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Madeira Luxuriöses HHHHH Hotel Quinta da Serra Exklusives Ausflugspaket Kleine Reisegruppe mit max. 21 Teilnehmern 8 Tage Premium-Erlebnisreise von GLOBALIS® 31.10. - 07.11.2017 Flug ab/an Stuttgart für Abonnenten ab € 1.399,-

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MadeiraLuxuriöses HHHHH Hotel Quinta da SerraExklusives Ausflugspaket Kleine Reisegruppe mit max. 21 Teilnehmern

8 Tage Premium-Erlebnisreise von GLOBALIS®31.10. - 07.11.2017

Flug ab/an Stuttgart für Abonnenten ab € 1.399,-

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Die olympische Riviera

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Die olympische Riviera

Ganzjährige Blütenpracht

Blühend und üppig bewachsen empfängt Madeira ihre Gäste. Die Insel steht für ein subtropisches Vegetationswunder im Atlantik. Eine verschwenderische Fülle von exotischen Blumen, von Palmen und Farnen verzaubert jeden Besucher.

Der Duft von Eukalyptus- und Mimosenbäumen, das angenehme Klima, ein-drucksvolle Bergformationen, großartige Küstenpanoramen, beschau liche Ort-schaften und nicht zuletzt die Gastfreundschaft ihrer Bewohner machen Madeira zu einer Insel der ganz besonderen Art.

Mit dieser Reise erschließen Sie sich die Naturschönheiten Madeiras und erleben den Charme und die Ursprünglichkeit der Blumeninsel im Atlantik. Sie wohnen in einem außergewöhnlichen Hotel und das ausgewählte Ausflugspaket lässt Ihnen genügend Zeit, dieses ehemalige Herrenhaus zu genießen.

Sie riechen das Meer

und schmecken die

salzige Luft…

Eingebunden in eine unvergessliche Erlebnisreisetreffen Sie auf die Insel. Aber die Insel trifft auch Sie und bringt Ihnen ihre Schönheiten und Eigenheiten näher.

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Der Pool des Hotels

Stilvolles Ambiente

im HHHHH Hotel

Quinta dA Serra

Auf der Hotelterrasse

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Genießen Sie die Gartenanlagen des Hotels

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Das wunderschöne HHHHH Hotel Quinta da Serra befindet sich auf einer Höhe von 820 m,

umgeben von Bergen und Schluchten. Das Grundstück umfasst 140 Hektar und erreicht an seiner

höchsten Stelle 1380 m über dem Meeresspiegel. Funchal ist nur ca. 18 km entfernt. Eine Bus-

haltestelle befindet sich unmittelbar vor dem Hotel. Außerdem bietet das Haus einen kostenlosen

Busshuttle nach Funchal.

Das komfortable Hotel wurde komplett renoviert und im Juli 2014 unter neuem Management

wiedereröffnet. Es besteht aus einer historischen Quinta und einem modernen Neubau und bietet

seinen Gästen das geräumige und gemütliche Restaurant „Greenvalley“ mit internationaler Küche aus

überwiegend lokalen Bioprodukten (zertifiziert), luxuriöses Ambiente, persönlichen Service

und einen herrlichen Blick über das Tal und Meer.

ihr HHHHH Hotel . . .

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Außerdem verfügt das Hotel über Bar, Leseraum, Internet ohne Gebühr, diverse Aufenthaltsräume,

Konferenzraum, überdachten Swimmingpool der im Winter als Panoramahallenbad genutzt wird und

einen Fitnessraum. Im Außenbereich finden Sie herrliche Gärten mit zahlreichen jahrhundertealten

Bäumen, tropischen Pflanzen, kleinen Levadas und eine kleine Joggingstrecke. Es befinden sich zahl-

reiche Wanderwege auf dem Grundstück, so dass man die Natur auch ohne die Anlage zu verlassen,

genießen kann.

. . . Mitten Im duftenden Park

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Ihr Reiseprogramm:

1. Tag: Flug nach Funchal

Sie fliegen nach Funchal, werden vor Ort von Ihrer Deutsch sprechenden Reiseleitung empfan-gen und zum Hotel gebracht.

2. Tag: Ganztagesausflug: Funchal Stadtrundfahrt – Botanischer Garten – Bananenplantage und Herrenhaus

Ein Spaziergang ist die beste Art, die Stadt Fun-chal mit Augen, Ohren und Nase kennen zu ler-nen. Gehen Sie mit uns, dann werden Sie kei-nen der noblen Patios, der Renaissancetürme oder der üppigen, duftenden Gärten überse-hen. Nach der Besichtigung der Kathedrale und der Markthalle geht es weiter mit dem Bus zum hoch über Funchal gelegenen Botanischen Gar-ten, den Sie ebenfalls besichtigen. Alle Blumen, Sträucher und Bäume, die auf Madeira gedeihen, sind hier vertreten. Nach dem Besuch einer Sti-ckerei-Manufaktur folgt eine Weinverkostung in

Madeiras ältester Weinkellerei. Weiterfahrt zum Aussichtspunkt Cabo Girao, der höchsten Steil-küste Europas. Bei Ihrer Rückfahrt halten Sie an einer Quinta, einem privaten Herrenhaus, wo Sie eingeladen sind, eine Bananenplantage sowie Strelizien und Weinplantagen zu besichtigen. Der Besitzer des Hauses lädt Sie in seinem Weinkeller ein, ein Glas Madeirawein aus der eigenen Pro-duktion zu probieren.

3. Tag: Halbtagesausflug: Die Gärten Madeiras

Der heutige Tag ist den Gärten von Madeira ge-widmet. Von ihren Düften bekommt man nie die Nase voll. Im Garten der Orchideen sehen Sie eine Pflanzenschule mit ihrem Kultur- und Gewächshaus und genießen von der Terrasse aus einen herrlichen Ausblick über Funchal. In der Stadt besichtigen wir dann das vornehme Anwe-sen Quinta das Cruzes mit seinem Museum für dekorative Kunst. Außerdem besichtigen Sie das dort eingerichtete Freilichtmuseum für Archäo-logie und eine Orchideenplantage.

Im Botanischen Garten von Funchal

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Madeira bietet Ihnen eine Küstenlandschaft der Superlative

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Beeindruckend: der Blick vom 580 Meter hohen Cabo Girao hinunter auf den Atlantik

4. Tag: zur freien Verfügung

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Ihre Reiseleitung gibt Ihnen gerne Tipps für wei-tere Unternehmungen.

Z.B. optional vor Ort buchbar: Ganz tägige Inselrundfahrt

Entlang der Westküste fahren Sie zuerst zum al-ten Fischerdorf Camara de Lobos und können den grauhaarigen Fischern beim Entleeren des Fanges aus ihren bunt bemalten Booten zuschauen. Ent-lang der engen Küstenstraße geht die Fahrt durch eine Landschaft der Superlative. Riffe, Klippen

und die Brandung des Meeres werden auch Sie beeindrucken. Unterwegs lernen Sie die Pflan-zenwelt und die Sehenswürdigkeiten der Insel kennen. Gegen Mittag erreichen Sie den kleinen Weinanbauort Porto Moniz, wo Sie die Möglich-keit haben die einzigartigen Natur-Schwimmbä-der aus Lava-Gestein zu sehen. Auf der Rückfahrt zum Hotel kommen Sie in Sao Vicente, einem kleinen Wallfahrtsort vorbei bevor Sie wieder über den 1.000 m hohen Encumeada-Pass zurück zur Südküste und nach Funchal kommen.

5. Tag: Halbtagesausflug: Nonnental (Curral das Freias)

Auf der heutigen Tour legen Sie die erste Foto-

pause auf dem 355 m hohen Pico dos Barcelos

ein. Von hier aus haben Sie einen fantastischen

Blick auf die gesamte Bucht und das Hinterland

Funchals. Weiter führt die Fahrt durch Eukalyp-

tuswälder und von Kastanienbäumen gesäumte

Straßen zum Eiro do Serrado. Dieser in 1026 m

gelegene Pass bietet Ihnen einen atemberau-

benden Blick hinab zum Curral das Freiras, das

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Reizvolle Gasse in Funchal

690 m über dem Meeresspiegel auf dem Kra-

tergrund eines er loschenen Vulkans und von bis

zu 500 m hohen Kraterwänden umgebene Non-

nental. Sie fahren über eine Serpentinenstraße

hinunter ins Tal. Hierher flüchteten die Nonnen

von Santa Clara im 16. Jh., als Piraten die Insel

überfielen. Heute noch wird hier der Kirschlikör

Ginja in Heimarbeit hergestellt.

6. Tag: Halbtagesausflug: Bauernmarkt Santo da Serra –Halbinsel Sao Lourenco

Der heutige Ausflug führt Sie nach Santo da Serra

zum traditionellen Bauernmarkt (findet nur

sonntags statt), anschließend Fahrt zur Halbinsel

Madeiras nach Sao Lourenco. Die Vegetation un-

terscheidet sich hier von dem Pflanzenwuchs der

restlichen Insel. Sie spazieren hier in einer einzig-

artigen Steppenlandschaft, wo Sie auch die Mög-

lichkeit haben, noch das Walmuseum zu besuchen

(optionaler Eintritt ca. 10,00 € vor Ort zahlbar,

Stand: Dezember 2011). Rückfahrt in Ihr Hotel.

7. Tag: zur freien Verfügung – Abends Espetada-Essen

Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Ihre Reiseleitung gibt Ihnen gerne Tipps für wei-tere Unternehmungen.

Z.B. optional vor Ort buchbar: Ganz tagesausflug Santana – Adlerfelsen

Der heutige Ausflug führt Sie in den Nordosten

der Insel bis nach Santana. Weiter geht es über

den Poiso-Pass ins Naturschutzgebiet Ribeiro

Frio, wo die Vegetation der Insel noch am ur-

sprünglichsten ist. Dort unternehmen Sie eine

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Die bunt bemalten, strohgedeckten Häuschen in Santana

Wanderung* zum Aussichtspunkt Os Balcones. Zeit für ein Mittag essen (nicht im Preis inklusive) erhalten Sie in Santana, dem Dorf mit den lusti-gen kleinen Häusern, deren spitze Strohdächer zu beiden Seiten bis an den Boden reichen. Danach geht es vorbei am berühmten „Adlerfelsen“ Penha Daguia nach Porto da Cruz, einem Zentrum des Zuckerrohranbaus. Hier wird auch der kräftige Zuckerrohrschnaps gebrannt, den Sie probieren können. Der Südküste entlang folgend erreichen Sie dann wieder Ihr Hotel in Funchal.

*) Wanderung: ca. 1,5 Std. / ca. 3 km, Schwierigkeitsgrad: Leicht

Am Abend Fahrt zur wunderschönen Quinta do Estreito, ein wunderschön restaurierter, ehemali-ger Gutsherrensitz mit einem angenehm entspan-nenden Ambiente und einer herrlichen Lage auf dem Land. Genießen Sie hier ein köstliches Espe-tada-Essen (Fleisch am Spieß).

8. Tag: Rückflug

Heute heißt es Abschied nehmen – Transfer zum Flughafen und Rückflug.

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Üppig grüne Vegetation im Inselinneren

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Wichtige Hinweise/Reiseinfos:Flugplan-, Hotel- und Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, ebenso wie eine Änderung der ursprünglich vorge sehenen Fluggesellschaft. An- und Abreise tag dienen ausschließlich der Erbringung der ver-traglichen Beförderungsleistungen. Aus technischen oder flugplanbedingten Gründen kann bei allen Flügen eine Zwi-schenlandung erforderlich sein.

Je nach Fluggesellschaft und Flugdauer werden Bordver- pflegung und Getränke nur gegen Bezahlung angeboten.

Einreisebestimmungen:

Das Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personal-ausweises ist Pflicht. Reisegäste mit nicht deutscher Staats-angehörigkeit erkundigen sich bitte bei ihrem zuständigen Konsulat nach den für sie aktuell gültigen Bestimmungen.

Impfvorschriften: keine

Hotelkategorie: (unsere Eigenbewertung)HHHHH: Hotel der Luxusklasse mit erstklassigem Komfort.

Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosinzuschlag entsprechen dem Zeitpunkt der Drucklegung. Wir behalten uns vor, Erhöhungen bis zum Reiseantritt in Rechnung zu stellen.

Stand: Juni 2016, Änderungen vorbehalten.

Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters:

Globalis Erlebnisreisen GmbH · 61137 Schöneck

Klima:Durch die Lage im Atlantik nördlich der Kanarischen Inseln ist das Klima auf Madeira über das Jahr gesehen sehr ausge-glichen. Milden Wintern stehen dabei mäßig warme Som-mer gegenüber. Auch der Unterschied zwischen Tag- und Nachttemperaturen ist durch die Insellage und die hohe Luftfeuchtigkeit gering. Im Winterhalbjahr sind etwa 7 Regentage pro Monat zu erwarten. Mit etwa 2500 Sonnen-stunden scheint die Sonne rund 1000 Stunden länger als in unserer Region.

Monat Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März Apr.

Temp. °C max. 25 24 22 20 19 19 19 20

Temp. °C min. 20 18 15 14 13 12 13 13

Regentage/Mon. 23 22 20 19 18 17 17 17

Sonne h/Tag 8 7 5,2 4,5 4,5 5,3 5,8 6,1

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Camara de Lobos •

Madeira

Atlantik

• Sao Vicente • Santana

Curral das Freias •

Ponta de Sao Lourenco

Porto da Cruz •

• Santo da Serra

• FunchalMonte •

Espetada: traditionelles Hauptgericht auf Madeira

Traditioneller Korbschlitten in Monte

Reisetermin: 31.10. bis 07.11.2017

Flug ab/an: Stuttgart

Eingeschlossene Leistungen:• Transfer ab/an ZVW-Verbreitungsgebiet zum Flughafen

Stuttgart und zurück• Flug nach Funchal und zurück• Flugabhängige Steuern und Gebühren• Transfers im Zielgebiet lt. Programm• 7 x Übernachtung im stilvollen Hotel Quinta da Serra,

Kategorie HHHHH• Welcome Drink• 7 x Frühstück im Hotel• 6 x Abendessen im Hotel• 1 x Espetada-Essen am Abend in der Quinta do Estreito• Ausflüge inkl. Eintrittsgelder laut Programm: • Ganztagesausflug: Funchal Stadtrundfahrt – Botani-

scher Garten – Bananenplantage und Herrenhaus • Halbtagesausflug: Die Gärten Madeiras • Halbtagesausflug: Nonnental (Curral das Freias) • Halbtagesausflug: Bauernmarkt Santo da Serra –

Halbinsel Sao Lourenco• Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort

• Reiseliteratur

Reisepreis für Abonnenten: € 1.399,-p. P. im Doppelzimmer

Reisepreisfür Nichtabonnenten: €1.439,-p. P. im Doppelzimmer

Einzelzimmerzuschlag: 295,- €Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen, max.21 Personen

Nicht im Reisepreis eingeschlossen und nur vor Ort buchbar:• Ganztages Inselrundfahrt: ca. 64,- € p. P.• Ganztagesausflug Santana – Adlerfelsen: ca. 59,- € p. P.

Mindestteilnehmerzahl für die Ausflüge: 15 Personen

Sie fliegen mit:

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Beratung und Buchung bei:

Albrecht-Villinger-Str. 1071332 WaiblingenTel.: 07151 / 566-480Fax: 07151 / 566-409www.zvw-shop.de [email protected]

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Name:

Vorname(n): (laut Ausweis)

Straße:

PLZ, Wohnort:

Telefon:

ggf. Tel. tagsüber:

E-Mail:

Geburtsdatum / -ort: / /

Ausweisart: o Reisepass o Personalausweis o Reisepass o Personalausweis

Nationalität:

Gewünschte Leistungen: o Doppelzimmer o Einzelzimmer, Zuschlag: 295,- € o Doppelzimmer o Einzelzimmer, Zuschlag: 295,- €

Reisepreis für Abonnenten: o 1.399,- € p.P. o 1.399,- € p.P.

Reisepreis für Nichtabonnenten: o 1.439,- € p.P. o 1.439,- € p.P.

Gesamtpreis: € p.P. € p.P.

Bemerkungen:

Reiseanmeldung: Portugal - Charming Madeira 31.10. - 07.11.2017 · Flug ab/an Stuttgart

WICHTIG! Für die Ausstellung der Reisedokumente wie Tickets etc. müssen die folgenden Daten mit denen Ihrer Ausweis dokumente übereinstimmen, da wir sonst die verursachten Mehrkosten weiterbelasten müssen und es zu erheblichen Problemen bis hin zur Nichtbeförderung durch die Fluggesell-schaft kommen kann. Bitte sorgfältig und gut leserlich ausfüllen.

Zutreffendes bitte ankreuzen! 1. Reisegast 2. Reisegast

20220

Die Zahlungen (20% Anzahlung sofort, Restbetrag 30 Tage vor Reisebeginn) leiste ich wie folgt (bitte nur eine Zahlungsmöglichkeit ankreuzen):o Überweisungo Bankeinzug (SEPA-Lastschrift-Mandat; Gläubiger-Identifikationsnummer: DE76ZZZ00000731727): Ich ermächtige Globalis Erlebnisreisen GmbH, die fällige Anzah-

lung sowie den Restbetrag (30 Tage vor Reiseantritt) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Die Mandatsreferenz wird im Rahmen der Abbuchung mitgeteilt. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bankinstitut Kontoinhaber

BIC IBAN Unterschrift für Bankeinzug

Hiermit melde ich mich und, als deren Vertreter, die vorstehend genannten Reiseteilnehmer verbindlich an. Mit der Gültigkeit der Reisebedingungen bin ich - zugleich für alle Teilnehmer - einverstanden.

8Ort / Datum / 1. Unterschrift

Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen der von mir mitangemeldeten Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.

8Ort / Datum / 2. Unterschrift

Albrecht-Villinger-Str. 1071332 WaiblingenTel.: 07151 / 566-480Fax: 07151 / 566-409www.zvw-shop.de [email protected]

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Reisebedingungen der GLOBALIS Erlebnisreisen GmbHSehr geehrter Reisender,zu einer optimalen Reisedurchführung tragen auchklare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mitIhnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen tref-fen. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschrif-ten der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreise-vertrag und die Informationspflichten für Reiseveran-stalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden,soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen– nachstehend „Reisender“ – und uns, der FirmaGLOBALIS Erlebnisreisen, GmbH – nachstehend„GLOBALIS“ – zustande kommenden Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich,telefonisch, per E-Mail oder Internet – bietet der Rei-sende GLOBALIS den Abschluss eines Reisevertragesauf der Grundlage der Reiseausschreibung, allerergänzenden Informationen und dieser Reisebedin-gungen verbindlich an.1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestäti-gung von GLOBALIS an den Reisenden bzw. den Ver-mittler der Gruppenreise zustande. Sie bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Ver-tragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung derBuchungsbestätigung übermittelt.1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflich-tungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Rei-severtrag, sofern er diese Verpflichtung durch aus-drückliche, gesonderte schriftliche Erklärung über-nommen hat.

2. Leistungsverpflichtung von GLOBALIS2.1 Die Leistungsverpflichtung von GLOBALIS ergibtsich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbe-stätigung an den Reisenden bzw. an den Vermittlerder Gruppenreise – in Verbindung mit dem für denZeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Rei-seausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin ent-haltenen Hinweise und Erläuterungen.2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften),Reisebüros und insbesondere der Vermittler der Grup-penreise und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sindvon GLOBALIS nicht bevollmächtigt, Zusicherungenzu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über dieReiseausschreibung von GLOBALIS oder dieBuchungsbestätigung bzw. die mit dem Vermittler derGruppenreise getroffenen Vereinbarungen hinausge-hen oder im Widerspruch dazu stehen oder denbestätigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertragesabändern.2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von GLOBA-LIS erstellt wurden, sind ohne ausdrückliche diesbe-zügliche Vereinbarung für GLOBALIS nicht verbind-lich.

3. Anzahlung und Restzahlung3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung einesSicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eineAnzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange-rechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichtsanderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises, mindes -tens € 50,- pro Person.3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsscheinausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichtsanderes vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig,wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den inZiffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nachvollständiger Bezahlung des Reisepreises direkt oderüber den Vermittler der Gruppenreise ausgehändigt.3.4 Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebe-ginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigungdes Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.3.5 Leistet der Kunde die Anzahlung bzw. die Rest-zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeits-zeitpunkte, so ist GLOBALIS berechtigt, nach Mah-nung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutre-ten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zif-fer 8. dieser Bedingungen zu belasten.3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, keinvertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrechtdes Kunden besteht und GLOBALIS zur Erbringungder Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, bestehtohne vollständige Bezahlung des Reisepreises keinAnspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme derReiseleistungen.3.7 Der/die gesetzlich vorgeschriebene(n) Sicherungs-schein(e) können bei Gruppenreisen dem Vermittlerder Gruppenreise als Vertreter des Reisenden zur Ver-wahrung für diesen übergeben werden.

4. Umbuchung, Ersatzteilnehmer4.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach derBuchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Rei-setermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpfle-gungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Ziel-flughafens vorgenommen (Umbuchung) so erhebtGLOBALIS, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Vor-nahme einer Umbuchung besteht, bis 30 Tage vor Rei-sebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 15,- je Ände-rungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablaufdieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durch-führung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktrittvom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungenund gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-den.4.2 Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden istGLOBALIS, soweit sie einem solchen Wechsel nichtdeshalb widerspricht, weil der neue Reisende denbesonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder sei-ner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördli-che Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, denErsatz der durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers in

den Reisevertrag entstehenden Mehrkosten und eineKostenpauschale für den Aufwand von € 15,- pro Per-son zu berechnen.

5. PreisänderungenGLOBALIS behält sich vor, den im Reisevertrag ver-einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförde-rungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistun-gen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einerÄnderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertra-ges bestehenden Beförderungskosten, insbesonderedie Treibstoffkosten, so kann GLOBALIS den Reise-preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kannGLOBALIS vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-langen.In anderen Fällen werden die vom Beförderungs -unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl derSitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittelsgeteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag fürden Einzelplatz kann GLOBALIS vom Reisenden ver-langen.5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafenge-bühren gegenüber GLOBALIS erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden.5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nachAbschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis indem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reisedadurch für GLOBALIS verteuert hat.5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsschluss und dem vereinbarten Reiseterminmehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhungführenden Umstände vor Vertragsschluss noch nichteingetreten und bei Vertragsschluss für GLOBALISnicht vorhersehbar waren.5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-sepreises hat GLOBALIS den Reisenden unverzüglichzu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vorReiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungenvon mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder dieTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reisezu verlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden ausseinem Angebot anzubieten.

6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolgevorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder ausanderen, nicht von GLOBALIS zu vertretenden Grün-den nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch desReisenden auf anteilige Rückerstattung. GLOBALISbezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwen-dungen zurück, sobald und soweit sie von den einzel-nen Leistungsträgern tatsächlich an GLOBALISzurückerstattet worden sind.

7. Rücktritt und Kündigung durch GLOBALIS7.1 GLOBALIS kann den Vertrag nach Reisebeginnkündigen, wenn der Reisende die Durchführung desVertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltigstört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswid-rig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist. Kündigt GLOBALIS, so behält sieden Anspruch auf den Gesamtpreis; GLOBALIS musssich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus eineranderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,einschließlich der ihr eventuell von den Leis -tungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichenBevollmächtigten von GLOBALIS (Agentur, Reiselei-tung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechtevon GLOBALIS wahrzunehmen.7.2 GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer in derkonkreten Reiseausschreibung genannten oder mitdem Vermittler der Gruppenreise vereinbarten Min -destteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestim-mungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Reisenden oderdem Vermittler der Gruppenreise als dessen Vertretergegenüber die Absage der Reise unverzüglich zuerklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht -erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchge-führt wird.b) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tagevor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahmean einer mindestens gleichwertigen anderen Reiseverlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, eine sol-che Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden ausihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diesesRecht unverzüglich nach der Erklärung über dieAbsage der Reise gegenüber GLOBALIS geltend zumachen.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeitdurch Erklärung gegenüber GLOBALIS, die schrift-lich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen desReisenden gegenüber dem Vermittler der Gruppenrei-se, der Eingang bei GLOBALIS.8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisendenstehen GLOBALIS unter Berücksichtigung gewöhn-lich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistun-gen folgende pauschale Entschädigungen vom Reise-preis pro Person zu:

Bei Flugreisen mit Charter-, Linien- oder Sondertari-fen, Ferienwohnungen und -häusern:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 % c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 % d) vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 % e) vom 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 60 % des Rei-sepreisesf) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder beiNichtantritt 80 %Bei Schiffsreisen:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 % c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % d) vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 % e) Ein Rücktritt am Tage des Reiseantritts ist ausge-schlossen und verpflichtet, wie der Nichtantritt, zurvollen Bezahlung des Reisepreises.8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedin-gungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Rei-senden oder, in dessen Vertretung mit dem Vermittlerder Gruppenreise, wirksam vereinbart wurden.8.4 Dem Reisenden ist es gestattet, GLOBALIS nach-zuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlichgeringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpau-schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisen-de nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenenKosten verpflichtet.8.5 GLOBALIS behält sich vor, im Einzelfall einehöhere Entschädigung, entsprechend ihr entstande-ner, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffern-der und zu belegender Kosten zu berechnen.8.6 Soweit im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-versicherung eingeschlossen ist (siehe hierzu die Leis -tungen in der Reiseausschreibung), empfehlen wirdem Reisenden, eine solche Versicherung abzusch-ließen. Wir empfehlen dem Reisenden außerdem eineÜberprüfung des Krankenversicherungsschutzes fürdas betreffende Reiseland und gegebenenfalls auchden Abschluss einer solchen Versicherung.

9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Ver-pflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit GLO-BALIS dahingehend konkretisiert, dass der Reisendeverpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich derörtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur vonGLOBALIS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.9.2 Ist von GLOBALIS keine örtliche Reiseleitung ein-gesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungenauch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Rei-seausschreibung !), so ist der Reisende verpflichtet,GLOBALIS direkt unter der nachfolgend bezeichne-ten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglichNachricht über die Beanstandungen zu geben und umAbhilfe zu ersuchen.9.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmäch-tigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandun-gen bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden namensGLOBALIS anzuerkennen.9.4 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dannnicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rügeunverschuldet unterbleibt.9.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungenunverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzei-gen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Flug-gepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Aus-stellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsver -lustes.9.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheb-lich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertragkündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolgeeines solchen Mangels aus wichtigem, GLOBALISerkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündi-gung ist erst zulässig, wenn GLOBALIS bzw. seineBeauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eineihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Fristhaben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn dieAbhilfe unmöglich ist oder von GLOBALIS oder ihrenBeauftragten verweigert wird oder wenn die sofortigeKündigung des Vertrages durch ein besonderes Inter-esse des Reisenden gerechtfertigt wird.9.7 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche wegennicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistun-gen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vor-gesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen.Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nachReiseende und nur gegenüber GLOBALIS unter derunten angegebenen Anschrift erfolgen und sollteschriftlich eingereicht werden. Ansprüche des Kun-den im Falle einer Fristversäumnis entfallen nur dannnicht, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.

10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbe-stimmungen10.1 GLOBALIS informiert mit der Reiseausschrei-bung bzw. den Reiseinformationen über die obigenBestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültigsind. Diese Informationen gelten für deutsche Staats-bürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gege-ben sind. In der Person des Reisenden begründete per-sönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft,Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass,Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berück-sichtigt werden, soweit sie GLOBALIS nicht aus-drücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.10.2 GLOBALIS wird den Kunden über wichtigeÄnderungen dieser Allgemeinen Vorschriften vorAntritt der Reise informieren.10.3 Soweit GLOBALIS seiner Hinweispflicht ent-sprechend der vorstehenden Bestimmungen nach-

kommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieserBestimmungen selbst verpflichtet.

11. Haftung11.1 Die vertragliche Haftung von GLOBALIS fürSchäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haf-tung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertrag-licher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden von GLOBALIS wedervorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oderb) GLOBALIS für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis -tungsträgers verantwortlich ist.11.2 GLOBALIS haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit-telt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun-gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- undZielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich undunter Angabe des vermittelten Vertragspartners alsFremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass siefür den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Rei-seleistungen von GLOBALIS sind. GLOBALIS haftetjedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kun-den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reisezum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderun-gen während der Reise und die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kundendie Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-nisationspflichten von GLOBALIS ursächlich gewor-den ist.

12. Verjährung, Abtretungsverbot12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung von GLOBALIS odereines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfenvon GLOBALIS beruhen, verjähren in zwei Jahren.Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstigerSchäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs-sigen Pflichtverletzung von GLOBALIS oder einesgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vonGLOBALIS beruhen. Alle übrigen Ansprüche nachden §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.Die Verjährung nach vorgenanntem beginnt mit demTag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einenstaatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend,so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächsteWerktag. Ansprüche aus unerlaubter Handlung ver-jähren in drei Jahren. Schweben zwischen dem Rei-senden und GLOBALIS Verhandlungen über geltendgemachte Ansprüche oder die den Anspruch begrün-denden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bisder Reisende oder GLOBALIS die Fortsetzung derVerhandlungen verweigert. Die Verjährung trittfrühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmungein.12.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisendenaus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechts-grund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlos-sen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Gel-tendmachung im eigenen Namen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältniszwischen dem Kunden und GLOBALIS findet aus -schließlich deutsches Recht Anwendung.13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen GLOBALISim Ausland für die Haftung von GLOBALIS demGrunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hin-sichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen desKunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.13.3 Der Kunde kann GLOBALIS nur an deren Sitzverklagen.13.4 Für Klagen von GLOBALIS gegen den Kundenist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagengegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertra-ges, die Kaufleute, juristische Personen des öffentli-chen oder privaten Rechts oder Personen sind, dieihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort imAusland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnli-cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vonGLOBALIS vereinbart.13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nichtabdingbaren Bestimmungen internationaler Abkom-men, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kundenund GLOBALIS anzuwenden sind, etwas andereszugunsten des Kunden ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwend-bare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitglied-staat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kun-den günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmun-gen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt. Schöneck, Juni 2016

Reiseveranstalter:Firma: GLOBALIS Erlebnisreisen GmbHAnschrift: Uferstraße 24, D-61137 SchöneckTelefon: 06187 / 4804-840Telefax: 06187 / 910141Geschäftsführer: Hartmut PielHandelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 3089