv vollzogen wird. Die Fortbildung wird in den theoretischen und praktischen Teil gegliedert, deren Schwierigkeitsgrad gesteigert wird. Die Aufgabe der theoretischen Schulung besteht darin, dass die Sicherheitsstandards bei der Anwendung von Tauchausrüstung sowohl die Sicherheitsregel auf dem Wasser und auf dem Boot wiederholt werden, sowie die Terminologie und Handzeichen vereinheitlicht werden. Die Schulung soll weiter die Möglichkeiten der Anwendung der Nutzung von Tauchausrüstung bestimmen, die in den Spezialeinsätzen verwendet werden.Die praktische Schulung wird auf dem offenen Wasserstaubecken durchgeführt. Die erste Etappe besteht auf dem Schwimmen mit ABC Ausrüstung (Schwimmflossen, Sauerstoffmaske, Schnorchel) sowie das Tauchen auf dem flachen Wasser um sich mit Wasser vertraut zu machen. Die nächste Etappe bildet das Springen aus dem Motorboot ins Wasser (internationale Besatzungen) und das Holen aus dem Wasser von Landungstruppen. Die letzte Etappe ist verdeckter Zugriff zu einem bestimmten Objekt, nachdem die internationalen Tauchgruppen aus dem Boot eingesetzt werden. Die Gruppe ist mit Tauch- und Kommunikationstechnik sowohl mit Kampfausrüstung ausgestattet.

3.1.1.2 Ort.ŁOSG w Lubaniu, Staubecken Czocha, Staubecken Złotniki, Nebengewässer

3.1.1.3 Datum und DauerDie Übung ist für 5 Tage lang geplant.

3.1.1.4 ÜbersetzungÜbersetzung wird durch den Beamten SPAP KWP in Wroclaw gewährleistet.

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3.1.1.5 Teilnehmera) 10 Beamte SPAP KWP in Wrocław,b) 10 Beamte SEK LKA

3.1.1.6 UnterkunftFür die Teilnehmer wird im Hotel Straży Granicznej ul. Wojska Polskiego 2, 59-800 Lubań eine Unterkunft gebucht.

3.1.1.7 Transfer der TeilnehmerDie Teilnehmer kommen zum Übungsort mit eigenen Dienstwagen. Kosten für Nutzung der Dienstfahrzeuge werden zur Rückerstattung nicht qualifiziert.

3.1.1.8 Übungsablauf

3.1.1.8.1 1. Tag14.00 - 15.00 - Anmeldung der Teilnehmer im Hotel 15.00 – 17.00 – Dienstbesprechung und Einweisung in die Übung sowie Besprechung der

Sicherheitsvorschriften, der Vergleich und Ergänzung der Ausrüstung 17.00- 18.00 – Abendbrot18.00 – 19.00 – Besichtigung der Übungsstelle 19.00 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel

3.1.1.8.2 2. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.1.8.3 3. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle13.30 – Transfer zum Hotel14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.1.8.4 4. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00– Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.1.8.5 5. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung13.30 – Transfer zum Hotel14.00 – Mittagessen14.00 – 15.00 – Zusammenfassung, Abfahrt

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3.1.2 Kletterübung

3.1.2.1 Übungsziel

Die Übung hat zum Ziel die Klettereinsätze der sächsischen und niederschlesischen miteinander zu vereinheitlichen mit der Unterstützung eines Hubschraubers, mit Beteiligung von Polizeiverhandler. Das ist eine der unbedingten Voraussetzungen für gemeinsame Schlussübung. Kletterfaktor dient der Überprüfung von psycho-physischen Widerstandsfähigkeit der Beamtenund Fähigkeiten im Umgang mit der Kletterausrüstung. Internationale Besatzung der Klettergruppe wie auch der stille Angriff erzwingt die Beherrschung von Handzeichen, die die Sprachbarriere überwinden und bringen dazu bei, dass schnell und effektiv die Aufgabe erfüllt wird. In der Notsituation kann die Bedienung der Technik keine Probleme bereiten sowie nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Die manuelle Bedienung von Seilen und mit der Waffe müssen synchronisiert werden. Die Übung hat auch zum Ziel, das Vertrauen zu den anderen Übungsteilnehmern zu gewinnen, die verschiedene Aufgaben haben, von deren aber Durchführung der Aktikon zusammenhängt und die Sicherheit eigener Leute oder Dritter in Gefahr setzt. Die Übung wird aus dem theoretischen und praktischen Teil bestehen, deren Schwierigkeitsskala Schritt für Schritt gesteigert wird. Der theoretische Teil hat zum Ziel die Sicherheitsregel beim Umgang mit der Kletterausrüstung zu wiederholen sowie der Sicherheitsregel während des Fluges mit einem Hubschrauber. Darüber hinaus gehört hierzu noch die Wiederholung des Aufbaus der Kletterausrüstung, die Vereinheitlichung der Nomenklatur in der Terminologie und Verwendung von Handzeichen. Die praktische Schulung wird mit dem Einsatz eines Hubschraubers durchgeführt. Die erste Etappe bilden die Abseilübungen auf der persönlichen Leine auf eine Plattform, danach Abseilen mit einem schnellen Seil einzeln-, und im Team und schließlich Aufnahme der Sturmtruppe aus der Plattform in Form von so genannter „Weintraube”. In der ersten Trainingsphase sind die polizeilichen Verhandler, die über keine Kletterausbildung verfügen mit einer getrennten Übung geschult.

3.1.2.2 OrtDie Übung findet auf dem Truppenübungsplatz der Armee in Żagań statt, lokalisiert in Trzebień Mały.

3.1.2.3 Datum und DauerDie Übung ist für 5 Tage geplant.

3.1.2.4 ÜbersetzungDie Übersetzungen werden durch den Beamten SPAP KWP in Wrocław durchgeführt.

3.1.2.5 Teilnehmera) 10 Beamte SPAP KWP in Wrocław,b) 10 Beamte (Verhandler) KWP in Wrocław,c) 10 Beamte SEK LKA

3.1.2.6 UnterkunftDie Teilnehmer werden in der Ausbildungsstelle auf dem Truppenübungsplatz der Armee in Żagań untergebracht.

3.1.2.7 TeilnehmertransferDie Trainingsteilnehmer kommen zum Übungsort mit eigenen Dienstwagen.Die Transferkosten werden zur Rückerstattung nicht qualifiziert.

3.1.2.8 Übungsablauf

3.1.2.8.1 1. Tag14.00 - 15.00 - die Anmeldung der Teilnehmer im Hotel

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15.00 – 17.00 – die Dienstbesprechung und Einweisung in die Übung sowie Besprechung der Sicherheitsvorschriften, der Vergleich und Ergänzung der Ausrüstung

17.00- 18.00 – Abendbrot18.00 – 19.00 – Besichtigung der Übungsstelle 19.00 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel

3.1.2.8.2 2. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.2.8.3 3. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.2.8.4 4. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.2.8.5 5. Tag8,00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel14.00 – Mittagessen14.00 – 15.00 – Zusammenfassung, Abfahrt

3.1.3 Pyrotechnische Übung

3.1.3.1 Trainingziel

Die Übung hat zum Ziel die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vervollkommnen sowie die Erfahrungen der Pyrotechniker und Sprengstofftechniker, die sich mit unkonventioneller Sprengstofftechnik beschäftigen. Sie dient der Überprüfung des Ausbildungsstandes und Fähigkeiten der Spezialdienststellen für den Fall eines Terrorangriffs mit der Verwendung von Sprengstoff-, Chemischen- und Biologischenmittel. Es werden Mustersituationen sowie die praktischen Möglichkeiten der Lösungen dargestellt, die in der Arbeit beider Einheiten aufgetreten sind. Die Beamten werden die Neuigkeiten im Bereich der technischen Ausrüstung und Sprengstoffmaterialien darstellen, die durch Sprengstoffspezialisten bei der Neutralisierung der gefährlichen Technik eingesetzt werden. Jede der Seiten stellt selbst hergestellte Sprengstoffgeräte mit den Simulationsmitteln, die auf dem Truppenübungsplatz praktisch bearbeitet werden.Die Schulung besteht aus dem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil hat zum Ziel die Sicherheitsregel im Umgang mit den Sprengstoffmaterialien sowie der Sicherheit in den Kampfsituationen zu wiederholen. Es wird eine multimediale Präsentation aus den Vorfällen dargestellt. Dadurch hat jede der Seiten eine Einsicht in Konstruktionen von unkonventionellen

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Sprengstoffmittel, und dadurch die Möglichkeiten sie miteinander zu vergleichen, um die Sprengstoffgeräte aus den Nachbarnländern kennen zu lernen. Die Schulung dient auch eines gemeinsamen Verfahrensschemas für die Sprengstoff- und Entschärfergruppen der Nachbarnländer, was für den Fall der Terrorangriffe im Grenzgebiet ausgenutzt werden kann. Die praktische Schulung wird im Bereich von Truppenübungsplatz Pstrąże durchgeführt. Jede der Gruppen bekommt eine Aufgabe zur praktischen Darstellung bei der Umsetzung. Die Beteiligten werden versuchen eine „Bombe“ zu entschärfen. In der ersten Etappe wir werden die Methoden geübt mit einem Kommentar. Die zweite Etappe bilden die Neutralisierung der unkonventionellen Sprengstoffmittel auf den Simulationsmaterialien mit der Unterstützung von zugänglichen Geräten. Die letzte Etappe besteht darin, die so genannte schmutzige Bombe zu entschärfen. In den Übungen auf dem Truppenübungsplatz ist jeder der Sprengstoffspezialisten mit der Dienstausstattung für die Sprengstofftechnik für Kampfsituationen ausgestatten, die mit Bewältigung von Sprengstoffgefahren geeignet sind. Die Teilnahme der Polizeiverhandler ermöglicht die Gefahren und Sicherheitsregel richtig zu erkennen und zu üben, die bei der Durchführung von polizeilichen Verhandlungen in einer Krisensituation vorkommen.

3.1.3.2 OrtDie Schulung wird im Schulungszentrum auf dem Truppenübungsplatz der Armee in Żagań geplant, in der Nähe von Trzebień Mały.

3.1.3.3 Datum und DauerDie Trainingdauer wir 5 Tage lang sein.

3.1.3.4 ÜbersetzungDie Übersetzung wird vom Beamten SPAP KWP in Wrocław übernommen.

3.1.3.5 Teilnehmera) 10 Beamten SPAP KWP in Wrocław,b) 10 Beamten (Verhandler) KWP in Wrocławc) 10 Beamten SEK LKA

3.1.3.6 UnterkunftFür die Teilnehmer wird im Ausbildungszentrum in Żagań eine Unterkunft gebucht.

3.1.3.7 TeilnehmertransferDie Trainingsteilnehmer kommen zur Übungsstelle mit eigenen Dienstwagen. Die Transferkosten werden zur Rückerstattung nicht qualifiziert.

3.1.3.8 Trainingablauf

3.1.3.8.1 1. Tag14.00 - 15.00 - Anmeldung der Teilnehmer im Hotel 15.00 – 17.00 – Dienstbesprechung und Einweisung in die Übung sowie Besprechung der

Sicherheitsvorschriften, der Vergleich und Ergänzung der Ausrüstung 17.00- 18.00 – Abendbrot18.00 – 19.00 – Besichtigung der Übungsstelle 19.00 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel

3.1.3.8.2 2. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

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3.1.3.8.3 3. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.3.8.4 4. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel 14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendbrot

3.1.3.8.5 5. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle09:00 – 13:30 – Übung 13.30 – Transfer zum Hotel14.00 – Mittagessen14.00 – 15.00 – Zusammenfassung, Abfahrt

3.1.4 Abschlussübung

3.1.4.1 ÜbungszielSchlussübung hat die Vereinheitlichung der Maßnahmen, die von den polnischen Antiterror- und sächsischen Spezialeinheiten für Verbesserung der künftigen grenzübergreifenden Maßnahmen unternommen werden. Diese dient der Überprüfung der Fähigkeiten der genannten Einheiten bei den antiterroristischen Wasser-, Luft- und Bodenmaßnahmen bei der Nutzung z.B. des Hubschraubers, der Kletter- oder Tauchausrüstung. Übungen werden so geplant, dass die Polizisten ihre in vorherigen Trainings erworbenen Fähigkeiten der Zusammenarbeit überprüfen werden können. Übungen werden in den theoretischen und praktischen Teil gegliedert, dessen Schwere stufenweise steigern wird. Der theoretische Teil hat zum Ziel, die Sicherheitsvorschriften bei der Nutzung der spezialen Ausrüstung bei den Kampfmaßnahmen in Erinnerung zu bringen, sowie Vereinheitlichung der Namennomenklatur sowie Verwendung der Handzeichen.Praktische Schulung wird in zwei Phasen gegliedert. Ziel der ersten Phase ist die Probe-Übung der einzelnen Übungselemente von jeder Kampfgruppe. Nach ihrer Beherrschung werden Übungen ganzheitlich durchgeführt, ohne Wiederholungsmöglichkeit. Die sich ständig ändernde Situation und sich zeigende Schwierigkeiten müssen mit Hilfe von bisher erworbenen Fähigkeiten bewältigt werden.

3.1.4.2 OrtŁOSG w Lubaniu, Staubecken Czocha, Staubecken Złotniki, Nebengewässer

3.1.4.3 Datum und DauerDas Training wird 5 Tage lang dauern.

3.1.4.4 ÜbersetzungDie Übersetzung wird vom Beamten SPAP KWP in Wrocław übernommen.

3.1.4.5 Teilnehmera) 10 Beamten SPAP KWP in Wrocław,b) 10 Beamten SEK LKA

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3.1.4.6 UnterkunftDie Teilnehmer werden im Hotel Straży Granicznej ul. Wojska Polskiego 2, 59-800 Lubańuntergebracht.

3.1.4.7 TeilnehmertransferDie Trainingsteilnehmer kommen zur Übungsstelle mit eigenen Dienstwagen. Die Kosten der Nutzung von Dienstfahrzeugen werden zur Rückerstattung nicht qualifiziert.

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3.1.4.8 Trainingsablauf

3.1.4.8.1 1. Tag14.00 - 15.00 – Anmeldung der Teilnehmer im Hotel15.00 - 17.00 – Dienstbesprechung und Einweisung in die Übung sowie Besprechung der

Sicherheitsvorschriften, Vergleich und Ergänzung der Ausrüstung17.00- 18.00 – Abendessen18.00 – 19.00 – Besichtigung der Übungsstelle19.00 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel

3.1.4.8.2 2. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle9.30-13.30 - Training13.30 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 – Abendessen

3.1.4.8.3 3. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle9.30-13.30 - Training13.30 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendessen

3.1.4.8.4 4. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle9.30-13.30 - Training13.30 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel14.00 – Mittagessen16.00 – 18.00 – Theoretischer Teil18.30 - Abendessen

3.1.4.8.5 5. Tag8.00 - 9.00 – Frühstück9.00 – Transfer zur Übungsstelle9.30-13.30 - Training13.30 – Transfer der Teilnehmer zum Hotel14.00 – Mittagessen14.00 – 15.00 – Abschluss, Ausfahrt

3.2 Konferenz

3.2.1 Datum und DauerKonferenz wir einen Tag lang dauern.

3.2.2 KonferenzstelleKonferenz wird in gemietetem Konferenzraum in Zgorzelec stattfinden.

3.2.3 ÜbersetzungNa potrzeby konferencji zlecona zostanie usługa tłumaczenia symultanicznego oraz wynajęty zostanie odpowiedni sprzęt.

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3.2.4 TeilnehmerAn der Konferenz werden ca. 60 Personen (30 von der polnischen und 30 von der sächsischen Seite) teilnehmen.

3.2.5 CateringCatering während der Konferenz wir von einem Außenunternehmen geleistet.

3.2.6 MittagessenNach der Konferenz wird ein feierliches Mittagessen angeboten.

3.2.7 Konferenz- und Werbematerialiena) CD mit Übungsdarstellungb) Tasche,c) Mappe,d) Notizbuch,e) Stift,f) SEK - Mützeg) SPAP - Mütze

3.3 Übungsstellen im Projekt

3.4 Werbung des ProjektsFür das Projekt wird durch folgende Maßnahmen geworben:a) Informationen in Medien sowie auf den Homepages der Partner (Information über Übungen 9im

Rundfunk);b) Bezeichnung der beschafften Ausrüstung, sowie aller Dokumente und Materialien, die im

Rahmen des Projekts entstanden sind, mit entsprechenden Logos;c) Organisation der Konferenzd) Beschaffung von Materialien und Gadgets

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3.5 AusrüstungsbeschaffungIm Rahmen des Projekts haben Partner die Beschaffung der, zur Durchführung gemeinsamer Antiterrormaßnahmen notwendiger Ausrüstung, geplant. Die Woiwodschaftskommandantur hat vor, Kletter-, Tauchausrüstung, darin leichten Motorboot, sowie pyrotechnische Ausrüstung zu beschaffen. Der sächsische Partner hat vor, im Rahmen des Projekts vier spezialistische Fahrzeuge (mobile Befehlsstationen, Fahrzeuge für Verhandler sowie für Sturmgruppen) mit Einrichtung zu beschaffen. Die beschaffte Ausrüstung wird von den polnischen und sächsischen Polizisten sowohl im Projekt als auch nach seinem Abschluss verwendet.

4 Erfahrungen der Projektpartner

4.1 Woiwodschaftskommandantur der Polizei in WrocławIm Rahmen der Durchführung der grenzübergreifenden Projekte, die mit EU-Mitteln gefördert worden sind hat die Woiwodschaftskommandantur der Polizei in Wrocław folgende Erfahrungen:

„Verbesserung der Sicherheit im polnisch-sächsischem Grenzgebiet durch Beschaffung der Fahrzeuge für Verfolgungsflotte” - das Projekt wurde im Jahre 2006 durchgeführt im Rahmen der INTERREG IIIA Initiative. Im Rahmen des Projekts wurden Polizeifahrzeuge mit erhöhten Parametern für effiziente Durchführung der grenzübergreifenden Verfolgungen bei der Mitarbeit der sächsischen Polizei, beschafft.

„Polnisch-Tschechisches Grenzgebiet – Verbesserung der Sicherheit” – im Rahmen des Projekts sind Zusammenarbeitsübungen der polnischen und Tschechischen Polizei sowie Beschaffung spezialistischen Geländefahrzeuge vorgesehen. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programmes Europäische Territoriale Zusammenarbeit Tschechische Republik– Republik Polen 2007-2013 gefördert.

„Sicherheit des polnisch-tschechischen Grenzgebietes nach dem Beitritt zur Schengen-Zone”Im Rahmen des Projekts werden Zusammenarbeitsübungen der polnischen und tschechischen Polizei mit Anwendung spezialistischer Ausrüstung bei der Sicherheitsstellung von Massenveranstaltungen. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen ProgrammesEuropäische Territoriale Zusammenarbeit Tschechische Republik – Republik Polen 2007-2013gefördert.

Die Woiwodschaftskommandantur in Wrocław ist das für die polnisch-sächsische Grenzregion zuständige Organ der Staatsverwaltung, das für Vorbeugung, Ermittlung und Bekämpfung der Kriminalität, darin auch Terrorismus, berufen worden ist

Das Personal des Lead Partners, das im Rahmen der Gemeinsamen Arbeitsgruppe tätig ist, verfügt über notwendige Erfahrungen, sowohl bei der Durchführung der mit EU-Mitteln geförderten Projekten, als auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung.

4.2 Landeskriminalamt Sachsen

Das Landeskriminalamt Sachsen ist Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben und vollzugspolizeiliche Prävention im Freistaat Sachsen. Daneben nimmt es Ermittlungszuständigkeiten in ausgewählten Bereichen wahr.

Das Personal des Projektpartners (PP1), das im Rahmen der Projektgruppe mitarbeitet, verfügt sowohl über die notwendigen Erfahrungen im Projektmanagement, in der Bewirtschaftung von zugewiesenen EU- und eigenen Haushaltsmitteln, als auch im Bereich der Bewältigung von terroristischen Bedrohungslagen unter Einsatz von Polizeiverhandlern.

Arbeitsgrundlage für das von der KWP Wroclaw als Lead-Partner eingebrachten neuen Projektes bilden die gemeinsamen Erfahrungen aus nachstehend aufgeführten Vorläuferprojekten:

Übung „Kidnapping“ – Geiselnahe mit Geldforderung am 10. Mai 2000 im sächsisch-polnischen Grenzgebiet;

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Gemeinsame grenzüberschreitende Fahndungsübung „Dreiklang“ am 27. November 2001;Projektverantwortlicher: LKA Sachsen mit polnischer und tschechischer Beteiligung, Interreg III A-Projekt (SN-01-J4-2-D0011-ERN/080884098), Projektlaufzeit 28. August 2001 – 30. Juni 2002;

Übung „LAWINE“ – Bewältigung einer grenzüberschreitenden Geiselnahme am 1./2. Februar 2005; Projektverantwortlicher: LPD ZD/LKA Sachsen mit polnischer Beteiligung, Interreg III A-Projekt (SN-04-F3-2-D0062-ERN/080884005), Projektlaufzeit: 10. September 2004 – 30. April 2006;

Workshop für Entschärfer von „Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)“ vom 27. – 30. Juni 2005; Projektverantwortlicher: LKA Sachsen mit polnischer und tschechischer Beteiligung, Interreg III A-Projekt (SN-02-J4-2-D0019-ERN-3/080883495), Projektlaufzeit: 1. November 2002 – 30. November 2005.

Im Rahmen des Operationellen Programmes SN-PL 2007 – 2013 wurde nunmehr ein Folgeprojekt für Spezialeinheiten beider Länder beantragt, in dem die Woiwodschaftskommandantur von Dolnoslaskie die Lead-Partnerschaft übernommen hat. Das Landeskriminalamt Sachsen fungiert dabei als Kooperationspartner (PP1). Das Projekt stellt damit eine folgerichtige Weiterentwicklung für die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Spezialeinheiten beider Länder dar.